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- Trinkwasserbrunnen im RiederwaldOMOB 201.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7241 entstanden aus Vorlage: OF 760/11 vom 16.08.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Riederwald Der Ausbau von Trinkwasserbrunnen wird auch in den östlichen Stadtteilen zügig vorangetrieben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Stadtteil Riederwald einen neuen Trinkwasserbrunnen zu errichten. Dafür bieten sich der Cäcilie-Breckheimer-Platz oder der Marie-Juchacz-Platz in der Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße an. Begründung: Während der heißen Tage mit Rekordtemperaturen im August wurde von der Stadt Frankfurt erneut auf die Notwendigkeit von Trinkwasserbrunnen und kühlen Orten aufmerksam gemacht. Im Geoportal der Stadt Frankfurt zeigt sich jedoch, dass die östlichen Stadtteile bisher unterversorgt sind. Kein einziger Brunnen ist bisher in Fechenheim, Riederwald oder Seckbach verzeichnet. Durch die Neugestaltung der Plätze an der Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße sind Aufenthaltsorte geschaffen worden, die von vielen Menschen, darunter viele Kinder und alte Menschen, genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2060 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 91-50
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz in FrankfurtFechenheim, Konstanzer Straße/BodenseestraßeOMOB 501.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7242 entstanden aus Vorlage: OF 761/11 vom 16.08.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz in Frankfurt-Fechenheim, Konstanzer Straße/Bodenseestraße Vorgang: OM 6900/25 OBR 11; ST 1205/25 Vor dem Hintergrund der bereits laufenden Standortprüfung begrüßt der Ortsbeirat die in der Stellungnahme vom 21.07.2025, ST 1205, bekannt gegebene Mitteilung, dass der Spielplatz in Fechenheim, Konstanzer Straße, in die vertiefte Bewertung für die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens aufgenommen wurde. Angesichts der Lage dieses Spielplatzes - in einem Bereich ohne Nähe zu sozialen Einrichtungen oder einem Kiosk und damit ohne Zugang zu Trinkwasser - sowie der intensiven Nutzung durch eine große Zahl der 2.800 Kinder, die in Fechenheim leben, sieht der Ortsbeirat eine dringliche Notwendigkeit, dass der Magistrat diesen Standort bei der Errichtung von Trinkwasserbrunnen besonders berücksichtigt. Für viele dieser Kinder stellt der Spielplatz Konstanzer Straße eine zentrale Freizeitfläche dar, die gerade in den heißen Sommermonaten täglich und über Stunden hinweg genutzt wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zeitnah einen öffentlichen Trinkwasserbrunnen an diesem Ort bereitzustellen, damit nicht nur eine Maßnahme zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, sondern auch ein Beitrag zur gesundheitlichen Vorsorge und zur sozialen Verantwortung im öffentlichen Raum umgesetzt wird. Begründung: Der Spielplatz Konstanzer Straße ist für viele Familien und deren Kinder im Stadtteil Fechenheim ein unverzichtbarer Ort des sozialen Miteinanders und der kindlichen Entfaltung. Gerade in den Sommermonaten wird er täglich von zahlreichen Kindern besucht - oft über Stunden hinweg. In einem Umfeld, das keine Form der öffentlichen Trinkwasserversorgung bietet, entsteht eine Versorgungslücke, die gesundheitlich wie sozial relevant ist. Diese Lücke wird noch durch die in den letzten Jahren zunehmend häufiger auftretenden Hitzeperioden verschärft. Die Belastung durch hohe Temperaturen betrifft insbesondere Kinder, die sich beim Spielen körperlich verausgaben und auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr angewiesen sind. Ein Trinkwasserbrunnen würde nicht nur die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen, sondern auch ein Zeichen dafür setzen, dass öffentliche Räume kindgerecht, gesundheitsfördernd und zukunftsfähig gestaltet werden. Die Errichtung eines solchen Brunnens an diesem Ort ist eine einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme mit unmittelbarem Nutzen für die Menschen vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6900 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1205 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1972 Aktenzeichen: 91-50
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fluglärmreduzierung in Fechenheim und den östlich angrenzenden StadtteilenOMOB 501.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7243 entstanden aus Vorlage: OF 764/11 vom 04.08.2025 Betreff: Fluglärmreduzierung in Fechenheim und den östlich angrenzenden Stadtteilen Vorgang: B 331/24; OM 6365/25 OBR 16 1. Der Magistrat wird gebeten, sich über die Stabsstelle für Fluglärmschutz, die Fluglärmkommission und dem Expertengremium "Aktiver Schallschutz" des Forums Flughafen und Region im höchsten Maße dafür einzusetzen, dass die Abflugroute "07 Nord lang" sowie die Anflugroute "25R" mit Augenmerk auf Fechenheim und den östlich angrenzenden Stadtteilen mit hoher Priorität optimiert wird. 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, das Ergebnis der Prüfung vom 14.02.2024 nicht anzuerkennen und erneut eine faktenbasierte Prüfung vorzunehmen, die bisher nicht ausreichend stattgefunden hat, da technisch mögliche Alternativen nicht einbezogen wurden. In die Prüfung soll ebenfalls die Anflugroute "25R" mit einbezogen werden, die den Stadtteil Fechenheim-Süd mittlerweile massiv tangiert und mit einem Lärmteppich in den Morgen- oder Abendstunden, in Abhängigkeit von den Wetterbedingungen, überzieht. Begründung: Die meisten Starts und Landungen erfolgen über dem Frankfurter Osten (Quelle: Deutscher Fluglärmdienst, www.dfld.de; Auswertung HPG2025 Arbeitsgruppe Flugauswertung). Der Osten Frankfurts ist dadurch eines der Gebiete, welches durch Fluglärm hoch belastet ist. Dies hat negative Folgen für die Gesundheit und Lebensqualität der dort ansässigen Frankfurter. Es müssen daher alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine Verbesserung der Lebenssituation der dortigen Bewohner zu gewährleisten. Eine Alternative zur Abflugroute "07 Nord lang" könnte die "07 ultralang" sein. Diese Alternative kann zu einer spürbaren Entlastung der östlichen Frankfurter Stadtteile führen. Damit verbundene längere Flugzeiten sollten in Kauf genommen werden - wirtschaftliche Interessen dürfen nicht über gesundheitlichen Interessen stehen. Hinzu kommt, insbesondere für Fechenheim-Süd, die zusätzlich hohe Belastung der Anflugroute "25R". Seit einiger Zeit führt die Route direkt über Fechenheimer Gebiet, was die hohe Lärmbelastung dort weiter verschärft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 331 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6365 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1963 Aktenzeichen: 79-3
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überführenSTOB 501.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1419 Betreff: Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überführen Der Magistrat ist mehrfach auf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zugegangen und hat in Gesprächen für einen sozialverträglichen Verkauf an die öffentliche Hand und weitere gemeinwohlorientierte Akteure geworben. Dabei wurden sowohl öffentliche Wohnungsunternehmen sowie Genossenschaften als potentielle Käufer:innen und die Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt am Main eG (GIMA) als Vermittlerin benannt. Der Magistrat wird weiterhin den Kontakt zur VBL suchen, um sich über den aktuellen Verkaufsstatus zu informieren. Die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH hat gegenüber der VBL ein Kaufinteresse geäußert. Der Magistrat hat keine weitere Steuerungsmöglichkeit, da die VBL als Eigentümerin selbst über Verkäufe entscheidet. Die Nassauische Heimstätte hat kein Kaufinteresse geäußert, da Sie ihren Fokus auf die Entwicklung von Neubauprojekten im eigenen Bestand legt. Die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH ist grundsätzlich bereit, Projekte zu entwickeln, sofern sie wirtschaftlich darstellbar sind. Der Magistrat ist darüber hinaus auf die zuständigen ministerialen Landes- und Bundesstellen zugegangen und hat Ihnen dargelegt, dass ein sozialverträglicher Verkauf dringend empfohlen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7196
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer KirchplatzSTOB 1201.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1420 Betreff: Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer Kirchplatz Der Anregung wird entsprochen. Es werden, wie vorgeschlagen, zwei Felsenbirnen (Amelanchier lamarckii) nachgepflanzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5968
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung)STOB 101.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1421 Betreff: Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung) Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main besteht seit über 25 Jahren und wurde in dieser Zeit mehrfach geändert, zuletzt mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021, § 651 (M 118 vom 16.08.2021). Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025, § 5936 (NR 998 vom 04.09.2024, NR 1163 vom 19.03.2025) wurde der Magistrat bereits mit der erneuten Überarbeitung der Hundesteuersatzung beauftragt. Im Gegensatz zum bisherigen Satzungsrecht sieht dieser Beschluss eine Ausdehnung des Befreiungstatbestandes für Tiere aus allen Tierheimen, die einen Fundtiervertrag mit der Stadt Frankfurt am Main abgeschlossen haben, vor. Bislang war die Regelung auf Einrichtungen des Tierschutzvereins Frankfurt am Main und Umgebung e. V. beschränkt. Die Aufhebung der Befreiungsbefristung auf zwei Jahre ist, wie die übrigen Anregungen des Ortsbeirats 11, dort allerdings nicht vorgesehen. Die Anregungen des Ortsbeirats 11 zur Änderung der Hundesteuersatzung sind rechtlich umsetzbar und könnten demnach durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden, sofern sie dem hier gewünschten Lenkungszweck entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.03.2025, OA 538
