Pakt für den Nachmittag: Was bedeutet die Aufnahme in das Modellprojekt für Frankfurt?
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 11.09.2015, B 325
Betreff: Pakt für den Nachmittag: Was bedeutet die Aufnahme in das Modellprojekt für Frankfurt? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.06.2015, § 5939 - A 675/14 SPD, B 92/15 - Zu 1a Die Stadt Frankfurt am Main hat im Zuge ihrer Bewerbung für die Teilnahme an dem Pilotverfahren zum Pakt für den Nachmittag beantragt, dass im Schuljahr 2015/2016 die Umsetzung des Paktes für den Nachmittag in 25 Frankfurter Grundschulen / Schulen mit Grundstufe gewünscht ist. Es gab keine Vorgaben des Landes Hessen. Zum Schuljahr 2015/2016 starten 10 Schulen mit der Umsetzung. 15 weitere Schulen sollen für eine Umsetzung ab dem Schuljahr 2016/2017 gewonnen werden. Zu 1b Im Falle einer Bewerbung sollten die Schulträger gemäß Aussage des Hessischen Kultusministeriums folgendes bedenken und darlegen: - "Zahl der vorhandenen Ganztagsgrundschulen im eigenen Schulträgerbereich; - bauliche Voraussetzungen an den Schulen, deren Programm auf fünf Tage ausgeweitet werden soll bzw. die bislang noch nicht im Landesprogramm sind; - Darlegung der Nachfrage (in % der Schülerzahlen einer Schule) nach Ganztagsbeschulung an den konkreten Schulen oder falls nicht erhoben im Durchschnitt nach Erfahrungswerten; - zu welchem Schuljahr der Schulträger mit welchen Grundschulen einsteigen möchte (nicht alle Grundschulen werden sofort die baulichen Voraussetzungen bieten, möglicherweise werden auch aus anderen Gründen nicht alle Schulen nicht sofort oder überhaupt mitmachen können/wollen). - Darlegung der Mittel, die bislang schon für Ganztagsbetreuung seitens des Schulträgers aufgebracht werden sowie der Mittel, die seitens des Schulträgers zusätzlich nötig sein werden, um die Abdeckung von 14.30h bis 17h an fünf Tagen gewährleisten zu können. Dabei ist klar, dass es bei dieser Zeitspanne nur um eine Beschreibung des Umfangs geht (...) und ein gemeinsames Ganztags-Konzept von Land und Schulträger erreicht werden soll. - Eine Konzeption/ein Programm zum Ausbau der Ganztagsschulen in der eigenen Region. - Besteht bereits eine Ganztagsschulgesellschaft, ein Freier Träger, der für alle Ganztagsschulen im Kreis Mittelverwaltung, Steuerung o.ä. seitens des Schulträgers übernimmt oder ist etwas Derartiges in konkreter Planung." (Quelle: Rundschreiben 223-2014 des Hessischen Städtetags vom 21.05.2014). Zu 1c, d, e, f und g Die Vorgaben des Landes basieren auf den Ausführungen in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen nach § 15 Hessisches Schulgesetz mit besonderem Fokus auf den im Qualitätsrahmen genannten Bereichen "Kooperation" sowie "Schulzeit und Rhythmisierung". Zu 2 und 3 Der Pakt für den Nachmittag umfasst in Frankfurt am Main neben dem Unterricht folgende Angebote von 07.30 Uhr bis 17 Uhr: - Frühbetreuung vor dem Unterricht Die Frühbetreuung ist offen und entgeltfrei für alle Schülerinnen und Schüler. Sie beginnt vor dem Unterricht, in der Regel um 07:30 Uhr, und endet nach 1,5 Stunden. - Schüler-/innen der Jahrgänge 1 und 2 Für Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Jahrgänge steht das Förderprogramm Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) entgeltpflichtig zur Verfügung. Dieses Modul ist bis 15:00 Uhr oder 17:00 Uhr buchbar. Es gelten die "Elternentgelte in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen". - Schüler-/innen der Jahrgänge 3 und 4 Für die Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Jahrgänge steht ein System von kostenfreien Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangeboten zur Verfügung. - Ferienangebote Alle Schülerinnen und Schüler können an