Können die Vereine und Musikgruppen in die Bunker zurück?
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- Sitzbänke in der Schäfflestraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Bericht des Magistrats vom 05.02.2016, B 35
Betreff: Können die Vereine und Musikgruppen in die Bunker zurück? Vorgang: A 943/15 RÖMER
- Die Topographie der Hochbunker weist zum Zeitpunkt ihres Erscheinens (2012) 38 erhaltene Anlagen in Frankfurt aus. Hiervon befinden sich 5 Bunker bereits seit mehreren Jahren im Eigentum der Stadt Frankfurt. Der Ankauf dieser Bunker erfolgte seinerzeit vorrangig zum dauerhaften Erhalt der dort vorhandenen Musikübungsräume.
- Das von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben angebotene Bunkerpaket umfasst 6 Bunkeranlagen. Der Ankauf dieser 6 Anlagen wurde am 16.07.2015 durch die Stadtverordnetenversammlung (§ 6133) beschlossen. Darüber hinaus werden aktuell Verhandlungen zum Erwerb eines weiteren Bunkers in der Schäfflestraße (Engelsplatz) geführt.
- Die in Rede stehenden Hochbunker werden derzeit überwiegend durch Frankfurter Vereine genutzt. Der Erwerb ist in erster Linie zur Sicherung der bisherigen Nutzung vorgesehen. Sofern darüber hinaus Räumlichkeiten vakant sind, sollen diese ebenfalls einer geeigneten, vorrangig nicht kommerziellen Nutzung zugeführt werden.
- Nach erfolgter Übernahme der Objekte wird jeweils zu prüfen sein, in welchem Umfang die räumlichen Möglichkeiten und brandschutzrechtlichen Rahmenbedingungen die Aufnahme weiterer Vereine oder anderer Gruppen zulassen. Darüber hinaus wurde gemäß Magistratsbeschluss § 6133 vom 16.07.2015 eine Machbarkeitsstudie, zur Aufstockung der Bunker mit Wohnraum und/oder der Anlage von Dachgärten, in Auftrag gegeben. Die Bunkeranlage Friedberger Anlage, die derzeit als Ausstellungsort und Gedenkstätte genutzt wird, ist dabei von Überlegungen zur Nutzungserweiterungen ausgenommen. Über Auswahlkriterien für zusätzliche Mieter kann erst entschieden werden, wenn sich die Objekte im Eigentum der Stadt befinden und die jeweiligen Voraussetzungen für eine Nutzung abschließend geklärt bzw. sichergestellt sind.
- Angaben zu eventuellen Überlassungskonditionen sind aus den vorgenannten Gründen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
- Aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausgangslagen in Bezug auf die spezifischen örtlichen und räumlichen Gegebenheiten, die aktuelle Nutzung sowie die Bedarfe in den Stadtteilen ist derzeit ein individueller Umgang mit den Bunkeranlagen vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2015AA 943Können die Vereine und Musikgruppen in die Bunker zurück?STVV-Anfrage · RÖMER
- 5. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 35Können die Vereine und Musikgruppen in die Bunker zurück?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)