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Können die Vereine und Musikgruppen in die Bunker zurück?

Vorlagentyp: ARÖMER
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anfrage vom 08.11.2015, A 943

Betreff: Können die Vereine und Musikgruppen in die Bunker zurück? Der Magistrat hat von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben einige Bunker im Frankfurter Stadtgebiet gekauft, die in der jüngsten Vergangenheit von zahlreichen Frankfurter Vereinen und Musikgruppen als Mieter genutzt wurden. Diesen Frankfurter Vereinen und Musikgruppen wurden aber bedauerlicherweise in den letzten Jahren von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit den verschiedensten Begründungen, zum Teil nach jahrzehntelanger Nutzung, gekündigt. Dadurch verloren sie nicht nur ihre angestammte Heimat im Stadtteil, sondern wurden auch teils bis völlig ihrer Vereinsexistenz beraubt. Nun hat der Magistrat dankenswerterweise einige Bunker aus dem Bestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben und zahlreiche Frankfurter Vereine und Musikgruppen, sofern sie noch bestehen, machen sich Hoffnung auf eine Rückkehr Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat:

  1. Wie viele Bunker der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und anderer Besitzer gibt es derzeit im Frankfurter Stadtgebiet und wie viele davon hat der Magistrat erworben?
  2. Wie viele Bunker wurden dem Magistrat insgesamt zum Kauf angeboten; und beabsichtigt der Magistrat noch weitere Bunker zu erwerben?
  3. Wie stellt sich der Magistrat die Nutzung der Bunker im Besitz der Stadt Frankfurt vor bzw. wie werden sie derzeit genutzt?
  4. Wird der Magistrat den Frankfurter Vereinen und Musikgruppen ein Angebot zur Rückkehr in die Bunker machen?
  5. Wenn ja, wie könnte ein derartiges Angebot bezüglich Mietpreis, Nebenkosten, Umbau und anderer Konditionen aussehen?
  6. Gibt es derzeit ein generelles Konzept zur Nutzung der Bunker oder ist an ein "Bunker-Programm " im Zuge der Stadtteilkultur gedacht?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. November 2015Sie sind hier
    AA 943Können die Vereine und Musikgruppen in die Bunker zurück?
    STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 5. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 35Können die Vereine und Musikgruppen in die Bunker zurück?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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