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Spielplatz für die Straße An der SandelmühleSTOB 101.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1422 Betreff: Spielplatz für die Straße An der Sandelmühle Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7226
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/HermannstraßeSTOB 1501.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1423 Betreff: Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße Der Magistrat steht seit Kenntnis über die Verkaufsabsichten mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Austausch und hat für einen sozialverträglichen Verkauf an die öffentliche Hand und weitere gemeinwohlorientierte Akteure geworben. Dabei wurden sowohl öffentliche Wohnungsunternehmen sowie Genossenschaften als potentielle Käufer:innen und die Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt am Main eG (GIMA) als Vermittlerin benannt. Der Magistrat wird weiterhin den Kontakt zur VBL suchen, um sich über den aktuellen Verkaufsstatus zu informieren. Der Magistrat hat keine weitere Steuerungsmöglichkeit, da die VBL als Eigentümerin selbst über Verkäufe entscheidet. Rechtlich bestehen für den Magistrat keine Möglichkeiten, die VBL dazu zu verpflichten, Absicherungen der einzelnen Vertragsverhältnisse zu veranlassen. Es wurde jedoch, wie oben beschrieben, gegenüber der VBL mehrfach eine Erwartungshaltung formuliert. Der Magistrat ist darüber hinaus auf die zuständigen ministerialen Landes- und Bundesstellen zugegangen und hat Ihnen dargelegt, dass ein sozialverträglicher Verkauf dringend empfohlen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7036
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einmannbunker in NiederradSTOB 301.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1424 Betreff: Einmannbunker in Niederrad Der Magistrat begrüßt, dass die weitgehend unbekannte Denkmalgattung der Einmannbunker und die Aufstellung des Bunkers aus Niederrad, an einem öffentlichen Weg positiv bewertet wird. Die Einrichtung eines Mahnmales in der vorgeschlagenen Form hält er nicht für zielführend. Eine Instandsetzung der Türen ist denkbar, erscheint jedoch kontraproduktiv vor dem Hintergrund eines eventuellen Missbrauchs etwa als Toilette oder Müllplatz, denn gerade der Ist-Zustand verhindert dies, ebenso wie auch ein versehentliches Einschließen, da die Türen sehr schwer sind. Die grundsätzlichen historischen Inhalte, für die ein Einmannbunker steht oder stehen kann, werden durch bewegliche Türen kaum verbessert oder verändert, deshalb sieht der Magistrat davon ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7024
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Glasfaserausbau im Frankfurter SüdenSTOB 401.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1425 Betreff: Glasfaserausbau im Frankfurter Süden Für das Stadtgebiet Frankfurt am Main kann seitens der Kommune kein Unternehmen beauftragt werden. Die interessierten Telekommunikationsunternehmen betreiben den Ausbau eigenwirtschaftlich, finanzieren ihn demnach selbst. Die dazu geltende Rechtslage (Grundgesetz in Verbindung mit Telekommunikationsgesetz) verpflichtet die Kommunen allen interessierten Unternehmen, die entsprechenden Wege und Trassen zum Verlegen zur Verfügung zu stellen. Daher entscheiden die Unternehmen auch selbst, wann und wo ausgebaut wird. Aktuelle Baumaßnahmen wie am Beispiel von Strom-, Wasser- und Gasleitungen beschrieben, erfordern teilweise jahrelange Vorplanungen. Seit der Einrichtung der Stabsstelle "Gigabit Performance-Center" im August letzten Jahres waren keine Nachfragen an diese bezüglich des genannten Gebiets zu verzeichnen. Für die weitere Ausbauplanung steht die oben genannte Stabsstelle in guten Gesprächen mit mehreren Telekommunikationsunternehmen. Teil dieser Gespräche sind auch Sachsenhausen und Oberrad. Eine erste Informationsveranstaltung zum Glasfaserausbau für alle Ortsvorsteher:innen wurde am 03. Dezember 2024 angeboten und im Römer durchgeführt. Die verwendeten Unterlagen sind im Anschluss per Mail zur Verfügung gestellt worden. Sobald konkrete Ausbauplanungen seitens eines Unternehmens für das genannte Gebiet vorliegen, berichtet die Stabsstelle gerne in einer Ortsbeiratssitzung darüber und kommt proaktiv auf den Ortsbeirat zu. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1231
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Glasflaschenverbot in Alt-SachsenhausenSTOB 501.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1426 Betreff: Glasflaschenverbot in Alt-Sachsenhausen Ein nicht fest verfugtes Kopfsteinpflaster allein stellt für sich genommen keinen ausreichenden Grund dar, um ein gefahrenabwehrrechtliches Glasflaschenverbot zu rechtfertigen. Dennoch wurde im Rahmen einer umfassenden Prüfung die Möglichkeit eines solchen Verbots im Zuge einer Gefahrenabwehrverordnung in Erwägung gezogen. Dabei wurde sorgfältig abgewogen, ob die potenziellen Gefahren durch Glasflaschen in der Öffentlichkeit eine solche Maßnahme rechtfertigen könnten. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sowohl die Polizeibehörden als auch die Rettungsdienstträger bislang keine belastbaren, quantifizierbaren Zahlen oder konkreten Vorfälle vorgelegt haben, die auf eine signifikante Gefahr oder ein erhöhtes Risiko durch Glasflaschen hinweisen. Ohne eine solche belastbare Datenbasis erscheint ein Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger in Form eines Verbots derzeit nicht gerechtfertigt. Auch im Bereich der Müllbeseitigung, insbesondere in Bezug auf die Entsorgung und das Vorkommen von Glasflaschen in Alt-Sachsenhausen, lässt sich kein Hinweis auf ein besonders drängendes oder dominantes Problem feststellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7016
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ersatz für gefällte BäumeSTOB 501.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1427 Betreff: Ersatz für gefällte Bäume Zu a) und zu b) Die Baumdatenbank des Grünflächenamts dient in erster Linie der rechtssicheren Verwaltung und Kontrolle des städtischen Baumbestands. Sie ist aktuell an die vier Unterhaltungsbezirke Ost, Mitte, Nord und West gekoppelt. Eine direkte Zuordnung von Nachpflanzungen oder neu geschaffenen Baumstandorten zu einzelnen Ortsbezirken oder Stadtteilen erfolgt derzeit nicht. Daher liegen dem Fachamt zu den im Nordend in den letzten Jahren neu geschaffene Baumstandorte leider keine Daten vor. Der Magistrat freut sich allerdings, dass für den gesamten Ostbezirk des Grünflächenamtes in der kommenden Pflanzsaison insgesamt 362 Baumpflanzungen an Straßen und in Grünanlagen geplant sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6832
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Monatliche Informationen über den Stand der Maßnahmen zur Realisierung der Auslagerung der IGS SüdSTOB 101.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1428 Betreff: Monatliche Informationen über den Stand der Maßnahmen zur Realisierung der Auslagerung der IGS Süd Kurz vor Beginn der Sommerferien, am 3. Juli, wurden dem Magistrat die Ergebnisse des zweiten, vertieften Gutachtens vorgestellt, die besagten, dass die Betonqualität der Decken in den Klassenzimmern noch schlechter zu beurteilen waren als in den Fluren. Daraufhin wurde am Samstag, den 5. Juli, die Auslagerung der IGS Süd in das Schulgebäude des Hessenkollegs beschlossen. Eine akute Einsturzgefährdung des Gebäudes hat es zu keiner Zeit gegeben. Das Gutachten kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die für einen Schulbetrieb erforderliche Deckentraglast auch in den Klassenzimmern der oberen Stockwerke nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, sodass eine Weiternutzung des Gebäudes nach den Ferien nicht mehr infrage kam. Alternativ hätten in den Sommerferien auch in den Klassenzimmern Baustützen aufgestellt werden müssen, was nach Überzeugung des Magistrats und aller Beteiligten der Schule nicht mehr zuzumuten war. Die Zusammenlegung des Hessenkollegs und des Abendgymnasiums am Standort Bildungszentrum Ostend, die schon jetzt eine Schulleitung haben, war ohnehin mittelfristig geplant. Die Liegenschaft des Hessenkollegs am Biegwald in Bockenheim sollte vor diesem Hintergrund perspektivisch von der Stadt Frankfurt übernommen werden. Noch ist das Land Hessen der Erbpachtnehmer dieser Liegenschaft, die er nun an die Stadt Frankfurt abgeben wird. Der Magistrat sah nur diese eine Option, die von allen Beteiligten als realistisch für eine längere Nutzung eingestuft wurde. Aufgrund der Dringlichkeit ist diese Maßnahme in den Sommerferien bereits erfolgt. Vorgesehen ist, dass zum Schuljahresbeginn 2025/2026 zuerst die Klassenstufen 5-7 ausgelagert werden. Für die Mittelstufe wird vor Ort eine Containeranlage errichtet, sodass die Schule im Jahr 2026 komplett in Bockenheim arbeiten wird. Am ursprünglichen Plan für die IGS Süd, 2028 in die neuen Holzmodule im Länderweg zu ziehen, ändert sich nichts. Über die Sommerferien haben alle Beteiligten, die Schulleitungen, die Ämter und das Dezernatsbüro, mit Hochdruck an der Umsetzung der oben beschriebenen Lösung gearbeitet. Wir sind daher zuversichtlich, dass der Umzug pünktlich abgeschlossen wird und beide Schulen, die Unterstufe der IGS Süd und das Hessenkolleg, an ihren neuen Standorten am 18. August ihre Arbeit aufnehmen können. Es wird ab dem 18. August ein Bus-Shuttle eingerichtet werden: Eine Buslinie fährt von Oberrad nach Bockenheim, eine zweite von Sachsenhausen nach Bockenheim, mit Halt am Westbahnhof. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7014
