Erhaltungssatzungen endlich umsetzen
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Knorrstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 28.02.2026.
- Offener Brief - Distanzierung von Holocaust-Relativierung 228.02.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Die Entwicklung in der Münzenberger/Rotlinstr. wird immer bedrohlicher für die Mieterinnen. Der Bericht B448/26 ist g26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Fehler aus Knorrstraße nicht in Gellertsiedlung wiederholen02.02.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Knorrstraße per E-MailInhalt
Anfrage vom 21.12.2017, A 302
Betreff: Erhaltungssatzungen endlich umsetzen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 08.03.2018 Angesichts der aktuellen Vorfälle einer Aushebelung der Erhaltungssatzungen - insbesondere im Gallus und in Bockenheim - fragen wir den Magistrat der Stadt: Bezugnehmend auf die Vorgänge in der Knorrstraße:
- Warum wurden gesetzlich vorgeschriebene Anhörungen der Bewohner*innen in Gebieten mit ausdrücklich sozialer Milieuschutzsatzung nicht durchgeführt?
- Warum wird hierbei eine Genehmigung erteilt, ohne jede Auflage, geradezu als ob die Satzung überhaupt nicht existiert? Mit welcher Begründung geschah dies?
- Werden bei diesem Vorgehen stadtpolitisch relevante Belange beiseitegeschoben und die vorhandenen Instrumente nicht genutzt?
- Wird dadurch die Fürsorgepflicht, die Bestandteil des Auftrags der politischen Führung wie auch die Grundlage des Verwaltungshandelns ist, leichtfertig vernachlässigt? Oder gilt die Fürsorge nur einem Teil der Frankfurter Bevölkerung?
- Welche "übergeordneten" Erwägungen leiteten die damit betrauten Stellen, ihren Ermessensspielraum derart exzessiv zu gestalten?
- Wie rechtfertigen sie die einseitige Ausrichtung ihrer Entscheidungsfindung? Bezugnehmend auf die Vorgänge in Bockenheim (Leipziger Str. 93 sowie Kaufunger Str./Friesengasse) fragen wir den Magistrat:
- Gab es seitens des Stadtplanungsamts bzw. der Bauaufsicht eine Unbedenklichkeitszusage, die dem Liegenschaftsamt den Verkauf des öffentlichen Grundstücks am ehemaligen Tibet-Haus empfahl bzw. für unbedenklich erklärte?
- Gibt es einen derartigen Vorgang auch für den Abkauf der Nachbarschaftsrechte Leipziger Str. 93?
- Geschahen beide Vorgänge aus eigenem Ermessen des Liegenschaftsamts und wenn das der Fall war, mit welcher Begründung?
- Fühlt sich das Liegenschaftsamt bei solchen selbstständig getätigten Verkäufen nicht an städtische Satzungen gebunden? Unabhängig von den oben angeführten Vorgängen fragen wir den Magistrat:
- Wie häufig wurden Vorbehalte gegenüber Bauvorhaben im Sinne bestehender Erhaltungssatzungen geltend gemacht?
- Wurden zur Abwendung negativer Folgen für Bewohner*innen sowie für die Stadt Vorkaufsrechte ausgeübt bzw. ins Spiel gebracht und wenn, in wie vielen Fällen?
- Wie werden Prüfungen der Verwaltung in den ausgewiesenen Bereichen, die unter Milieu- und/oder Erhaltungsschutz stehen, vorgenommen?
- Welche Fachleute vor Ort prüfen, inwieweit Gebiete / Areale / Ensembles ausgehend von den beschlossenen Satzungen unter Schutz stehen? Und nach welchen Kriterien?
- Wie finden Zusammenführungen von unterschiedlichen Gesichtspunkten von Milieu- und Erhaltungssatzungen statt: Bau, Ensemble, Einschätzung, Wohnen?
- Wie wird beurteilt, welche Auswirkungen mögliche Baumaßnahmen auf die Entwicklung des unmittelbaren Wohnraums und die umgebenden Wohnbereiche haben?
- Welche Mitwirkung wird hier den Bürger*innen, Mieter*innen und Nutzer*innen von Ensembles und Flächen eingeräumt?
- Wie wird das Expert*innenwissen der Bürger*innen vor Ort in die Entscheidungsfindung der Verwaltung eingebunden?
- Welche Rechtsmittel stehen den Bürger*innen zur Verfügung, um eine Entscheidung, die sie als fehlerhaft bewerten, einer Revision zu unterziehen?
- Wie gedenkt der Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft keine willkürlichen Genehmigungen ausgestellt werden, die dann vollendete Tatsachen schaffen, die kaum zu korrigieren sein werden? Begründung: Erhaltungssatzungen sind nicht ohne Grund verabschiedet worden. Mit ihnen soll eine geordnete und gemeinverträgliche Stadtentwicklung ermöglicht und garantiert werden. Sie stellen die Leitlinien dar, entlang denen sowohl eine Interessenabwägung zu erfolgen hat als auch eine Einschätzung der Folgen angefragter Vorhaben. Dafür haben die städtischen Gremien ein entsprechendes Instrumentarium an der Hand, im Sinne der Stadt und deren Bewohner*innen zu prüfen und erst dann zu handeln. Satzungen und Planungsvorgaben geben ebenfalls den Rahmen ab, innerhalb dessen ein Ermessensspielraum genutzt werden soll und kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Dezember 2017Sie sind hierAA 302Erhaltungssatzungen endlich umsetzenSTVV-Anfrage · LINKE.
- 16. November 2018Antwort des Magistrats · nach 47 WochenBB 375Erhaltungssatzungen endlich umsetzenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER