„Coffee to go“ im Mehrwegbecher
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 24.07.2017, B 232
Betreff: "Coffee to go" im Mehrwegbecher Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.05.2016, § 1300 - NR 191/16 BFF - Bei der Einflussnahme auf Gewerbetreibende und Verbraucher im Hinblick auf Art und Umfang bei der Verwendung bestimmter Verpackungen für Lebensmittel wird seitens des Magistrats der Freiwilligkeit der Akteure Vorrang eingeräumt. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH und das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main halten die Einführung eines freiwilligen Mehrwegbechersystems in Gastronomie und Einzelhandel unter dem Aspekt der Abfallminimierung für begründet. Eine Befragung der Branchenverbände (DEHOGA und Bäckerinnung) durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt hat ergeben, dass zwar grundsätzlich die Vermeidung von Abfall, der durch Einwegbecher entsteht, begrüßt wird. Deren Realisierung durch die Einführung von Mehrwegbechern als problematisch angesehen wird. Die Einführung eines Logistiksystems analog zum Pfandflaschensystem wäre notwendige Voraussetzung zur Umsetzung einer auf Abfallminderung ausgerichteten Handhabung. Mit Blick auf lebensmittelhygienische Vorgaben im geltenden Lebensmittelrecht ergeben sich unter dem Aspekt offener Haftungsfragen und des zu tragenden Risikos der Gastronomen Zweifel, ob allein durch eine Sichtkontrolle mitgebrachter Becher oder Umfüllungen in andere Gefäße rein rechtlich eine Haftung auszuschließen ist. Fraglich ist, ob ein genereller Hinweis, etwa, dass im Falle eigens mitgebrachter Trinkgefäße jedwede Haftung des Gastronomen ausgeschlossen ist, Stand hält. Ein erster Schritt im Bereich der Müllreduzierung/-vermeidung, ist zurzeit das auf freiwilliger Basis von verschiedenen Akteuren individuell eingeführte Becher-Bonus-System. Hierbei bringen die Verbraucher ihre eigenen Kaffeebecher mit und erhalten einen Preisnachlass. Der Aufbau einer eigenen Logistik ist nicht notwendig. Aus dem Bereich der Gastronomie und des Einzelhandels nimmt in Frankfurt am Main bereits eine Anzahl von Anbietern an dieser Form der Müllvermeidung teil.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Dezember 2016NRNR 191„Coffee to go“ im MehrwegbecherSTVV-Antrag · BFF
- 24. Juli 2017Sie sind hierBB 232„Coffee to go“ im MehrwegbecherMagistratsbericht
- 24. Juli 2018OFOF 262/4Wiederverwendbare Kaffee-Becher/PfandsystemOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, CDU, FRANKFURTER
- 2. August 2018OFOF 503/3Wiederverwendbare Kaffeebecher/PfandsystemOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 7. August 2018OMOM 3429Wiederverwendbare Kaffeebecher/PfandsystemDirektanregung
- 16. August 2018OMOM 3576Wiederverwendbare Kaffeebecher/PfandsystemDirektanregung
- 16. März 2020STST 543Wiederverwendbare Kaffeebecher/PfandsystemStellungnahme
- 16. März 2020Antwort des Magistrats · nach 170 WochenSTST 542Wiederverwendbare Kaffeebecher/PfandsystemStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER