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- Gänsefraßschäden der Oberräder GärtnerbetriebeSTOB 118.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1392 Betreff: Gänsefraßschäden der Oberräder Gärtnerbetriebe Nach § 29 Bundesjagdgesetz ist Wildschaden nur ersatzpflichtig, wenn er durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen verursacht wird. Hieraus folgend sind die Schäden durch Nil- und Kanadagänse nicht Erstattungspflichtig durch Jagdgenossenschaft oder Jagdpächter. Wildschäden sind durch die Jagdgenossenschaft an den Geschädigten aus der Genossenschaftskasse zu leisten. Die Ersatzpflicht kann zu bestimmten Teilen auf den Jagdpächter übertragen werden. Häufig werden hier Grenzen in Höhe bestimmter Summen pro Jagdjahr in den Pachtvertrag aufgenommen. In Frankfurt wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Anordnungen zur Verhinderung übermäßigen Wildschadens nach § 27 Bundesjagdgesetz erlassen. In diesem Jahr wurde auch für den Bereich der Oberräder Gärten jeweils eine Anordnung hinsichtlich Nil- und Kanadagänse erlassen. Die Anordnung erlässt die Untere Jagdbehörde in Abstimmung mit den Gärtnern und Landwirten, sowie dem Jagdausübungsberechtigtem, mit dem Ziel der maximalen Vergrämung und Schadensverhinderung an den betroffenen Flächen und Feldfrüchten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.05.2025, V 1194
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ladenschließungen in der Bruchfeldstraße und in der Schwarzwaldstraße in NiederradSTOB 218.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1393 Betreff: Ladenschließungen in der Bruchfeldstraße und in der Schwarzwaldstraße in Niederrad Die Wirtschaftsförderung steht in aktivem Kontakt mit den ansässigen Unternehmen, darunter insbesondere dem Friseurbetrieb, der Reinigung und dem Blumenladen auf der Bruchfeldstraße. Für den Friseurbetrieb sowie die chemische Reinigung wird - in enger Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung und dem Ortsbeirat - derzeit aktiv nach geeigneten alternativen Flächen im näheren Umfeld gesucht. Beide Betriebe haben ausdrücklich den Wunsch geäußert, auch künftig im Quartier bzw. im Stadtteil ansässig zu bleiben. Ziel ist es daher, geeignete Ersatzräumlichkeiten in unmittelbarer Umgebung zu finden, um den Fortbestand der Betriebe am Standort zu sichern und eine Verlagerung in weiter entfernte Stadtgebiete zu vermeiden. Für die beiden nun freigewordenen Gewerbeflächen wurden nach Auskunft des Vermieters bereits potenzielle Nachmieter gefunden. Konkrete Angaben dazu, welche Nutzungen an den betreffenden Standorten vorgesehen sind, liegen der Wirtschaftsförderung zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor. Der Inhaber der Metzgerei Ziaja in der Schwarzwaldstraße hat der Wirtschaftsförderung im Rahmen eines Vor-Ort-Termins mitgeteilt, dass er beabsichtigt, das Geschäft aus Altersgründen zu schließen. In diesem Zusammenhang werden bereits Gespräche mit der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main geführt, um einen geeigneten Nachfolger für die Metzgerei zu finden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6717
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherheit für das 20. Bernemer Weinfest 2025 sicherstellenSTOB 218.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1394 Betreff: Sicherheit für das 20. Bernemer Weinfest 2025 sicherstellen Der Magistrat teilt mit, dass dem Gewerbeverein Bornheim Mitte e.V. mit Bescheid vom 30.04.2025 die Übernahme der zusätzlich entstandenen Kosten für Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen des 20. Bornheimer Weinfestes auf Grundlage des E217/2024 zugesichert wurde. Die Auszahlung an den Antragsteller erfolgte am 06.05.2025. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 75.568,36 €. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6806
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gewerbemieten steigen ins Unendliche - Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen?STOB 218.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1395 Betreff: Gewerbemieten steigen ins Unendliche - Wie lange soll das in unseren Stadtteilen noch so weitergehen? Der Magistrat der Stadt Frankfurt weist darauf hin, dass die Milieuschutzsatzungen der Stadt Frankfurt auf der Grundlage von § 172 Abs.1 Ziff. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erlassen wurden. Ziel dieser Satzungen ist ausschließlich der Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den betroffenen Gebieten. Im Rahmen der für den Erlass der Milieuschutzsatzungen durchgeführten soziostrukturellen Untersuchungen wurden Gewerbemietverhältnisse nicht berücksichtigt. Der gesetzliche Anwendungsbereich der Milieuschutzsatzungen erstreckt sich nicht auf gewerbliche Nutzungen oder Kleingewerbe. Vor diesem Hintergrund ist der Vorschlag des Ortsbeirats, Kleingewerbe insbesondere in Milieuschutzgebieten unter besonderen Schutz zu stellen, aus rechtlicher Sicht im Kontext des Bauplanungsrechts nicht umsetzbar. Auch durch Festsetzungen in Bebauungsplänen zur Art der baulichen Nutzung können keine Regelungen hinsichtlich gewerblicher Mietverträge - wie beispielsweise zu Miethöhen oder Laufzeiten - getroffen werden. Diese Aspekte fallen in den Bereich des Privatrechts und unterliegen nicht der kommunalen Regelungskompetenz. Ob eine stärkere Absicherung von Gewerbemietverhältnissen durch eine Änderung oder Anpassung des gewerblichen Mietrechts möglich oder geplant ist, liegt außerhalb der Zuständigkeit und Beurteilungskompetenz des Magistrats. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6735
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichernSTOB 218.08.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1396 Betreff: Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern Nach wie vor liegt dem Magistrat weder ein Bauantrag noch eine Bauvoranfrage für die Liegenschaft vor. Seit der Stellungnahme ST 921 vom 25.01.2025 haben weiterhin keine Bauberatungen stattgefunden. Ein konkretes Vorhaben auf dem Grundstück ist dem Magistrat deshalb nicht bekannt. Der Magistrat ist sich gleichzeitig der Qualität der in Frage stehenden Baulücke mit ihrem Baumbestand bewusst. Die Stalburg befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans NW 21b Nr. 1 - Holzhausenstraße-. Dieser schränkt das bauliche Entwicklungspotenzial des Grundstücks durch die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,3 erheblich ein. Gleichzeitig ist ein großer Freiflächenanteil damit gesichert. Darüber hinaus liegt das Grundstück sowohl innerhalb des Geltungsbereichs der städtebaulichen Erhaltungssatzung E39 "Nordend I" als auch der sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) Nr. 50 "Nordend-Mitte". Beide Satzungen dienen dem Schutz der bestehenden städtebaulichen und sozialen Struktur und stellen zusätzliche Anforderungen an mögliche Bauvorhaben. Im bebauten Bereich (dem sogenannten Innenbereich) und damit auch für das Grundstück der Stalburg gilt die Baumschutzsatzung. Diese Satzung dient ausdrücklich dem Schutz der Grünbestände. Vor dem Hintergrund der vorhandenen Regelungen sieht der Magistrat nicht die Voraussetzungen für die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Aufhebung oder Änderung des Bebauungsplans an dieser Stelle. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6578
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - „Offener Brief zur Abschaffung der Vielfalt im Römer“- im Haus der Demokratie ausstellenNR17.08.2025 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, NR 1344 Betreff: "Offener Brief zur Abschaffung der Vielfalt im Römer"- im Haus der Demokratie ausstellen Die Stadtverordnetenversammlung wollen beschließen: Der folgende "offene Brief zur Abschaffung der Vielfalt im Römer" wird im Haus der Demokratie dauerhaft ausgestellt werden. Demokratie muss bewahrt werden, wie ein kostbarer Schatz. Offener Brief: Die Corona Zeit liegt nun schon einige Zeit zurück, doch ist das wenigste aufgearbeitet. Lebensräume werden zunehmend ungleich verteilt. Vorwort "Mein Rechtsanwalt sagte zu mir, zu ihm kommen immer nur Klienten aus der Opposition, die Koalition selbst kann sich auf wundersame Weise selbst helfen. Probleme hat nur die Opposition, nie die Koalition, stellt er ernüchternd fest. " Im Ermittlungsverfahren (siehe www.anlage4.de/eingestellt.pdf) gegen die Amtsleiterin des Büros der Stadtverordnetenversammlung und den Magistratsdirektor des Rechtsamtes kommt die Staatsanwältin zum Schluss, es bestehe kein begründeter Tatverdacht mehr. Auf gerichtliche Verfügung hin, teilte der Magistratsdirektor des Rechtsamtes im Verwaltungsgerichtsverfahren, Fraktionslose hätte keine Räume bekommen im Römer, so etwas gab es nicht. Da er aber dies offenbar ohne eigene Sachkenntnis tat, sondern nur auf die Email der Amtsleiterin des Büros der Stadtverordnetenversammlung verwies, bleibt er frei von jeder Strafbarkeit, so der Staatsanwalt. Und Strafbar macht sich nur der, der etwas falsches mündlich dem Verwaltungsgericht mitteilt, nicht aber schriftlich, so der Staatsanwalt. Das gilt auch für die Email mit dem falschen Inhalt von der Amtsleiterin, die kann so falsch sein, wie sie will. Das sei kein Problem, laut Staatsanwaltschaft, da ja nicht mündlich vorgetragen. Fakt: Die Vielfalt im Römer wurde im Römer 2021 stark reduziert. Fraktionslose Stadtverordnete sollen jetzt plötzlich auf der Straße arbeite, Räume bekommen die Kleinsten nicht mehr. Wenn der Magistratsdirektor auf explizite Nachfrage des Verwaltungsgericht antwortet, Fraktionslose haben keine Räume bekommen, sich jedoch an anderer Stelle widersprochen wird, es handelte es sich um freiwillige Leistungen, die nicht mehr beibehalten werden konnten, bedeutet es dennoch die Unwahrheit gesagt zu haben. Besonders schwer wiegt der Umstand, genau dann die Unwahrheit gesagt zu haben, als das Verwaltungsgericht wissen wollte, wie das mit den Fraktionslosen gehandhabt wurde! Besonders Absurd ist es, Leistungen, also Räume, jetzt nicht mehr bereit stellen zu können, wenn man weiß, dass die SPD nach massiv verlorenere Wahl 2021 keine Räume abgegeben hat und es natürlich daher zu einem Platzmangel an Räume kommen musste. Also aus zutiefst egoistischen Gründen wurde Leistungen gekürzt, bei den kleinsten (Fraktionslosen) Daher entstand diese sehr gefragte Aufkleber: So viel Sorgfalt hätte sein müssen. Die Gefahr besteht jetzt, dass sich solche Falschaussagen von Amtsleiterinnen wiederholen, absichtlich wiederholen, da der Magistratsdirektor des Rechtsamtes ja praktisch immer Straffrei ausgeht, da ohne Sachkenntnis. Und die Amtsleiterin auch immer straffrei bleibt, weil sie lediglich schriftlich falsch ausgesagte, und nicht mündlich gegenüber der vernehmenden Person. Das ist eine Gefahr, welche die Opposition in einer Demokratie nicht ausgesetzt werden sollte. Falsche aussagen, die das Ziel haben, die Opposition zu unterdrücken, sollte immer eine Rüge finden und nicht als normal angesehen werden, wie es die Staatsanwaltschaft macht. Wie Erhard Römer es in seinem Brief passend formulierte, "hier wird einer funktionierende Demokratie unnötig Sand ins Getriebe gestreut" : Leider wurde 2025, also kürzlich auf Landesebene beschlossen, durch eine neue/alte Auszähle nach d´Hondt, kleine Parteien nochmals zu benachteiligen, es sind also bei der Kommunalwahl 2026 wesentlich mehr Stimmen nötig, um zum Beispiel in den Römer einziehen zu können. Hier sollten die Gerichte genau hinschauen, ob nicht wieder diese egoistischen Methoden Anwendung finden, die ich oben beschrieben habe. Also, große Parteien bevorteilen sich selbst, damit diese trotz Stimmenverlust keine Mandatsverluste haben oder Räume abgeben müssen. Frankfurt und der Oberbürgermeister/Bürgermeisterin sollte Stellung dazu beziehen, statt zu sagen, "nicht zuständig". Eine funktionierende Demokratie ist auf Ehrlichkeit aufgebaut, nicht auf Lügen oder Wegschauen. Ohne Vielfalt ist der Römer eine Einbahnstraße. Die Kleinsten gehören in den Römer, wie das Salz in der Suppe. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.08.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1344 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1344 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Gartenpartei (=Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6784, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 00-35-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Radweg beim Haus Aja TextorGoethe (Hügelstraße) sichern!OFOB 917.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1060/9 Betreff: Radweg beim Haus Aja Textor-Goethe (Hügelstraße) sichern! Parallel zur Hügelstr. verläuft ein Fahrradstreifen. Auf der der Höhe des Aja-Textor-Hauses quert die Ein-/Ausfahrt zum Parkplatz selbigen. Der Radstreifen ist an dieser Stelle nicht besonders farblich markiert und Hinweise für PKW schlecht erkennbar. Dadurch ist es bereits durch herein oder herausfahrende PKW zu gefährlichen Situationen gekommen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radstreifen an dieser Stelle durch rote Farbe auf dem Boden entsprechend zu markieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7322 2025 Die Vorlage OF 1060/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und fraktionslos
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bericht zur Tätigkeit und den Projekten des StadtteilbürosOFOB 217.08.2025 · GRÜNE, SPD, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1203/2 Betreff: Bericht zur Tätigkeit und den Projekten des Stadtteilbüros Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher möge das Stadtteilbüro und den dortigen Projektkoordinator darum bitten, über seine Arbeit und die laufenden Projekte zu berichten. Die Informationen sollen dann bitte auch der Stadtverordnetenversammlung zwecks Entscheidungsgrundlage hinsichtlich der Bereitstellung künftiger Mittel vorgelegt werden. Beispielsweise die Organisation von Widerstand gegen Mieterhöhungen (https://www.zukunft-bockenheim.de/, abgerufen am 17.08.2025) enthält eine Positionierung, die vom staatlichen Auftrag der neutralen Beratungsstelle nicht gedeckt ist. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung vom 22.04.2024 (OF 885/2) beschlossen, den Magistrat um öffentliche Finanzierung einer Projektstelle im Stadtteilbüro zu bitten (daraus resultierend EA 120 vom 22.04.2024). Im Gegensatz zu einer privaten in Form eines Vereins geführten Initiative, "Initiative Bockenheims", kommen dem Stadtteilbüro öffentliche Aufgaben zu und als kommunales Gremium ist es auch zur Neutralität verpflichtet. Im Stadtteilbüro und auch schon im Schaufenster finden sich immer wieder recht eindeutige, meinungsgeprägte Aussagen zu aktuellen Themen, u.a. der Diskussion um den Kiosk Leipziger Straße 85, die Familie Kapoor, die Zukunft des Kulturcampus` und die Frage der Mietengerechtigkeit. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1203/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Möglichkeit zur Baumbepflanzung im Bereich der Gutzkowstraße zwischen Launitzstraße und Laubestraße in SachsenhausenOFOB 517.08.2025 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1483/5 Betreff: Möglichkeit zur Baumbepflanzung im Bereich der Gutzkowstraße zwischen Launitzstraße und Laubestraße in Sachsenhausen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob im genannten Abschnitt der Gutzkowstraße die baulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für eine Baumbepflanzung gegeben sind. Sollte dies nicht möglich sein, wird um Prüfung gebeten, ob alternative Maßnahmen zur Abkühlung und Begrünung des Straßenraums umgesetzt werden können. Begründung: Der betreffende Straßenabschnitt ist aufgrund der intensiven Sonneneinstrahlung stark aufgeheizt und weist derzeit kaum natürlichen Schatten auf. Dies führt sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger als auch für Anwohnerinnen und Anwohner zu erheblichen Beeinträchtigungen. Eine Begrünung durch geeignete Bäume würde nicht nur das Mikroklima verbessern, sondern auch das Stadtbild aufwerten und die Aufenthaltsqualität im Viertel erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7419 2025 Die Vorlage OF 1483/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nach ". .Baumbepflanzung gegeben sind" um den Wortlaut ". ., ohne dass Parkplätze entfallen." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wiesen für Insekten in SachsenhausenOFOB 517.08.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1484/5 Betreff: Wiesen für Insekten in Sachsenhausen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft: 1.Aus welchem Grund die Mäharbeiten gerade in der Hochsaison des Insektenflugs erfolgen? 2.Ob die kommenden Mäharbeiten an insektenfreundliche Zeitfenster angepasst werden? Begründung: Mir ist aufgefallen, dass städtische Bienen-und Insektenwiesen in Frankfurt am Main auch während der Hochsaison des Insektenflugs gemäht werden. Angesichts der Bedeutung dieser Flächen für die Nahrungssuche und Fortpflanzung Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1262 2025 Die Vorlage OF 1484/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung nach dem Wort "Fortpflanzung" um folgenden Wortlaut ergänzt wird: ". .vieler bestäubender Insekten ist ein Mahdtermin in dieser sensiblen Phase problematisch. Werden Blühpflanzen zu früh oder während der Hauptblüte entfernt, reduziert sich das Nahrungsangebot deutlich und es kann zu erheblichen Einbußen bei Insektenpopulationen kommen. Eine Anpassung der Mähzeiten an insektenfreundliche Zeitfenster trägt daher nicht nur zum Schutz der Biodiversität bei, sondern unterstützt auch die Ziele der Stadt Frankfurt im Bereich Klima- und Umweltschutz. Insektenfreundliche Pflegekonzepte, wie sie in zahlreichen Kommunen bereits erfolgreich umgesetzt werden, könnten auch hier Anwendung finden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fragen zur Hausbesetzung im GallusOFOB 117.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1702/1 Betreff: Fragen zur Hausbesetzung im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Bestätigt der Magistrat, dass linke Aktivisten am 12. Juli 2025 das städtische Gebäude in der Lahnstraße 1 im Gallus besetzt haben, um dort ein "Internationalistisches Bildungszentrum" zu etablieren? 2. Wieso wurde trotz eingedrungener Personen keine Strafanzeige gestellt, sondern die Nutzung geduldet? 3. Welche öffentlichen Veranstaltungen fanden bereits statt (z. B. Konzerte, Flohmarkt, Filmvorführung) und wie war die Verwaltung in die Planung oder Kommunikation involviert? 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage (Vertrag, Zwischennutzung, faktische Duldung) basiert das Vorgehen des Liegenschaftsamts? 5. Inwiefern ist die Duldung mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen - insbesondere § 63 HGO (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) - vereinbar? 6. Welche konkreten Kosten entstehen durch die Duldung (Sicherung, Reinigung, Versicherung, Instandsetzung, Heizung, Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung, Hausmeister)? 7. Wer trägt die Haftung bei möglichen Schäden - etwa durch Brand, Sachbeschädigung oder Personenschäden? 8. Wurde die bauliche und sicherheitstechnische Eignung des Objekts geprüft (Brandschutz, Statik, Hygiene, Fluchtwege)? 9. Welche Maßnahmen sind vorhanden, um die Sicherheit von Besetzern und Anwohnern zu gewährleisten? 10. Welche Signalwirkung hat die Duldung für zukünftige Besetzungen städtischer Immobilien - unabhängig der politischen Ausrichtung der Gruppen? 11. Welche Leitlinien gelten zukünftig zur Sicherstellung gleichmäßiger Anwendung von Recht und Ordnung für andere politische Gruppen? 12. Wie bewertet der Magistrat die öffentliche Kritik, welche die Duldung als "Skandal" und "fatales Signal" bezeichnen? 13. Wie reagiert der Magistrat auf die FAZ-Kritik, dass die Duldung Ausdruck städtischer Schwäche sei und leerstehende Immobilien langfristig Missbrauch begünstigen? 14. Weshalb wurde keine geordnete Zwischennutzung öffentlich ausgeschrieben oder vertraglich geregelt? 15. Welche rechtlich abgesicherten Nutzungskonzepte (z. B. kulturell, sozial, nachbarschaftlich) wurden geprüft oder abgelehnt? 16. Welche Auswirkungen erwartet der Magistrat auf das soziale Klima im Gallus? 17. Wie fügt sich die Duldung in eine stadtteilbezogene Entwicklungsstrategie ein? 18. Wie rechtfertigt der Magistrat es gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, dass Objekte nach dem Ankauf über Jahre leer stehen und so weder für Wohnzwecke noch für soziale Nutzung zur Verfügung stehen? 19. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit städtische Immobilien nach einem Ankauf zeitnah für eine sinnvolle Nutzung (Wohnen, Soziales, Kultur) aktiviert werden, statt dauerhaft brach zu liegen? 