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen zur Beseitigung institutioneller DiskriminierungSTOB 401.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1429 Betreff: Maßnahmen zur Beseitigung institutioneller Diskriminierung Der Magistrat weist den in der Anfrage suggerierten Vorwurf der institutionellen Diskriminierung in städtischen Ämtern, die mit einbürgerungs- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten befasst sind, zurück. Weder im Frankfurt Immigration Office (FIO) noch im Standesamt sind Regeln, Strukturen oder Abläufe vorhanden, die dazu führen, dass bestimmte Gruppen systematisch benachteiligt werden. Weder der Umstand, dass die betreffenden Ämter unter Fachkräftemangel leiden, noch die Tatsache, dass sie sich bei ihren Entscheidungen an bestehende gesetzliche Vorgaben zu halten haben, rechtfertigen die Behauptung, dass hier das Merkmal der institutionellen Diskriminierung erfüllt wird und dass die Behörden bürokratische Hürden aufbauen. Im Gegenteil wird eigener Handlungs- und Ermessensspielraum regelmäßig zugunsten der Antragstellenden genutzt. Als Beispiel ist hierbei der "Frankfurter Weg" zu nennen, mit dem der Wechsel von Ausbildungsaufenthalten zur Erwerbsaufenthalten unterbrechungsfrei geregelt werden kann. Auch die Bereitstellung einer mehrsprachigen OZG-konformen Antragsstrecke mit Terminvergabesystem und ausführlicher Verfahrensbeschreibung zu jeder Antragsstrecke zeigt, dass das FIO vielmehr bemüht ist, bürokratische Hürden abzubauen. Im FIO und im Standesamt liegt der Besetzungsgrad der Stellen aktuell bei jeweils 93 %. Dem Standesamt wurden vom Magistrat mit Beschluss vom 21.02.2025 neun Stellen aus der Stellenreserve bereitgestellt. Davon sind fünf Stellen für den Fachbereich Einbürgerungen vorgesehen. Die Stellen wurden zum 01.07.2025 mit vier Mitarbeitenden besetzt, voraussichtlich zum 01.10.2025 mit einer weiteren Mitarbeiterin. Verschiedene Arbeitsbereiche des AmkA - u. a. die Ombudsstelle Antidiskriminierung, das Frankfurt Welcome and Information Center (FWIC), die Koordinierungsstellen für Interkulturelle Öffnung und Diversitätsmanagement sowie für LSBTIQ-Themen - arbeiten mit Ämtern und Betrieben zusammen, um bestehende Barrieren abzubauen und Diversität zu fördern. Beschwerden aufgrund von langen Wartezeiten, Kommunikationsbarrieren sowie weitere Diskriminierungsmeldungen werden unter anderem an die Ombudsstelle Antidiskriminierung im AmkA herangetragen. Sie werden dort registriert, bearbeitet und zur Klärung gebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage der KAV vom 19.05.2025, KA 56
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nied: Retablierung Bücherbus Nied-SüdSTOB 101.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1430 Betreff: Nied: Retablierung Bücherbus Nied-Süd Wie in der Stellungnahme des Magistrats ST 489 vom 28.03.2025 angekündigt, hat die Stadtbücherei die zugesicherte Wiedereinrichtung der Bücherbushaltestellen in Nied-Süd und im Galluspark fest eingeplant. Diese Haltestellen sollten nach Wiederbesetzung aller Personalstellen in der Fahrbibliothek sowie einer erfolgreichen Ersatzbusbeschaffung in die nächste Überarbeitung des Fahrplans aufgenommen werden. Seit längerer Zeit arbeitet die Stadtbücherei an der Beschaffung eines neuen zweiten Bücherbusses. Leider gestalten sich Vorbereitung, europaweite Ausschreibung und Anfertigung eines solchen Spezialfahrzeugs in Zeiten großer Lieferschwierigkeiten und stark steigender Preise äußerst schwierig und sehr langwierig. Aufgrund der großen Bedeutung des Projekts "Sozialer Zusammenhalt" für die Förderung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft wird die Stadtbücherei der Anregung des OBR 6 nachkommen und ab Januar 2026 die Haltestelle Nied-Süd (und gleichzeitig auch die Haltestelle Galluspark) wieder anfahren. Die umfangreiche Überarbeitung des Bücherbus-Fahrplans kann allerdings weiterhin erst mit Inbetriebnahme des neuen zweiten Busses erfolgen. Sie ist eine komplexe Angelegenheit, bei der jede Veränderung an Haltestellen und Haltezeiten eine Kettenreaktion auf den Gesamtfahrplan auslösen kann. Als Übergangslösung werden die beiden wiedereinzuführenden Haltestellen in die Montagstour integriert. Dies wird möglich, da die Anfahrt der Berthold-Otto-Schule in Griesheim, deren Schulbibliothek lange Zeit aufgrund von Brandschäden nicht genutzt werden konnte und die Fahrbibliothek dort ein Ersatzangebot darstellte, entfällt. Im Wechsel werden 14-täglich in den ungeraden Kalenderwochen Nied-Süd (13:00-13:55 Uhr) und Galluspark (14:15-15:05 Uhr) und in den geraden Kalenderwochen Eschersheim/Fried-Lübbecke-Schule, Ginnheim/Platensiedlung und Ginnheim/Hügelstraße angefahren. Abgeschlossen wird die Tour an jedem Montag von den beiden äußerst stark frequentierten Haltestellen Eschersheim/Im Geeren und Riedberg-Nord. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6976
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unterführung von der U-Bahn-Station zum Platz Am Weißen SteinSTOB 101.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1431 Betreff: Unterführung von der U-Bahn-Station zum Platz Am Weißen Stein Der Magistrat entspricht der Anregung. Die Zugänge zur Unterführung an der U-Bahn-Station Weißer Stein wurden dauerhaft geschlossen. Die Station ist bereits von allen Seiten barrierefrei zugänglich. Zudem wird mit der Schließung der Unterführung ein potenzieller Angstraum beseitigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.02.2023, V 614
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der FerienzeitSTOB 201.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1432 Betreff: Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeit Grundsätzlich ist für die Erfüllung des Rechtsanspruchs gemäß § 24 SGB VIII die Kommune als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig. Demgemäß wird ein Rechtsanspruch gegenüber der Kommune begründet. Erbracht bzw. umgesetzt wird diese Aufgabe aber im Sinne der Subsidiarität durch die freie und öffentliche Jugendhilfe gemeinsam, d.h. neben dem kommunalen Betrieb Kita Frankfurt stellen vorrangig freie Träger Angebote der Kindertagesbetreuung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs sowie der Förderziele gemäß SGB VIII zur Verfügung. Auch bezogen auf Schließtage verhält es sich gleichermaßen: Der Anspruch auf Ferienbetreuung bzw. Betreuung in der Schließzeit kann lediglich gegenüber der Kommune geltend gemacht werden, die Umsetzung dieser sogenannten Notbetreuung wird durch die freien Träger in der Regel selbst organisiert. Für die Dauer der Schließzeit bieten deshalb einzelne Träger (wenn sie eine Möglichkeit dazu haben) für Notfälle eine Betreuungsmöglichkeit in einer benachbarten Einrichtung an. Dies gilt besonders für die Schließzeiten während der Sommerferien, die bei den meisten Einrichtungen im Stadtteil zeitlich versetzt liegen. Hat der Träger selbst keine weiteren Einrichtungen in der Nachbarschaft in Betrieb, können "Notdienstkinder" in Ausnahmefällen (und nach vorheriger Absprache) auch in der Einrichtung eines anderen Trägers betreut werden. Die Eltern werden in der Regel frühzeitig (Anfang des Jahres) über Schließzeiten informiert und können entsprechende Bedarfe in ihren Einrichtungen kommunizieren, sodass entsprechende Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden können. Frage 1: Wie hoch ist im Ortsbezirk 9 die Zahl der Familien, die eine Ferienbetreuung benötigen, aber nicht erhalten? Durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt derzeit keine spezifische Bedarfserhebung oder planerische Erfassung zur Ferienbetreuung im Ortsbezirk 9. Entsprechend liegen keine belastbaren Zahlen darüber vor, wie viele Familien tatsächlich auf ein solches Angebot angewiesen wären, dieses jedoch nicht in Anspruch nehmen können. Frage 2: Welche Alternativangebote gibt es insbesondere für jüngere Kinder als Schulkinder? Entsprechend der o.g. Ausführungen sollten Eltern Betreuungsbedarfe in den Schließzeiten frühzeitig mit ihrer Einrichtung besprechen. In der Regel bestehen unter den Einrichtungen im Stadtteil Kooperationen. Sollte in einem Einzelfall durch die Einrichtung keine adäquate Betreuungsalternative vermittelt werden, wäre die Kommune im Sinne der Rechtsanspruchserfüllung zuständig. Für Kinder im Vorschulalter - also unter sechs Jahren - gestaltet sich die Teilnahme an Ferienbetreuungsangeboten besonders herausfordernd. In dieser Entwicklungsphase sind Kinder in hohem Maße auf stabile, vertraute Bezugspersonen angewiesen, um sich sicher zu fühlen. Neue Gruppensettings und fremde Betreuungspersonen, wie sie in vielen Ferienangeboten anzutreffen sind, können bei jüngeren Kindern Unsicherheit, Stress und emotionale Belastungen auslösen. Das Ferienkarussell des Jugend- und Sozialamtes stellt zwar ein umfangreiches Bildungs- und Freizeitprogramm in den hessischen Oster-, Sommer- und Herbstferien bereit, richtet sich jedoch ausschließlich an Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 15 Jahren und ist somit für Vorschulkinder nicht geeignet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1168
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schulen im Ortsbezirk 10 hier: Gewalt und DrogenSTOB 801.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1433 Betreff: Schulen im Ortsbezirk 10 hier: Gewalt und Drogen Die Einrichtungsleitungen der Jugend- und Drogenberatungsstellen wurden bezüglich der Thematik befragt. Es existieren keine Kenntnisse über Auffälligkeiten zur Problematik von Gewalt und Drogen an Schulen des Ortsbezirks 10. Dem Drogenreferat sind ebenfalls keine Besonderheiten bekannt. Eine Nachfrage beim Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt hat ergeben, dass keine Auffälligkeiten zur Problematik von Gewalt und Drogen an den Schulen des Ortsbezirks 10 bekannt sind. Im Ortsbezirk 10 befinden sich mehrere Schulen, die durch das kommunale Förderprogramm "Jugendhilfe in der Schule" kontinuierlich begleitet werden. An allen beteiligten Standorten ist die Jugendhilfe fester Bestandteil des schulischen Alltags und wirkt mit einem präventiven, beratenden und unterstützenden Auftrag. Die sozialpädagogischen Fachkräfte arbeiten eng mit den Schulleitungen, Lehrkräften und schulischen Gremien zusammen. Darüber hinaus bestehen Kooperationen mit dem Jugend- und Sozialamt sowie mit Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Diese bestehenden Jugendhilfeangebote wirken sich positiv auf das soziale Klima an den Schulen aus. Themen wie Konfliktbewältigung, Partizipation, respektvolles Miteinander, der Umgang mit Emotionen oder die Vermittlung von Kinderrechten werden regelmäßig in Einzel- und Gruppenangeboten bearbeitet. Bei Bedarf erhalten Schüler*innen und Eltern niedrigschwellige Beratung und Unterstützung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6965
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12STOB 101.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1434 Betreff: Gebärdensprache-AG in den Schulen des Ortsbezirks 12 Eine Rückfrage beim Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main hat ergeben, dass es keine Erfassung von individuell organsierten thematischen AG-Angeboten in den Frankfurter Schulen gibt. Die Umsetzung von Angeboten im Bereich Gebärdensprache muss individuell in den Schulen vor Ort organisiert werden. Eine Möglichkeit zur Umsetzung stellt der Ganztag in Kooperation mit der jeweiligen Schule dar. Um in einen unmittelbaren und lebendigen Austausch mit Mitschüler*innen und pädagogischen Personal im schulischen Kontext zu kommen, könnten AG-Angebote im schulischen Ganztag eine geeignete Maßnahme zur Umsetzung darstellen. Die Träger der Ganztagsangebote vor Ort könnten hier in eine gestaltende Rolle gehen. Auf diese Weise käme es zu einer direkten Kommunikation zwischen nicht-, bzw. schwerhörenden und hörenden Kindern und Jugendlichen, da kein/e Dolmetscher*in zur Vermittlung dauerhaft benötigt würde. Ebenfalls denkbar sind Angebotsformate im musikalischen Bereich. An einigen Schulen gibt es zum Beispiel bereits Gebärdenorchester. Solche Angebotsformate im schulischen Ganztag können allerdings nicht verordnet werden, sondern sollten in Abstimmung mit Kindern und Jugendlichen, Schulleitungen und Mitarbeitenden des Ganztages an den jeweiligen Schulstandorten gemeinsam konzeptionell entwickelt und erprobt werden und gleichzeitig sollte hierbei auch die Möglichkeit offengehalten werden, neigungsspezifische Interessen zu verfolgen, die den Entwicklungsphasen der Schüler*innen folgen. Für den Einsatz von Gebärdendolmetschern bei offiziellen Sitzungen und Konferenzen sind natürlich weiterhin professionelle Gebärdendolmetscher notwendig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7001
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Was macht eigentlich die unendliche Geschichte von der Planung eines Gehweges zur Sporthalle des Turnvereins Sindlingen?STOB 301.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1435 Betreff: Was macht eigentlich die unendliche Geschichte von der Planung eines Gehweges zur Sporthalle des Turnvereins Sindlingen? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu könne n. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1206
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - „EURO-Denkmal" erhalten und fnanzierenSTOB 201.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1436 Betreff: "EURO-Denkmal" erhalten und fnanzieren Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat ist nach wie vor noch in Gesprächen mit möglichen Partnern, um eine gute und langfristige Lösung für den Erhalt des "Eurosymbols" am Willy-Brandt-Platz zu finden. Auch mit der Europäischen Zentralbank (EZB) stehen wir in engem Austausch, damit wir gemeinsam eine tragfähige Lösung erreichen. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4578
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Begrünter, höherer Zaun um das Schulgelände der LiebfrauenschuleSTOB 601.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1437 Betreff: Begrünter, höherer Zaun um das Schulgelände der Liebfrauenschule Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6919
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Achse zwischen Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße für den Fußverkehr realisierenSTOB 401.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1438 Betreff: Achse zwischen Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße für den Fußverkehr realisieren Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7142
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter StraßeSTOB 401.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1439 Betreff: Schulwegsicherung durch Zebrastreifen in der Wöllstädter Straße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5505
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ausfahrt in der Brückenstraße 72 bis 74 absichernSTOB 201.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1440 Betreff: Ausfahrt in der Brückenstraße 72 bis 74 absichern Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7218
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wann gibt es Ladesäulen für E-Fahrzeuge in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11?VOB 1101.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 01.09.2025, V 1235 entstanden aus Vorlage: OF 759/11 vom 17.08.2025 Betreff: Wann gibt es Ladesäulen für E-Fahrzeuge in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11? Immer wieder erreichen den Ortsbeirat Anfragen von Bürger*innen, die sich E-Fahrzeuge anschaffen möchten, aber wegen der unzureichenden Versorgung mit Ladesäulen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11 besorgt sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Liegen dem Magistrat Planungen vor, wann und wo in Fechenheim, im Riederwald und in Seckbach Ladesäulen für E-Fahrzeuge errichtet werden? 2. Sieht der Magistrat die Notwendigkeit, dass diese Infrastruktur schnellstmöglich hergestellt werden sollte? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 171 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-2
VOB 11AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Friedfeld auf dem Friedhof FechenheimVOB 1101.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 01.09.2025, V 1236 entstanden aus Vorlage: OF 762/11 vom 16.08.2025 Betreff: Friedfeld auf dem Friedhof Fechenheim Vorgang: OM 1969/22 OBR 11; ST 1615/22 Am 18.07.2022 befürwortete vor 36 Monaten der Magistrat der Stadt Frankfurt in seiner Stellungnahme ST 1615 die Errichtung eines gärtnerbetreuten Grabfeldes auf dem Friedhof Fechenheim. Bei einem zeitnah stattgefundenen Ortstermin zwischen dem Grünflächenamt, dem Ortsbeirat und der Genossenschaft der Friedhofsgärtner eG wurde zeitnah das weitere Vorgehen besprochen. Der Ortsbeirat ist zuversichtlich, dass der Beratungszeitraum von 36 Monaten nun ausreichend war, um dem Ortsbeirat und den initiierenden Bürgern des Vorhabens den Eröffnungstermin des gärtnerbetreuten Grabfeldes mitzuteilen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wann das gärtnerbetreute Grabfeld eröffnet wird. Begründung: Viele Menschen im Stadtteil wünschen sich andere Bestattungsformen und haben vor über drei Jahren begonnen, sich für die Errichtung eines Friedfeldes auf dem Friedhof Fechenheim stark zu machen. Einige dieser Menschen, die selbst gerne zu Lebzeiten gewusst hätten, auf einem solchen Friedfeld die letzte Ruhe zu finden zu können, sind mittlerweile verstorben. Das ist sehr schade und traurig. Der Ortsbeirat ist weiterhin zuversichtlich, dass das Friedfeld in Fechenheim noch im Jahr 2025 eröffnet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1969 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1615 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1908 Antrag vom 23.07.2026, OF 32/11 Auskunftsersuchen vom 10.08.2026, V 93 Aktenzeichen: 67-4
VOB 11AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar?VOB 301.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 01.09.2025, V 1237 entstanden aus Vorlage: OF 763/11 vom 17.08.2025 Betreff: Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar? Seit vielen Jahren ist im Bereich des Spielplatzes in der Lassallestraße im Riederwald die Straße für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Straßenfläche der Lassallestraße wurde zwischen Karl-Marx-Straße und Friedrich-List-Straße abgesperrt und von den Kindern als sichere Fläche zum Rad-, Roller-, Skateboard-, Rollschuhfahren etc. benutzt. Seit über einem Jahr ist diese Fläche als Baustellenfläche abgesperrt, es finden dort aber keine Bauarbeiten statt, sondern es werden lediglich Baumaterialien gelagert und Baumaschinen abgestellt. Für diese lange Nutzung gibt es bisher keine Begründung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Aus welchem Grund wurde die Fläche solange gesperrt? 2. Ab wann wird sie wieder den Kindern als Spielfläche zur Verfügung gestellt? Begründung: Gerade während der Sommerzeit fehlt diese Fläche enorm, um Kindern in einem geschützten Bereich die Möglichkeit zu geben, sich auf Rollern oder Rädern zu bewegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2091 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 67-2
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Griesheim und Nied: S-BahnAusfälle in der Woche vom 25. bis 29.08.2025OFOB 631.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2025, OF 1289/6 Betreff: Griesheim und Nied: S-Bahn-Ausfälle in der Woche vom 25. bis 29.08.2025 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, dringend auf die Deutsche Bahn und auch auf den Bundesverkehrsminister einzuwirken, um endlich vernünftige und passgenaue Informationen zu Ausfällen, Umleitungen und Schienenersatzverkehre zu erreichen. Dazu gehören: 1. Rechtzeitige (mit zeitlichem Vorlauf) gut sichtbare Informationen am Gleis und im Bahnhofsumfeld, 2. Mit Vorlauf regelmäßige Durchsagen am Bahnsteig sowie in den betroffenen Linien, 3. Rechtzeitige klare Informationen an die Presse und die politischen Gremien in den Stadtteilen und den Magistrat, 4. Nutzung der elektronischen Anzeigetafeln an den Bahngleisen, 5. Auch an den Bahnhöfen wie Griesheim und Nied gegebenenfalls zu Beginn der Ausfallzeit Personen zwecks Information der Bahnnutzenden bereitstellen, 6. Gut sichtbare Informationen für die Bahnreisenden an Bauzäunen, bevor die Nutzer wegen bereits existierender Baustellen u.a. der DB und Umleitungen zum umgeleiteten Fußweg laufen und am Ziel feststellen müssen, dass keine Züge fahren und der Schienenersatzverkehr dort abfährt, wo sie mehr oder weniger gerade vor Nutzung der Umleitung starteten, 7. Einhaltung der gegebenen Informationen zum Schienenersatzverkehr, 8. Überprüfen, ob die Informationen an den entsprechenden Bahnhöfen für jedermann ersichtlich und nachvollziehbar sind; und hier vor allem für die unroutinierten Nutzer und Nutzerinnen. 9. An den Haltestellen wie Hauptbahnhof und Höchst, die jeweils angefahren wurden, gut sichtbare und klare Informationen zu geben, die Anzeigen entsprechend zu gestalten und die Hinweise, wo die jeweiligen Züge bzw. Schienenersatzfahrzeuge abfahren, anzubringen. Vermieden werden sollte: 1. Die Information kurzfristig auf einer Seite zu geben, die nur für Kenner zu sehen sind, 2. Falsche Informationen bzw. gar keine Informationen an den entsprechenden Bahnhöfen anzubringen, 3. Unverständliche Durchsagen zu machen, 4. Die Nutzer und hier vor allem die gelegentlichen Nutzer von der Nutzung abzuschrecken. Begründung: Die Informationspolitik der Deutsche Bahn war - selbst für geübte Nutzer - wie mir von Bürgern und Bürgerinnen mitgeteilt wurde, eine Katastrophe, da zu spät und nichts erkennbar war. Ungeübtere kamen zwar in Höchst am Bahnhof an, fuhren dann aber, da sie nichts erkennen konnten, dass es einen Schienenersatzverkehr gibt und wo dieser abfuhr, im Glauben, mit der einfahrenden S-Bahn in Nied oder Griesheim zu landen, wieder zurück zum Hauptbahnhof. In Griesheim fehlte ein großer Hinweis in Griesheim Mitte vor dem Zugang zur Behelfsbrücke, dass die S-Bahn ausfällt und der Schienenersatzverkehr in der Eichenstraße /Waldschulstraße hält. Das erfuhren sie erst, als sie am Bahnsteig waren; jedoch dort nicht von den Anzeigen und Durchsagen oder Informationsaushängen, , sondern von Menschen, die durch Vielfahren geübt sind, den Informationsdschungel der Bahn zu verstehen und ihnen den Sachverhalt erklärten. Schriftliche Anzeigen waren unauffällig und schwer zu erkennen, die Durchsagen unverständlich. Gerade in Griesheim, wo zur Zeit nur ein einziger Zugang zum Bahnhof existiert, wegen der Baustelle zum Umbau des Bahnhofs, ist es ein Armutszeugnis, dass hier nicht eine gute und nachvollziehbare Information der Bahn herausgegeben wurde. Es wurde zwar nach Beschwerden durch den Ortsbeirat mitgeteilt, Informationen wären vorhanden gewesen. Es wäre auch nochmals überprüft worden. Nur stellt sich dann die Frage, weshalb so viele Nutzer und Nutzerinnen der Bahn so viele Probleme hatten, Griesheim und Nied zu erreichen bzw. hier wegzukommen. Mir wurde heute nochmals bestätigt, dass es tatsächlich zum S-Bahn-Ausfall keine Informationen gegeben hätte. Die einzigen Informationen habe es online gegeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 72 Beschluss: Anregung OA 568 2025 Die Vorlage OF 1289/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Durchwegung Adam-Riese-Straße sicherstellenOFOB 131.08.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2025, OF 1723/1 Betreff: Durchwegung Adam-Riese-Straße sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird im Zusammenhang mit der M110 aufgefordert, im Zuge des Verkaufs des Grundstücks zur künftigen Erweiterung der S-Bahn-Wartungshalle an die Deutsche Bahn dafür Sorge zu tragen, dass die öffentliche, durchgehende Wegeverbindung für Radfahrende und Fußgehende entlang der Adam-Riese-Straße auch in Zukunft sichergestellt wird. Begründung: Aus der M-Vorlage und den Anlagen geht nicht konkret hervor, dass auch künftig die Wegeverbindung entlang der Adam-Riese-Straße bestehen bleibt. Bereits jetzt und insbesondere nach Fertigstellung der künftigen Fuß- und Radbrücke über den Hafentunnel stellt die Wegebeziehung eine wichtige und sichere Verbindung ins Gallus dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.06.2025, M 110 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 69 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7318 2025 1. Der Vorlage M 110 wird unter Hinweis auf die OM 7318 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1723/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vorstellung der Planungen im Ortsbeirat 1 zum Taxiverkehr am HauptbahnhofOFOB 131.08.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2025, OF 1724/1 Betreff: Vorstellung der Planungen im Ortsbeirat 1 zum Taxiverkehr am Hauptbahnhof Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, seine Planungen zum Taxiverkehr und zur Verkehrsführung nördlich des Hauptbahnhofs zeitnah und rechtzeitig vor Umsetzung im Spätherbst 2025 dem Ortsbeirat 1 vorzustellen. Begründung: Der Bereich rund um den nördlichen Hauptbahnhof wird sich in den kommenden Jahren stark verändern. Eingeschränkte Verkehrsführung und höhere Lärmbelastung werden sich vermutlich negativ auf Gewerbetreibende, Anwohnende und Pendler*innen auswirken. Der Ortsbeirat 1 kennt diesen Bereich sehr gut, unterstützt bei Einbindung in die Planung gerne und strebt eine ausgewogene Nutzung der verbleibenden Flächen für Gewerbetreibende, Anwohnende, Baustellenlogistik, Lieferverkehr und Taxiverkehr an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.07.2025, B 269 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 90 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7319 2025 1. Die Vorlage B 269 dient unter Hinweis auf die OM 7319 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1724/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Alternative zur Voltastraße nutzen: Radanbindung Rebstock/City West über Franklinstraße führenOFOB 230.08.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2025, OF 1226/2 Betreff: Alternative zur Voltastraße nutzen: Radanbindung Rebstock/City West über Franklinstraße führen Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat gebeten, den Radverkehr vom Katharinenkreisel kommend aus dem Rebstockgebiet und der City West über die Franklinstraße/Lise-Meitner Straße/Kreuznacher Straße Richtung Hamburger Allee/Zentrales Bockenheim zu führen, und die folgenden Maßnahmen ggfs. entsprechend umzusetzen: 1. Am Katharinenkreisel bis zur Einmündung Franklinstraße sollte es dem Radverkehr erlaubt sein, den Gehweg zu befahren, oder es sollte eine entsprechende Markierung auf dem Gehweg angebracht werden, der eine Radspur ausweist. 2. An der Einmündung Kreuznacher Straße/Voltastraße durch Anpassung der Ampelphasen dafür Sorge zu tragen, dass die Radfahrer ohne lange Wartezeiten, einbiegen und sich entsprechend in die Spuren Richtung Emser Brücke, Hamburger Allee und Robert-Mayer Straße und Nauheimer Straße einordnen können. Sollte die Maßnahme so nicht umsetzbar erscheinen, bittet der Ortsbeirat um Rücksprache und ggfs. um einen Ortstermin. Schließlich ist der Radweg entsprechend als solcher auszuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat greift die Anregung aus der Bürgerschaft auf, die Radverkehrsanbindung der Quartiere Rebstock und City West an das Stadtteilzentrum Bockenheims zu verbessern. Leider ist es baulich nicht möglich, an der Voltastraße eine separate Radspur vom Katharinenkreisel in Richtung Hamburger Allee einzurichten. Die Franklinstraße bietet ausreichend Platz und ist in Höhe Galvanistraße/Kita Sternschnuppe durch Schwellen verkehrsberuhigt. Es erscheint daher angemessen, den Radverkehr in diese Straße umzuleiten, um die frequentiertere Voltastraße zu entlasten. Ein Überholverbot auf der Voltastraße einzurichten würde alle Verkehrsteilnehmer eher hindern als fördern, es erscheint vorzugswürdig, den Radverkehr durch die parallel verlaufenden Franklinstraße zu führen, so ist der Radverkehr auch vom Straßenbahnverkehr getrennt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.08.2025, OF 1216/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1216/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1226/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7646 2025 Anregung an den Magistrat OM 7647 2025 1. Die Vorlage OF 1216/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1226/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 1 SPD, Linke und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, FDP und Linke gegen 5 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE, SPD und BFF (= Enthaltung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - „Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen - Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt“, Artikel 20: Persönliche MobilitätOFOB 1130.08.