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Aufwertung des Straßenraums in der Kölner Straße und der Koblenzer Straße

Vorlagentyp: B
97 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 15.03.2013, B 149

Betreff: Aufwertung des Straßenraums in der Kölner Straße und der Koblenzer Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.02.2012, § 1184 - OA 98/11 OBR 1 - Im Rahmen der derzeitigen Haushaltskonsolidierung sind Anmeldungen investiver Bedarfe nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind, das heißt, sie müssen der Substanzerhaltung oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Da für die in der Anregung des Ortsbeirats 1 vom 29.11.2011, OA 98, beschriebenen Straßenabschnitte in den nächsten Jahren keine Grunderneuerung erforderlich ist, kann die Anmeldung von Investitionsmitteln für eine Umgestaltung nicht begründet werden. Eine Realisierung ist somit bis zum Abschluss der Haushaltskonsolidierung nicht möglich. Die Erarbeitung einer Planung im Sinne des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2012, § 1184, erfolgt somit erst im Zusammenhang mit einer Grundsanierung und wird dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit vorgelegt werden. Der Magistrat hat dennoch geprüft, in welcher Form die vom Ortsbeirat aufgeführten Aspekte zur Aufwertung des Straßenraums durch punktuelle Maßnahmen bereits jetzt umsetzbar sind. Das Hauptaugenmerk lag dabei in erster Linie auf der Einrichtung von "Gehwegnasen", da diese bestandsnah (ohne Änderungen der Verkehrsführung oder einer Neuaufteilung des Straßenraums) umsetzbar sind. Als Ergebnis der Prüfung schlägt der Magistrat die Einrichtung von Gehwegnasen für die Knotenpunkte Kölner Straße/Gutenbergstraße, Koblenzer Straße/Gutenbergstraße, Koblenzer Straße/Hellerhofstraße und Koblenzer Straße/Günderrodestraße vor. Die Zustimmung des Ortsbeirates vorausgesetzt, könnten diese Maßnahmen, bei denen selbstverständlich auch die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigt werden, zeitnah umgesetzt werden. Auch die vom Ortbeirat angeregten Baumpflanzungen wurden geprüft. Aufgrund der zahlreichen vorhandenen Ver- und Entsorgungstrassen in beiden Straßen sind bei den derzeitigen Straßenraumaufteilungen Baumpflanzungen ohne aufwändige Trassenverlegungen nicht möglich. Das Aufbringen von Piktogrammen auf der Fahrbahn als Hinweis auf die Kindertageseinrichtungen in der Kölner Straße wird vom Magistrat noch geprüft.Nebenvorlage: Antrag vom 14.04.2013, OF 299/1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. November 2011OFOF 101/1Aufwertung des Straßenraums in der Kölner- und der Koblenzer StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 29. November 2011OAOA 98Aufwertung des Straßenraums in der Kölner- und der Koblenzer StraßeAnregung
  3. 15. März 2013Sie sind hier
    BB 149Aufwertung des Straßenraums in der Kölner Straße und der Koblenzer Straße
    Magistratsbericht
  4. 14. April 2013OFOF 299/1Warum dauert die Erstellung eines Konzeptes zur Aufwertung der Fußgängerbereiche in der Kölner- und Koblenzer Straße so lange?Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 16. April 2013VV 714Warum dauert die Erstellung eines Konzeptes zur Aufwertung der Fußgängerbereiche in der Kölner- und Koblenzer Straße so lange?Anfrage
  6. 20. September 2013Antwort des Magistrats · nach 97 WochenSTST 1419Warum dauert die Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Aufwertung der Fußgängerbereiche in der Kölner- und Koblenzer Straße so lange?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 20 · 16.04.2013
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Auskunftsersuchen V 714 2013 1. a) Die Vorlage B 149 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 299/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 20 · 28.05.2013
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 149 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie WählerPiratenRömer
Ablehnung:
SPDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)

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