Ferienangeboten, bei maximal 25 Schließtagen jährlich, teilnehmen. Ferienangebote werden in Kooperation mit Einrichtungen, Organisationen und Vereinen im Stadtteil abgestimmt. Sie werden bedarfsorientiert angeboten. Für die Ferienangebote kann ein Elternentgelt erhoben werden. Schule und bestehender Träger von Angeboten in der Schule können sich gemeinsam für die Teilnahme am Pakt für den Nachmittag bewerben. Zu 4 In § 4 Abs. 3 der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main über ganztägige Angebote im Pakt für den Nachmittag ist geregelt, dass Angebote im Rahmen des Paktes für den Nachmittag schulische Veranstaltungen sind. Da die Gesamtverantwortung für schulische Angebote bei der Schulleitung liegt, hat sie dafür Sorge zu tragen, dass während der Bildungs- und Betreuungsangebote eine zur Aufsicht verpflichtete Person in der Schule anwesend ist. Die Dienst- und Fachaufsicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Träger liegt bei dem jeweiligen Träger. Die Aufsichtspflicht haben im Falle der Erweiterten Schulischen Betreuung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweiligen Trägers für die dort angemeldeten Kinder, und zwar auch während des Mittagessens. Die Sicherstellung des Mittagessens an sich liegt auch weiterhin in der Verantwortung des Schulträgers. Zu 5 Bei dem Pakt für den Nachmittag geht es um die Umsetzung von integrierten Bildungs- und Betreuungsangeboten von 07.30 h bis 17 h. Lt. Kooperationsvereinbarung zwischen Land Hessen und Stadt Frankfurt leistet das Land rechnerisch seinen Beitrag von 07.30 h bis 14.30 h und die Kommune rechnerisch von 14.30 h bis 17 h. Über die vorgesehene Struktur des Paktes für den Nachmittag in Frankfurt am Main entspricht es nicht den Tatsachen, dass der Schulträger lediglich das Zeitfenster von 14.30 h bis 17 h finanziert. Die Stadt Frankfurt finanziert die Frühbetreuung, die Erweiterte Schulische Betreuung und ggf. Mittel aus dem Bereich Offene Frankfurter Ganztagsschule. Die frei werdenden Mittel können nicht quantifiziert werden, weil sie unmittelbar in den Ausbau von weiteren Erweiterten Schulischen Betreuungen fließen. Zu 6 Der Magistrat lässt aktuell im Grundsatz prüfen, welche Grundschulen / Schulen mit Grundstufen den Pakt für den Nachmittag baulich-räumlich direkt umsetzen können und bei welchen Schulen, baulich-räumliche Maßnahmen notwendig sind, damit eine Umsetzung realisierbar ist.Nebenvorlage: Antrag vom 04.10.2015, OF 576/7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2014AA 675Pakt für den Nachmittag: Was bedeutet die Aufnahme in das Modellprojekt für Frankfurt?STVV-Anfrage · SPD
- 6. März 2015BB 92Pakt für den Nachmittag: Was bedeutet die Aufnahme in das Modellprojekt für Frankfurt?Magistratsbericht
- 11. September 2015Sie sind hierBB 325Pakt für den Nachmittag: Was bedeutet die Aufnahme in das Modellprojekt für Frankfurt?Magistratsbericht
- 4. Oktober 2015OFOF 576/7.Pakt für den Nachmittag.Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 6. Oktober 2015VV 1467„Pakt für den Nachmittag“Anfrage
- 17. Mai 2016Antwort des Magistrats · nach 88 WochenSTST 798Pakt für den NachmittagStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf19 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP; BFF (= Enthaltung)
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: zu 1. SPD, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU, GRÜNE, BFF und REP (= Kenntnis) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, GRÜNE, BFF und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
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Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Zurückweisung)
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und RÖMER (= Kenntnis)