Alternativstandorte zur Flüchtlingsunterkunft Alter Flugplatz Bonames
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In der Au — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
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- Städtische Wohnungen07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“ dem Wohnungsmarkt zuführen26.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
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Anfrage vom 21.06.2017, A 214
Betreff: Alternativstandorte zur Flüchtlingsunterkunft Alter Flugplatz Bonames Mit der Vorlage NR 232 vom 01.02.2017 wurde die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu den alternativen Standorten für Flüchtlingsunterkünfte gestellt. Im Bericht des Magistrats B 165 vom 24.06.2016 hatte der Magistrat ausgeführt, dass der Alte Flugplatz Bonames zusammen mit zahlreichen anderen Liegenschaften als möglicher Standort für die vorübergehende Unterbringung von Asylbewerbern seit Dezember 2015 im Gespräch war. Durch die zuständigen Ämter bzw. die Stabstelle Flüchtlingsmanagement seien entsprechend des Bedarfs laufend Flächen- oder Immobilienvorschläge geprüft worden. Im Zusammenhang mit dem Standort Alter Flugplatz Bonames seien rund 75 Flächen bzw. Immobilien geprüft und als nicht geeignet bewertet worden. Als Kriterien für eine Bewertung nannte der Magistrat v.a. die baurechtliche Situation, Infrastruktur, Verträglichkeit, Erschließung (Strom/Gas, Wasser/Abwasser etc.), Wirtschaftlichkeit und - sofern es sich um Gebäude handelt - Zustand und Aufwand zur Nutzung als Flüchtlingsunterbringung. Die zwischenzeitlich vorgenommene Akteneinsicht ergab jedoch ein etwas anderes Bild, das weitere Nachfragen erforderlich macht. In den zur Verfügung gestellten Akten fanden sich in zwei Ordnern Unterlagen von 22 bzw. 24 Standorten, mithin für 46 alternative Flächen - also etwa 30 weniger als vom Magistrat in seinem Bericht B 165 ausgeführt. Nicht aufgeführt in der Liste der untersuchten Liegenschaften ist das im Eigentum der Stadt befindliche Gebäude In der Au in Frankfurt Rödelheim. Dieses würde sich hervorragend als Flüchtlingsunterkunft eignen. Als wesentliche Kriterien für einen Ausschluss aus dem weiteren Verfahren wurden v.a. bau- und planungsrechtliche Gründe genannt, fehlende Einigung mit dem jeweiligen Eigentümer, Kosten-Nutzen-Aspekte sowie fehlende Sozialverträglichkeit bzw. "Stadtteilüberlastung". Das letztgenannte Kriterium wurde dann angenommen, wenn in dem betreffenden Stadtteil bzw. in unmittelbarer räumlicher Nähe der betreffenden Liegenschaft bereits Flüchtlingsunterkünfte vorhanden waren. Hier stellt sich u.a. die Frage, warum bau- und planungsrechtliche Gründe in einem Fall ein Ausschlusskriterium darstellt, in einem anderen Fall nicht. Planungsrechtlich war die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften im Bereich des Alten Flugplatzes ebenfalls nicht zulässig, war jedoch in diesem Fall offensichtlich kein Hinderungsgrund für die Errichtung. Auch bezüglich der Kosten-Nutzen-Bewertung ist das Vorgehen des Magistrats teilweise nicht nachvollziehbar. So erscheint bei mehreren der geprüften - und nicht realisierten - Alternativstandorte die Kosten-Nutzen-bewertung deutlich günstiger als die der Unterkunft auf dem Alten Flugplatz in Bonames (vgl. Vorlage M 34 vom 03.02.2017: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem ehemaligen Flugplatz). Unklar ist auch, aus welchen Gründen die räumliche Nähe von Flüchtlingsunterkünften für deren Errichtung weiterer Einrichtungen ein Ausschlusskriterium sein soll. In den Akten wird in diesem Zusammenhang der Begriff "Sozialunverträglichkeit" bzw. der "Stadtteilüberlastung" genannt. Nach Angaben des Magistrats handelt es sich bei den in den Flüchtlingsunterkünften untergebrachten Personen um gut integrierbare Personen, die auch nicht sozial auffällig sind und insbesondere keine Straftaten verüben. Insoweit ist es völlig unverständlich, warum die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in der Nähe einer anderen Flüchtlingsunterkunft "sozialunverträglich" sein soll. Diese Äußerung des Magistrats ist in hohem Maße diskriminierend gegenüber den "Schutzsuchenden". Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Warum legt der Magistrat bei der Akteneinsicht nur die Unterlagen für 46 untersuchte Liegenschaften vor, wenn nach seinen eigenen Angaben etwa 75 untersucht wurden und im Antrag auf Akteneinsicht auch die Unterlagen dieser 75 Alternativstandorte angefordert wurden ?
- Aus welchen Gründen hat der Magistrat die im Eigentum der Stadt Frankfurt stehende Liegenschaft "In der Au 14-16" in Rödelheim nicht in der Liste der zu untersuchenden Standorte aufgenommen, obwohl gerade diese Liegenschaft als Flüchtlingsunterkunft hervorragend geeignet wäre und zudem keine größeren Umbaumaßnahmen erforderlich wären ?
- Aus welchen Gründen wurden bei zahlreichen der untersuchten Standorte bau- und planungsrechtliche Gründe als Ausschlusskriterien genannt, obwohl diese Kriterien auch für den Standort Alter Flugplatz Bonames gelten ?
- Aus welchen Gründen wurde bei zahlreichen der untersuchten Standorte eine ungünstige Kosten-Nutzen-Situation als Ausschlusskriterium genannt, obwohl dieses Kriterium gerade auch für den Standort Alter Flugplatz Bonames gilt ?
- Aus welchen Gründen geht der Magistrat davon aus, dass die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in der Nähe einer bereits bestehenden Flüchtlingsunterkunft zur "Sozialunverträglichkeit" bzw. "Stadtteilüberlastung" führen soll angesichts der Auffassung des Magistrats, dass es sich bei "Schutzsuchenden" um gut integrierbare Personen handelt, die auch nicht sozial auffällig sind und insbesondere keine Straftaten verüben ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2017Sie sind hierAA 214Alternativstandorte zur Flüchtlingsunterkunft Alter Flugplatz BonamesSTVV-Anfrage · AfD
- 22. September 2017Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 319Alternativstandorte zur Flüchtlingsunterkunft Alter Flugplatz BonamesMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate