Quittungssystem bei der Personenkontrolle
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, ein digitales Quittungssystem bei der Stadtpolizei einzuführen, um Betroffene vor Racial Profiling zu schützen und die Stadtpolizei bei der Reflexion von Kontrollen zu unterstützen. Aufgrund fehlender Anhaltspunkte für Racial Profiling wird die Einführung jedoch als nicht erforderlich erachtet.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Sicherheit verfolgenBericht
Die Einführung eines digitalen Quittungssystems bei der Stadtpolizei wurde intern umfangreich diskutiert. Dieses System soll hierbei, so im Koalitionsvertrag beschrieben, ein effektives Instrument darstellen, um einerseits Betroffene vor Racial Profiling besser zu schützen, indem sie einen Nachweis der Kontrolle erhalten. Andererseits soll hierdurch die Stadtpolizei unterstützt werden, praxisnah und schnell zu reflektieren, ob eine Kontrolle angemessen ist. Aufgrund fehlender Anhaltspunkte, dass jemals Handlungen der Stadtpolizei unter dem Gedanken des Racial Profilings vollzogen wurden, wird die Einführung eines digitalen Quittungssystems nicht für erforderlich erachtet, zumal eine praxisnahe und schnelle Reflektion durchgeführter Kontrollen bereits durch die vorhandenen Mittel der Einsatzberichterstattung möglich sind. Der Magistrat erkennt Racial Profiling als eine ernsthafte Problematik an. Gesellschaftliche Dynamiken spiegeln sich auch in unseren Behörden nieder, jedoch ergreifen wir tagtäglich in unserer Arbeit Maßnahmen, um allen Frankfurterinnen und Frankfurtern ein sicheres Miteinander zu gewährleisten. Daher haben der Magistrat sowie die Ordnungsbehörde bereits Maßnahmen ergriffen, um die Stadtpolizei entsprechend zu schulen. Für die überwiegend anlassbezogenen Kontrollen existieren mehrere Quittungssysteme. Eine Erweiterung dieser Systeme, insbesondere im digitalen Bereich, ist zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht realisierbar. Jegliches Handeln der Stadtpolizei ist an Recht und Gesetz gebunden und erfolgt ausschließlich mit begründetem Anfangsverdacht oder weil eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat beobachtet bzw. gemeldet wurde. Faktoren, die potentiell zu einer Diskriminierung führen könnten, fanden bei der Stadtpolizei des Ordnungsamtes in bisher keinem einzigen Fall Verwendung. 'Quittungen' werden nicht nur bei erhobenen Verwarnungsgeldern ausgestellt. Bei Sicherheitsleitungen in Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren erhalten Betroffene/Beschuldigte eine Durchschrift über die erhobene Sicherheitsleistung, überdies wird ein/e Zustellungsbevollmächtigte/r benannt. Bei Beschuldigten- oder Zeugenvernehmungen erhalten Beschuldigte sowie Zeuginnen und Zeugen ebenfalls eine Durchschrift der Vernehmung, mindestens aber die Durchschrift der Beschuldigtenbelehrung (z.B. über ausgeübtes Aussageverweigerungsrecht). Bei erteilten Platzverweisen erfolgt eine interne Dokumentation. Die Einsatzkräfte der Stadtpolizei sind durch ihre Uniform als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtpolizei zu erkennen und tragen entweder ein Namensschild oder ein Schild, auf dem die jeweilige Dienstnummer aufgeführt ist. Hinzukommend weisen sie sich gegenüber Dritten mittels (Lichtbild-) Dienstausweis aus, sofern dies gefordert wird. So ist jederzeit gewährleistet, dass eine Identifizierung, auch im Nachgang zu einer Maßnahme, möglich ist. Eine zusätzliche Dokumentation, wie auch immer eine technische Umsetzung hierzu aussehen mag, ist aus Sicht der Stadtpolizei nicht erforderlich, da sie zum überwiegenden Teil schon heute, zwar nicht digital, aber mit dem im Koalitionsvertrag geforderten Inhalt, existiert. Eine umfangreiche Vor-Ort-Dokumentation bei durchschnittlich 20.000 Personenkontrollen jährlich wäre sehr zeitintensiv, könnte unter Umständen zur weiteren Verärgerung der überprüften Person führen und würde den - auch von der Politik - geforderten Respekt und die Akzeptanz gegenüber Einsatzkräften weiter schmälern. Die Stadtpolizei hat bisher nie vorurteilsbehaftet oder gar aus diskriminierenden oder rassistischen Motiven heraus gehandelt. Damit dies auch so bleibt, werden alle Bediensteten der Stadtpolizei regelmäßig in interkultureller Kompetenz und deeskalierendem Verhalten sensibilisiert und geschult. Darüber hinaus spielt Interkulturalität eine besondere Bedeutung bei der Stadtpolizei. Bedienstete mit Migrationshintergrund bereichern die Arbeit der Stadtpolizei. Kenntnisse über Kulturen, Religionen, Sozialisation und Erziehung erleichtern den Bediensteten die Arbeit mit den Menschen in Frankfurt am Main und führen oftmals zu entspannteren, zielführenderen und letztlich für beide Seiten konfliktfreieren Maßnahmen. Die internationale Besetzung der Stadtpolizei bringt zudem den Vorteil der Mehrsprachigkeit mit sich, wodurch Sprachbarrieren gebrochen, Missverständnisse vermieden und die Akzeptanz behördlicher Maßnahmen erhöht werden. Die hypothetische Gefahr eines Racial Profilings wird alleine durch die Internationalität der Stadtpolizei minimiert. Derzeit haben 33 der 167 Außendienstkräfte der Stadtpolizei (rund 20 %) einen Migrationshintergrund, Tendenz steigend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 4. November 2021FF 278Im Vertrag der Koalition ist Folgendes festgehalten: "Um Diskriminierung und Racial Profiling effektiv entgegenzuwirken,Fragestunde-Frage
- 20. November 2023AA 256Quittungssystem bei der PersonenkontrolleSTVV-Anfrage · FRAKTION
- 29. Juli 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 143 WochenBB 290Quittungssystem bei der PersonenkontrolleMagistratsbericht
- 2. Dezember 2024NRNR 1063Einführung eines digitalen Quittungssystems bei Polizeikontrollen und von Maßnahmen zur Verhinderung diskriminierender PraktikenSTVV-Antrag · ÖkoLinX-ELF
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) BFF-BIG (= Kenntnis)