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- Ausweitung der Lieferzone in der Windmühlstraße zwischen Gutleutstraße und WilhelmLeuschner-StraßeOMOB 302.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7306 entstanden aus Vorlage: OF 1691/1 vom 12.08.2025 Betreff: Ausweitung der Lieferzone in der Windmühlstraße zwischen Gutleutstraße und Wilhelm-Leuschner-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Lieferzone auf der rechten Seite der Windmühlstraße (Richtung Main) zwischen Gutleutstraße und Wilhelm-Leuschner-Straße an Stelle der zwei Pkw-Parkplätze und bei gleichzeitiger Erhaltung der bestehenden Radbügel auf ganzer Länge auszudehnen. Begründung: In diesem Straßenabschnitt ist ein hohes Lieferaufkommen durch Paketdienstleister, Anlieferung der Gastronomie und weiterer Liegenschaften zu beobachten. Anliefernde Lkw stehen meist verbotswidrig in zweiter Reihe, weil die ausgewiesene Lieferzone nicht ausreicht beziehungsweise von den dort häufig verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen blockiert wird. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2109 Beratung im Ortsbeirat: 1
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Sicherheit auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und GüterplatzOMOB 102.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7307 entstanden aus Vorlage: OF 1694/1 vom 12.08.2025 Betreff: Mehr Sicherheit auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz aufgrund zahlreicher Gefahrensituationen und des tödlichen Unfalls am 6. Juli 2025 geeignete Maßnahmen zur signifikanten Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu ergreifen. Begründung: Viele Autofahrende fahren mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit über den Platz der Republik in Richtung Westen. Sodann müssen sie von zwei Fahrspuren auf eine Spur einfädeln und dabei noch den lediglich gestrichelt markierten Radschutzstreifen beachten. Zudem befindet sich mit der Straßenbahn ein weiterer Verkehrsteilnehmer in der Fläche. Am Güterplatz erfolgt das Aussteigen aus der Straßenbahn direkt auf die Fahrbahn, womit sich auch noch zu Fuß Gehende auf der Straße befinden. Ab dem Platz der Republik wandelt sich die zweispurige "Schnellstraße" damit in einen vielfältigen Hindernisparcours für alle Verkehrsteilnehmenden mit einer besonderen Gefahr für Radfahrende und E-Scooter-Fahrende. Nicht zuletzt nach dem tragischen tödlichen Unfall am 6. Juli 2025 sollte dieser Bereich erheblich sicherer für alle werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2108 Beratung im Ortsbeirat: 1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichtung eines Fußgängerüberwegs Sodener Straße/Ecke FrankenalleeOMOB 302.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7308 entstanden aus Vorlage: OF 1700/1 vom 12.08.2025 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs Sodener Straße/Ecke Frankenallee Vorgang: OM 1821/22 OBR 1; ST 1575/22 Der Magistrat wird dringend aufgefordert, an der Sodener Straße/Ecke Frankenallee kurzfristig einen Fußgängerüberweg einzurichten, um gerade Kindern an dieser sehr unübersichtlichen Stelle das Überqueren der Straße zu erleichtern. Es wird darauf verwiesen, dass der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 08.07.2022, ST 1575, dem Ortsbeirat bereits hierzu eine Zusage gegeben hatte. Begründung: Von vielen Kindern wird nach der Schule die Strecke über die Frankenallee von der Günderrodeschule zur Kita Maria Hilf genutzt. Die längste Zeit können sie gefahrlos über den Mittelstreifen der Frankenallee laufen. An der beschriebenen Stelle sind allerdings Barrieren und ein Altglascontainer, sodass sie zwingend die Straße an dieser Stelle überqueren müssen. Die Situation ist an dieser Stelle sehr komplex und für Kinder nicht leicht zu durchschauen, weil die Autos aus drei Richtungen kommen können. Deswegen ist es zwingend notwendig, dort für ihre Sicherheit einen Fußgängerüberweg zu installieren. Zudem ist die Sicht durch falsch geparkte Autos und einen großen Blumenkübel eingeschränkt, sodass auch die Fahrer*innen die Kinder leicht übersehen könnten. Fotos: Privat Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1821 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1575 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2121
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Stromanschluss für den Gustavsburgplatz schaffenOMOB 102.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7309 entstanden aus Vorlage: OF 1701/1 vom 12.08.2025 Betreff: Stromanschluss für den Gustavsburgplatz schaffen Der Magistrat wird gebeten, am Gustavsburgplatz einen öffentlich nutzbaren Stromanschluss zu installieren, der von Initiativen, Vereinen und anderen Veranstaltern genutzt werden kann. Die Verwaltung des Schlüssels soll - wie bereits bei der Schranke - der Internationale Bund übernehmen. Der Anschluss könnte im oder am bestehenden Kasten an der Mainzer Landstraße realisiert werden. Begründung: Der Gustavsburgplatz ist zu einem beliebten Treffpunkt im Gallus geworden, besonders für neu hinzugezogene Bewohnerinnen und Bewohner. Ein Stromanschluss würde stadtteilbezogene Veranstaltungen erheblich erleichtern, ob Filmvorführungen, Beleuchtungen oder andere Angebote. So kann das Gemeinschaftsleben im Stadtteil gestärkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1981 Aktenzeichen: 91-50
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Lahnstraße begrünenOMOB 102.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7310 entstanden aus Vorlage: OF 1703/1 vom 16.08.2025 Betreff: Lahnstraße begrünen Vorgang: OM 2615/22 OBR 1; ST 2051/24 Der Ortsbeirat stimmt der seitens des Magistrats in der Stellungnahme vom 02.12.2024, ST 2051, vorgelegten Planung mit der Maßgabe zu, dass in der Lahnstraße auf dem Abschnitt zwischen Schwalbacher Straße und Krifteler Straße im Bereich der Parkbuchten Bäume oder ersatzweise Hochbeete bzw. Stauden gepflanzt werden. Hierfür könnte abschnittsweise ein Stellplatz entlang der beiden Parkbuchten zugunsten von Beeten entfallen, ähnlich wie in der Pariser Straße. Begründung: Der o. g. Abschnitt ist noch immer relativ karg und benötigt dringend eine Aufwertung in Form von Begrünung, um die Aufenthaltsqualität zu steigern sowie das Stadtklima zu verbessern. Bei Bedarf können Anwohner im Rahmen einer Baumpatenschaft unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2615 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2051 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 905 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sitzbänke im Mittelstreifen der Frankenallee erneuernOMOB 102.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7311 entstanden aus Vorlage: OF 1705/1 vom 04.08.2025 Betreff: Sitzbänke im Mittelstreifen der Frankenallee erneuern Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des sanierten Mittelstreifens der Frankenallee die Sitzbänke beziehungsweise deren Holzauflagen zu erneuern. Dies betrifft insbesondere die vier in die Jahre gekommenen Bänke auf Höhe der Hausnummer 157. Weiterhin soll die kaputte Bank auf Höhe der Frankenallee 181 erneuert werden. Begründung: Der Mittelstreifen der Frankenallee erfreut sich hoher Nutzung durch die Bevölkerung des Viertels. Leider sind einige Bänke durch häufige Nutzung in schlechtem Zustand und laden nicht mehr zum Verweilen ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1957 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Hitzeschutzmaßnahmen für die GünderrodeschuleOMOB 102.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7312 entstanden aus Vorlage: OF 1722/1 vom 17.08.2025 Betreff: Hitzeschutzmaßnahmen für die Günderrodeschule Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zum Hitzeschutz an der Günderrodeschule zu ergreifen, insbesondere - für den Containerbereich, in dem die ESB teilweise untergebracht ist; - am Schulgebäude, insb. für den Neubau und im dritten Obergeschoss des Altbaus, sowohl bauliche Lösungen zur Verschattung als auch ggf. zur Kühlung sind zu prüfen; - die Installation von Sonnensegeln auf dem Schulhof. Auch weitere Begrünungen sind zu prüfen. Begründung: Die Anzahl an Hitzetagen in Frankfurt steigt. Hitzeschutz muss zum Standard an Frankfurter Schulen werden. Während alte Bestandsgebäude häufig keine bauliche Struktur zur Verschattung vorsehen, sind auch die Neubauten der vergangenen Jahre oft nicht mit Blick auf den Betrieb in Hitzeperioden geplant, wie der Neubau an der Günderrodeschule zeigt. Auch Container überhitzen oft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1971 Aktenzeichen: 40-31
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schallschutz im Lotte-Specht-ParkOMOB 102.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7313 entstanden aus Vorlage: OF 1708/1 vom 12.08.2025 Betreff: Schallschutz im Lotte-Specht-Park Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Möglichkeiten bestehen generell für mehr Schallschutz mittels Pflanzen auf städtischem Grund und Boden im und rund um den Lotte-Specht-Park? 2. Ist es konkret möglich, auf der Fläche nördlich der Hundewiese die Bepflanzung zu verdichten, indem der Schall in Richtung Europagarten gedämmt wird? 3. Kann generell durch Verdichtung von Pflanzengruppen eine Kühlung im Lotte-Specht-Park erreicht werden, damit im Sommer die Grünfläche nicht so stark aufheizt? Begründung: Im Lotte-Specht-Park hallt es - seien es spielende Kinder, Sportler, vierbeinige Begleiter oder Autoposer. Geräusche werden von den kahlen Wänden der Häuser reflektiert. Die Bäume rund um den Lotte-Specht-Park sind noch recht klein und zeigen kaum schallschluckende Wirkung. Zwar hat die Stadt Frankfurt die schallreflektierenden Häuserfassaden nicht gebaut und sie sollte die Erbauer auch nicht aus der Verantwortung nehmen. Jedoch hätte eine zusätzliche Begrünung im Park auch generelle Vorteile für die Aufenthaltsqualität und die Funktion der Erholungsfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.11.2025, OF 1801/1 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1955 Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1322 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Liefer-/Ladezonen Europa-Allee ausweisenOMOB 102.