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Beachtung der Priorität für Barrierefreiheit und Sicherheit bei der U 5-Haltestellenplanung in der Eckenheimer Landstraße

Vorlagentyp: AFAG
15 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 05.01.2010, A 1132

Betreff: Beachtung der Priorität für Barrierefreiheit und Sicherheit bei der U 5-Haltestellenplanung in der Eckenheimer Landstraße Von der Frankfurter BehindertenArbeitsgemeinschaft FBAG gibt es eine eindeutige Presseerklärung, dass für die Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße in der Eckenheimer Barrieren in Form einer Haltestellenversion mit unterschiedlichen Höhen (in der Mitte 80 cm, am Anfang und Ende 60 cm) nicht barrierefrei und nicht verkehrssicher sind. Die FBAG-Presseerklärung ist auf www.frankfurt-handicap.de im Wortlaut nachzulesen und steht auch als Anlage zum FAG-Antrag Nr. 1611 in Parlis im Wortlaut zur Verfügung. Die FBAG fordert: "Alle neuen Stationen müssen vollständig barrierefrei gestaltet werden, nicht bloß zu einem Drittel." Die Beachtung der DIN-Normen, der EU-Richtlinien zur Barrierefreiheit, die von Frankfurt unterschriebene Erklärung von Barcelona und nicht zuletzt die UN-Behindertenkonvention ist bei der Entscheidung für oder gegen Hochbahnsteige in der Eckenheimer Landstraße von zentraler Bedeutung. Öffentliche Fördermittel nach dem GVFG gibt es nur bei Beachtung der anerkannten neuesten Normen zur Barrierefreiheit, so auch der Beachtung der hessischen Leitlinien "Unbehinderte Mobilität" sowie deren Zusatzvereinbarung. Eine Zustimmung und Unterschrift der Behindertenbeauftragten, die notwendig für die Förderung gemäß GVFG ist, schließt sich bei Barrieren-Hochbahnsteigen aus. Grundsätzlich hat sich der Städtebaubeirat gegen Hochbahnsteige in jeglicher Version ausgesprochen. Bei der Entscheidung für eine Niederflurstraßenbahn oder eine Stadtbahn mit Hochbahnsteigen in der Eckenheimer Landstraße (U5) ist auch der Sicherheit vor Gewalt und Verkehrsgefahren Priorität einzuräumen. Beim öffentlichen Nahverkehr gilt die Fürsorgepflicht im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die Linie U5 sollte nicht die nächste Problemlinie werden, indem Personen durch fehlende Barrierefreiheit gehindert werden, die erste Tür beim Fahrer / der Fahrerin zu benutzen, die als die sicherste vor Gewalt und Gefahren gilt. Im ersten Wagen kann sich das Fahrpersonal sofort Überblick über die Gefahrenlage verschaffen und sofort Hilfe herbeirufen, schneller als bei hinteren Wagen. Auch der Einstieg und Ausstieg bei der ersten Tür ist der sicherste, weil das Fahrpersonal dort direkt und am aufmerksamsten hinschauen kann. Die erste Tür im ersten Wagen ist deshalb immer den Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, blinden und sehbehinderten Menschen sowie alten Menschen zu empfehlen. Bei den Sicherheitsaktionen des Magistrats, des Präventionsrats und der VGF im Nachgang zu den jüngsten Gewaltangriffen in U-Bahnlinien im Oktober 2009 wurden die Kundinnen und Kunden des öffentlichen Nahverkehrs auf die Gewaltproblematik u.a. mit dem Flyer "Gewalt-sehen-helfen" aufmerksam gemacht und es wurde ihnen empfohlen, sicherheitshalber im ersten Wagen der Bahnen Platz zu nehmen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Welchen Stellenwert bei der Entscheidungsfindung der Verwaltung und des Magistrats pro und contra Hochbahnsteige hat die Stellungnahme der FBAG, dass die unterschiedlichen Höhen der geplanten Hochbahnsteige (in der Mitte 80 cm, an beiden Enden 60 cm) bei den Stationen Musterschule und Glauburgstraße der U5 nicht der Zielvorgabe Barrierefreiheit entsprechen und potentielle Gefahrenstellen darstellen?
  2. Welche sicherheitsrelevante Bedeutung hat die Tatsache, dass der erste Wagen generell im ÖPNV durch die Anwesenheit der Fahrerin oder des Fahrers als sicherster vor Gewalt eingestuft wird und deshalb allen Fahrgästen auch vom Magistrat empfohlen wird? Dies kann jedoch bei Hochbahnsteigen mit unterschiedlichem Niveau (so geplant bei der U5 in der Eckenheimer) nicht eingehalten werden, da ausgerechnet bei den ersten Wagentüren die Barrierefreiheit nicht gegeben ist?
  3. Welche Stellungnahme bzw. Beurteilung liegt von der Stabsstelle Barrierefreiheit bzw. der Behindertenbeauftragten zu den Hochbahnsteigen mit unterschiedlichen Höhen für die Stationen Musterschule und Glauburgstraße vor?
  4. Welchen Stellenwert hat die Kritik des Städtebaubeirats an den geplanten Hochbahnsteigen für die Verwaltung und den Magistrat?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Januar 2010Sie sind hier
    AA 1132Beachtung der Priorität für Barrierefreiheit und Sicherheit bei der U 5-Haltestellenplanung in der Eckenheimer Landstraße
    STVV-Anfrage · FAG
  2. 23. April 2010Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 248Beachtung der Priorität für Barrierefreiheit und Sicherheit bei der U 5-Haltestellenplanung in der Eckenheimer LandstraßeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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