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2025, OF 544/7 Betreff: "Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen - Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt", Artikel 20: Persönliche Mobilität Fragen an den Magistrat Begründung: Es fällt auf, dass unter diesem Titel das Thema "Fußgänger" fehlt. Behinderung von Menschen, ob im Rollstuhl oder Sehbehinderte, haben es in unserem Ortsbezirk schwer, da die Bürgersteige zu schmal oder vollgestellt sind, da Bodenschwellen (u.a. Niddauferweg Kuhlmannswiese) mit einem Schild angezeigt, aber nicht beseitigt werden oder in einer verkehrsberuhigten Straße (Biedenkopfer Weg, Alt Hausen - Shared Space) Blindenleitsysteme fehlen. Daraus ergeben sich folgende Fragen: Ist das Dezernat II in die Entwicklung der Fußverkehrsstrategie des Mobilitätsdezernats involviert? Welche Maßnahmen ergreift das Dezernat konkret, um diese Lücke zu schließen? Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 233 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 544/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mehr Sauberkeit im öffentlichen RaumNR29.08.2025 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2025, NR 1347 Betreff: Mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die bereits laufenden, umfassenden und eng ineinandergreifenden Maßnahmen der Stadt zur Verbesserung der Sauberkeit im stadtweiten öffentlichen Raum konsequent fortzuführen und bei Bedarf auszuweiten. 2. eine Informationskampagne zum Mängelmelder der Stadt Frankfurt (www.ffm.de) zu starten, um die einfache und effiziente Möglichkeit zur Meldung illegaler Müllablagerungen stärker bekannt zu machen. 3. zu prüfen und zu berichten, ob an stark frequentierten Plätzen vor allem in den Sommermonaten zusätzliche und ausreichend dimensionierte Müllbehälter platziert werden können. 4. zu prüfen und zu berichten, an welchen Orten aufgrund eines erhöhten Abfallaufkommens zusätzliche Hinweisschilder angebracht werden sollten, auf welchen darüber informiert wird, dass das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfall einen Verstoß gegen die städtische Abfallsatzung darstellt. 5. die Stadtpolizei wird angewiesen Verstöße gegen die Abfallsatzung konsequent zu ahnden. 6. die vakanten Stellen im Ordnungsamt schnellstmöglich zu besetzen, damit das Kontrollpersonal präsenter sein kann. 7. zu prüfen und zu berichten wie hoch die Kosten für die Etablierung von Sauberkeitsbeauftragten in möglichst allen Stadtteilen sind, die regelmäßig Kontrollgänge durchführen, kleinere Verunreinigungen selbst entfernen und größere Verunreinigungen zeitnah melden. Begründung: Die Frankfurter*innen wünschen sich eine saubere Stadt. Achtlos auf den Boden geworfene Abfälle sind ein großes Ärgernis, verschandeln die Stadt und beeinträchtigen die Attraktivität der Innenstadt. Die Stadt Frankfurt hat daher bereits umfassende Maßnahmen eingeleitet, um die Sauberkeit im öffentlichen Raum konsequent weiter zu verbessern. Dazu gehören die Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter, die Erprobung unterschiedlicher Abfallbehältertypen, die Erhöhung der Reinigungsintervalle, die Durchführung innovativer Informations- und Aufklärungskampagnen sowie die Einführung der "Reinigung aus einer Hand". Im Juni 2024 hat die Stadt Frankfurt entlang der Haupteinkaufsstraße Zeil, an der Hauptwache und an der Konstablerwache gut sichtbare, gelbe Hinweisschilder aufgehängt, auf welchen darüber informiert wird, mit welchem Bußgeld das achtlose Wegwerfen von Müll, das Wildpinkeln und das Liegenlassen von Hundehaufen geahndet werden. Durch den Etat-Antrag "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" hat die Römer-Koalition außerdem für das Haushaltsjahr 2025 250.000 Euro in den Haushalt eingestellt, um zusätzliche Maßnahmen zur Müllvermeidung bzw. Müllbeseitigung in den Stadtteilen finanzieren zu können (z.B. die Anbringung zusätzlicher Abfallbehälter) (E 201/2024). Diese Maßnahmen können jedoch nur ihre Wirkung entfalten, wenn die Abfallbehälter auch tatsächlich und konsequent genutzt werden. Das Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen im öffentlichen Raum stellt dabei einen Verstoß gegen die städtische Abfallsatzung dar. § 9 I 1 der Abfallsatzung verlangt, dass Abfall in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter geworfen wird. Daher ist es wichtig, dass das Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen im öffentlichen Raum durch verstärkte Kontrollen und die konsequente und unmittelbare Ahnung sanktioniert wird." Zur weiteren Verbesserung der Sauberkeit des öffentlichen Raumes braucht es ein gut abgestimmtes Vorgehen. Dabei können die Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter, die Anbringung von weiteren Hinweisschildern, effektive Kontrollen und eine abschreckende Höhe des verhängten Bußgeldes für Verstöße gegen die Abfallsatzung eine wichtige Rolle spielen. Die Sauberkeit des öffentlichen Raumes kann jedoch am Ende nur deutlich verbessert werden, wenn die aufgehängten Abfallbehälter auch tatsächlich und konsequent genutzt werden - dafür bedarf es der Einsicht und der aktiven Mitarbeit der Bevölkerung. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1325 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 422 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 03.09.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1325 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 1347 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 91/21, NR 407/22, NR 1051/24 und NR 1274/25), SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1325 und NR 1347 = Prüfung und Berichterstattung) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1325 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 1347 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. Ziffern 1. bis 6: GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 91/21, NR 407/22, NR 1051/24 und NR 1274/25), SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Ziffer 7.: GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 91/21, NR 407/22, NR 1051/24 und NR 1274/25), SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (NR 1325 und NR 1347 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1325 und NR 1347 = Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1325 wird abgelehnt. 2. 1. Der Vorlage NR 1347 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schlimme, Podstatny, Schwander, Pfeiffer, Dr. Langner, Huber, Müller und Fuchs sowie von Stadträtin Zapf-Rodriguez dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. zu 1.: GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 91/21, NR 407/22, NR 1051/24 und NR 1274/25), SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6574, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 79-4
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Situation Shuttlebus IGS Süd zum HessenkollegOFOB 529.08.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2025, OF 1525/5 Betreff: Situation Shuttlebus IGS Süd zum Hessenkolleg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, einen reibungslosen Ablauf des Shuttle-Busverkehrs zwischen der IGS Süd und dem Auslagerungsstandort Hessenkolleg zu gewährleisten. Begründung: Der Shuttlebusverkehr der IGS Süd ist in keiner Weise den Gegebenheiten entsprechend installiert worden. Dadurch, dass die Klassen 5-7 der IGS Süd in einer Hauruck-Aktion in das Hessenkolleg an den Biegweg verlegt worden sind und offensichtlich nicht genügend Zeit war einen leistungsfähigen Bustransport zu organisieren, sind in diesem Fall die Schülerinnen und Schüler die Leidtragenden. Gerade am Anfang der Auslagerung muss es eine zuverlässige Lösung, die auch belastbar ist, geben. Berichte von besorgten Eltern, dokumentieren die Missstände. Der Shuttlebus der IGS Süd der Linie 2 (Oberrad) ist am Dienstag, dem 26. August 2025 nicht wie geplant gefahren, Der eigentliche Haltepunkt befindet sich gegenüber dem Profi-Getränkeshop in der Offenbacher Landstraße, an dem schon einige Kinder gewartet haben. Der Bus hielt aber ein Stück weiter weg vor dem REWE-Markt. Nur der Aufmerksamkeit einiger Kinder war es zu verdanken, dass alle Schüler den Bus erreichen konnten. Der Bus sei auch eine andere Strecke gefahren (über die Autobahn). Einige Kinder haben daraufhin Angst bekommen. Für die Rückfahrt habe sich auch eine Änderung ergeben und der Bus habe nicht wie üblich an der vereinbarten Haltestelle auf der Ludwig-Landmann-Straße gewartet, sondern weiter links, so dass die Kinder hätten rennen müssen, um den Bus nach Hause zu erreichen. Weitere ähnliche Ereignisse haben sich in den letzten Tagen und Wochen zugetragen. Offenbar sind ständig wechselnde Informationen der IGS Süd auf deren Internet-Seite auch nicht hilfreich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.08.2025, OF 1492/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7443 2025 1. Die Vorlage OF 1492/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1524/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1525/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen Linke und BFF (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7588 2025 Die Vorlage OF 1525/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Rattenplage in der HeimatsiedlungOFOB 529.08.