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7314 entstanden aus Vorlage: OF 1710/1 vom 16.08.2025 Betreff: Liefer-/Ladezonen Europa-Allee ausweisen Der Magistrat wird gebeten, vor der Europa-Allee 73 und 101 je zwei Liefer-/Ladezonen von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr auszuweisen. Begründung: Bedingt durch die örtlichen Betriebe parken Kunden und Lieferanten dort regelmäßig in zweiter Reihe auf der Fahrbahn, was zu vermeidbaren Verkehrsbehinderungen führt und ebenso den Linienbus behindert. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1947 Antrag vom 04.01.2026, OF 1833/1 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7957 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Brücke Gleisfeldpark instand setzenOMOB 1202.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7315 entstanden aus Vorlage: OF 1712/1 vom 17.08.2025 Betreff: Brücke Gleisfeldpark instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die östliche Brüstung der Brücke über der Straße der Nationen, welche den Gleisfeldpark und den Zeppelinpark miteinander verbindet, möglichst nachhaltig instand zu setzen, sodass die verbogenen Querstreben nicht mehr in den Gehweg hineinragen. Begründung: Die Querstreben wurden durch Vandalismus verbogen und können Personen verletzen, wenn jemand daran hängen bleibt. Daher sind diese zeitnah und möglichst nachhaltig instand zu setzen. Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2122 Beratung im Ortsbeirat: 1
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Weitere Radbügel vor Europa-Allee 94 ergänzen und Entwurf für Entsiegelung vorlegenOMOB 102.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7316 entstanden aus Vorlage: OF 1713/1 vom 04.08.2025 Betreff: Weitere Radbügel vor Europa-Allee 94 ergänzen und Entwurf für Entsiegelung vorlegen Vorgang: OM 5841/24 OBR 1; ST 358/25 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Europa-Allee 94 weitere Radbügel zu installieren. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, einen Entwurf für die in der Stellungnahme vom 17.03.2025, ST 358, in Aussicht gestellte Entsiegelung im Bereich schriftlich vorzustellen. Begründung: Die drei vor Ort installierten Radbügel sind erkennbar zu wenig für den Supermarkt und das angrenzende Fitnessstudio. Außerdem werden Bäume als Fahrradständer genutzt. Der Ortsbeirat begrüßt die Pläne zur Entsiegelung des Bereichs, hält jedoch einen Ortstermin zur Klärung der Details für entbehrlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5841 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 358 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2097 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 995 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Außengastronomie moderner und zeitgemäßer ermöglichenOMOB 102.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7317 entstanden aus Vorlage: OF 1715/1 vom 12.08.2025 Betreff: Außengastronomie moderner und zeitgemäßer ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Sondernutzungssatzung überarbeitet und u. a. Folgendes ermöglicht werden kann: 1. Bei Aufbauten innerhalb der Außengastronomiefläche sollen Rankgerüste für Rankpflanzen und Trennwände zwischen den Tischreihen bis 1,50 Meter Höhe ermöglicht werden. Nach außen zum Gehweg sollen weiterhin keine Sichtschutze möglich sein, um Transparenz zu bewahren. 2. Weiterhin sollen erfrischende Elemente wie Sprühnebel oder private Trinkbrunnen auf der Gastronomiefläche ermöglicht werden, sofern diese selbstverständlich die notwendigen Abstände einhalten. 3. In der kalten Jahreszeit sollen auf genehmigten Außengastronomieflächen im Einklang mit der Hessischen Bauordnung zukünftig durchsichtige Windschutze ermöglicht werden. Begründung: Der Ortsbezirk 1 hat eine lebendige Außengastronomie-Szene, beispielsweise in der Innenstadt oder im Gallus. Der Magistrat möge prüfen, welche Erleichterungen möglich sind, damit Gastronomen auf aktuelle Trends flexibler reagieren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 146 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Durchwegung Adam-Riese-Straße sicherstellen Vortrag des Magistrats vom 27.06.2025, M 110OMOB 1202.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7318 entstanden aus Vorlage: OF 1723/1 vom 31.08.2025 Betreff: Durchwegung Adam-Riese-Straße sicherstellen Vortrag des Magistrats vom 27.06.2025, M 110 Der Magistrat wird im Zusammenhang mit der Magistratsvorlage M 110 aufgefordert, im Zuge des Verkaufs des Grundstücks zur künftigen Erweiterung der S-Bahn-Wartungshalle an die Deutsche Bahn dafür Sorge zu tragen, dass die öffentliche, durchgehende Wegeverbindung für Radfahrende und zu Fuß Gehende entlang der Adam-Riese-Straße auch in Zukunft sichergestellt wird. Begründung: Aus der Magistratsvorlage und den Anlagen geht nicht konkret hervor, dass auch künftig die Wegeverbindung entlang der Adam-Riese-Straße bestehen bleibt. Bereits jetzt und insbesondere nach Fertigstellung der künftigen Fuß- und Radbrücke über den Hafentunnel stellt die Wegebeziehung eine wichtige und sichere Verbindung ins Gallus dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.06.2025, M 110 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2119 Beratung im Ortsbeirat: 1
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Vorstellung der Planungen im Ortsbeirat 1 zum Taxiverkehr am HauptbahnhofOMOB 102.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7319 entstanden aus Vorlage: OF 1724/1 vom 31.08.2025 Betreff: Vorstellung der Planungen im Ortsbeirat 1 zum Taxiverkehr am Hauptbahnhof Vorgang: B 269/25 Der Magistrat wird gebeten, seine Planungen zum Taxiverkehr und zur Verkehrsführung nördlich des Hauptbahnhofs zeitnah und rechtzeitig vor der Umsetzung im Spätherbst 2025 dem Ortsbeirat 1 vorzustellen. Begründung: Der Bereich rund um den nördlichen Hauptbahnhof wird sich in den kommenden Jahren stark verändern. Eingeschränkte Verkehrsführung und höhere Lärmbelastung werden sich vermutlich negativ auf Gewerbetreibende, Anwohnende und Pendler*innen auswirken. Der Ortsbeirat 1 kennt diesen Bereich sehr gut, unterstützt bei Einbindung in die Planung gerne und strebt eine ausgewogene Nutzung der verbleibenden Flächen für Gewerbetreibende, Anwohnende, Baustellenlogistik, Lieferverkehr und Taxiverkehr an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.07.2025, B 269 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2005 Aktenzeichen: 61-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gymnasium für den NordenVOB 1002.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1238 entstanden aus Vorlage: OF 1081/10 vom 19.08.2025 Betreff: Gymnasium für den Norden Vorgang: OM 3491/23 OBR 10; ST 2365/23 Der vorläufigen Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2365, ist zu entnehmen: "Der Magistrat bedauert, die dezernatsübergreifenden Fragestellungen innerhalb der vorgegebenen Frist nicht beantworten zu können." Eine weitere und endgültige Antwort dazu steht leider seither aus. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wieso der angedachte beschleunigte Bau des Gymnasiums für den Norden seit 2018 nicht weiterkommt, obwohl in einem eigenständigen Verfahren der extra beschlossene neue Bebauungsplan dafür hätte 2021/2022 im Entwurf fertig sein und öffentlich vorgestellt werden sollen; 2. wann und wie es mit dem Gymnasium für den Norden weiter geht; 3. wann der Bebauungsplan für das Gymnasium für den Norden öffentlich vorgestellt wird; 4. wann voraussichtlich das Gymnasium für den Norden schließlich in Betrieb gehen soll; 5. wie dazu die wichtige Verkehrserschließung einschließlich einer Ortsrandstraße schnellstens realisiert werden kann; 6. wann die Grundschule realisiert werden kann; 7. w ie und wann die entsprechenden Sportflächen fertig werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3491 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2365 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 11.08.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 10AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: aktueller Stand der Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am MainVOB 302.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1239 entstanden aus Vorlage: OF 1084/10 vom 19.08.2025 Betreff: Eckenheimer Ehrenmal und Georg-Esser-Anlage hier: aktueller Stand der Eigentumsübertragung auf die Stadt Frankfurt am Main Vorgang: V 358/22 OBR 10; ST 1542/22 Mit Stellungnahme vom 04.07.2022, ST 1542, teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 10 mit, dass bereits seit längerer Zeit Einigkeit zwischen dem mit dem Erwerb beauftragten Amt für Bau und Immobilien (ABI) und dem Evangelischen Regionalverband (ERV) zu den Konditionen der Übereignung der Georg-Esser-Anlage an die Stadt Frankfurt am Main bestehe. Der Übereignungsvertrag konnte damals noch nicht beurkundet werden. Das ABI ging davon aus, dass der Vertragsschluss kurzfristig umgesetzt werden würde. Der für die Beurkundung notwendige Magistratsbeschluss befand sich im Geschäftsgang. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Eigentumsübertragung zwischenzeitlich erfolgte; 2. wenn dies der Fall ist, a) ob sich durch die Eigentumsübertragung Veränderungen beispielsweise für die Pflege der Georg-Esser-Anlage ergeben haben; b) wenn es Veränderungen gegeben hat, welche; c) wieso der Magistrat den Ortsbeirat 10 nicht über die Eigentumsübertragung informierte. Begründung: Seit der genannten Stellungnahme sind über drei Jahre vergangen. Der Ortsbeirat 10 erbittet daher aktuelle Informationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.03.2022, V 358 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1542 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2009 Aktenzeichen: 67-0
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Quietschen der U6 in der Kurve am Industriehof beseitigenVOB 702.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1240 entstanden aus Vorlage: OF 527/7 vom 18.08.2025 Betreff: Quietschen der U6 in der Kurve am Industriehof beseitigen Vorgang: OM 5792/24 OBR 7; ST 77/25 Bereits 2024 hatte der Ortsbeirat Maßnahmen gegen das laute Quietschen der U-Bahn im Kurvenbereich am Industriehof beantragt (OM 5792). In der Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 77, teilt der Magistrat mit, dass er die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) beauftragt hat zu prüfen, ob, bzw. welche Maßnahmen zusätzlich umgesetzt werden können. Die Lärmbelastung hat sich seither nicht verbessert, stattdessen berichten Anwohner:innen über eine weitere Verschlechterung der Situation. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Liegt die angekündigte Stellungnahme der VGF vor? 2. Welche Maßnahmen wurden geplant bzw. umgesetzt? 3. Welche darüberhinausgehenden Maßnahmen können kurzfristig umgesetzt werden, um die dringend benötigte signifikante Lärmreduktion zu erreichen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5792 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 77 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2078 Aktenzeichen: 92-10
