Flughafen: Bodenlärmmessungen nicht verzögern!
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 507 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass die im letzten Absatz des Berichts angekündigte Messung des vom Frankfurter Flughafen ausgehenden Bodenlärms bereits in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2007 erfolgen soll. Begründung: Die Ankündigung „Der Magistrat beabsichtigt, im Kalenderjahr 2007 Messungen zur Erfassung und Bewertung des vom Flughafen Frankfurt ausgehenden Bodenlärms durchzuführen“, ist unbefriedigend. Eigentlich könnte man zeitnähere Messungen erwarten. Die Maßgabe „in der ersten Hälfte des Kalenderjahres“ lässt noch Spielraum genug.
Inhalt
Antrag vom 01.01.2007, OF 334/6
Betreff: Flughafen: Bodenlärmmessungen nicht verzögern! Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 507 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass die im letzten Absatz des Berichts angekündigte Messung des vom Frankfurter Flughafen ausgehenden Bodenlärms bereits in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2007 erfolgen soll.
Begründung: Die Ankündigung "Der Magistrat beabsichtigt, im Kalenderjahr 2007 Messungen zur Erfassung und Bewertung des vom Flughafen Frankfurt ausgehenden Bodenlärms durchzuführen“, ist unbefriedigend. Eigentlich könnte man zeitnähere Messungen erwarten. Die Maßgabe "in der ersten Hälfte des Kalenderjahres“ lässt noch Spielraum genug.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.12.2006, B 507 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Dezember 2006BB 507Auch Bodenlärm ist LärmMagistratsbericht
- 1. Januar 2007Sie sind hierOFOF 334/6Flughafen: Bodenlärmmessungen nicht verzögern!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE und LINKE.WASG (= Annahme)