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Kosten des Betriebs der Landebahn Nordwest: Umweltschutz

Vorlagentyp: B
21 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren6 Sitzungen

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.04.2012, B 167

Betreff: Kosten des Betriebs der Landebahn Nordwest: Umweltschutz Vorgang: A 129/12 SPD Zur Beantwortung der Anfrage verweist der Magistrat auf seinen Bericht vom 05.03.2010, B 163, und die dazugehörige Anlage "Flugverkehr und Luftqualität im Rhein-Main-Gebiet" vom Februar 2010. In diesem Bericht werden Informationen zu den Emissionen und Immissionen im Rhein-Main-Gebiet gegenübergestellt. Immissionsseitig wurden die Luftmessungen auf Frankfurter Stadtgebiet, die Messungen der Fraport AG und die Luftmessstation in Raunheim ausgewertet. Letztere befindet sich im unmittelbaren Ein- bzw. Abflugbereich der Parallelbahnen des Frankfurter Flughafens. Die Immissionssituation ist an dieser Station unauffällig, die Luftgrenzwerte werden deutlich eingehalten. Die Luftqualität an den beiden Stationen der Fraport AG auf dem Flughafengelände ist bezogen auf die im Bericht dargestellten Luftschadstoffe vergleichbar mit den Stationen des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie, die den städtischen Hintergrund erfassen (z.B. Messstationen in Frankfurt-Höchst, Frankfurt-Ost und Frankfurt-Sindlingen). Um die Bevölkerung bestmöglich vor luftverkehrsbedingten Immissionen schützen, befürwortet der Magistrat die umfangreiche Dokumentation von Luftdaten. Daher hat er die zuständige Landesbehörde aufgefordert, die Inbetriebnahme einer weiteren Luftmessstation im Frankfurter Süden, unterhalb der neuen Anflugroute auf die Nordwestbahn, zu prüfen. Im Rahmen der Verfahrensschritte zum Flughafenausbau (Mediations-, Raumordnungs- und insbesondere im Planfeststellungsverfahren) wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter sowie bedeutsame Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern) untersucht. Die entsprechenden Gutachten wurden veröffentlicht. Um die Einwirkungen des Flughafens auf die Tier- und Pflanzenwelt bewerten zu können, wurde ein spezielles Umweltmonitoring entwickelt. Als Leitindikatoren zur Beobachtung von Umweltveränderungen im Flughafennahbereich werden Flechten- und Biotopkartierungen durchgeführt und die Populationen von Springfröschen, Libellen und Hirschkäfern kontrolliert und dokumentiert. Neben Flora und Fauna stehen auch die Schutzgüter Wasser, Boden, Klima, Luft und Landschaft im Fokus des Umweltmonitorings. Es ist das Ziel, mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt, die vom Flughafen Frankfurt ausgehen, frühzeitig zu erkennen und diesen gegebenenfalls entgegenzuwirken. Die Untersuchungen zum Umweltmonitoring werden vom Umwelt- und Nachbarschaftshaus des Forums Flughafen und Region koordiniert. Weitere Informationen stehen im Internet unter www.forum-flughafen-region.de. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat unabhängig von der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest vielfältige Umweltschutzmaßnahmen veranlasst. Von der Fraport AG wurden keine Ausgleichszahlungen in Aussicht gestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Februar 2012AA 129Kosten des Betriebs der Landebahn Nordwest: UmweltschutzSTVV-Anfrage · SPD
  2. 16. April 2012Sie sind hier
    BB 167Kosten des Betriebs der Landebahn Nordwest: Umweltschutz
    Magistratsbericht
  3. 1. Mai 2012AA 153Luftschadstoffe durch FlugverkehrSTVV-Anfrage · fraktionsunabhängig
  4. 16. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 321Luftschadstoffe durch FlugverkehrMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 4
Sitzung 11 · 08.05.2012
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 167 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
SPDFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und FREIE WÄHLER

OBR 5
Sitzung 11 · 11.05.2012
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 167 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDFAGLinkeFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung)

OBR 11
Sitzung 11 · 14.05.2012
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 167 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneFreie WählerFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 16
Sitzung 11 · 15.05.2012
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 167 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
WBESPDFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen WBE, SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung)

OBR 6
Sitzung 11 · 15.05.2012
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 167 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 11 · 14.06.2012
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 167 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiraten
Sonstige:
Linke (Zurückweisung)Stv. Ochs (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Zurückweisung) Stv. Ochs (= Kenntnis)

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