20. Wurde der Leerstand genutzt, um die Immobilie energetisch zu ertüchtigen? Begründung: Das betroffene Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Durch die faktische Duldung einer Besetzung durch eine linke Gruppierung entsteht eine besondere rechtliche und politische Konstellation. Weder Polizei noch Ordnungsamt greifen ein, solange das Liegenschaftsamt keine Räumung veranlasst. Daraus ergeben sich Fragen der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen sowie mögliche finanzielle und haftungsrechtliche Risiken für die Stadt. Darüber hinaus sind sicherheitsrechtliche Belange berührt (bauaufsichtliche Eignung, Brandschutz, Fluchtwege, Hygiene) und es stellen sich haushaltsrechtliche Fragen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Sicherungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten, Versicherungsfragen, mögliche Schäden). Die Entscheidung betrifft unmittelbar das Stadtteilinteresse des Gallus, ohne dass der Ortsbeirat involviert wurde. Eine transparente Aufklärung über die Beweggründe und Folgen der Duldung ist daher notwendig. Zudem verfolgt die Stadt Frankfurt erklärtermaßen die Strategie, Immobilien gezielt aufzukaufen, um sie vor "Luxussanierungen" und spekulativen Verwertungen zu bewahren. Dieses Ziel wird jedoch konterkariert, wenn Objekte nach dem Ankauf über längere Zeit leer stehen und damit weder Wohnraum schaffen noch einer rechtssicheren sozialen oder kulturellen Zwischennutzung zugeführt werden. Eine Politik, die Immobilien dem Markt entzieht, sie aber nicht zeitnah aktiviert, verfehlt ihren beabsichtigten sozialen Nutzen. Vor diesem Hintergrund ist darzulegen, welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um städtische Liegenschaften zeitnah einer Nutzung zuzuführen und Leerstand zu vermeiden. Die Kombination aus faktischer Duldung einer Hausbesetzung städtischen Eigentums, öffentlicher Kritik durch politisch Verantwortliche und Kommentatoren sowie die Wahrnehmung städtischer Untätigkeit verstärkt das Bedürfnis nach Klarheit. Die FAZ bezeichnet das Verhalten der Stadt als schwach und fatal, da es rechtlich zweifelhafte Duldung begünstige und langfristig auf Leerstand folgender Besetzung hinauslaufe. Eine präzise, transparente und rechtlich fundierte Aufarbeitung durch den Magistrat ist für das Vertrauen der Bürgerschaft und rechtspolitische Klarheit notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1702/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Beleuchtung Gehweg Europaviertel instand setzenOFOB 117.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1711/1 Betreff: Beleuchtung Gehweg Europaviertel instand setzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beleuchtung des gemeinsamen Geh- und Radwegs zwischen Straße der Nationen, Römischer Ring und Pariser Straße instand zu setzen. Begründung: Die defekte Beleuchtung wurde bereits mehrfach gemeldet, ohne dass sie innerhalb der letzten 6 Monate instand gesetzt wurde. Die Verkehrssicherungspflicht ist unbedingt einzuhalten. Zur Vermeidung von Angsträumen ist eine funktionierende Beleuchtung obligatorisch. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 1711/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1711/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1760/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Brücke Gleisfeldpark instand setzenOFOB 117.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1712/1 Betreff: Brücke Gleisfeldpark instand setzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die östliche Brüstung der Brücke über der Straße der Nationen, welche Gleisfeldpark und Zeppelinpark miteinander verbindet, möglichst nachhaltig instand zu setzen, sodass die verbogenen Querstreben nicht mehr in den Gehweg hineinragen. Begründung: Die Querstreben wurden durch Vandalismus verbogen und können Personen verletzen, wenn jemand daran hängen bleibt. Daher sind diese zeitnah und möglichst nachhaltig instand zu setzen. Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7315 2025 Die Vorlage OF 1712/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sachstand zur Gedenkplatte für Günter SareOFOB 117.08.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1721/1 Betreff: Sachstand zur Gedenkplatte für Günter Sare Vorgang: OM 6007/24 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten Zeitnah zum Stand der Umsetzung von OM 6007 zu informieren. Begründung: Insbesondere vor dem 40. Jahrestags des Todes gibt es vermehrt Nachfragen aus der Bevölkerung. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6007 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1253 2025 Die Vorlage OF 1721/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Hitzeschutzmaßnahmen für die GünderrodeschuleOFOB 117.08.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1722/1 Betreff: Hitzeschutzmaßnahmen für die Günderrodeschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert Maßnahmen zum Hitzeschutz für die Günderrodeschule zu ergreifen: - für den Containerbereich, in dem die ESB teilweise untergebracht ist. - am Schulgebäude, insb. für den Neubau und im 3. OG des Altbaus. Bauliche Lösungen zur Verschattung als auch ggf. zur Kühlung sind zu prüfen. - die Installation von Sonnensegeln auf dem Schulhof. Auch weitere Begrünungen sind zu prüfen. Begründung: Die Anzahl an Hitzetagen in Frankfurt steigt. Hitzeschutz muss zum Standard an Frankfurter Schulen werden. Während alte Bestandsgebäude häufig keine bauliche Struktur zur Verschattung vorsehen, sind auch die Neubauten der vergangen Jahre oft nicht mit Blick auf den Betrieb in Hitzeperioden geplant, wie der Neubau an der Günderrodeschule zeigt. Auch Container überhitzen oft. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7312 2025 Die Vorlage OF 1722/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Barrierefreier Zugang zum Steinbachtal in PraunheimOFOB 717.08.2025 · GRÜNE, die_farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 534/7 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Steinbachtal in Praunheim Vorgang: OM 1419/17 OBR 7; ST 803/ 18; V 1812/20; ST 368/21 Der Verbindungsweg zwischen den Straßen "Alt Praunheim" und "In der Römerstadt" entlang des Steinbachs ist eine günstige Verbindung für Radfahrende zwischen Nidda, Fritz Lennig Anlage und Haingrabenstraße. Der nördliche Ein- und Ausstieg erfolgt aber über eine Treppe, die so steil ist, dass trotz Rampe Fahrräder über die Treppe getragen oder geschoben werden müssen, von Menschen mit Rollator und Kinderwagen kann die Treppe nur sehr erschwert genutzt werden. Die Schaffung eines barrierefreien Zugangs hatte der Ortsbeirat bereits 4/17 angeregt (OM1419/2017). Mit der ST 803 wurde der Ortsbeirat darüber informiert, dass der Anregung entsprochen wird und konkrete Planungen zeitnah nach Ostern 2018 erfolgen. Auf die Anfrage des Ortsbeirats V1812 vom 27.10.2020 über den aktuellen Sachstand hat der Magistrat in der ST 368 vom 12.2.2021 auf die Komplexität der Situation hingewiesen. Eine Stellungnahme zur Machbarkeit wurde für Ende 2021 angekündigt Dies vorausgeschickt beantragt der Ortsbeirat 1. Eine zügige Stellungnahme zur Machbarkeit eines barrierefreien Zugangs 2. Die zügige Umsetzung der möglichen Maßnahmen - falls dies nicht erfolgen kann 3. Die Schaffung einer alternativen Lösung für den Radverkehr zwischen Niederursel und Praunheim, z.B. durch bessere Anbindung der Augustenburgstraße von der Straße Alt-Praunheim aus und sicheren Einstieg in den Hochbordradweg in der Römerstadt. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1419 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 803 Auskunftsersuchen vom 17.08.2020, V 1712 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 368 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7263 2025 Die Vorlage OF 534/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wann gibt es Ladesäulen für E-Fahrzeuge in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11?OFOB 1117.08.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 759/11 Betreff: Wann gibt es Ladesäulen für E-Fahrzeuge in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11? Der Ortsbeirat möge beschließen: Immer wieder erreichen den Ortsbeirat Anfragen von Bürger*innen, die sich E- Fahrzeuge anschaffen möchten, aber besorgt sind wegen der unzureichenden Versorgung mit Ladesäulen in unseren Stadtteilen. Wir fragen daher den Magistrat: Liegen dem Magistrat Planungen vor, wann und wo in Seckbach, im Riederwald und in Fechenheim Ladesäulen für E-Fahrzeuge errichtet werden? Sieht der Magistrat die Notwendigkeit, dass diese Infrastruktur schnellstmöglich hergestellt werden sollte? Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1235 2025 Die Vorlage OF 759/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar?OFOB 317.08.2025 · GRÜNE, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 763/11 Betreff: Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar? Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit vielen Jahren ist im Bereich des Spielplatzes in der Lassallestraße, im Riederwald, die Straße für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Straßenfläche der Lassallestraße wurde zwischen Karl-Marx- und Friedrich-List-Straße abgesperrt und von den Kindern als sichere Fläche zum Rad-, Roller-, Skateboard-, Rollschuhfahren etc benutzt. Seit über einem Jahr ist diese Fläche als Baustellenfläche abgesperrt. Dort finden aber keine Bauarbeiten statt. Es werden lediglich Baumaterialien gelagert und Baumaschinen abgestellt. Für diese lange Nutzung gibt es bisher keine Begründung. Daher fragen wir den Magistrat: Aus welchem Grund wurde die Fläche solange gesperrt? Ab wann wird sie wieder den Kindern als Spielfläche zur Verfügung gestellt? Begründung: Gerade während der Sommerzeit fehlt diese Fläche enorm, um Kindern in einem geschützten Bereich, die Möglichkeit zu geben sich auf Rollen oder Rädern zu bewegen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1237 2025 Die Vorlage OF 763/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Das Thema „Häusliche Gewalt“ auch im Ortsbezirk 9 sichtbar machen: orange Bänke aufstellenOFOB 216.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1091/9 Betreff: Das Thema "Häusliche Gewalt" auch im Ortsbezirk 9 sichtbar machen: orange Bänke aufstellen Vorgang: OM 6932/25 OBR 1 Jede vierte Frau in Deutschland ist von häuslicher Gewalt betroffen. Dennoch handelt es sich bisher weitgehend um ein gesellschaftliches Tabuthema. Auf der letzten Sitzung des Präventionsrats in Ginnheim berichtete die Polizei über ihre Aktivitäten zum Thema. Auch wenn die Vorfälle im Ortsbezirk nicht höher als im Durschnitt sind, sollte dennoch für das Thema sensibilisiert werden und gleichzeitig Kontaktdaten zu zentralen Hilfestellen unkompliziert verbreitet werden. In Nordrhein - Westfalen wurde die Idee "orange Bänke" versehen auch mit der bundesweit einheitlichen Hilfenummer und passenden Aussagen entwickelt. Auch in Wiesbaden stehen bereits orange Bänke. Der Ortsbeirat 1 hat im April selbige beantragt. (OM6932) Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auch im Ortsbezirk 9 10 "orange Bänke" an zentralen Plätzen aufzustellen. Denkbar wäre zum Beispiel am Spazierweg Höhenblick, am weißen Stein, an der Bertramswiese, am Ginnheimer Kirchplatz, am Wasserturm, in der Burggraf -Anlage (Dichterviertel) oder auch in der Nähe der S -Bahnhöfe Ginnheim und Eschersheim. Weitere Informationen zum Thema orange Bänke finden sich unter diesen Links: https://www.hilfetelefon.de/aktuelles/orange-baenke-al s-zeichen-gegen-gewalt/ https://www.wiesbaden.de/pressemitteilungen/presserefe rat/2025/maerz/141010100000480124 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6932 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7343 2025 Die Vorlage OF 1091/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, BFF und fraktionslos
