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Veranstalter von Straßenfesten unterstützen

Vorlagentyp: B
31 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 166

Betreff: Veranstalter von Straßenfesten unterstützen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1059 - NR 126/16 LINKE. - Die im Antrag der Fraktion "DIE LINKE im Römer" begründete Unterstützung von Veranstaltern durch kostenfreie Bereitstellung von Materialien kann vonseiten des Magistrats - Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) und Ordnungsamt - Service-Center Veranstaltungen (SCV) - nicht befürwortet werden. Hierbei ist zu unterscheiden, welche Verkehrsmaßnahmen für eine Veranstaltung notwendig und angeordnet sind und welche Sicherheitsvorkehrungen für die ordnungsgemäße Durchführung einer Veranstaltung vonseiten der Ordnungsbehörde als notwendig erachtet werden. Das ASE ist als Straßenbaulastträger bei der Genehmigung und Durchführung von Veranstaltungen ausschließlich für die verkehrsrechtliche Ausführung der angeordnete Verkehrsmaßnahmen verantwortlich. Es gibt zweierlei Möglichkeiten:

  1. Bei Festen und Veranstaltungen mit erheblichen Auswirkungen auf den Straßenverkehr werden die notwendigen Verkehrsmaßnahmen durch das ASE bzw. durch eine vom ASE beauftragte Fachfirma durchgeführt und teilweise dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
  2. Bei kleineren Festen und Veranstaltungen wird die Umsetzung, als Bestandteil der Erlaubnis durch das Ordnungsamt, detailliert als Auflage mit aufgenommen und es bleibt dem Veranstalter überlassen, ob er mit der Umsetzung eine Fremdfirma beauftragt oder das Aufstellen der Verkehrs- und Absperrmaßnahmen selbst durchführt. Hinzu kommt, dass bei Festen von eingetragenen Vereinen bzw. mit caritativen Charakter (z. B. Straßen- und Gemeindefeste von Kirchen, Kitas, Feuerwehren, Sportvereinen und Parteiverbänden) dem Veranstalter das Material kostenfrei vom ASE zur Durchführung der Verkehrsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wird. Somit wird stadteigenes Material nur für gemeinnützige oder soziale Zwecke ausgeliehen. Entleihen für private Organisationen oder für Veranstaltungen, die mit dem Ziel Gewinne zu erzielen durchgeführt werden, sind keine originäre Aufgabe des Straßenbaulastträgers und werden auch vonseiten der Stadt Frankfurt am Main nicht kostenfrei unterstützt. Hierzu zählt u. a. das im Antrag angesprochene "Leipziger Straßenfest". Darüber hinaus gibt es für Vereine die Möglichkeit, vor der Anschaffung von Fluchtw egsschildern oder Megafonen sich diese kostengünstig auszuleihen. Die Kosten hierfür könnten eventuell aus dem Sondertopf "Frankfurter Feste sichern" gedeckt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Oktober 2016NRNR 126Veranstalter von Straßenfesten unterstützenSTVV-Antrag · LINKE.
  2. 19. Mai 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 Wochen
    BB 166Veranstalter von Straßenfesten unterstützen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 12 · 26.06.2017
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

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