VOB 7AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Rückbau des Maindeichs Sindlingen - aktueller SachstandVOB 302.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1241 entstanden aus Vorlage: OF 1258/6 vom 21.07.2025 Betreff: Rückbau des Maindeichs Sindlingen - aktueller Sachstand Vorgang: M 13/20; F 3315/25 Bereits im Jahr 2009 hat das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt (Deichaufsicht), den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf den schlechten baulichen Zustand und die nicht mehr gegebene Standsicherheit des Sindlinger Maindeiches hingewiesen. Der Magistrat wurde aufgefordert, den Deich zu sanieren oder zurückzubauen. Mit der Vorlage M 13 hat der Magistrat deutlich gemacht, dass er den Rückbau des Maindeiches anstrebt und einen entsprechenden Planfeststellungsbeschluss beim Regierungspräsidium Darmstadt herbeiführen will. Der Ortsbeirat wurde am 29.03.2022 über die weitere Planung informiert und hat diese positiv zur Kenntnis genommen. Vor allem der geplante öffentliche Zugang zum Mainuferweg wurde begrüßt. Auf die Frage F 3315 vom 28.05.2025 antwortete der Magistrat, dass mit einem Planfeststellungsbeschluss für den Rückbau bis 2026 gerechnet wird und ein Rückbau ab 2029 unter Berücksichtigung der Baumaßnahmen der angrenzenden Abwasserreinigungsanlage (ARA) Sindlingen - Kläranlage - erfolgen könne. Ziel des Rückbaus ist die Schaffung eines großen Retentionsraums. Aufgrund des geplanten Rückbaus sollten zumindest Teile der bestehenden Miet- und Pachtverhältnisse aufgelöst und eine Ersatzfläche für das Schaustellergelände gesucht werden. Mit dem Rückbau würde dadurch ein Teil des Gebiets wasserrechtlich als Überschwemmungsgebiet eingestuft werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie bewertet der Magistrat die Gefahren durch den ab 2029 geplanten Rückbau vor dem Hintergrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse? 2. Wie viele Eigentümer haben das Kaufangebot der Stadt angenommen und welche Flächen konnten bislang nicht von der Stadt übernommen werden? 3. Einem Teil der Pächter sollten neuen Pachtverträge angeboten werden, ein Teil er Pachtverträge sollte hingegen gekündigt werden, um dort öffentlich zugängliche Retentionsflächen zu schaffen. Wie ist der aktuelle Sachstand? 4. Wurde für die Schausteller ein Ersatzgelände gefunden und wo befindet sich dies? 5. Wie wird der Hochwasserschutz für die Anlagen der Stadtentwässerung/Abwasserreinigung gewährleistet? Begründung: Gerade die verstärkten Hochwasser- und Starkregenereignisse durch die Klimaveränderungen erfordern weitsichtige Anpassungen. Daher sollte die Maßnahme zügig, aber neuesten Erkenntnissen entsprechend, umgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2020, M 13 Frage vom 28.05.2025, F 3315 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1970 Aktenzeichen: 67-0
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71VOB 602.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1242 entstanden aus Vorlage: OF 1265/6 vom 14.08.2025 Betreff: Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welche Gründe vorlagen, den Carsharing-Stellplatz im öffentlichen Raum, Linkstraße 71, den es dort seit 15 Jahren gibt und der gut genutzt wurde, nicht in das geplante Stellplatzprogramm aufzunehmen. Begründung: Seit 15 Jahren gibt es diesen Carsharing-Stellplatz von book-n-drive. Das Auto hat dort niemanden behindert und war gut sichtbar inmitten von Wohnhäusern. Daher hatte der Ortsbeirat den Stellplatz benannt. Soweit bekannt, war der Standort auch vom Anbieter book-n-drive gewünscht. Deshalb bittet der Ortsbeirat um Mitteilung, weshalb der Platz nicht mit aufgenommen wurde. Um Carsharing für die Bürgerinnen und Bürger schmackhaft zu machen, müssen die Autos dort stehen, wo die Menschen wohnen - mitten unter ihnen. Ein solches Auto in der Nähe eines Bahnhofs zu parken macht keinen Sinn, denn es ist ja an den festen Standort gebunden und nicht, wie Leihfahrräder oder -roller, flexibel abstellbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2126 Antrag vom 28.12.2025, OF 1426/6 Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7904 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Höchst: Sitzungssaal im BolongaropalastVOB 302.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1243 entstanden aus Vorlage: OF 1273/6 vom 30.07.2025 Betreff: Höchst: Sitzungssaal im Bolongaropalast Der Magistrat wird gebeten zu erläutern, in welcher Form im Sitzungssaal des Bolongaropalastes, der nach dem Abschluss der Baumaßnahmen wieder für Ortsbeiratssitzungen zur Verfügung stehen soll, Höreingeschränkte mit geeigneter Technologie unterstützt werden können. Begründung: Die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen fordert ein Recht auf Teilhabe aller Menschen. Dies muss auch für Höreingeschränkte bei Ortsbeiratssitzungen gelten. Dies kann durch Induktionsschleifen, die in Böden oder in den Wänden verlegt werden, erreicht werden. Darüber hinaus gibt es auch Alternativen z. B. in Form von Infrarot- oder FM-Anlagen (Soundfield), bei denen das Hörgerät oder ein Cochlea-Implantat per Hörgeräte-Kabelanschluss oder über einen sogenannten Audioschuh an einen Empfänger angeschlossen werden. Diese Anlagen erfordern keinen Umbau und können mobil an verschiedenen Veranstaltungsorten eingesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2004 Aktenzeichen: 10-5
