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Keine Baumfällung in der Lortzingstraße (Quartiersgarage Glauburgschule)

Vorlagentyp: B
78 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.06.2012, B 293

Betreff: Keine Baumfällung in der Lortzingstraße (Quartiersgarage Glauburgschule) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2011, § 965 - OA 94/11 OBR 3 - Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 3548 vom 28.02.2008 wurde entschieden, den Schulhof der Glauburgschule als Standort für eine Quartiersgarage zu verwenden. In der Folge hat der Magistrat die Planungen für die Quartiersgarage und die weiteren geplanten Hochbauten, gemeinsam mit der Frankfurter Aufbau AG (FAAG) vorangetrieben. So sollen über der Quartiersgarage eine Einfeldturnhalle und eine Kindertageseinrichtung für fünf Gruppen entstehen. Die Turnhalle ist für die angrenzende Glauburgschule von hoher Wichtigkeit, der Bedarf für die Kindertagestätte steht für den Magistrat außer Frage. Für die nunmehr baureifen Planungen der Tiefgarage reichte die FAAG im Februar 2011 einen entsprechenden Bauantrag ein. Im Juli 2011 wurde eine

  1. Teilbaugenehmigung für den "Neubau einer Tiefgarage mit 100 Stellplätzen" erteilt. Diese wurde unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass der Bauherr vor Baubeginn eine Einigung zum Umgang, Erhalt und Schutz der vorhandenen Straßenbäume mit dem Magistrat erzielen muss, da insgesamt 9 Rosskastanien, 5 in der Lortzingstraße und 4 in der Lenaustraße, mit jeweils ca. 2 Metern Abstand zur Grundstücksgrenze in direkter Nachbarschaft zum Bauvorhaben stehen und deren Erhalt in zumindest 6 von 9 Fällen als unwahrscheinlich eingeschätzt wurde. Im weiteren Verfahren wurde daher durch ein Baumgutachten sowie die Betrachtung von verschiedenen Varianten untersucht, welche Bäume durch die Baumaßnahme nicht mehr zu erhalten sind und inwieweit Umplanungen zum Erhalt des Baumbestandes möglich und vertretbar sind. Bereits der Abbruch der bestehenden Turnhalle würde zu einem massiven Verlust der Standsicherheit von 3 Rosskastanien, 2 in der Lortzingstraße und einer in der Lenaustraße, führen, da dieses den Wegfall der Auflast für das Wurzelwerk der Bäume bedeutet, die das Gewicht des Gebäudes als Verankerung nutzen. Durch Errichtung der Tiefgarage, der Kindertagesstätte und der Turnhalle wären bei weiteren 3 Bäumen in der Lortzingstraße die Eingriffe in Wurzel- und Kronenbereich derart hoch, dass auch hier ein Erhalt der Bäume nach den ursprünglichen Planungen ausgeschlossen ist. Insgesamt wären daher alle 5 Rosskastanien in der Lortzingstraße sowie eine Kastanie in der Lenaustraße zu fällen. Eine Verkleinerung der Tiefgarage um eine Stellplatzreihe würde bei einem Verlust von ca. 20 Stellplätzen lediglich zu dem möglichen Erhalt von einem der 5 Bäume in der Lortzingstraße führen, da der Eingriff in die Standsicherheit durch Abbruch der Turnhalle unabhängig von der Größe und Lage der Tiefgarage gegeben ist und der Substanzverlust bei 2 der 3 übrigen Bäume in der Lortzingstraße trotz des größeren Abstandes zur Tiefgarage immer noch zu hoch wäre, um den Erhalt zu gewährleisten. Eine Verschiebung der Tiefgarage in Richtung Lenaustraße würde den Verlust von weiteren 3 Bäumen in der Lenaustraße bedeuten, sodass dann alle 4 Bäume in der Lenaustraße wegfallen. Durch den Abriss der Turnhalle und die Errichtung der Hochbauten würden trotz der Verschiebung der Tiefgarage aber immer noch 4 der 5 Bäume in der Lortzingstraße gefährdet, sodass anstelle von insgesamt 6 sogar 8 Bäume gefällt werden müssten. Grundsätzlich ist zu beiden Umplanungsvarianten zu bemerken, dass die beiden Hochbauten auf die Größe und Lage der Tiefgarage abgestimmt sind und eine Umplanung in jedem Fall zu erheblichen Mehrkosten sowohl bei der Tiefgarage, als auch bei der Kindertagesstätte und der Turnhalle zur Folge hat. Nach ersten Schätzungen belaufen sich diese auf ca. eine halbe Million Euro. Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass weder eine Verkleinerung noch eine Verschiebung der Tiefgarage den Erhalt der Bäume sicherstellen würde, wenn an den dringend notwendigen Neubauten der Sporthalle und der Kindertagestätte festgehalten wird. Lediglich einer der insgesamt 6 zu fällenden Bäume könnte durch die Umplanung der Tiefgarage gerettet werden. Demgegenüber steht ein erheblicher finanzieller Mehraufwand, sowie - bedingt durch die Umplanung und erforderliche neue Bauantragstellung - eine unbestimmte zeitliche Verzögerung bei der Realisierung der Baumaßnahme. Der Magistrat empfiehlt daher, an den bisherigen Planungen für Tiefgarage, Sporthalle und Kindertagesstätte unverändert festzuhalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Oktober 2011OFOF 77/3Keine Baumfällungen in der Lortzingstraße (Quartiersgarage Glauburgschule)Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 3. November 2011OAOA 94Keine Baumfällungen in der Lortzingstraße (Quartiersgarage Glauburgschule)Anregung
  3. 22. Juni 2012Sie sind hier
    BB 293Keine Baumfällung in der Lortzingstraße (Quartiersgarage Glauburgschule)
    Magistratsbericht
  4. 5. Oktober 2012OFOF 269/3Quartiersgarage GlauburgschuleOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
  5. 23. Oktober 2012OFOF 268/3Quartiersgarage GlauburgschuleOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  6. 24. Oktober 2012OFOF 267/3Umfeldplanung Quartiersgarage GlauburgschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  7. 25. Oktober 2012OFOF 266/3Quartiersgarage Glauburgschule - UmfeldplanungenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 8. November 2012OMOM 1712Quartiersgarage GlauburgschuleDirektanregung
  9. 24. Januar 2013OMOM 1894Planungswerkstatt zur Quartiersgarage GlauburgschuleDirektanregung
  10. 19. April 2013Antwort des Magistrats · nach 78 WochenSTST 561Quartiersgarage GlauburgschuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 3
Sitzung 13 · 23.08.2012
TO II, TOP 14
Beraten
Die Vorlage B 293 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 14 · 27.09.2012
TO II, TOP 9
Beraten
a) Die Vorlage B 293 wird auf Wunsch von GRÜNE und SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 13 · 27.09.2012
TO I, TOP 22
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage B 293 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 13 · 01.10.2012
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkePiratenRömer
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Freie Wähler (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 14 · 09.10.2012
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 293 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

