Aufzug S-Bahn-Station Ostendstraße - Kreativität bei der Finanzierung walten lassen Barrierefreiheit hat Vorfahrt
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§ 4 BGG definiert Barrierefreiheit, die zum Beispiel so auszusehen hat: „Bahnunternehmen müssen Programme zur Herstellung von Barrierefreiheit erstellen, desgleichen müssen Nahverkehrspläne Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit enthalten. Dabei sind die Verbände behinderter Menschen anzuhören.“ Eine S-Bahn-Station von der Größe sowie der jetzigen und zukünftigen Bedeutung der S-Bahn-Station Ostendstraße kann sehenden Auges nicht dermaßen unzugänglich für Rollstuhlfahrer, Mobilitätseingeschränkte und Kinderwagen gelassen werden.
Inhalt
Antrag vom 22.01.2008, OF 307/4
Betreff:
Aufzug S-Bahn-Station Ostendstraße - Kreativität bei der Finanzierung walten lassen Barrierefreiheit hat Vorfahrt
Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob es alternative Geldquellen für die Realisierung eines Aufzuges für die S-Bahn-Station Ostendstraße gibt, und diese entsprechend für die Realisierung einzusetzen.
Der oben genannte Bericht listet etliche Aufzüge in U-Bahnstationen auf, die mit einem Mittelmix aus städtischen, Landes- und Bundesmitteln sowie Stellplatzablöse finanziert werden sollen. Dabei ist beispielsweise die Stellabplatzablöse auch mit bis 640.000 Euro für eine Maßnahme beteiligt (U-Bahn-Station Grüneburgweg).
Artikel 3, Abs. 3 des Grundgesetzes fordert: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Der Magistrat wird insoweit aufgefordert, seiner Verpflichtung für "Barrierefreies Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität“ nachzukommen und die entsprechenden Richtlinien, hier in Form eines Aufzuges an der S-Bahn-Station Ostendstrasse umzusetzen. Auch wenn der Aufzug jetzt teuer ist, billiger wird er nicht.
Begründung:
§ 4 BGG definiert Barrierefreiheit, die zum Beispiel so auszusehen hat: "Bahnunternehmen müssen Programme zur Herstellung von Barrierefreiheit erstellen, desgleichen müssen Nahverkehrspläne Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit enthalten. Dabei sind die Verbände behinderter Menschen anzuhören.“
Eine S-Bahn-Station von der Größe sowie der jetzigen und zukünftigen Bedeutung der S-Bahn-Station Ostendstraße kann sehenden Auges nicht dermaßen unzugänglich für Rollstuhlfahrer, Mobilitätseingeschränkte und Kinderwagen gelassen werden.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.01.2008, B 5 Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Januar 2008BB 5Vermögenshaushalt 2007; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFGMagistratsbericht
- 22. Januar 2008Sie sind hierOFOF 307/4Aufzug S-Bahn-Station Ostendstraße - Kreativität bei der Finanzierung walten lassenBarrierefreiheit hat VorfahrtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. Februar 2008OMOM 1995Aufzug S-Bahn-Station Ostendstraße - Kreativität bei der Finanzierung walten lassen -Barrierefreiheit hat VorfahrtDirektanregung
- 23. April 2008Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 586Aufzug S-Bahn-Station Ostendstraße - Kreativität bei der Finanzierung walten lassenBarrierefreiheit hat VorfahrtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, 3 GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE