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Wiederverwendbare Kaffeebecher/Pfandsystem

Vorlagentyp: OM
138 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren10 Sitzungen

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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3576 entstanden aus Vorlage: OF 503/3 vom 02.08.2018

Betreff: Wiederverwendbare Kaffeebecher/Pfandsystem Vorgang: B 232/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Wege gefunden werden könnten, das im Nordend und in Bornheim getestete und funktionierende Becherpfand- bzw. Tauschsystem stadtweit weiterzuentwickeln. Geeignete Partner können dabei z. B. städtische Ämter, stadtnahe Gesellschaften oder auch Stiftungen, Gewerbevereine oder ähnliche zivilgesellschaftliche Organisationen sein.

Begründung: Müllvermeidung wird eine immer wichtigere Rolle in der Zukunft spielen. Hierzu gehört ein Umdenken beim Gebrauch von Einmalgebrauchsgütern. Hierzu wurde ein Tausch-Pfandsystem unter Beteiligung zweier Dezernate in Bornheim und Nordend seit April erprobt und für gut befunden. In der Testphase funktionierte es als Tauschsystem, bei dem der Kunde sich einmalig registriert und direkt im Café einen Becher erhält. Diesen tauscht er gegen einen frischen bei Wiedergebrauch oder er erhält eine Pfandmünze. An diesem System beteiligt waren "cleanffm", Veterinäramt, Gewerbevereine und die FES GmbH, um in der Testphase mögliche Risiken umfassend zu betrachten. Die Mitmachrate übertraf die Erwartungen. Es beteiligen sich 43 Kaffee-Abgabestellen, und 660 Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich in dem System registriert. Damit ist gezeigt: Es funktioniert, ein Risiko besteht nicht mehr. Zur Stabilisierung und zum Ausbau des Systems braucht es aber noch weitere Partner, Verbraucher und gewerbliche Teilnehmer (Cafés), und vor allen Dingen: Zeit! Um das nun mit viel Ehrenamt aufgebaute System nicht stocken zu lassen, baten die Initiatoren des Frankfurter Systems "Cup2gether" um Mitwirkung, da es nur über eine grundsätzliche Beteiligung der Stadt und weiterer Partner in weiteren Stadtteilen umgesetzt werden kann. Um diesen nächsten Schritt - auch hin zu einem stadtweiten System - gehen zu können, braucht es einen stärkeren organisatorischen Kern und eine langfristig tragfähige Finanzierung, die mit dem Magistrat und beteiligten Partnern gefunden werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Juli 2017BB 232„Coffee to go“ im MehrwegbecherMagistratsbericht
  2. 2. August 2018OFOF 503/3Wiederverwendbare Kaffeebecher/PfandsystemOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  3. 16. August 2018Sie sind hier
    OMOM 3576Wiederverwendbare Kaffeebecher/Pfandsystem
    Direktanregung
  4. 16. März 2020Antwort des Magistrats · nach 138 WochenSTST 542Wiederverwendbare Kaffeebecher/PfandsystemStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 3
Sitzung 29 · 21.02.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 30 · 28.03.2019
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 31 · 16.05.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 32 · 13.06.2019
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 33 · 22.08.2019
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 34 · 19.09.2019
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 35 · 31.10.2019
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 36 · 05.12.2019
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 37 · 23.01.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 38 · 20.02.2020
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 31

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