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Können die Vereine und Musikgruppen in die Bunker zurück?

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 05.02.2016, B 35

Betreff: Können die Vereine und Musikgruppen in die Bunker zurück? Vorgang: A 943/15 RÖMER

  1. Die Topographie der Hochbunker weist zum Zeitpunkt ihres Erscheinens (2012) 38 erhaltene Anlagen in Frankfurt aus. Hiervon befinden sich 5 Bunker bereits seit mehreren Jahren im Eigentum der Stadt Frankfurt. Der Ankauf dieser Bunker erfolgte seinerzeit vorrangig zum dauerhaften Erhalt der dort vorhandenen Musikübungsräume.
  2. Das von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben angebotene Bunkerpaket umfasst 6 Bunkeranlagen. Der Ankauf dieser 6 Anlagen wurde am 16.07.2015 durch die Stadtverordnetenversammlung (§ 6133) beschlossen. Darüber hinaus werden aktuell Verhandlungen zum Erwerb eines weiteren Bunkers in der Schäfflestraße (Engelsplatz) geführt.
  3. Die in Rede stehenden Hochbunker werden derzeit überwiegend durch Frankfurter Vereine genutzt. Der Erwerb ist in erster Linie zur Sicherung der bisherigen Nutzung vorgesehen. Sofern darüber hinaus Räumlichkeiten vakant sind, sollen diese ebenfalls einer geeigneten, vorrangig nicht kommerziellen Nutzung zugeführt werden.
  4. Nach erfolgter Übernahme der Objekte wird jeweils zu prüfen sein, in welchem Umfang die räumlichen Möglichkeiten und brandschutzrechtlichen Rahmenbedingungen die Aufnahme weiterer Vereine oder anderer Gruppen zulassen. Darüber hinaus wurde gemäß Magistratsbeschluss § 6133 vom 16.07.2015 eine Machbarkeitsstudie, zur Aufstockung der Bunker mit Wohnraum und/oder der Anlage von Dachgärten, in Auftrag gegeben. Die Bunkeranlage Friedberger Anlage, die derzeit als Ausstellungsort und Gedenkstätte genutzt wird, ist dabei von Überlegungen zur Nutzungserweiterungen ausgenommen. Über Auswahlkriterien für zusätzliche Mieter kann erst entschieden werden, wenn sich die Objekte im Eigentum der Stadt befinden und die jeweiligen Voraussetzungen für eine Nutzung abschließend geklärt bzw. sichergestellt sind.
  5. Angaben zu eventuellen Überlassungskonditionen sind aus den vorgenannten Gründen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
  6. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausgangslagen in Bezug auf die spezifischen örtlichen und räumlichen Gegebenheiten, die aktuelle Nutzung sowie die Bedarfe in den Stadtteilen ist derzeit ein individueller Umgang mit den Bunkeranlagen vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. November 2015AA 943Können die Vereine und Musikgruppen in die Bunker zurück?STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 5. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 35Können die Vereine und Musikgruppen in die Bunker zurück?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 11
Sitzung 1 · 02.05.2016
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 1 · 03.05.2016
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 1 · 03.05.2016
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneCDULinkeFDPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL

OBR 6
Sitzung 1 · 03.05.2016
TO I, TOP 50
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 1 · 02.06.2016
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTION
Sonstige:
BFF (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 1 · 06.06.2016
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 35 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

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