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Pakt für den Nachmittag

Vorlagentyp: STMagistrat
36 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 798

Betreff: Pakt für den Nachmittag zu 1 a) Für das Schuljahr 2015/2016 wurden 25 Schulen eingeladen, sich für eine Teilnahme am Pakt für den Nachmittag zu bewerben und es starteten 10 Schulen mit der Umsetzung. Die Schulen haben unterschiedliche Gründe angegeben, sich zum Schuljahr 2015/2016 gegen eine Teilnahme am Pakt für den Nachmittag zu entscheiden, so zum Beispiel: a. Pädagogisch-inhaltliche Gründe die Fokussierung auf die qualitative Weiterentwicklung der bereits vorhanden kommunalen Ganztags- und Betreuungsangebote sowie eine befürchtete Überlastung des Lehrpersonals, Erfahrungswerte und konkretisierte Umsetzungsformen der Pilotschulen abwarten, um sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Teilnahme zu bewerben, Fokus liegt derzeit auf anderen pädagogischen Schwerpunkten. b. Personelle Gründe , Schulleitungswechsel bzw. Vakanzen auf Ebene der Schulleitung, Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Lehrkräften und daraus resultierend Personalmangel, hohe Personalfluktuation und/oder Notwendigkeit, dass zunächst Stabilität in die personelle Situation kommt. c. Infrastrukturelle Gründe Skepsis gegenüber der multifunktionalen Nutzung von Räumen, Die Erwartung von räumlichen Erweiterungen und/oder Renovierungs- und Sanierungsarbeiten. zu 1 c) In der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird folgendes mit Relevanz zu Räumlichkeiten formuliert: "2.1.1 Folgende Voraussetzungen müssen daher für die Anerkennung als Ganztagsschule bzw. Schule mit Ganztagsangeboten dauerhaft erfüllt und in flexiblen Lösungen vor Ort umgesetzt werden: das Angebot eines warmen Mittagessens; eine Hausaufgabenbetreuung bzw. eine angeleitete Übungs- und Lernzeit bei Schulaufgaben; Ruhe-, Stillarbeits- und Aufenthaltsräume für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte; altersgemäße Spiel-, Sport- und Bewegungsmöglichkeiten im gesamten Schulalltag (...) 2.1.2 Der Schulträger stellt die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für das ganztägige Angebot sicher und unterstützt die Schule nach seinen Möglichkeiten bei der Einrichtung von Lehrerarbeitsplätzen im Sinne flexibler Lösungen. Dabei soll für den Ganztagsbereich die nachstehende Mindestausstattung an Räumlichkeiten zur Verfügung stehen bzw. ein entsprechendes verbindliches Planungskonzept vorliegen: ein Speiseraum mit zugehöriger Vorbereitungsküche gemäß dem Versorgungskonzept der Schule; eine Cafeteria (Begegnungsbereich), ggf. in Kombination mit dem Speiseraum; ein Freizeitbereich (Tischspiele, Bewegungsspiele und Sportmöglichkeiten); eine Schulbibliothek oder eine Stadtteilbibliothek mit ausreichendem medialen Angebot; Räume für Hausaufgabenhilfe, Arbeitsgruppen sowie für Stillarbeits- und Ruhephasen; Planungen für die Mehrfachnutzung von Klassenräumen" (...) (vgl. 2.1.1 und 2.1.2 der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz. Erlass vom 01. November 2011. Gült. Verz. Nr. 721) Zur Anzahl und zur Größe der Räume gibt es keine detaillierten Vorgaben von Seiten des Landes Hessen. Zu 1 d), e) und f) Gruppengröße und Fachkraft-Kind-Relation Von Seiten des Landes Hessen gibt es für die außerunterrichtlichen Angebote in Ganztagsschulen keine quantitativen Vorgaben zur Gruppengröße der zu betreuenden Kinder oder zur Fachkraft-Kind-Relation. In der Praxis ist dies - je nach Angebot - unterschiedlich. Es gibt Angebote, die sich aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung an nur wenige Kinder richten (z.B. Computer AG) und Angebote, deren Struktur es erlaubt, dass eine höhere Anzahl von Kindern teilnimmt (z.B. Spieletreff). Grundsätzlich ist bezüglich der Gruppengröße zu berücksichtigen, dass in Ganztagsschulen nicht nur geschlossene Konzepte mit festen Gruppen angeboten werden, sondern auch teiloffene oder offene Konzepte umgesetzt werden. Für das kommunale Förderprogramm "Erweiterte Schulische Betreuung" als ein Angebot im Pakt für den Nachmittag ist aktuell eine Gruppengröße von 20 Kindern à 1,5 Personalstellen vorgesehen (davon 70 % pädagogische Fachkräfte und max. 30 % andere Professionen). Qualifikation In Kapitel 2.4 der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen wird zum Thema Personalausstattung folgendes formuliert: "Die Personalstruktur ganztägig arbeitender Schulen setzt sich aus unterschiedlichen Berufsgruppen und Anstellungsverhältnissen des Landes, des Schulträgers sowie freier Träger zusammen: Lehrkräfte schulpädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter weiteres pädagogisch tätiges Personal." (vgl. 2.4 ebd.) Der Pakt für den Nachmittag umfasst, dass mindestens 1/3 der Ressource des Landes Hessen in Form von Lehrkraftstellen für Ganztagsangebote umgesetzt werden. Mindestens 1/4 der Ressource kann in Form monetärer Mittel genutzt werden; über freie Träger oder Fördervereine werden verschiedene Professionen im Ganztagsbereich der jeweiligen Schule eingesetzt. In diesem Zusammenhang wird in der Steuergruppe auf Ebene des Hessischen Kultusministeriums ein Rahmenkonzept zur Qualifizierung und Zertifizierung von Personal bzw. von nicht-pädagogischen Fachkräften entwickelt. Hierbei ist vorgesehen, dass für unterschiedliche Zielgruppen (Pädagogische Fachkräfte inklusive Lehrerinnen und Lehrer, Leitungen und Koordinatorinnen/Koordinatoren sowie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit wenigen bzw. ohne Vorkenntnisse) verschiedene zentrale Fortbildungsthemen, die für die Qualifizierung von Fachpersonal als vordringlich erachtet werden, identifiziert und konzeptionell erarbeitet werden. Zu 2 und 3: Grundidee des Paktes für den Nachmittag sind verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote für alle Grundschulkinder von 07.30 Uhr bis 17 Uhr. Der Pakt für den Nachmittag umfasst aktuell eine Frühbetreuung, die Erweiterte Schulische Betreuung für die Jahrgänge 1 und 2, Bildungs- und Betreuungsangebote für die Jahrgänge 3 und 4, jahrgangsübergreifende Angebote sowie ein Ferienprogramm bei maximal 25 Schließtagen. Es wird in den Schulen, die den Pakt für den Nachmittag umsetzen, auch für die Kinder der Jahrgänge 3 und 4 kleingruppige und geschlossenere Angebote geben. Hier gilt ebenfalls, dass Angebote vorgehalten werden, die für nur wenige Kinder ausgerichtet sind und Angebote, die sich an eine höhere Anzahl von Kindern richten. Die Vision und die langfristigen Ziele des Paktes für den Nachmittag beinhalten u.a., dass Ressourcen aus bestehenden Programmen zusammengeführt werden und - abgeleitet aus bewährten bestehenden und neuen Konzepten - ein qualitativ gutes Gesamtkonzept für ganztägig arbeitende Schulen in Frankfurt am Main entwickelt wird. Da die Komplexität des Paktes für den Nachmittag einer differenzierten Betrachtung bedarf, hat der Magistrat den Kommunikationsleitfaden zum "Pakt für den Nachmittag" dieser Stellungnahme als digitale Anlage beigefügt.

Zu 4: Die zur Aufsicht verpflichteten Personen sind Lehrkräfte oder Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter des Trägers der Ganztagsangebote. Anlage 1 (ca. 395 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. September 2015BB 325Pakt für den Nachmittag: Was bedeutet die Aufnahme in das Modellprojekt für Frankfurt?Magistratsbericht
  2. 4. Oktober 2015OFOF 576/7.Pakt für den Nachmittag.Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
  3. 6. Oktober 2015VV 1467„Pakt für den Nachmittag“Anfrage
  4. 17. Mai 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 Wochen
    STST 798Pakt für den Nachmittag
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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