OBR 3
Sitzung 15 · 08.11.2012
TO I, TOP 6
Beraten
Anregung an den Magistrat OM 1712 2012 1. Die Vorlage OF 191/3 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 228/3 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 266/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 267/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Dem Geschäftsordnungsantrag von ÖkoLinX-ARL wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 268/3 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 269/3 wird abgelehnt. 7. a) Die Vorlage M 171 wird abgelehnt. b) Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, eine Beschwerde an die Stadtverordnetenvorsteherin zu senden, da die Stadtverordnetenversammlung bereits über die Vorlage M 171 entschieden hat, obwohl der Ortsbeirat aufgrund der am 04.10.2012 stattgefunden Informationsveranstaltung die Entscheidung über die Vorlage bis zum 08.11.2012 zurückgestellt hat. 8. a) Die Vorlage B 293 wird zurückgewiesen. b) Zum Thema Quartiersgarage Glauburgsschule beschließt der Ortsbeirat die Anregung OM 1712. Die Anregung OM 1712 lautet: "Der Magistrat wird gebeten, umgehend folgende Überlegungen zum Bau der Quartiersgarage Glauburgschule zu prüfen und wenn möglich zu realisieren: 1. Der Eingang für die Kindertagesstätte wird in die Lortzingstraße oder Glauburgstraße gelegt. 2. Die Lage der Turnhalle ist zu überprüfen: Ist eine Parallellage zur Lenaustraße (siehe Anlage) möglich? Wie lässt sich die Verdunkelung des Hinterhofs Neuhofstraße minimieren? Begründung: zu 1.: Entlastung der Lenaustraße, die schon die Ein- und Ausfahrt der Quartiersgarage hat."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
zu 4)
Zustimmung:
Alle
zu 5 / a)
Zustimmung:
Alle
zu 5 / b)
Zustimmung:
6 GrüneCDUSPDFDPFreie Wähler
Ablehnung:
1 GrüneLinkeÖkoLinX-ARL
zu 6)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUFDPFreie Wähler
zu 7 / a)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARLFreie Wähler
Ablehnung:
CDUFDP
zu 7 / b)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
1 CDU
Enthaltung:
3 CDUFreie Wähler
zu 8 / a)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARLFreie Wähler
Ablehnung:
CDUFDP
zu 8 / b)
Zustimmung:
6 Grüne3 CDUSPDFDP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARLFreie Wähler
Enthaltung:
1 Grüne1 CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) Einstimmige Annahme zu b) 6 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU (= Ablehnung); 3 CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Kenntnis) zu b) 6 GRÜNE, 3 CDU, SPD und FDP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung)

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