Auch Bodenlärm ist Lärm
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 01.12.2006, B 507
Betreff: Auch Bodenlärm ist Lärm Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.09.2006, § 604 - OA 73 OBR 6 - Zwischenbericht: Von dem Flughafen Frankfurt gehen unterschiedliche Lärmbelastungen aus. Der so genannte "Bodenlärm" beschreibt hierbei die Lärmquellen, die nicht den Flugbewegungen selbst zuzuordnen sind. Die Definition des Bodenlärms ist strittig: seitens der luftverkehrsrechtlichen Aufsichtsbehörden wird jeder Lärm, der in einem funktionalen Zusammenhang mit dem Flugbetrieb steht, nach dem Fluglärmgesetz bewertet. So werden auch Flugzeuge, die zu ihrer Startposition rollen oder Tankfahrzeuge dem Fluglärm zugeordnet. Hieraus resultiert eine Bewertung nach den Grenzwerten des Fluglärmgesetzes, die im Stadtgebiet von Frankfurt am Main nicht überschritten werden. Der Magistrat steht auf dem Standpunkt, dass der Lärm, der vor einem Start bzw. nach einer Landung entsteht, nicht dem Fluglärm zuzuordnen ist und demnach als Bodenlärm nach den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. der TA Lärm zu beurteilen ist. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist bei der Klärung der Bewertung des Bodenlärms nicht eindeutig genug (§ 2 Absatz 2 BImSchG): "Vorschriften des Gesetzes gelten nicht für Flugplätze" und gibt keine Hilfestellungen bei der Abgrenzung zwischen Flugbetrieb und zugeordneten Betriebszweigen. Bodenlärm ist messtechnisch schwer zu ermitteln. Einerseits findet oftmals eine Lärmüberlagerung durch an- und abfliegende Flugzeuge statt, anderseits ist der Bodenlärm durch die übliche db(A) Bewertung schlecht abzubilden, da überwiegend tiefe Töne bzw. nicht tonhaltige Geräusche auftreten. Im Rahmen einer Messung müssen daher neben dem Schallpegel auch die auftretenden Frequenzen analysiert und bewertet werden. Der Magistrat beabsichtigt, im Kalenderjahr 2007 Messungen zur Erfassung und Bewertung des vom Flughafen Frankfurt ausgehenden Bodenlärms durchzuführen.Nebenvorlage: Antrag vom 01.01.2007, OF 334/6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2006OFOF 50/6Auch Bodenlärm ist LärmOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Juni 2006OAOA 73Auch Bodenlärm ist LärmAnregung
- 1. Dezember 2006Sie sind hierBB 507Auch Bodenlärm ist LärmMagistratsbericht
- 1. Januar 2007OFOF 334/6Flughafen: Bodenlärmmessungen nicht verzögern!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Juni 2007BB 316Auch Bodenlärm ist LärmMagistratsbericht
- 5. Dezember 2007BB 871Auch Bodenlärm ist LärmMagistratsbericht
- 8. August 2008BB 499Auch Bodenlärm ist LärmMagistratsbericht
- 23. Januar 2009BB 43Auch Bodenlärm ist LärmMagistratsbericht
- 19. Juni 2009BB 525Auch Bodenlärm ist LärmMagistratsbericht
- 4. Dezember 2009Antwort des Magistrats · nach 186 WochenBB 1013Auch Bodenlärm ist LärmMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE und LINKE.WASG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)