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Nied: Zukunft von Sportveranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet - Niddakampfbahn und GeorgshofVOB 602.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1244 entstanden aus Vorlage: OF 1280/6 vom 18.08.2025 Betreff: Nied: Zukunft von Sportveranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet - Niddakampfbahn und Georgshof Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Zieht der Magistrat Konsequenzen aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 26.06.2025 und wird er künftig sicherstellen, dass Veranstaltungen des Frankfurter Polo-Clubs e. V. sowie anderer gemeinnütziger Vereine im Landschaftsschutzgebiet (an der Niddakampfbahn/am Georgshof) genehmigt werden? 2. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um künftig eine abgestimmte und transparente Kommunikation zwischen den Dezernaten und dem Oberbürgermeister sicherzustellen - insbesondere bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen? 3. Warum hat die Stadt Frankfurt die zunächst eingelegte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 26.06.2025 wieder zurückgezogen, und welche rechtlichen oder politischen Erwägungen lagen dieser Entscheidung zugrunde? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Schulhof LiebfrauenschuleVOB 102.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1245 entstanden aus Vorlage: OF 1684/1 vom 16.08.2025 Betreff: Schulhof Liebfrauenschule Vorgang: V 1201/25 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, ergänzend folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird der Spielplatz wieder aufgebaut und das Klettergerüst wieder freigegeben? 2. Wann wird der Vorderhof die seitens der Schule gewünschte Beschattung erhalten? Begründung: Der Bereich um den eingezäunten Baum ist seit einer gefühlten Ewigkeit abgesperrt und von den Kindern nicht nutzbar, inkl. zahlreicher Fahrradständer. Inzwischen wurde auch noch der Spielplatz abgebaut und das neue Klettergerüst eingezäunt. Dieser Zustand ist nicht länger zumutbar. Darüber hinaus wird eine Beschattung des Vorderhofes dringend benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.05.2025, V 1201 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 34 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 67-0
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Segmentdeckel Gleisvorfeld prüfenVOB 1102.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1246 entstanden aus Vorlage: OF 1693/1 vom 16.08.2025 Betreff: Segmentdeckel Gleisvorfeld prüfen Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der Deutschen Bahn zu prüfen und zu berichten, ob durch einen oder mehrere Segmentdeckel im Gleisvorfeld des Hauptbahnhofes neue Quartiere mit dringend benötigten Wohnungen, Grünflächen und Radwegen geschaffen werden können. Begründung: Musterbeispiele für gelungene Segmentdeckel gibt es z. B. in Hamburg, Paris und New York: - Hamburg, A7-Deckel (Stellingen/Schnelsen/Altona): Segmentdeckel über die Autobahn A7 auf drei Abschnitten (je 500 bis 2.300 Meter) mit Nutzung vor allem für Parks, Kleingärten und Sportplätze. - Paris, Rive Gauche/Gare d'Austerlitz: Deckelung und Verbauung über Teilen der Bahntrasse zwischen Gare d'Austerlitz und Bibliothèque Nationale mit Mischung aus Wohnungen, Büros, Grünflächen und öffentlichem Raum. Es handelt sich um ein langfristiges Projekt seit den 1990ern mit stufenweiser Umsetzung. - Paris, Batignolles/Gare Saint-Lazare: Teilweise Überdeckelung mit einem neuen Park. - Paris, Montparnasse: Massive Komplettüberbauung schon in den 1980ern. Es wurde ein Park mit 500 Bäumen und modernen Skulpturen angelegt sowie eine ruhige Aufenthaltsfläche im städtischen Umfeld. - New York City, Hudson Yards: Überbauung der westlichen Bahnanlagen von Penn Station mit einem Massivdeckel. Ein neues Quartier mit Wohnungen, Büros, öffentlichem Park, Schule, Kultur- und Geschäftsflächen ist entstanden. Durch die gute technologische Umsetzung gilt es als Vorzeigeprojekt zur innerstädtischen Verwertung überdeckter Infrastrukturflächen. - New York City, Atlantic Yards: Überbauung mit Wohn- und Geschäftsquartieren, Barclays Center (NBA-Arena). In den 1990er-Jahren erarbeitete die Deutsche Bahn bereits ein Konzept, den Kopfbahnhof in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof zu verwandeln - mit großzügiger Überbauung des Gleisvorfelds durch Parkflächen und Quartiere. Aufgrund der Kosten wurde das Projekt nicht weiterverfolgt. Daher könnte man heute eine Deckelung der Gleisanlagen alternativ prüfen, um diese Fläche einer weiteren sinnvollen Nutzung zuzuführen. Paris, Montparnasse; Quelle: Wikipedia Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2031
VOB 11AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Instandsetzung GalluswarteVOB 102.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1247 entstanden aus Vorlage: OF 1704/1 vom 04.08.2025 Betreff: Instandsetzung Galluswarte Vorgang: OM 688/21 OBR 1; ST 2341/22 Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie der Sachstand zur Sanierung der Galluswarte ist. Er möge dabei insbesondere auf die in der letzten Stellungnahme vom 10.10.2022, ST 2341, erwähnte geplante Sanierung der Außenfassade sowie der Dacheindeckung eingehen und zu den Möglichkeiten der Illumination der Außenansicht berichten. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, von seinen Plänen zu berichten, die im Gebäude installierten Toiletten zu sanieren sowie die Trinkhalle zu erneuern. Welche Kosten verursacht die denkmalgerechte Instandsetzung und Gestaltung? Begründung: Der Magistrat berichtete zuletzt in der Stellungnahme vom 10.10.2022, ST 2341, von der Notwendigkeit der Sanierung der Galluswarte, nachdem der Ortsbeirat eine Illuminierung des Gebäudes gefordert hatte. Der Außeneindruck des Baudenkmals ist bedauerlicherweise weiterhin schlecht. Insbesondere der Putz bröckelt beständig vom Gebäude. In den jahrzehntealten Planungen aus dem Programm "Soziale Stadt" war eine Umgestaltung des Bereichs mit Grünelementen und einer erneuerten Trinkhalle angedacht, wurde jedoch nie umgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 688 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2341 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Viel geplant - nichts umgesetzt: Wie ist der Stand der Erneuerung von Grünflächen im Gallus/Europaviertel?VOB 102.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1248 entstanden aus Vorlage: OF 1707/1 vom 12.08.2025 Betreff: Viel geplant - nichts umgesetzt: Wie ist der Stand der Erneuerung von Grünflächen im Gallus/Europaviertel? Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Stand der lange geplanten Baumaßnahmen im Gallus/Europaviertel zu beantworten: 1. Wie ist der Stand der Neuplanung des Güterplatzes, wann soll mit den Umbauarbeiten begonnen werden und warum verzögert sich die Maßnahme weiterhin? 2. Wann wird endlich mit den Umbauarbeiten des Wasserturmparks begonnen und warum verzögert sich die Maßnahme weiterhin? 3. Wann wird endlich mit den Umbauarbeiten der Grünfläche West begonnen und warum verzögert sich die Maßnahme weiterhin? Begründung: Die Menschen im Gallus/Europaviertel warten seit vielen Jahren auf die ihnen versprochenen Grünflächen. Doch weiterhin sind trotz wiederholter Versprechen und Ankündigungen keine Bauaktivitäten zu beobachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2013 Antrag vom 04.01.2026, OF 1839/1 Aktenzeichen: 67-0
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Bezahlen per Kennzeichenerkennung in ParkgaragenVOB 102.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1249 entstanden aus Vorlage: OF 1716/1 vom 12.08.2025 Betreff: Bezahlen per Kennzeichenerkennung in Parkgaragen Ab wann ist in städtischen Parkgaragen das Bezahlen per Abbuchung mittels Registrierung möglich, ohne dass der Parkende noch den Bezahlautomaten aufsuchen muss? Begründung: Derzeit muss die parkende Person in städtischen Parkhäusern trotz Kennzeichenerkennung noch am Automaten (per Eingabe seines Kennzeichens) bezahlen. In einigen privaten Parkhäusern wurde bereits eingerichtet, dass durch eine hinterlegte Registrierung des Fahrzeugs die Bezahlung des Parkens beim Hinausfahren direkt von der Kreditkarte belastet wird. Dies vereinfacht und beschleunigt den Prozess der Bezahlung und könnte zudem der städtischen Gesellschaft nützliche Informationen zum Parkverhalten von Stammkunden liefern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1208 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Automatisierte Parktürme statt flächenintensiver Parkhäuser?VOB 102.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1250 entstanden aus Vorlage: OF 1717/1 vom 12.08.2025 Betreff: Automatisierte Parktürme statt flächenintensiver Parkhäuser? 1. Sieht der Magistrat die Möglichkeit des Umbaus von bestehenden Parkgaragen, um mehr Fahrzeuge pro Quadratmeter unterbringen zu können? 2. Plant der Magistrat die Umsetzung von automatisierten Parktürmen, z. B. als Park-and-Ride-Anlagen oder Quartiersgaragen, in Frankfurt ? 3. Ist es möglich, durch die Nutzung von automatisierten Parktürmen mehr Fläche für Wohnungen und/oder Entsiegelung zu schaffen? 4. Ist es möglich, bei Neubauten Parktürme statt Parkgaragen vorzuschreiben? Begründung: Automatisierte Parktürme ermöglichen über die Paternoster-Technologie eine sehr effiziente und platzsparende Verstauung von Fahrzeugen. In herkömmlichen Parkgaragen (Parkhäusern) ist derzeit jedoch der umgekehrte Trend zu sehen, indem Fahrzeuge immer breiter und länger werden und damit immer weniger Autos auf den bestehenden Flächen abgestellt werden können. In viele Parkhäuser passen die teils mehr als 2,20 Meter breiten Fahrzeuge gar nicht mehr konfliktfrei hinein. Es braucht daher auch im MIV neue Ideen, um der Flächenkonkurrenz innovativ zu begegnen. Link: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/parkturm-muenchen-loesung-parkplatzmangel-v epa-li.3219549 Bild: Photo: VePa Vertical Parking GmbH Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1206 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Frankfurt-Pass für Senioren ergänzenVOB 102.