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Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11

Vorlagentyp: B
106 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 17.05.2004, B 324

Betreff: Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11 Vorgang: A 459 PDS, B 1011/03 Zwischenbericht: Gegenüber dem Zwischenbericht B 1011 vom 12.12.2003 zur o. a. Anfrage ist im Bezug auf den Standort der Liegenschaftsakten keine Änderung eingetreten. Diese befinden sich wegen des anhängigen Verwaltungsstreitverfahrens noch bei Gericht. In der Zwischenzeit wurde eine örtliche Überprüfung der Liegenschaft vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass das Gebäude im Inneren nicht der erteilten Baugenehmigung entspricht. Es wurde daher ein sofortiger Baustopp verhängt. Um die weitere Vorgehensweise festzulegen, bedarf es weiterer Prüfungen sowie einer Entscheidung im vorgenannten Verwaltungsstreitverfahren. Sobald diese Entscheidung vorliegt und das weitere Vorgehen festgelegt wurde, wird erneut berichtet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Oktober 2003AA 459Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11STVV-Anfrage · PDS
  2. 12. Dezember 2003BB 1011Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11Magistratsbericht
  3. 17. Mai 2004Sie sind hier
    BB 324Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11
    Magistratsbericht
  4. 10. Juni 2005BB 471Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11Magistratsbericht
  5. 4. November 2005Antwort des Magistrats · nach 106 WochenBB 765Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 31 · 07.06.2004
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 324 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 33 · 05.07.2004
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 324 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGREP
Sonstige:
FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)

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