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2025, OF 1548/5 Betreff: Rattenplage in der Heimatsiedlung Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, in der Heimatsiedlung Maßnahmen gegen den massiven Rattenbefall einzuleiten. Begründung: Seit Ende 2024 gibt es einen massiven Rattenbefall in der Heimatsiedlung. Hiervon sind insbesondere die Kellerräume der Häuser betroffen. Das Ordnungsamt war zuletzt im Juni 2025 vor Ort. Die notwendigen Maßnahmen wurden aber bisher nicht umgesetzt. Beschwerden bei der Nassauischen Heimstätte blieben ergebnislos. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7604 2025 Die Vorlage OF 1548/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erneuerung der Fahrbahnmarkierung in der Straße Am HasensprungOFOB 1228.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2025, OF 620/12 Betreff: Erneuerung der Fahrbahnmarkierung in der Straße Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die verblasste Markierung -Achtung Kinder- auf der Fahrbahn der Straße, Am Hasensprung, zu erneuern. Begründung: Die Straße Am Hasensprung ist Schulweg der Grundschule Kalbach. Der Bürgersteig ist ohnehin sehr schmal und die Kinder laufen zum Teil auf der Fahrbahn. Das Straßenverkehrsamt hat demzufolge auf die Fahrbahn der Straße mehrere Fahrbahnmarkierungen aufgebracht. Im Laufe der Zeit sind die Markierungen sehr verblasst. Eine Erneuerung ist unbedingt erforderlich, da in dieser Straße hauptsächlich ortsfremde Autofahrer viel zu schnell fahren und die Schulkinder gefährden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7473 2025 Die Vorlage OF 620/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Treppenanlage Alter Gerichtsplatz pflegenOFOB 1228.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2025, OF 621/12 Betreff: Treppenanlage Alter Gerichtsplatz pflegen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die zuständigen Ämter zu beauftragen, die Treppenanlage am Alten Gerichtsplatz zu pflegen und in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen. Begründung: Die Treppenanlage am Alten Gerichtsplatz bildet zusammen mit dem davor liegenden Platz am Bonifatiusbrunnen das Entrée zum Panoramaweg über den Riedberg. Der Platz und die Treppenanlage sind aktuell mit Unkraut und wild wachsendem Gestrüpp überzogen. Dies hinterlässt keinen einladenden Eindruck und wirkt ungepflegt. Ferner stellt das außerhalb der vorgesehenen Pflanzbereiche wild wachsende Gestrüpp insbesondere bei Dunkelheit eine Stolperfalle dar. Fotos: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7474 2025 Die Vorlage OF 622/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, die Treppenanlage am Alten Gerichtsplatz zu pflegen und zu prüfen, ob die Büsche (außerhalb der Pflanzkübel) die Bausubstanz beschädigen und, wenn ja, diese zu entfernen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrsberuhigung Kreuzungsbereich Im Wiesengrund/Am HopfenbrunnenOFOB 1228.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2025, OF 622/12 Betreff: Verkehrsberuhigung Kreuzungsbereich Im Wiesengrund/Am Hopfenbrunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen um die Straße -Im Wiesengrund- für die Bürger verkehrssicherer zu machen, wie zum Beispiel: Verkehrsschild -Schrittgeschwindigkeit (10km/h)-, Hinweisschilder auf spielende Kinder, Fahrbahnmarkierung, Schwellen, Poller, Fahrbahnverengung. Begründung: Diese Straße liegt mitten in einer Wohnsiedlung und grenzt direkt an einem Spielplatz. Zahlreiche Kinder spielen hier täglich im Freien, was grundsätzlich sehr erfreulich ist. Allerdings besteht eine erhebliche Gefährdung durch den motorisierten Verkehr in dieser Straße. Obwohl es sich um eine Straße handelt, in der laut Verkehrslage Schrittgeschwindigkeit gefahren werden sollte, fehlt bislang ein entsprechendes Hinweisschild. Zudem gibt es keine Schilder, die auf spielende Kinder aufmerksam machen. Die Fahrzeuge fahren hier leider häufig mit überhöhter Geschwindigkeit, was zu gefährlichen Situationen führt, insbesondere da Kinder erfahrungsgemäß auch spontan auf die Straße laufen können. Ein weiteres Problem stellt die schlechte Sicht beim Ausfahren aus dem Bereich im Wiesengrund 3 und 5 dar. Durch die Umzäunung des Sperrmüllplatzes ist der Blick auf die Straße stark eingeschränkt. Man kann weder herannahende Fahrzeuge, noch querende Kinder rechtzeitig erkennen. Dies birgt ein erhebliches Unfallrisiko. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7475 2025 Die Vorlage OF 622/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fahrradweg entlang der L 3019 über die A 5 naturverträglicher bauenOFOB 1228.08.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2025, OF 624/12 Betreff: Fahrradweg entlang der L 3019 über die A 5 naturverträglicher bauen In der Ortsbeiratssitzung am 23. Mai 2025 haben Vertreter von Hessen Mobil und dem beauftragten Planungsbüro die Ausbaupläne für den Radweg von der L 3004 (Rosa-Luxemburg-Straße) entlang der L 3019 (Am Weißkirchner Berg) bis östlich der Brücke über die A 5 vorgestellt. Dabei wurde aus den Plänen (s. Anlage) deutlich, dass der Anfahrtsradweg rechtsseitig entlang der L 3019 zur und von der Brücke über die A 5, der mit über 20 großen Bäumen auf der Gemarkung von Niederursel und ebenfalls 20 Bäumen sowie dichten Gehölz- und Untergehölzstrukturen auf Kalbacher Seite versehen ist, in Richtung Riedberg-Kalbach abgeholzt werden soll (siehe Bild). : Foto: privat - hinter dem SC Riedberg Der Bau des Radweges im Kreuzungsbereich "Am Martinszehnten" hat darüber hinaus bei deutlich geringerer Böschungshöhe zur L 3019 gezeigt, welche massiven Betonarbeiten unter voller Abholzung der Grünfläche mit hochgewachsenen Hecken und einigen Bäumen erfolgten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zeitnah mit Hessen Mobil Gespräche aufzunehmen, 1. um die Planungen in diesem Bereich so zu verändern, dass die bestehenden Gehölze nicht zum Bau des Radweges abgeholzt werden, 2. ob nicht im Bereich des Eingangs zum Wirtschaftsweg hinter dem SC Riedberg eine Fahrradrampe zu der Brücke errichtet werden kann, die den Eingriff in die schützenswerten Bereiche erübrigt, 3. ob nicht alternativ eine eigene leichte Brücke für ausschließlich Radfahrende parallel gebaut werden kann oder ob 4. auf die Brücke im Hinblick auf zwei parallel laufende Radwege (s. u.) entlang des Lärmschutzwalles und des Feldes in Weißkirchen und Einspargründen bei Hessen Mobil verzichtet werden kann. Der OBR 8 ist zu informieren, ob dieser sich in der angrenzenden Nachbargemarkung diesem Antrag anschließen möchte. Bestehende Radwege im Bereich der geplanten Baumaßnahme: Quelle: openstreetmap.de Begründung: Hinter dem SC Riedberg hat sich über Jahrzehnte ein dichtes ungestörtes Baum- und Gehölzhabitat entwickelt, in dem u. a. viele Vogelarten ihren Lebensraum finden, welcher schützenswert ist. Darüber hinaus trägt der bestehende Bewuchs an dieser Stelle auch zum Lärmschutz bei. Weiterhin existieren zwei parallel laufende Radwege. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 91 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der SPD-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 624/12 ziffernweise. Beschluss: Die Vorlage OF 624/12 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU und 2 GRÜNE gegen 1 GRÜNE, SPD, Volt und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU und 2 GRÜNE gegen 1 GRÜNE, SPD und Volt (= Annahme); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. und 4.: CDU, GRÜNE und Volt gegen SPD (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bessere Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 Richtung Bad Homburg an der UBahnStation „Kalbach“OFOB 1228.08.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2025, OF 625/12 Betreff: Bessere Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 Richtung Bad Homburg an der U-Bahn-Station "Kalbach" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der für die Fahrpläne zuständigen TraffiQ zu prüfen, ob eine bessere Anbindung der Buslinie 29 mit der U 2 in Richtung Bad Homburg und umgekehrt. Begründung: Die U 2 nach Bad Homburg fährt sonntags von 4:09 Uhr bis 9:15 Uhr im 30 Minuten Takt und darüber hinaus alle 15 Minuten. So kommt der eintreffende Bus 29 fast zeitgleich mit der weiterfahrenden U-Bahn an und somit ist kein Umsteigen mehr möglich. Aus HG kommend ist beim Ankommen der U 2 der Bus wenige Minuten weg. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7477 2025 Die Vorlage OF 625/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sachstand Bauvorhaben Im WiesengrundOFOB 1228.08.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2025, OF 626/12 Betreff: Sachstand Bauvorhaben Im Wiesengrund Vorgang: OM 7065/21 OBR 12; ST 906/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen im Hinblick auf die obige ST zu beantworten: 1. Gibt es für das Grundstück im Bebauungsplan 468 (ehemalige Hundetrainingsgelände) zwischenzeitlich eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag und 2. Wenn ja, wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen. Begründung: Da das oben genannte Gelände sichtbar keiner Nutzung mehr unterliegt und sich dort eine Ankündigung einer Baugenossenschaft am Zaun angebracht befindet, sind Fragen nach der weiteren Entwicklung der Fläche für den Stadtteil von Bedeutung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7065 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 906 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 626/12 wird bis zur Sitzung am 05.12.2025 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1336 2025 Die Vorlage OF 626/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Informationstafeln am Alten Flugplatz erneuernOFOB 1228.08.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2025, OF 627/12 Betreff: Informationstafeln am Alten Flugplatz erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Informationstafeln entlang der Rollbahn und dem Umfeld zu erneuern. Begründung: Foto: privat Zahlreiche Informationstafeln sind auf Grund von Witterungseinflüssen beschädigt und nicht mehr lesbar. Daher ist eine Erneuerung notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7478 2025 Die Vorlage OF 627/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sirenennetz im Stadtteil Kalbach-RiedbergOFOB 1228.08.2025 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2025, OF 629/12 Betreff: Sirenennetz im Stadtteil Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2123/22 OBR 12; ST 1723/22; V 728/23 OBR 12; ST 2311/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Ergebnis der Veröffentlichung der Ausschreibung der Fachplanung mitzuteilen. Begründung: Da die Veröffentlichung der Ausschreibung der Fachplanung im Laufe des 4. Quartals 2023 erfolgen sollte, ist es nun denkbar, dass ein Ergebnis vorliegt. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2123 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1723 Auskunftsersuchen vom 14.07.2023, V 728 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2311 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1281 2025 Die Vorlage OF 629/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vollumfängliche Neugestaltung für den MerianplatzOFOB 328.08.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2025, OF 906/3 Betreff: Vollumfängliche Neugestaltung für den Merianplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, anlässlich der Neupflanzung der Bäume ein umfassendes Neugestaltungskonzept vorzulegen, das einer stärkeren Begrünung und einer erhöhten Aufenthaltsqualität dient. Das Konzept sollte mit Bürgerbeteiligung erstellt werden. Für eine Neugestaltung schlagen wir folgende Aspekte vor: Für eine stärkere Begrünung, die sich positiv auf die Luftqualität, die Außentemperatur sowie die Aufenthaltsqualität auswirkt: 1) mehr begrünte Wege einzurichten 2) schattenspendende Bäume zu pflanzen 3) einen Trinkwasserbrunnen zu errichten 4) Urban Gardening zu ermöglichen, beispielsweise in Form von Hochbeeten, die in partizipativer Art und Weise in der Nachbarschaft zum Merianplatz gepflegt werden. Zusätzlich oder alternativ begrünte Pergolas, wie sie am Paul-Arnsberg Platz zu finden sind oder Sonnensegel wären überall dort eine Alternative wo schattenspendende Bäume nicht gepflanzt werden können. Für mehr Aufenthaltsqualität, die auch verkehrssicherheitsrelevante Aspekte mit einbezieht, plädieren wir dafür, 1) weiterhin Aufenthalt ohne Konsumzwang zu ermöglichen und daher ausreichend Sitzmöglichkeiten bereitzustellen 2) den Durchgangsverkehr von Fahrradfahrern zwischen Luisenstraße und Musikantenweg (als Querverbindung) für Fußgänger sicherer machen. Dies könnte beispielsweise als leicht geschlängelte, asphaltierte und als Radweg markierte Fläche gestaltet werden, um den Fahradfahrern als Leitlinie zu dienen, auch, um die wilde Kreuzung des Merianplatzes zu verhindern (ähnlich wie an der Hauptwache). Begründung: Die Vergiftung der Platanen auf dem Merianplatz hat uns fassungslos hinterlassen. Auch die hohe Anteilnahme der Bürgerinnen und Bürger zeigte, wie sehr der Platz geschätzt wird. Daher sollte jede Neugestaltung unbedingt mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geplant werden, die sich bei Urban Gardening Maßnahmen auch dauerhaft einbringen können. Die Bäume müssen so gut wie möglich ersetzt werden. Öffentliche Orte müssen für die Zukunft gewappnet und hitzeresistenter werden. Der Temperaturanstieg trifft insbesondere Senioren und Kinder stärker als andere gesellschaftliche Gruppen. Da der Merianplatz als einer der größeren öffentlichen (und versiegelten) Orte im Nordend hierfür viel Potenzial bietet, soll die Vergiftung der Platanen deshalb zum Anlass genommen werden, hier in mit der zukünftigen Planung über den Status Quo an Begrünung hinauszugehen. Eine Neugestaltung sollte zudem unbedingt genutzt werden, um die für alle Verkehrsteilnehmer unbefriedigende Situation zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7463 2025 Die Vorlage OF 906/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Abbruch der Gebäude der Liegenschaft Homburger Landstraße 5OFOB 328.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2025, OF 907/3 Betreff: Abbruch der Gebäude der Liegenschaft Homburger Landstraße 5 Der Ortsbeirat 3, möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in den ehemaligen Gebäuden der Liegenschaft Homburger Landstraße 5 asbesthaltige Baustoffe enthalten waren. Wenn ja, gab es Auflagen für Schutzmaßnahmen der Nachbarschaft und welche? Wurden diese kontrolliert und eingehalten? Begründung: Aufgrund des Alters und der Bauweise der ehemaligen gewerblich genutzten Lagerhallen scheint es wahrscheinlich, das Asbest verbaut wurde. Dies hätten bei Abbruch der Gebäudeteile gesonderte Schutzmaßnahmen für die Umgebung erfordert. Diese sind jedoch nach Beobachtungen aus der Bürgerschaft nicht erfolgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 907/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7705 2025 Die Vorlage OF 907/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung); 3 GRÜNE, 1 SPD, Linke, FDP und Volt (= Enthaltung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sachstand zur Gedenkplakette zur Gründung des FSV Frankfurt 1899 e. V. am GlauburgplatzOFOB 328.08.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2025, OF 909/3 Betreff: Sachstand zur Gedenkplakette zur Gründung des FSV Frankfurt 1899 e. V. am Glauburgplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Sachstand zur geplanten Anbringung einer Gedenkplakette am großen Stein am Glauburgplatz mitzuteilen. Dabei soll insbesondere berichtet werden, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1272 2025 Die Vorlage OF 909/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nachfrage zu Fallschutzmaterial am Spielplatz GlauburgplatzOFOB 328.08.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2025, OF 910/3 Betreff: Nachfrage zu Fallschutzmaterial am Spielplatz Glauburgplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darzulegen, ob für den geplanten inklusiven Spielbereich am Glauburgplatz neben dem vorgesehenen vollflächigen Fallschutz aus Kunststoff auch alternative Materialien geprüft wurden, die gleichermaßen barrierefrei nutzbar sind, jedoch ein natürlicheres Erscheinungsbild haben. Insbesondere soll geprüft werden, ob auch Holzhackschnitzel eingesetzt werden können und ob eine Kombination aus Kunststoffbelag unmittelbar an den Spielgeräten und Holzhackschnitzeln in den übrigen Bereichen eine praktikable Lösung darstellen könnte. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die geplante Schaffung eines inklusiven Spielbereichs am Glauburgplatz. Allerdings bestehen Bedenken hinsichtlich der optischen Wirkung eines vollflächigen Kunststoffbelags, der sich nur wenig in das Gesamtbild des Platzes einfügt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7464 2025 Die Vorlage OF 910/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Öffentliche Toiletten für PlätzeOFOB 328.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2025, OF 912/3 Betreff: Öffentliche Toiletten für Plätze Der Ortsbeirat 3, möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen den Magistrat aufzufordern das verabschiedetet Toilettenkonzept endlich zügig umzusetzen und für die öffentlichen Plätze im Nordend und den Oeder Weg zusätzliche Toiletten vorzusehen. Folgende Maßnahmen sollten im Nordend zeitnah umgesetzt werden: Die geplante Toilette im Nordend sollte am Friedberger Platz eingerichtet werden. Gemeinsam mit dem Pächter des Kiosk Gudes sollte nochmals geprüft werden, ob hier Toiletten geschaffen werden können, die längere Öffnungszeiten haben. Am Merianplatz sollte mit dem Pächter des Restaurants "Kupferstecher" ebenfalls eine längere Öffnungszeit und ein vereinfachter Zugang vereinbart werden. Gerade in den Sommermonaten muss darüber hinaus ein zusätzliches saisonales Angebot geschaffen werden, ggfls. in Form von mobilen Toiletten. Begründung: Das Freizeitverhalten hat sich spürbar geändert. Zusätzlich kommen viele Gäste in die Stadt. Der öffentliche Raum wird durch Attraktivitätssteigerungen, wie z.B. zusätzliche Sitzmöglichkeiten wesentlich stärker frequentiert. Dem muss die Stadt mit einem erweiterten Angebot an öffentlichen Toiletten gerecht werden. Konzepte wie die Kampagne "Nette Toilette" sind wichtig, können aber eine flächendeckende Bereitstellung von öffentlichen Toiletten nicht ersetzen. Gerade in den Sommermonat muss darüber hinaus das Angebot kurzfristig durch zusätzliche Angebote erweitert werden, ggfls. durch mobile Toiletten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 912/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 578 2025 Die Vorlage OF 912/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die zweite Maßnahme (Kiosk Gudes) gestrichen wird und am Ende des Tenors nach "mobile Toiletten" die Worte "insbesondere im Günthersburgpark und auf dem Glauburgplatz" ergänzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einladung Nachtrat in den OrtsbeiratOFOB 328.08.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2025, OF 913/3 Betreff: Einladung Nachtrat in den Ortsbeirat Der Ortsbeirat 3, möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten den Nachtrat der Stadt Frankfurt in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 18 Der Nachtrat wird sich in der Sitzung des Ortsbeirates 3 am 04.12.2025 vorstellen. Beschluss: Die Vorlage OF 913/3 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.