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Luftschadstoffe durch Flugverkehr

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren10 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.07.2012, B 321

Betreff: Luftschadstoffe durch Flugverkehr Vorgang: A 153/12 Stv. Dr. Dr. Rahn Zu Frage 1: Der Magistrat hat in seinem Bericht B 167 auf seinen eigens erstellten Bericht "Luftverkehr und Luftqualität im Rhein-Main-Gebiet" verwiesen, in welchem umfangreich auf die Veränderung der Emissionssituation eingegangen wird. Der Bericht zeigt auf, dass der Flughafen einen bedeutenden Beitrag zu verschiedenen Luftschadstoffemissionen in der Region liefert. Auch in der Zusammenfassung des Berichts wurden wesentliche Ergebnisse verkürzt dargelegt. Eine immissionsseitige Zunahme der NOx-Werte um 30% durch den zunehmenden Flugverkehr ist kein wesentliches Ergebnis des Berichts und keinesfalls zu erwarten. Ein pauschaler Vergleich zwischen Emission und Immission ist falsch. Relevant ist, inwiefern entstandene Emissionen auf den Menschen in welchem Maße als Immission einwirken. Zur Klärung dieser Frage sind die erwähnten Messstationen, u.a. in Raunheim, herangezogen worden. An allen Messstationen wird immer die Gesamtbelastung bestimmter Luftschadstoffe erfasst. Da Flugzeugabgasen eine eindeutige chemische Leitkomponente fehlt, sind die Beiträge messtechnisch nicht direkt trennbar. Der Magistrat hat sich beim zuständigen Land Hessen für die Inbetriebnahme einer weiteren Luftmessstation und für zusätzliche Messprogramme eingesetzt. Am 16. Mai 2012 ist auf dem Frankfurter Lerchesberg eine neue Luftmessstation in Betrieb gegangen, welche direkt in niedriger Höhe überflogen wird. Die Station soll für ein Jahr betrieben werden, anschließend werden die Messungen in Flörsheim für ein weiteres Jahr fortgesetzt. Der Magistrat wird die erhobenen Daten mit den Überflugereignissen (Ost- und Westbetrieb) vergleichen. Die Station wird nicht durch benachbarte Direktemittenten beeinträchtigt, sodass ggf. ein flugereignisabhängiger Immissionsbeitrag ermittelt werden kann. Zusätzlich wird das Land noch in diesem Jahr an 10 Messpunkten Staubniederschlagsmessungen entlang der Einflugschneise der Nordwest-Landebahn vornehmen. Der Niederschlag soll auch auf Mineralölkohlenwasserstoffe untersucht werden. Zu Frage 2: Maßnahmen insbesondere zur Minderung der Stickstoffdioxidbelastung sind in der "1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main", verankert. Dieser ist im November 2011 in Kraft getreten und kann auf den Seiten des Umweltamtes, www.umweltamt.stadt-frankfurt.de > Luft & Stadtklima > Luftreinhalteplanung, herunter geladen werden. Als Emittentengruppe mit dem höchsten Immissionsbeitrag für Stickstoffdioxid ist nach wie vor der Kraftfahrzeugverkehr zu nennen. Der neue Luftreinhalteplan prognostiziert mit Einführung der 3. Stufe der Umweltzone eine Immissionskonzentrationsminderung an der Friedberger Landstraße bei Feinstaub um 8,5 % (oder ca. 2,4 μg/m3) und bei Stickstoffdioxid um 3,5 % (oder ca. 2 μg/m3). Weitere Maßnahmen des Luftreinhalteplans sind der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, die Ausrüstung der Stadtbusflotte mit dem derzeit besten Emissionsstandard und die Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs. Durch den Ausbau des Fernwärmenetzes und mit Vorgaben zur energiesparenden Bauweise sollen die Emissionen der Gebäudeheizung reduziert werden. Die Prognosen des Luftreinhalteplans zur NO2-Immissionsentwicklung gehen bis zum Jahr 2015 von einer Belastungsminderung und Grenzwerteinhaltung in den meisten Straßenzügen aus. Eine flächendeckende Einhaltung des Grenzwerts von 40 μg/m3 soll bis 2020 auch in den höchst belasteten Straßenschluchten (Friedberger Landstraße, Hochstraße, Höhenstraße, Mainzer Landstraße) erreicht werden. Die Feinstaubimmissionsgrenzwerte sollten bis 2015 im gesamten Stadtgebiet sicher eingehalten werden können. Zu Frage 3: Nach derzeitigem Kenntnisstand schätzt der Magistrat den aktuellen und zukünftigen Immissionsbeitrag des Luftverkehrs als verhältnismäßig gering ein. Die Flugrouten führen an den Luftmessstationen mit Grenzwertüberschreitungen (Friedberger Landstraße und Frankfurt Höchst) in einigen Kilometern Entfernung vorbei. In Anbetracht der an verschiedenen Stellen überschrittenen Grenzwerte sind jedoch auch zusätzliche, geringe Immissionsbeiträge im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu vermeiden. Die unter der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Maßnahmen sind derzeit nicht ausreichend, um die innerstädtischen Grenzwertüberschreitungen an Verkehrsschwerpunkten einzuhalten. Einen Anhaltspunkt darüber, inwiefern der Flughafen und der Luftverkehr Immissionsbeiträge an den grenzwertüberschreitenden Luftmessstationen liefern, können ggf. die unter Antwort zu Frage 1 dargestellten Immissionsmessungen direkt unter der Anflugroute geben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. April 2012BB 167Kosten des Betriebs der Landebahn Nordwest: UmweltschutzMagistratsbericht
  2. 1. Mai 2012AA 153Luftschadstoffe durch FlugverkehrSTVV-Anfrage · fraktionsunabhängig
  3. 16. Juli 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 321Luftschadstoffe durch Flugverkehr
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 4
Sitzung 13 · 21.08.2012
TO II, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 13 · 21.08.2012
TO I, TOP 62
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 13 · 21.08.2012
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFraktionslos
Ablehnung:
WBESPDFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und Fraktionslos gegen WBE, SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung)

OBR 3
Sitzung 13 · 23.08.2012
TO II, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 13 · 24.08.2012
TO I, TOP 57
Beraten
a) Die Vorlage B 321 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 13 · 27.08.2012
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

KAV
Sitzung 18 · 24.09.2012
TO II, TOP 85
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 13 · 27.09.2012
TO I, TOP 27
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 321 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten

OBR 5
Sitzung 14 · 28.09.2012
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDFAGLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, FAG und LINKE. (= Zurückweisung)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 14 · 01.11.2012
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie Wähler
Ablehnung:
LinkeRömer
Sonstige:
Piraten (Kenntnis als Zwischenbericht)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und RÖMER (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis als Zwischenbericht)

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