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schwanheim: Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße)OFOB 616.08.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1256/6 Betreff: Schwanheim: Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten im Bereich der Straße Alt Schwanheim zusätzliche Radbügel zu montieren. Die gastronomischen Betriebe in und um die Alt Schwanheim ziehen eine große Menge radfahrende Ausflügler*innen an. Sichere und zeitgemäße Fahrrad-Abstellmöglichkeiten sind dafür nicht ausreichend vorhanden. Neue Standorte sollen sein: 1. Alt Schwanheim, Höhe Hausnummer 42, südlich der Außengastronomie-Fläche des Eissalons: Wiedereinbau von zwei Radbügeln, die im Zuge von Sparten-Arbeiten entfernt und nicht wieder montiert wurden. (Bilder 1 und 2) 2. Vogesenstraße, Nordseite, vor der Kreuzung mit Alt Schwanheim. Zwei Bügel in Längsaufstellung, auch um das permanente Falschparken auf dem Gehweg zu vermeiden, dass Fußgehende aufgrund der Schaltkästen in die Fließverkehr zwingt. (Bilder 3 bis 6) Begründung: Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bild 5 Bild 6 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7270 2025 Die Vorlage OF 1256/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zeilsheim: Steigerung der Aufenthaltsqualität im sogenannten Bechtenwaldpark zu einem sozialen BegegnungsraumOFOB 616.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1260/6 Betreff: Zeilsheim: Steigerung der Aufenthaltsqualität im sogenannten Bechtenwaldpark zu einem sozialen Begegnungsraum Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, das Grünflächenamt zu beauftragen, Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität für Bürgerinnen und Bürger im Bechtenwaldpark in Zeilsheim zu ergreifen. Folgende Maßnahmen schlagen wir vor: Erweiterung und Vergrößerung des bestehenden Spielplatzes durch Spielgeräte, die altersübergreifend genutzt werden können. Errichtung von barrierefreien Sitzgruppen im Bechtenwaldpark, um die ausreichende Fläche auch als Begegnungsstätte für die ZeilsheimerInnen zu nutzen. Als Beispiel können die Sitzmöglichkeiten auf dem Platz vor dem Bikuz in Höchst dienen. Anlegung von explizit genannten Liegeflächen im Umkreis des Spielplatzes im Park. Etablierung von Graffiti-Stellwänden für pädagogisch gestaltete Workshops mit Jugendlichen Begründung: Der Bechtenwaldpark ist aktuell nur ein Durchgangspark, den die AnwohnerInnen nicht als Erholungs- oder Begegnungsort nutzen. Da ein zentraler Begegnungsort nahe der Zeilsheimer Infrastruktur nicht existiert, muss der Park attraktiver werden. Hierzu soll u.a. ein Spielplatz, für alle kindlichen Altersstufen,dienen. Sitzgruppen im Park dienen dem Miteinander und der Kommunikation aller Altersgruppen und sind wichtig für ein soziales und gutes Miteinander. Graffiti-Stellwände würden gerade Jugendlichen ermöglichen, sich kreativ und sozialpädagogisch geleitet in den Stadtteil einzubringen. Für die Organisation würden Zeilsheimer PädagogInnen zur Verfügung stehen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7274 2025 Die Vorlage OF 1260/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Höchst: Situationsklärung Neubau zweiter Reihe hinter Ludwig-Scriba-Straße 27 bis 33OFOB 216.08.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1271/6 Betreff: Höchst: Situationsklärung Neubau zweiter Reihe hinter Ludwig-Scriba-Straße 27 bis 33 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer des Neubaus in zweiter Reihe von Ludwig-Scriba-Straße und Zuckschwerdtstrasse in Verbindung zu setzen. Baubeginn war vor rund 7-8 Jahren. Der Neubau mit rund 80 Parteien steht leer. Von außen sind Möbel zu sehen. Briefkästen zeigen leere Namensschilder. Bauzäune, tiefe Erdlöcher und Wildwuchs rund um den Neubau machen einen traurigen und gefährlichen Eindruck. Drei Fragen für die Zukunft: 1. Wie ist der momentane rechtliche Status des Neubaus? 2. Wie geht es weiter? 3. Wir wird in der Zukunft die Zufahrt geregelt? Aktuell sieht es so aus, als würde die Zufahrt über die Zuckschwerdtstrasse 14 geregelt. Zwischen Wohnhäusern hindurch? Vor der Ludwig-Scriba-Straße 27 war in der Vergangenheit eine Zufahrt auf das Gelände. Erkennbar durch die abgesenkte Bordsteinkante. Dies wäre aus Gründen der Rücksichtnahme für die rundum wohnenden Menschen empfehlenswert. Begründung: Blick von der Zufahrt Zuckschwerdtstrasse 14 Fußweg zum Hauseingang Blick von der Ludwig-Scriba-Straße (rechts Hausnummer 27) Bilder: Frank Rusko Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7281 2025 Die Vorlage OF 1271/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nied: Barrierefrei zur Nidda an der DenzerstraßeOFOB 616.08.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1276/6 Betreff: Nied: Barrierefrei zur Nidda an der Denzerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten alle Möglichkeiten zu prüfen, um barrierefrei, im Sinne der DIN 18040 (Barrierefreies Bauen), von der Denzerstraße in Höhe der Hausnummern 14-24 an das Niddaufer zu kommen. Auf Höhe der Hausnummer 14 ist eine Treppe vorhanden. In der Höhe von Hausnummer 24 ist ein sehr abschüssiger Abgang, inklusive Stolperfallen, der für Kinderwägen, Rollatoren und Rollstühle teils nicht zugänglich und gefährlich ist. Ein inklusiveres Wohnumfeld beinhaltet auch den barrierefreien Zugang zu Naherholungsgebieten. Der Zugang über die Denzerstraße würde vielen Menschen diesen Zugang erst auf deutlich kürzerem Wege zum Nieder Kerbeplatz möglich machen. Begründung: Blick von Denzerstraße 14 Bild von Denzerstraße 24 Bilder: Frank Rusko Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7283 2025 Die Vorlage OF 1276/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Frankfurter Westen: Unterstützung von NachbarschaftsfestenOFOB 616.08.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1284/6 Betreff: Frankfurter Westen: Unterstützung von Nachbarschaftsfesten Der Ortsbeirat möge den Magistrat bitten zu prüfen, ob für Nachbarschaftsfeste auf öffentlichen Straßen die Möglichkeit geschaffen werden kann, beim Bauhof entsprechende Beschilderung und Straßensperren kostenlos auszuleihen. Begründung: Nachbarschaftsfeste dienen dem sozialen Zusammenhalt. Anlass für den Antrag ist ein etwa alle drei Jahre stattfindendes Nachbarschaftsfest in Unterliederbach, Loreleistraße. Die Organisatoren haben die Auskunft bekommen, dass ein solcher Verleih nur an gemeinnützige Vereine möglich sei. Sie mussten dieses Material daher gegen Geld von einer Firma leihen. Noch vor drei Jahren wurde das nach Angabe der Organisatoren anders gehandhabt. Bei Telefonaten mit der Stadtverwaltung wurde gegenüber dem Antragsteller (s.u.) als Grund für die strengere Handhabung genannt, die Stadt wolle ihr Material nicht für kommerzielle Nutzungen ausleihen. Ein Nachbarschaftsfest mit selbst gebackenem Kuchen kann aber kaum als kommerzielle Nutzung gelten. Andererseits wäre es aber ein unangemessener Aufwand, für diesen Zweck extra einen Verein zu gründen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.10.2025, OF 1293/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1284/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7499 2025 1. Die Vorlage OF 1284/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1293/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1293/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fahrradbügel in der SchreyerstraßeOFOB 516.08.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1479/5 Betreff: Fahrradbügel in der Schreyerstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Schreyerstraße gegenüber Hausnummer 13, neben der Transformatorenstation, die Installation von Fahrradbügeln zu prüfen und umzusetzen. Begründung: In der Schreyerstraße fehlen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Das führt zu ungeordnetem Abstellen auf Gehwegen und Fahrbahn, wodurch Fußgängerinnen und Fußgänger behindert werden. Der Standort neben der Transformatorenstation bietet ausreichend Platz, ohne den Verkehrsfluss oder den Gehweg einzuschränken. Nach § 1 Abs. 2 StVO ist sicherzustellen, dass Verkehrsteilnehmende andere nicht behindern oder gefährden. Geordnete Abstellmöglichkeiten tragen dazu bei, Behinderungen des Fußverkehrs zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7418 2025 Beschluss: Die Vorlage OF 1479/5 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNE erklärt. Die Vorlage OF 1479/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Ende des Antragstenors um den Wortlaut: ". . und ohne dass Parkflächen verloren gehen." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schulhof LiebfrauenschuleOFOB 116.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1684/1 Betreff: Schulhof Liebfrauenschule Vorgang: V 1201/25 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ergänzend folgende Fragen zu beantworten: Wann wird der Spielplatz wieder aufgebaut und das Klettergerüst wieder freigegeben? Wann wird der Vorderhof die seitens der Schule gewünschte Beschattung erhalten? Begründung: Der Bereich um den eingezäunten Baum ist seit einer gefühlten Ewigkeit abgesperrt und von den Kindern nicht nutzbar, inkl. zahlreicher Fahrradständer. Inzwischen wurde auch noch der Spielplatz abgebaut und das neue Klettergerüst eingezäunt. Dieser Zustand ist nicht länger zumutbar. Darüber hinaus wird eine Beschattung des Vorderhofes dringend benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.05.2025, V 1201 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1245 2025 Die Vorlage OF 1684/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Frankfurt-Schriftzug dauerhaft vor der PaulskircheOFOB 116.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1685/1 Betreff: Frankfurt-Schriftzug dauerhaft vor der Paulskirche Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den bunten Frankfurt-Schriftzug, der seit Anfang des Jahres an verschiedenen Orten von Frankfurt aufgestellt wurde, dauerhaft am Standort vor der Paulskirche aufzustellen. Gegebenenfalls sollte eine zweite Ausfertigung des Objektes angefertigt werden, damit ein Schriftzug weiter durch die Stadtteile wandern kann. Begründung: Viele große Städte auf dieser Welt haben einen Schriftzug mit dem Namen der jeweiligen Stadt an prominenten Orten aufgestellt. Dieser dient als Anziehungspunkt für Touristen und ist immer sehr beliebt. Als der Schriftzug "Frankfurt" vor der Paulskirche platziert war, konnte man beobachten, dass nahezu pausenlos Menschen vor oder neben dem Schriftzug posierten und Bilder machten. Im Hintergrund war die Paulskirche zu sehen. Zum einen wurde damit eine weitere Touristenattraktion geschaffen und zum anderen wurde die Paulskirche im wahrsten Sinne des Wortes ins Bild gesetzt und bekam dadurch mehr Aufmerksamkeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7300 2025 Die Vorlage OF 1685/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und Linke gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Segmentdeckel Gleisvorfeld prüfenOFOB 116.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1693/1 Betreff: Segmentdeckel Gleisvorfeld prüfen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der Deutschen Bahn zu prüfen und zu berichten, ob durch einen oder mehrere Segmentdeckel im Gleisvorfeld des Hauptbahnhofes neue Quartiere mit dringend benötigten Wohnungen, Grünflächen und Radwegen geschaffen werden können. Begründung: Musterbeispiele für gelungene Segmentdeckel gibt es z.B. in Hamburg, Paris und New York: - Hamburg, A7-Deckel (Stellingen / Schnelsen / Altona): Segmentdeckel über die Autobahn A7 auf drei Abschnitten (je 500-2.300 m) mit Nutzung vor allem für Parks, Kleingärten und Sportplätze. - Paris, Rive Gauche / Gare d'Austerlitz: Deckelung und Verbauung über Teilen der Bahntrasse zwischen Gare d'Austerlitz und Bibliothèque Nationale mit Mischung aus Wohnungen, Büros, Grünflächen und öffentlichem Raum. Es handelt sich um ein langfristiges Projekt seit den 1990ern mit stufenweiser Umsetzung. - Paris, Batignolles / Gare Saint-Lazare: Teilweise Überdeckelung mit einem neuen Park. - Paris, Montparnasse: Massive Komplettüberbauung schon in den 1980ern. Es wurde ein Park mit 500 Bäumen und modernen Skulpturen angelegt sowie eine ruhige Aufenthaltsfläche im städtischen Umfeld. - New York City, Hudson Yards: Überbauung der westlichen Bahnanlagen von Penn Station mit einem Massivdeckel. Ein neues Quartier mit Wohnungen, Büros, öffentlichem Park, Schule, Kultur- und Geschäftsflächen ist entstanden. Durch die gute technologische Umsetzung gilt es als Vorzeigeprojekt zur innerstädtischen Verwertung überdeckter Infrastrukturflächen. - New York City, Atlantic Yards: Überbauung mit Wohn- und Geschäftsquartieren, Barclays Center (NBA-Arena). In den 1990er-Jahren erarbeitete die Deutsche Bahn bereits ein Konzept, den Kopfbahnhof in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof zu verwandeln - mit großzügiger Überbauung des Gleisvorfelds durch Parkflächen und Quartiere. Aufgrund der Kosten wurde das Projekt nicht weiterverfolgt. Daher könnte man heute eine Deckelung der Gleisanlagen alternativ prüfen, um diese Fläche einer weiteren sinnvollen Nutzung zuzuführen. Paris, Montparnasse; Quelle: Wikipedia Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1246 2025 Die Vorlage OF 1693/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); bei Abwesenheit 1 GRÜNE
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fester Blitzer Mainzer Landstraße/Platz der RepublikOFOB 116.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1695/1 Betreff: Fester Blitzer Mainzer Landstraße/Platz der Republik Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Platz der Republik aus der nördlichen Mainzer Landstraße kommend in südlicher Fahrtrichtung einen festen, kombinierten Rotlicht-Geschwindigkeitsblitzer aufzustellen. Begründung: An dieser Stelle wird die erlaubte Geschwindigkeit häufig deutlich übertreten und ebenso bei Rot über die Ampel gefahren, was bereits zu schweren Unfällen geführt hat. Ein Raser, der erst Anfang Juli kurz nach dieser Kreuzung auf Höhe Ludwigstraße zwei E-Scooter-Fahrer totgefahren hat und bereits davor durch seine schnelle Fahrweise aufgefallen war, hätte nach dem Auslösen eines Blitzers seine Geschwindigkeit wahrscheinlich reduziert, sodass es womöglich nicht zu einem solch schweren Unfall gekommen wäre. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1695/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und Linke gegen CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Markierungsknöpfe Mainzer Landstraße anbringenOFOB 116.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1696/1 Betreff: Markierungsknöpfe Mainzer Landstraße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der weißen Fahrbahnbegrenzungsmarkierung neben der ebenerdig verlaufenden Gleisanlage entlang der Mainzer Landstraße auf dem Abschnitt zwischen Platz der Republik und Krifteler Straße für beide Fahrtrichtungen überfahrbare Markierungsknöpfe mit weißem Reflektor anbringen zu lassen. Begründung: Bei in der Mitte der Fahrbahn verlaufenden Straßenbahngleisen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, insbesondere wenn Autofahrer unbeabsichtigt in den Gleisbereich einfahren, beim Linksabbiegen/Wenden die Gleise unzulässig überquert werden, Fußgänger oder Radfahrer schlecht zwischen Fahrbahn und Gleisbereich unterscheiden können, es bei Dunkelheit oder Regen zu schlechter Sicht kommt. In solchen Fällen können überfahrbare Reflektoren / Markierungsknöpfe die seitliche Abgrenzung des Gleisbereichs visuell und haptisch durch Lichtreflexion und leichte Vibration beim Überfahren unterstützen und die Aufmerksamkeit erhöhen, insbesondere bei Dunkelheit oder schlechter Witterung, indem sie das Überfahren erschweren oder bewusst machen, ohne den Straßenbahnverkehr zu behindern. Entlang dieses Abschnitts der Mainzer Landstraße ist es bereits mehrfach zu Unfällen gekommen. Daher kann diese Maßnahme einen wichtigen Beitrag leisten, um Unfälle möglichst zu vermeiden und besser auf die Gefahrensituation hin zu sensibilisieren. Quelle: Ultra Reflex GmbH Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1696/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Platz der Republik aufwertenOFOB 116.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1698/1 Betreff: Platz der Republik aufwerten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Planung zur Aufwertung des Platzes der Republik zu erarbeiten, sodass dieser Platz seinem Namen wieder gerecht wird. Im Rahmen dieser Planung sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1. Die geplante Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle im Rahmen des viergleisigen Ausbaus der Haltestelle am Hauptbahnhof, 2. Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung des Platzes, 3. die Aufstellung einer Informationstafel oder Stele zur Geschichte und Bedeutung des Namens "Platz der Republik". Der Entwurf dieser Planung ist dem Ortsbeirat zur Beratung und Stellungnahme vorzulegen. Begründung: "Platz der Republik" klingt bedeutungsschwer, doch aktuell verfügt dieser Platz weder über eine attraktive Gestaltung, noch erinnert irgendetwas an diesem Platz daran, was man mit dessen Namen in Verbindung bringen könnte. Daher soll dieser Platz wieder eine würdige Gestaltung erhalten. Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, die Demokratie zu stärken und dessen Symbole angemessen sichtbar zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1698/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Lahnstraße begrünenOFOB 116.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1703/1 Betreff: Lahnstraße begrünen Vorgang: OM 2615/22 OBR 1; ST 2051/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der seitens des Magistrats vorgelegten Planung unter der Maßgabe zu, in der Lahnstraße auf dem Abschnitt zwischen Schwalbacher Straße und Krifteler Straße im Bereich der Parkbuchten Bäume zu pflanzen. Hierfür könnte Abschnittsweise ein Stellplatz entlang der beiden Parkbuchten zugunsten von Beeten entfallen, ähnlich wie in der Pariser Straße. Begründung: Der o.g. Abschnitt ist noch immer relativ karg und benötigt dringend eine Aufwertung in Form von Begrünung, um die Aufenthaltsqualität zu steigern sowie das Stadtklima zu verbessern. Bei Bedarf können Anwohner im Rahmen einer Baumpatenschaft unterstützen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2615 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2051 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7310 2025 Die Vorlage OF 1703/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Ortsbeirat stimmt der seitens des Magistrats in der Stellungnahme vom 02.12.2024, ST 2051, vorgelegten Planung unter der Maßgabe zu, dass in der Lahnstraße auf dem Abschnitt zwischen Schwalbacher Straße und Krifteler Straße im Bereich der Parkbuchten Bäume oder ersatzweise Hochbeete oder Stauden gepflanzt werden. Hierfür könnte Abschnittsweise ein Stellplatz entlang der beiden Parkbuchten zugunsten von Beeten entfallen, ähnlich wie in der Pariser Straße." Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen FDP (= Ablehnung); SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kennzeichenscanner Straße der NationenOFOB 116.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1709/1 Betreff: Kennzeichenscanner Straße der Nationen Vorgang: OM 5543/24 OBR 1; ST 539/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Gefahrenabwehr in Zusammenarbeit mit der Messe und Landespolizei einen Kennzeichenscanner in der Straße der Nationen zu installieren, der auch Motorräder erfassen kann (z.B. über einen zweiten Scanner, der von hinten scannt). Begründung: Bei den regelmäßig stattfindenden Kraftfahrzeugrennen / Beschleunigungstests entlang der Straße der Nationen mit teilweise getunten Abgasanlagen ist bisher keine Besserung eingetreten. Inzwischen fahren die Rennfahrer teilweise nur noch wenige Runden, sodass die Polizei keine Gelegenheit mehr hat, rechtzeitig einzutreffen. Dies stellt nicht nur für Anwohner eine erhebliche Lärmbelästigung dar, insbesondere nachts, sondern gefährdet auch Personen und Tiere, die sich dort aufhalten, wie z.B. Skater, Radfahrer, Gassi-Geher, freilaufende Katzen, Spaziergänger etc. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen wurden bisher abgelehnt. Durch Kennzeichenscanner lassen sich die Rennfahrer ermitteln. Zudem verfügt auch die Messe damit über eine bessere Kontrolle, wer diese Straße nutzt. Das Operation & Security Center der Messe ist 24/7 besetzt und könnte die Kennzeichen bei entsprechenden Beschwerden an die Polizei weiterleiten. Wenn man die Polizei verständigt, dann ist die erste Frage, die gestellt wird, die Frage nach dem Kennzeichen. Bei den hohen Geschwindigkeiten und teilweise schlechten Lichtverhältnissen ist es für Betroffene oftmals nicht möglich, das Kennzeichen verwertbar festzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5543 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 539 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 1709/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kurzzeitparken Europa-Allee ausweisenOFOB 116.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1710/1 Betreff: Kurzzeitparken Europa-Allee ausweisen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor Europa-Allee 73 und 101 je zwei "Kurzzeitparkplätze" (Halten) von 08:00-20:00 Uhr auszuweisen. Begründung: Bedingt durch die örtlichen Betriebe parken Kunden und Lieferanten dort regelmäßig in zweiter Reihe auf der Fahrbahn, was zu vermeidbaren Verkehrsbehinderungen führt und ebenso den Linienbus behindert. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7314 2025 Die Vorlage OF 1710/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im gesamten Antrag die Worte "Kurzzeitparken" durch die Worte "Lade-/Lieferzonen" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fragen zum Ausbau der A5OFOB 116.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1718/1 Betreff: Fragen zum Ausbau der A5 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des geplanten Ausbaus der A5 folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann ist mit einer finalen Entscheidung zum Ausbau der A5 zu rechnen? 2. Wann wäre mit dem Beginn der Arbeiten zu rechnen? 3. Werden durch den Ausbau Kleingärten entfallen und wenn ja, in welchem Umfang konkret? Begründung: Damit Kleingartenvereine besser planen können, ist es wichtig, diese frühzeitig zu informieren und einzubinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OF 1718/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Frankfurt-Pass für Senioren ergänzenOFOB 116.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1719/1 Betreff: Frankfurt-Pass für Senioren ergänzen Vorgang: B 331/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob es geplant ist, noch zielgruppenspezifische Angebote für Senioren in den Frankfurt-Pass aufzunehmen und wenn ja, welche und wann. Solche Angebote wären z.B. reduzierte RMV-Tageskarten, Sport- und Gesundheitskurse, Seniorenfahrten, Senioren-/Seniorinnen-Sportangebote und -Veranstaltungen. Begründung: Andere Kommunen in Hessen haben ihren ursprünglichen Seniorenpass bereits in die Leistungen des allgemeinen kommunalen Passes überführt. Obwohl im o.g. Bericht angedeutet, wurden bisher keine speziellen Angebote für Senioren/Seniorinnen ergänzt. Zwar gibt es ein Seniorenticket Hessen Jahresabo, doch dieser lohnt sich nicht für Gelegenheitsfahrer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 331 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 57 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1251 2025 Die Vorlage OF 1719/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen Linke (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einbindung des sogenannten „Aldi-Wegs“ zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der FerdinandPorscheStraße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in GrünbereichenOFOB 316.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 756/11 Betreff: Einbindung des sogenannten "Aldi-Wegs" zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in Grünbereichen Vorgang: OM 3160/18 OBR 11; ST 1651/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die mittlerweile erfolgte Ausbesserung des sogenannten "Aldi-Wegs" - einer Verkehrsfläche in der Qualität eines einfachen Privatweges im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main - hat zu einer erfreulich hohen Nutzung durch Fuß- und Radverkehr geführt. Die Verbindung zwischen der südlichen Konstanzer Straße (Wohnbebauung) und der Ferdinand-Porsche-Straße (Gewerbegebiet Karl-Benz-Straße) verkürzt zahlreiche Wege und macht für viele Nutzerinnen und Nutzer den PKW überflüssig. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, diese Wegeverbindung in das jährliche Pflegeprogramm der Stadt Frankfurt aufzunehmen um die Verkehrsfähigkeit durch regelmäßigen Rückschnitt von begleitenden Pfanzengrün (einige Bäume, Brombeerhecken, Brennessel etc.) dauerhaft zu gewährleisten. Begründung: Auch ohne die Umsetzung eines geplanten Wohnbaugebietes und des neuen geplanten Grünzuges Fechenheim wurde hier ein ehemals bestehenderTrampelpfad zwischen Fechenheim Wohngebiet und Gewerbegebiet mit Einzelhandel zu einem echten Weg aufgewertet. Die Maßnahme hat sich bewährt: Der Weg wird intensiv genutzt, reduziert überflüssigen PKW Verkehr und verbessert die Nahmobilität. Mit geringem Pflegeaufwand kann diese positive Entwicklung dauerhaft gesichert werden Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3160 Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1651 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7239 2025 Die Vorlage OF 756/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Trinkwasserbrunnen im RiederwaldOFOB 316.08.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 760/11 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ausbau von Trinkwasserbrunnen wird auch in den östlichen Stadtteilen zügig vorangetrieben. Im Stadtteil Riederwald soll dafür ein neuer Trinkwasserbrunnen errichtet werden. Dafür bieten sich der Cäcilie-Breckheimer-Platz oder der Marie-Juchacz-Platz in der Schäfflestraße Ecke Raiffeisenstraße an. Begründung: Während der heißen Tage im August, mit Rekordtemperaturen, wurde auch von der Stadt Frankfurt erneut auf die Notwendigkeit von Trinkwasserbrunnen und kühlen Orten aufmerksam gemacht. In der Geodatenbank der Stadt Frankfurt zeigt sich jedoch, dass die östlichen Stadtteile bisher unterversorgt sind. Kein einziger Brunnen ist bisher in Seckbach, Fechenheim und Riederwald verzeichnet. Durch die Neugestaltung der Plätze an der Raiffeisenstraße Ecke Schäfflestraße sind Aufenthaltsorte geschaffen worden, die von vielen Menschen, darunter viele Kinder und alte Menschen, genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7241 2025 Die Vorlage OF 760/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz in FrankfurtFechenheim, Konstanzer Straße/BodenseestraßeOFOB 316.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 761/11 Betreff: Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz in Frankfurt-Fechenheim, Konstanzer Straße/Bodenseestraße Vorgang: OM 6900/25 OBR 11; ST 1205/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor dem Hintergrund der bereits laufenden Standortprüfung begrüßt der Ortsbeirat die in der ST 1205 vom 21.07.2025 bekanntgegebene Mitteilung, dass der Spielplatz Konstanzer Straße in die vertiefte Bewertung für die Einrichtung eines Trinkwasserbrunnens aufgenommen wurde. Angesichts der Lage dieses Spielplatzes - in einem Bereich ohne Nähe zu sozialen Einrichtungen oder einem Kiosk und damit ohne Zugang zu Trinkwasser - sowie der intensiven Nutzung durch eine große Zahl der 2.800 Kinder, die in Fechenheim leben, sieht der Ortsbeirat eine dringliche Notwendigkeit, dass der Magistrat diesen Standort bei der Einrichtung von Trinkwasserbrunnen besonders berücksichtigt. Für viele dieser Kinder stellt der Spielplatz Konstanzer Straße eine zentrale Freizeitfläche dar, die gerade in den heißen Sommermonaten täglich und über Stunden hinweg genutzt wird. Der Magistrat möge mit der zeitnahen Bereitstellung eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens an diesem Ort damit nicht nur eine Maßnahme zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, sondern auch einen Beitrag zur gesundheitlichen Vorsorge und zur sozialen Verantwortung im öffentlichen Raum umsetzen. Begründung: Der Spielplatz Konstanzer Straße ist für viele Familien und deren Kinder im Stadtteil Fechenheim ein unverzichtbarer Ort des sozialen Miteinanders und der kindlichen Entfaltung. Gerade in den Sommermonaten wird er von zahlreichen Kindern täglich besucht - oft über Stunden hinweg. In einem Umfeld, das keine Form der öffentlichen Trinkwasserversorgung bietet, entsteht eine Versorgungslücke, die gesundheitlich wie sozial relevant ist. Diese Lücke wird durch die in den letzten Jahren zunehmend häufiger auftretenden Hitzeperioden noch verschärft. Die Belastung durch hohe Temperaturen betrifft insbesondere Kinder, die sich beim Spielen körperlich verausgaben und auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr angewiesen sind. Ein Trinkwasserbrunnen würde nicht nur die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen, sondern auch ein Zeichen setzen: dafür, dass öffentliche Räume kindgerecht, gesundheitsfördernd und zukunftsfähig gestaltet werden. Die Einrichtung eines solchen Brunnens an diesem Ort ist eine einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme mit unmittelbarem Nutzen für die Menschen vor Ort. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6900 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1205 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7242 2025 Die Vorlage OF 761/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Friedfeld auf dem Friedhof FechenheimOFOB 316.08.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 762/11 Betreff: Friedfeld auf dem Friedhof Fechenheim Vorgang: OM 1969/22 OBR 11; ST 1615/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Am 18.07.2022 befürwortete vor 36 Monaten der Magistrat der Stadt Frankfurt in seiner ST 1615 die Errichtung eines gärtnerbetreuten Grabfeldes auf dem Friedhof Fechenheim. An einem zeitnah stattgefundenen Ortstermin zwischen dem Grünflächenamt, dem Ortsbeirat und der Genossenschaft der Friedhofsgärtner eG wurde zeitnah das weitere Vorgehen besprochen. Der Ortsbeirat ist zuversichtlich, dass der Beratungszeitraum von 36 Monaten nun ausreichend war um dem Ortsbeirat und den initiierenden Bürgern des Vorhabens den Eröffnungstermin des gärtnerbetreuten Grabfeldes mitzuteilen. In diesem Sinne bittet nun der Ortsbeirat höflichst um die Bekanntgabe des Eröffnungstermins des gärtnerbetreuten Grabfeldes. Begründung: Viele Menschen im Stadtteil wünschen sich andere Bestattungsformen und haben vor über 3 Jahren begonnen sich für die Einrichtung eines Friedfeldes auf dem Friedhof Fechenheim stark zu machen. Einige dieser Menschen, die selbst gerne zu Lebzeiten gewusst hätten, auf einem solchen Friedfeld die letzte Ruhe zu finden zu können, sind mittlerweile verstorben. Das ist sehr schade und traurig. Der Ortsbeirat ist weiterhin zuversichtlich, dass das Friedfeld in Fechenheim noch im Jahr 2025 eröffnet wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1969 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1615 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1236 2025 Die Vorlage OF 762/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ein Sportpark für EschersheimOFOB 915.08.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2025, OF 1082/9 Betreff: Ein Sportpark für Eschersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung eines Sportparks mit möglichst geringer Versiegelung in Eschersheim möglich wäre. Ein sinnvoller Bereich dafür wäre der Bereich südlich des Berkersheimer Weges, zwischen Siedlung Im Geeren, den davon südlich gelegenen Kleingärten und der Autobahn auf dem Plangebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" und südöstlich davon. Der Sportpark sollte so grün wie der Grünzug Feldscheidenstraße in Eckenheim und so vielseitig wie der Hafenpark am Main sein. Beispielsweise ein Fitnessparcour, evtl. eine Quaterpipe, Kletterkugeln, bodengleiche Trampoline oder Himmelsschaukeln könnten für alle Geschlechter und jede Altersgruppe spannende Erlebnisse bieten. Zudem sollten Wiesenfläche und Bänke zum Erholen einladen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7336 2025 Die Vorlage OF 1082/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und fraktionslos
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Griesheim: Fahrradbügel in der Untere Rützelstraße zwischen Hausnummer 1a und 3OFOB 615.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2025, OF 1266/6 Betreff: Griesheim: Fahrradbügel in der Untere Rützelstraße zwischen Hausnummer 1a und 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, gegenüber der Arztpraxis Untere Rützelstraße 10 (vor Haus 3) einen Parkplatz zu einer Fahrradabstellfläche - mit Fahrradbügel ausgestattet - umzuwandeln. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, bei positiver Prüfung für eine schnellstmögliche Umsetzung zu sorgen. Begründung: Es wurde der Wunsch an den Ortsbeirat herangetragen, hier eine Möglichkeit zu schaffen, um einen sicheren Abstellplatz für Fahrräder zu haben. Viele Patienten, die die Arztpraxis aufsuchen, kommen mit dem Rad. Jedoch fehlt hier ein Platz, an dem Fahrräder sicher abgestellt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7278 2025 Die Vorlage OF 1266/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Tenors wie folgt abgeändert wird: "Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, im Kreuzungsbereich Untere Rützelstraße/Ecke Alt-Griesheim Fahrradbügel aufzustellen. Alternativ wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob gegenüber der Arztpraxis Untere Rützelstraße 10 (vor Hausnummer 3) einen Parkplatz zu einer Fahrradstellfläche umzuwandeln." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fahrradbügel in der Ilbenstädter StraßeOFOB 1115.08.2025 · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2025, OF 551/4 Betreff: Fahrradbügel in der Ilbenstädter Straße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Ilbenstädter Straße eine angemessene Anzahl von Fahrradbügeln auf halber Höhe der Straße angebracht werden können. Begründung: In dieser Straße sind noch keine Fahrradbügel vorhanden, der Bedarf wurde durch Anwohnende aber zum Ausdruck gebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7368 2025 Die Vorlage OF 551/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen SPD, CDU und dFfm (= Ablehnung)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Begrünung einer Mauer im oberen BornheimOFOB 1115.08.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2025, OF 553/4 Betreff: Begrünung einer Mauer im oberen Bornheim Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Begrünung einer Mauer mit Rankpflanzen möglich ist. Die Mauer befindet sich in der kleinen Grünanlage zwischen Kohlbrandtstraße 26 und Berger Straße 385. Begründung: Eine Begrünung dieser Mauer würde die Aufenthaltsqualität der kleinen Grünanlage weiter steigern. Anwohnende berichten, dass sie die Anlage als kleine Oase betrachten und halten und sich dort sehr gerne auf. Fotos: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7370 2025 Die Vorlage OF 553/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fluglärm macht krank! „Internationalen Tag für Nachtflugverbot an Flughäfen“ unterstützenNR14.08.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2025, NR 1313 Betreff: Fluglärm macht krank! "Internationalen Tag für Nachtflugverbot an Flughäfen" unterstützen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt wird den jährlichen "Internationalen Tag für Nachtflugverbot an Flughäfen" am 13. September mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen begleiten. 2. Der Magistrat setzt sich für eine strengere Kontrolle der bestehenden Vorgaben der Nachtflugbeschränkungen und für eine Ausweitung auf die Zeit von 22 bis 6 Uhr ein. Begründung: Fluglärm macht krank. Insbesondere nächtlicher Lärm ist sehr gesundheitsschädlich. Depressionen, Angststörungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen werden durch übermäßigen Lärm gefördert. Der Schaden für Gesundheit und Klima steht in keinem Verhältnis zu vermeintlichen Notwendigkeiten von Starts und Landungen in der Nacht. Am Frankfurter Flughafen gilt ein eingeschränktes Nachtflugverbot zwischen 23:00 und 5:00 Uhr. Dies wird nach wie vor nur unzureichend eingehalten. Allein im Juli 2025 zählte der Frankfurter Flughafen nach Information des hessischen Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr 250 verspätete Starts und Landungen nach Beginn der Nachtflugbeschränkungen um 23 Uhr. Ausnahmen werden zur Regel. Der "Internationale Tag für ein Nachtflugverbot an Flughäfen" setzt ein Zeichen gegen die Verletzung der Rechte der Menschen an und um Flughäfen. Er wurde 2024 zum ersten Mal begangen. Über 150 Initiativen aus 13 Ländern haben die Deklaration unterzeichnet. In ihrem Koalitionsvertrag 2021 hatten sich Grüne, SPD, Volt und FDP 2021 verpflichtet sich für ein Nachtflugverbot zwischen 22:00 und 6:00 Uhr einzusetzen. Zum Schutz der Gesundheit der Frankfurter*innen gilt es, Taten folgen zu lassen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 429 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1313 wird abgelehnt b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1313 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 78 Beschluss: Die Vorlage NR 1313 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE, SPD und Linke (= Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1313 wird abgelehnt b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1313 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und Gartenpartei gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6600, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 79-3
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Größtmögliche Sicherheit für Schwimmbadnutzer*innenOFOB 214.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2025, OF 1171/2 Betreff: Größtmögliche Sicherheit für Schwimmbadnutzer*innen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1.) ob beim Neubau des Rebstockbades auch KI gestützte Video-Schutzsysteme zur Beobachtung von auffälligen Schwimmmustern als Schutz vor Badeunfällen installiert werden, wie es in einigen hessischen Kommunen bereits erprobt wird. 2.) ob die Bäderbetriebe Frankfurt zum Beispiel in Kooperation mit der DLRG gezielte Kampagnen zur Sensibilisierung von Eltern bzgl. ihrer Aufsichtspflicht an Wasserflächen veranlassen können. 3.) ob für die unter Punkt 1 und 2 benannten Maßnahmen zusätzliche Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt werden müssen. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, eine Einschätzung über die allgemeine Schwimmfähigkeit der Frankfurter Bevölkerung abzugeben und ob Erkenntnisse darüber vorliegen, wie sich diese im Vergleich zu anderen Kommunen in Hessen und vergleichbaren Städten im Bundesgebiet entwickelt. Begründung: Zwar findet die übergroße Mehrheit tödlicher Badeunfälle an unbewachten Wasserflächen statt, dennoch warnt die DLRG jährlich vor einer immer weiter abnehmenden grundsätzlichen Schwimmfähigkeit in der Bevölkerung. Auch falsche Vorstellungen von Eltern über die Notwendigkeit zur Aufsicht in öffentlichen Schwimmbädern können ein Gefährdungspotential darstellen. Der Einsatz von KI gestützten Video-Schutzsystemen als Ergänzung zur normalen Badeaufsicht wird daher bereits in mehreren hessischen Kommunen erprobt. Als größte Kommune Hessen sollte Frankfurt bei Eignung der Systeme eine Weiterentwicklung im Sicherheitskonzept seiner öffentlichen Schwimmbäder nicht verpassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7392 2025 Die Vorlage OF 1171/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Genehmigung von Camp im GrüneburgparkOFOB 214.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2025, OF 1181/2 Betreff: Genehmigung von Camp im Grüneburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. Nach welchen Kriterien hat die Stadt entschieden, ein Camp mit bis zu 1000 Personen in den denkmalgeschützten Grüneburgpark zu verlegen? Wurden keine besser geeigneten Flächen geprüft? 2. Bedeutet die Einhausung der Rothschild-Vasen während der Veranstaltung, dass der Stadt konkrete Hinweise auf Straftaten wie Vandalismus im Rahmen des Camps vorlagen? 3. Hat die Stadt im Vorfeld Maßnahmen geprüft, auch in der Umgebung des Grüneburgparks Straftaten wie Vandalismus zu verhindern? 4. Mit welchen nachträglich zu behebenden Schäden im denkmalgeschützten Grüneburgpark rechnet die Stadt? 5. Plant die Stadt, auch weiterhin Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen im denkmalgeschützten Grüneburgpark zu genehmigen? 6. Warum wurde der Ortsbeirat 2 nicht im Vorfeld informiert? Ist die Versammlung im Grüneburgpark angesichts der angekündigten Teilnehmerzahl, seiner Dauer und insbesondere hinsichtlich des Versammlungsortes aus Einschätzung des Ordnungsamts der Stadt Frankfurt verhältnismäßig? 7. Ist der Rahmen der Veranstaltung aus Ihrer Sicht mit der Grünanlage verträglich, oder ist aufgrund der o.g. Ausgestaltung der Versammlung nicht vielmehr von einer Übernutzung des Grüneburgparks auszugehen? 8. Steht aus Sicht der Stadt Frankfurt der Rahmen der Versammlung in Einklang mit der Grünflächensatzung vom 10.05.2023 9. Liegt eine entsprechende Genehmigung der Versammlung und des Aufstellens von Zelten und anderen Anlagen auf Flächen einer Landschaftsschutzzone vor? 10. Ist es nach Ansicht des Ordnungsamts angemessen, für Kinder die Spielplätze und Grünflächen im Sommer in der letzten Woche der Sommerferien für die Dauer von 15 Tagen zu sperren? 11. Ist es nach Ansicht des Ordnungsamts verhältnismäßig, eine derartige Versammlung mit erwartbaren Störungen der Nachtruhe in einem reinen Wohngebiet abzuhalten? 12. Wer trägt die Kosten für die bereits im Vorhinein ergriffenen diversen Schutzmaßnahmen sowie für eine Beseitigung der durch die Campteilnehmer verursachten, erwartbaren Schäden an den Grünflächen und Parkanlagen entstehenden Schäden? Liegt eine Kostenschätzung vor? 13. Wurden mit den Anmeldern der Versammlung Alternativen bezüglich Dauer, Ausstattung und Ort der Versammlung diskutiert bzw. Einschränkungen vom ursprünglichen Konzept vorgenommen? 14. Wie ist es kommunikativ zu verantworten, dass von der Stadt Frankfurt vom System Change Camp unter dem Deckmantel des Klimaschutzes offenbar klimaschädliche Beeinträchtigungen unterstützt werden? Begründung: Informationsbedarf sowie Sorgen der Anwohner. Über das Camp im Grüneburgpark, das am 14. August beginnt, hat die Stadt am 13. August in einer Pressemitteilung informiert. Die direkten Anwohner wurden erst am 10. August mittels eines Flyers im Briefkasten informiert; die erweiterte Nachbarschaft z.B. in der Siesmayerstrasse, die von einer Großveranstaltung derartigen Ausmasses erfahrungsgemäß immer in starke Mitleidenschaft gezogen wird, wurde gar nicht informiert. Der Grüneburgpark wurde vor einigen Jahren aufwändig saniert und insbesondere seinem Originalzustand angepasst. Der Park ist als Gartendenkmal eingestuft und liegt in einer Landschaftsschutzzone 1. Vor dem Hintergrund der Teilnehmerzahl, der Dauer sowie der Ausgestaltung des Camps sind nachhaltige Schäden für den Park zu erwarten. Um den Park und besonders schützenswerte Anlagen offensichtlich vor drohenden Schäden, Müll (insbesondere Glas) und Vandalismus zu schützen, wurden am 13.08. (in der letztenWoche der hessischen Sommerferien!) drei Spielplätze und einzelne Bereiche (insb. das Biotop im südlichen Bereich, Vasen der ehemaligen Rothschild-Villa) eingezäunt bzw. eingehaust. Uns ist bewusst, dass die Versammlungsfreiheit ein hohes schützenswertes Grundrecht ist und wir dieses auch in keinster Weise in Frage stellen. Dennoch gelten auch für die Abhaltung von Versammlung im Freien ordnungsrechtliche Grenzen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Foto: Antragstellerin Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1181/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71OFOB 614.