Theater-Doppelanlage
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Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats befasst sich mit der Bebauung der Wallanlagen für ein Schauspielhaus sowie dem Neubau der Oper in Frankfurt am Main. Es werden verschiedene Varianten vorgestellt, die unterschiedliche Flurstücke in Anspruch nehmen. Ziel ist es, die Eigentumsverhältnisse und die Notwendigkeit des Grunderwerbs zu klären.
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Opernplatz — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
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Bei der in Variante 1 dargestellten Bebauung der Wallanlagen für ein Schauspielhaus handelt es sich um folgende Flurstücke, die ganz oder teilweise in Anspruch genommen werden: Flurstück 16/2, Flur 25, Gemarkung Frankfurt Bezirk 1 Flurstück 43/2, Flur 25, Gemarkung Frankfurt Bezirk 1 Flurstück 43/3, Flur 25, Gemarkung Frankfurt Bezirk 1 In Variante 2 werden für die veröffentlichte Studie eines Neubaus der Oper folgende Flurstücke ganz oder teilweise in Anspruch genommen: Flurstück 12/2, Flur 29, Gemarkung Frankfurt Bezirk 1 Flurstück 12/1, Flur 29, Gemarkung Frankfurt Bezirk 1 Flurstück 15/2, Flur 29, Gemarkung Frankfurt Bezirk 1 Flurstück 35/13, Flur 29, Gemarkung Frankfurt Bezirk 1 Flurstück 36/14, Flur 29, Gemarkung Frankfurt Bezirk 1 In Variante 3 werden für die Neubaustudie des Schauspiels folgende Flurstücke ganz oder teilweise in Anspruch genommen: Flurstück 16/6, Flur 30, Gemarkung Frankfurt Bezirk 1 Flurstück 17, Flur 30, Gemarkung Frankfurt Bezirk 1 Flurstück 15/3, Flur 30, Gemarkung Frankfurt Bezirk 1 Flurstück 14/4, Flur 30, Gemarkung Frankfurt Bezirk 1 Flurstück 18/2, Flur 30, Gemarkung Frankfurt Bezirk 1 Flurstück 30/8, Flur 30, Gemarkung Frankfurt Bezirk 1 Flurstück 41/27, Flur 30, Gemarkung Frankfurt Bezirk 1 Flurstück 16/4, Flur 30, Gemarkung Frankfurt Bezirk 1 Sofern benötigte Flurstücke nicht in städtischem Eigentum stehen, ist eine generelle öffentliche Information zu den konkreten Eigentumsverhältnissen nicht vorgesehen und aus Datenschutzgründen zudem nicht zulässig. Sollte zur Umsetzung einer der Varianten der Erwerb von Grundstücken erforderlich werden, dann wird im Rahmen der für den Grunderwerb erforderlichen Genehmigungsvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung selbstverständlich der Verkäufer benannt. Die für Variante 1 genannten Flurstücke sind im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Die für Variante 2 genannten Flurstücke 35/13, Flur 29, Gemarkung Frankfurt Bezirk 1 sowie 36/14, Flur 29, Gemarkung Frankfurt Bezirk 1 befinden sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Hinsichtlich der Variante 3 (Schauspiel am Opernplatz) befinden sich die Flurstücke 30/8, Flur 30, Gemarkung Frankfurt Bezirk 1; 41/27, Flur 30, Gemarkung Frankfurt Bezirk 1 und 16/4, Flur 30, Gemarkung Frankfurt Bezirk 1 im Besitz der Stadt Frankfurt am Main. Es gab keine Verhandlungen mit den Eigentümern. Es wurden jedoch Sondierungsgespräche mit der Landesbank Hessen-Thüringen und den Eigentümern des Grundstückes am Opernplatz geführt. Dazu dient der bestehende Prüfauftrag aus dem Vortrag des Magistrats vom 20.07.2020, M 111. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass auch Grundstücke im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main nicht kostenlos zur Verfügung stehen, sondern ebenfalls monetär beziffert werden müssen, wenn diese zum Beispiel derzeit Pachteinnahmen generieren oder zukünftig generieren könnten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2020AA 728Theater-DoppelanlageSTVV-Anfrage · AfD
- 21. September 2020Sie sind hierBB 493Theater-DoppelanlageMagistratsbericht
- 25. September 2020BB 542Neubau der TheaterdoppelanlageMagistratsbericht
- 14. Oktober 2020AA 781Neubau der Theater-DoppelanlageSTVV-Anfrage · AfD
- 15. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 11Neubau der Theater-DoppelanlageMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER