.Pakt für den Nachmittag.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Nachmittag" Der oben genannte Bericht lässt einige der gestellten Anfragen offen, bzw. beantwortet diese nur unzureichend. Der Ortsbeirat wünscht deshalb ergänzende Erklärungen zu folgenden Sachverhalten: Zur Antwort 1a: Das Stadtschulamt Frankfurt hat 25 Grundschulen zur Teilnahme an dem Pilotprojekt "Pakt für den Nachmittag" eingeladen. Hierbei wurden Schulen ausgewählt, bei denen sowohl die baulichen Voraussetzungen gegeben waren, als auch bereits Betreuungsangebote für den Nachmittag bestanden. Lediglich 10 Schulen erklärten ihre Bereitschaft zur Teilnahme. Was sind hierfür die Gründe? Bei der Beantwortung der gestellten Fragen bezüglich 1c der zur Verfügung gestellten Räume und deren Größe 1d der Gruppenstärke der zu betreuenden Kinder 1e der Qualifikation der Betreuungskräfte 1f der Fachkraft/Kind Relation 1g der Art der pädagogischen Angebote wird auf die Ausführungen in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen nach § 15 Hessisches Schulgesetz verwiesen. Hier steht jedoch lediglich, dass die Schulen Angebote in Zusammenarbeit mit freien Trägern, Eltern und qualifizierten Personen, die die kulturelle, soziale, sportliche, praktische, sprachliche und kognitive Entwicklung fördern durchführen. Konkrete Aussagen bezüglich Raumgröße, Gruppenstärke, Qualifikation der Betreuer fehlen. Auf Grund der Ausführungen des § 15 des Hessischen Schulgesetzes wird deutlich, dass es sich bei dem "Pakt für den Nachmittag" auf keinen Fall um die Einrichtung von Ganztagsschulen geht, wie sie angesichts unserer multikulturellen Gesellschaft notwendig wären, um Kindern unterschiedlichster Herkunft annähend die gleichen Chancen auf Bildung zukommen zu lassen, sondern lediglich um Schulen mit Ganztagsangeboten. Bei den Antworten zu 2 und 3 steht, dass für Schülerinnen und Schüler der ersten zwei Jahrgänge die "Erweiterte Schulische Betreuung" entgeltpflichtig zur Verfügung steht. Dieses Modul ist kostenpflichtig bis 17:00 h buchbar. Für die Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Jahrgänge steht ein System von kostenfreien Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangeboten zur Verfügung. Im Klartext bedeutet dies: es werden keine Kosten erhoben, es gibt jedoch auch keine Garantie, dass das System funktioniert, und dass überprüft wird, ob die Kinder an den Angeboten teilnehmen, kurz, ob sie zuverlässig pädagogisch betreut und beaufsichtigt werden, denn Kinder der Jahrgangsstufe drei und vier sind zwischen 8 und 10 Jahren alt. Auf welche pädagogischen und entwicklungspsychologischen Erkenntnisse wurde Bezug genommen, um zu dem Ergebnis zu kommen, dass offene Angebote für diese Altersgruppe ausreichend und sinnvoll sind? Jede/r der Kinder in dieser Altersstufe hat/te weiß, dass diese zumindest nicht durchgängig dazu in der Lage sind, sich rational und eigenverantwortlich vernünftig zu verhalten. Angesichts dieses Sachverhalts wird die Aussage in Punkt 4 umso fragwürdiger: "Da die Gesamtverantwortung für schulische Angebote bei der Schulleitung liegt, hat sie dafür Sorge zu tragen, dass während der Bildungs- und Betreuungsangebote eine zur Aufsicht verpflichtete Person in der Schule anwesend ist." Wer ist diese zur Aufsicht verpflichtete Person? Ein_e Lehrer_in, der Hausmeister? Worüber erstreckt sich ihre/seine Aufsicht? Ruft sie/er gegebenenfalls den Krankenwagen und informiert die Eltern?
Inhalt
Antrag vom 04.10.2015, OF 576/7
Betreff: "Pakt für den Nachmittag" Der oben genannte Bericht lässt einige der gestellten Anfragen offen, bzw. beantwortet diese nur unzureichend. Der Ortsbeirat wünscht deshalb ergänzende Erklärungen zu folgenden Sachverhalten: Zur Antwort 1a: Das Stadtschulamt Frankfurt hat 25 Grundschulen zur Teilnahme an dem Pilotprojekt "Pakt für den Nachmittag" eingeladen. Hierbei wurden Schulen ausgewählt, bei denen sowohl die baulichen Voraussetzungen gegeben waren, als auch bereits Betreuungsangebote für den Nachmittag bestanden. Lediglich 10 Schulen erklärten ihre Bereitschaft zur Teilnahme. Was sind hierfür die Gründe? Bei der Beantwortung der gestellten Fragen bezüglich 1c der zur Verfügung gestellten Räume und deren Größe 1d der Gruppenstärke der zu betreuenden Kinder 1e der Qualifikation der Betreuungskräfte 1f der Fachkraft/Kind Relation 1g der Art der pädagogischen Angebote wird auf die Ausführungen in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen nach § 15 Hessisches Schulgesetz verwiesen. Hier steht jedoch lediglich, dass die Schulen Angebote in Zusammenarbeit mit freien Trägern, Eltern und qualifizierten Personen, die die kulturelle, soziale, sportliche, praktische, sprachliche und kognitive Entwicklung fördern durchführen. Konkrete Aussagen bezüglich Raumgröße, Gruppenstärke, Qualifikation der Betreuer fehlen. Auf Grund der Ausführungen des § 15 des Hessischen Schulgesetzes wird deutlich, dass es sich bei dem "Pakt für den Nachmittag" auf keinen Fall um die Einrichtung von Ganztagsschulen geht, wie sie angesichts unserer multikulturellen Gesellschaft notwendig wären, um Kindern unterschiedlichster Herkunft annähend die gleichen Chancen auf Bildung zukommen zu lassen, sondern lediglich um Schulen mit Ganztagsangeboten. Bei den Antworten zu 2 und 3 steht, dass für Schülerinnen und Schüler der ersten zwei Jahrgänge die "Erweiterte Schulische Betreuung" entgeltpflichtig zur Verfügung steht. Dieses Modul ist kostenpflichtig bis 17:00 h buchbar. Für die Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Jahrgänge steht ein System von kostenfreien Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangeboten zur Verfügung. Im Klartext bedeutet dies: es werden keine Kosten erhoben, es gibt jedoch auch keine Garantie, dass das System funktioniert, und dass überprüft wird, ob die Kinder an den Angeboten teilnehmen, kurz, ob sie zuverlässig pädagogisch betreut und beaufsichtigt werden, denn Kinder der Jahrgangsstufe drei und vier sind zwischen 8 und 10 Jahren alt. Auf welche pädagogischen und entwicklungspsychologischen Erkenntnisse wurde Bezug genommen, um zu dem Ergebnis zu kommen, dass offene Angebote für diese Altersgruppe ausreichend und sinnvoll sind? Jede/r der Kinder in dieser Altersstufe hat/te weiß, dass diese zumindest nicht durchgängig dazu in der Lage sind, sich rational und eigenverantwortlich vernünftig zu verhalten. Angesichts dieses Sachverhalts wird die Aussage in Punkt 4 umso fragwürdiger: "Da die Gesamtverantwortung für schulische Angebote bei der Schulleitung liegt, hat sie dafür Sorge zu tragen, dass während der Bildungs- und Betreuungsangebote eine zur Aufsicht verpflichtete Person in der Schule anwesend ist." Wer ist diese zur Aufsicht verpflichtete Person? Ein_e Lehrer_in, der Hausmeister? Worüber erstreckt sich ihre/seine Aufsicht? Ruft sie/er gegebenenfalls den Krankenwagen und informiert die Eltern?Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.09.2015, B 325 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2015BB 325Pakt für den Nachmittag: Was bedeutet die Aufnahme in das Modellprojekt für Frankfurt?Magistratsbericht
- 4. Oktober 2015Sie sind hierOFOF 576/7.Pakt für den Nachmittag.Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 6. Oktober 2015VV 1467„Pakt für den Nachmittag“Anfrage
- 17. Mai 2016Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 798Pakt für den NachmittagStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU, GRÜNE, BFF und REP (= Kenntnis) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, GRÜNE, BFF und REP