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2025, OF 1265/6 Betreff: Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, welche Gründe vorlagen, den Carsharingstellplatz im öffentlichen Raum Linkstraße 71, den es dort seit 15 Jahren gibt und gut genutzt wurde, nicht in das geplante Stellplatzprogramm aufzunehmen. Begründung: Seit 15 Jahren gibt es diesen Carsharingstellplatz von book-n-drive. Das Auto hat dort niemanden behindert, war gut sichtbar im mitten unter Wohnhäusern. Daher hatte der Ortsbeirat den Stellplatz benannt. Soweit bekannt, war der Standort auch vom Anbieter book-n-drive gewünscht. Deshalb bittet der Ortsbeirat um Mitteilung, weshalb der Platz nicht mit aufgenommen wurde. Um Carsharing für die Bürger und Bürgerinnen schmackhaft zu machen, müssen die Autos dort stehen, wo die Menschen wohnen. Mitten unter ihnen. Ein solches Auto in der Nähe eines Bahnhofs zu parken macht keinen Sinn, denn es ist ja an den festen Standort gebunden und nicht, wie Leihfahrräder oder -roller flexibel abstellbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1242 2025 Die Vorlage OF 1265/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zivilschutz für Frankfurt - Bedarfs- und Entwicklungsplan aufstellenNR13.08.2025 · Gartenpartei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2025, NR 1316 Betreff: Zivilschutz für Frankfurt - Bedarfs- und Entwicklungsplan aufstellen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept zur kommunalen Zivilschutzvorsorge für Frankfurt (Bedarfs- und Entwicklungsplan Zivilschutz) zu erarbeiten. Dieses soll insbesondere folgende Aspekte prüfen und darstellen: 1. Welche Maßnahmen des Zivilschutzes in Frankfurt bereits bestehen, in Planung sind oder im Rahmen der Bedarfs- und Entwicklungsplanung Feuerwehr berücksichtigt wurden. 2. Welche strukturellen, organisatorischen und infrastrukturellen Ergänzungen erforderlich sind, um Frankfurt auf neue sicherheitspolitische Lagen vorzubereiten (z. B. Notfallunterkünfte, autarke Logistik, Schutzraumkonzepte, Alarmierungswege, Krisenkommunikation, Bevorratung). 3. Welche Kooperationsmöglichkeiten mit dem Bund, dem Land Hessen, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, den Hilfsorganisationen, den Nachbarkommunen und der Bundeswehr bestehen. 4. Inwieweit in Anlehnung an Best-Practice-Beispiele anderer Städte die Errichtung eines oder mehrerer Katastrophen- und Zivilschutzzentren als Pilotmaßnahme für Frankfurt geeignet wäre. 5. Welche finanziellen Ressourcen für einen effektiven Zivilschutz vor Ort zur Verfügung gestellt werden müssen und welche Finanzierungsmodelle dafür in Betracht kommen, insbesondere unter Einbeziehung von Bundes- und Landesfördermitteln im Bereich Bevölkerungsschutz und zivile Verteidigung. Begründung: Die sicherheitspolitischen Herausforderungen nehmen zu. In seiner Stellungnahme (B 293/2022) verweist der Magistrat auf die Zuständigkeit des Bundes und sieht für die Stadt offenbar keinen eigenen Handlungsbedarf im Bereich Zivilschutz. Das ist angesichts der aktuellen Bedrohungslage nicht ausreichend. Zivilschutz funktioniert nur, wenn er lokal vorbereitet, organisiert und getragen wird. Ohne klare kommunale Strukturen bleibt Schutz im Ernstfall Theorie. Frankfurt braucht einen Überblick über vorhandene Ressourcen, Versorgungskapazitäten, Koordinationsstellen und Notfallinfrastruktur. Andere Städte gehen diesen Weg bereits. Auch Frankfurt muss seiner Verantwortung gerecht werden: durch einen eigenen Vorsorgeplan, die Prüfung von Standorten für Zivilschutzzentren und die Einbindung relevanter Akteure. Dabei sind auch Fördermittel von Bund und Land in den Blick zu nehmen. Zivilschutz darf nicht zwischen Zuständigkeiten verschwinden - schon gar nicht in einer Metropole wie Frankfurt. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Verena David Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.07.2022, B 293 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 449 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1316 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage NR 1316 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und Gartenpartei gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FDP, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6602, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 10-52
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - „Fast Lane“ für internationale FachkräfteNR13.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2025, NR 1317 Betreff: "Fast Lane" für internationale Fachkräfte Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept zur Einrichtung eines beschleunigten Verfahrens ("Fast Lane") für die Bearbeitung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen im Bereich der qualifizierten Arbeitsmigration im Frankfurt International Office (FIO) zu entwickeln und umzusetzen. Ziel ist die Unterstützung internationaler Fachkräfte, Unternehmen sowie Hochschulen bei der zeitnahen, serviceorientierten Abwicklung von aufenthaltsrechtlichen Anliegen. Das Konzept wird im Austausch mit FIO, Welcome Center, IHK und Wirtschaftsförderung erstellt. Folgende Maßnahmen sind prioritär umzusetzen: 1. Einrichtung einer "Fast Lane" für schnell zu bearbeitende Fälle Der Magistrat entwickelt und implementiert einen klar definierten, beschleunigten Verfahrensweg für Anträge von Fachkräften, die vollständig, plausibel und eindeutig entscheidungsreif sind. Zielgruppen sind insbesondere: - internationale Fachkräfte mit bereits vorliegendem Arbeitsvertrag und vollständigen Unterlagen - Unternehmen mit nachweislichem Fachkräftebedarf - Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit ausländischen Wissenschaftlern/-innen, Promovierenden und Studierenden mit Arbeitsaufnahme Die Einordnung als "Fast Lane"-Fall erfolgt anhand standardisierter Kriterien (z. B. Positivlisten, Checklisten, definierte Unternehmens- oder Institutionenprofile). 2. Schaffung spezialisierter Ansprechpartner/-innen für Unternehmen und Institutionen Der Magistrat baut ein Serviceteam innerhalb des FIO auf, das als Schnittstelle für Unternehmen, Hochschulen und Behörden fungiert. Dieses Team soll mehrsprachig erreichbar sein, proaktiv beraten und gezielt durch den Prozess begleiten. 3. Ausbau digitaler Angebote und Einrichtung eines digitalen Fast-Lane-Portals Der Magistrat optimiert das bestehende digitale Antragssystem und ergänzt es um Upload-Funktionen, Statusverfolgung und eine Priorisierungserkennung für Fast-Lane-Fälle. Das System orientiert sich an bestehenden Best-Practice-Modellen wie dem "Berlin Business Immigration Service (BIS)", dem "Stuttgart Welcome Center" oder dem "Hamburg Welcome Center". 4. Schaffung rechtlicher und organisatorischer Spielräume zur priorisierten Bearbeitung Der Magistrat prüft interne Abläufe und passt diese ggfls. an, damit schnell zu bearbeitende Fälle im Rahmen rechtlicher Vorgaben vorgezogen bearbeitet werden können, ohne gegen Gleichbehandlungsgrundsätze zu verstoßen. Dies kann ggfls. durch separate Teams und Bearbeitungsstränge erfolgen. 5. Erweiterung personeller Kapazitäten im Fachkräftebereich Der Magistrat priorisiert die Ausschreibung und Besetzung neuer Stellen für die Fast-Lane-Bearbeitung mit qualifiziertem Personal, das über entsprechende Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompetenz verfügt. 6. Zur Umsetzung des Konzepts prüft der Magistrat die Kosten für den Aufbau der Fast Lane, die Erweiterung digitaler Strukturen sowie die Schulung und Rekrutierung des notwendigen Personals und plant entsprechende Mittel bei der Aufstellung des kommenden Haushalts ein. Über den Umsetzungsstand ist der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von sechs Monaten zu berichten. Begründung: Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels gilt es, die Vorgaben des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) und des beschleunigten Fachkräfteverfahrens (BFV) in der Praxis aktiv umzusetzen und weiterzuentwickeln. Dies entspricht auch den aktuellen Forderungen des Reformpapiers "Für einen handlungsfähigen Staat", das eine Modernisierung, Digitalisierung und Beschleunigung von Verwaltungsprozessen vorsieht. Die vorgeschlagene "Fast Lane" kann dazu beitragen, bürokratische Hürden abzubauen, die Bearbeitungszeiten deutlich zu reduzieren und eine serviceorientierte, effiziente Fachkräftegewinnung zu gewährleisten. - Ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Frankfurts als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort und zur Erfüllung bundesweiter Integrations- und Arbeitsmarktstrategien. Internationale Fachkräfte sind in nahezu allen Branchen - von der Pflege über die IT bis zur Forschung - dringend gesucht und für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt von zentraler Bedeutung. Frankfurt konkurriert im Standortwettbewerb jedoch mit Städten wie Berlin, München oder Hamburg, die ihre ausländerrechtlichen Verfahren längst stärker auf Fachkräftezuwanderung und Servicequalität ausgerichtet haben. In Frankfurt hingegen beklagen trotz einiger positiver Reformen der Ausländerbehörde in den vergangenen Jahren viele Unternehmen, Hochschulen und internationale Arbeitnehmer/-innen, dass selbst bei vollständig eingereichten Unterlagen, klarer Sachlage und rechtlich unkomplizierten Voraussetzungen Wartezeiten von mehreren Monaten auf Arbeitserlaubnisse entstehen. Diese Wartezeiten resultieren, neben der Beteiligung unterschiedlicher Behörden an den Genehmigungsverfahren, maßgeblich aus der gleichmäßigen Bearbeitung aller Vorgänge nach Eingangsdatum - auch bei klar priorisierbaren Fällen. Dies führt zu Frustration, Standortnachteilen und im schlimmsten Fall zum Verlust dringend benötigter Fachkräfte. Die Einrichtung einer "Fast Lane" für schnell zu bearbeitende Arbeitsmigrationsverfahren wäre ein zentraler Schritt für eine spürbare Entlastung des FIO bei gleichzeitiger Steigerung der Servicequalität. Sie bietet zudem klare Vorteile für die lokale Wirtschaft und Wissenschaft und macht Frankfurt somit im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Verena David Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Christina Ringer Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 11.09.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1317 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1317 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage NR 1317 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6603, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 32-2
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.