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Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11

Vorlagentyp: B
106 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1011

Betreff: Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11 Vorgang: A 459 PDS Zwischenbericht: Die Bauakten zur Liegenschaft Appelsgasse 11 liegen dem Magistrat wegen eines anhängigen Verwaltungsstreitverfahrens derzeit nicht vor. Eine Beantwortung der Anfrage ohne das Vorliegen dieser Akten nimmt noch einige Zeit in Anspruch. Sobald die zur Beantwortung notwendigen Informationen zusammengetragen wurden oder ein Rücklauf der Akten erfolgt ist, wird erneut berichtet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Oktober 2003AA 459Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11STVV-Anfrage · PDS
  2. 12. Dezember 2003Sie sind hier
    BB 1011Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11
    Magistratsbericht
  3. 17. Mai 2004BB 324Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11Magistratsbericht
  4. 10. Juni 2005BB 471Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11Magistratsbericht
  5. 4. November 2005Antwort des Magistrats · nach 106 WochenBB 765Wie ernst nimmt der Magistrat rechtsverbindliche Bebauungspläne? Am Beispiel des Grundstücks Appelsgasse 11Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 2
Sitzung 27 · 19.01.2004
TO I, TOP 23
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 1011 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 28 · 16.02.2004
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 1011 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 29 · 16.02.2004
TO I, TOP 37
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage B 1011 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 19.02.2004
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 1011 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)E.l (Kenntnis)PDS (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und E.L. (= Kenntnis) PDS (= Zurückweisung)

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