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Aufzug S-Bahn-Station Ostendstraße - Kreativität bei der Finanzierung walten lassen Barrierefreiheit hat Vorfahrt

Vorlagentyp: OFSPD
14 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

§ 4 BGG definiert Barrierefreiheit, die zum Beispiel so auszusehen hat: „Bahnunternehmen müssen Programme zur Herstellung von Barrierefreiheit erstellen, desgleichen müssen Nahverkehrspläne Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit enthalten. Dabei sind die Verbände behinderter Menschen anzuhören.“ Eine S-Bahn-Station von der Größe sowie der jetzigen und zukünftigen Bedeutung der S-Bahn-Station Ostendstraße kann sehenden Auges nicht dermaßen unzugänglich für Rollstuhlfahrer, Mobilitätseingeschränkte und Kinderwagen gelassen werden.

Inhalt

Antrag vom 22.01.2008, OF 307/4

Betreff:

Aufzug S-Bahn-Station Ostendstraße - Kreativität bei der Finanzierung walten lassen Barrierefreiheit hat Vorfahrt

Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob es alternative Geldquellen für die Realisierung eines Aufzuges für die S-Bahn-Station Ostendstraße gibt, und diese entsprechend für die Realisierung einzusetzen.

Der oben genannte Bericht listet etliche Aufzüge in U-Bahnstationen auf, die mit einem Mittelmix aus städtischen, Landes- und Bundesmitteln sowie Stellplatzablöse finanziert werden sollen. Dabei ist beispielsweise die Stellabplatzablöse auch mit bis 640.000 Euro für eine Maßnahme beteiligt (U-Bahn-Station Grüneburgweg).

Artikel 3, Abs. 3 des Grundgesetzes fordert: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Der Magistrat wird insoweit aufgefordert, seiner Verpflichtung für "Barrierefreies Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität“ nachzukommen und die entsprechenden Richtlinien, hier in Form eines Aufzuges an der S-Bahn-Station Ostendstrasse umzusetzen. Auch wenn der Aufzug jetzt teuer ist, billiger wird er nicht.

Begründung:

§ 4 BGG definiert Barrierefreiheit, die zum Beispiel so auszusehen hat: "Bahnunternehmen müssen Programme zur Herstellung von Barrierefreiheit erstellen, desgleichen müssen Nahverkehrspläne Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit enthalten. Dabei sind die Verbände behinderter Menschen anzuhören.“

Eine S-Bahn-Station von der Größe sowie der jetzigen und zukünftigen Bedeutung der S-Bahn-Station Ostendstraße kann sehenden Auges nicht dermaßen unzugänglich für Rollstuhlfahrer, Mobilitätseingeschränkte und Kinderwagen gelassen werden.

Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.01.2008, B 5 Beratung im Ortsbeirat: 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Januar 2008BB 5Vermögenshaushalt 2007; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFGMagistratsbericht
  2. 22. Januar 2008Sie sind hier
    OFOF 307/4Aufzug S-Bahn-Station Ostendstraße - Kreativität bei der Finanzierung walten lassen Barrierefreiheit hat Vorfahrt
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 12. Februar 2008OMOM 1995Aufzug S-Bahn-Station Ostendstraße - Kreativität bei der Finanzierung walten lassen - Barrierefreiheit hat VorfahrtDirektanregung
  4. 23. April 2008Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 586Aufzug S-Bahn-Station Ostendstraße - Kreativität bei der Finanzierung walten lassen Barrierefreiheit hat VorfahrtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 19 · 12.02.2008
TO I, TOP 16
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1995 2008 Anregung an den Magistrat OM 1996 2008 1. Die Vorlage B 5 dient unter Hinweis auf OM 1995 und OM 1996 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 307/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 308/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass am Ende des Tenors folgender Satz eingefügt wird: "Ergänzend wird der Magistrat um eine Aufstellung der Mittel gebeten, die an anderer Stelle des Haushaltes für die Planung und/ oder den Bau der nordmainischen S-Bahn eingestellt sind, zum Beispiel für die S-Bahn-Station in Fechenheim."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
SPD3 GrüneLinke
Ablehnung:
CDUFDP
Enthaltung:
2 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, 3 GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE

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