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1251 entstanden aus Vorlage: OF 1719/1 vom 16.08.2025 Betreff: Frankfurt-Pass für Senioren ergänzen Vorgang: B 331/22 Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob es geplant ist, noch zielgruppenspezifische Angebote für Senioren in den Frankfurt-Pass aufzunehmen und wenn ja, welche und wann. Solche Angebote wären z. B. reduzierte RMV-Tageskarten, Sport- und Gesundheitskurse, Seniorenfahrten, Senioren-/Seniorinnen-Sportangebote und -veranstaltungen. Begründung: Andere Kommunen in Hessen haben ihren ursprünglichen Seniorenpass bereits in die Leistungen des allgemeinen kommunalen Passes überführt. Obwohl im o. g. Bericht angedeutet, wurden bisher keine speziellen Angebote für Senioren/Seniorinnen ergänzt. Zwar gibt es ein Seniorenticket Hessen Jahresabo, doch dieser lohnt sich nicht für Gelegenheitsfahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 331 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1965 Aktenzeichen: 51
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - GötterbauminvasionVOB 602.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1252 entstanden aus Vorlage: OF 1720/1 vom 12.08.2025 Betreff: Götterbauminvasion Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, was er gegen die Ausbreitung des Götterbaumes im Ortsbezirk 1 bisher unternimmt und in Zukunft zu unternehmen gedenkt. Insbesondere wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wer hinsichtlich des Bewuchses des Eschenheimer Turms mit Götterbäumen für die Gefahrenabwehr zuständig ist. Sollte die Zuständigkeit beim Magistrat liegen, so wird dieser gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Der Götterbaum (Ailanthus altissima) ist giftig und gefährdet aufgrund der Verdrängung heimischer Arten die Biodiversität im Ortsbezirk. Da er auf der Liste der invasiven gebietsfremden Arten mit unionsweiter Bedeutung steht, ist seine Bekämpfung mit dem Ziel der Verhinderung einer weiteren Ausbreitung für die Mitgliedstaaten verpflichtend. Der nunmehr festgestellte Bewuchs des Eschenheimer Turms gefährdet durch die Wurzeln die Substanz des denkmalgeschützten Bauwerkes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2106 Beratung im Ortsbeirat: 1
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Sachstand zur Gedenkplatte für Günter SareVOB 102.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1253 entstanden aus Vorlage: OF 1721/1 vom 17.08.2025 Betreff: Sachstand zur Gedenkplatte für Günter Sare Vorgang: OM 6007/24 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah zum Stand der Umsetzung der Anregung vom 29.10.2024, OM 6007, zu informieren. Begründung: Insbesondere vor dem 40. Jahrestag des Todes gibt es vermehrt Nachfragen aus der Bevölkerung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6007 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2043 Aktenzeichen: 60-3
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Nied: Spielplätze in der Werner-Bockelmann-StraßeVOB 702.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1254 entstanden aus Vorlage: OF 1278/6 vom 18.08.2025 Betreff: Nied: Spielplätze in der Werner-Bockelmann-Straße Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. ob es für die drei kleinen Spielplätze in der Werner-Bockelmann-Straße gegenüber der Hausnummern a) 69; b) 131; c) 211 Planungen zur Weiterentwicklung oder zur erneuten Ausstattung mit Spielgeräten gibt; 2. welche städtischen Planungen für das Grundstück zwischen den Hausnummern 20 und 48 bestehen, welches zuletzt als Ausweichquartier für den Kindergarten Grüne Winkel genutzt wurde. Zugleich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob dieses Grundstück für die Errichtung eines größeren Spielplatzes geeignet wäre. Begründung: Die drei genannten kleinen Spielplätze in der Werner-Bockelmann-Straße verfügen jeweils über einen Sandkasten, jedoch kaum noch über weitere Spielgeräte. In früheren Jahren waren diese Plätze besser ausgestattet, doch wurden nach und nach Geräte entfernt. Es stellt sich daher die Frage, welche Nutzung die Stadt künftig für diese Flächen vorsieht. Auch für das derzeit brachliegende Grundstück zwischen Hausnummer 20 und 48, das zuletzt als Ausweichquartier für den Kindergarten Grüne Winkel diente, ist eine Klärung der zukünftigen Nutzung sinnvoll. Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe zur Kita Kunterbunt und könnte gegebenenfalls für einen größeren Spielplatz genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1942
VOB 7AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758)B01.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 01.09.2025, B 318 Betreff: Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6161 - OA 498/24 OBR 6, B 108/25 - zu I. 1. Die Fläche wird derzeit unter anderem als Spiel- und Bolzplatz sowie als Abstellfläche für Kfz-Stellplätze genutzt. Die Grundstückseigentümerin gestattet die Nutzung als öffentlichen Spiel- und Bolzplatz auf vertraglicher Grundlage. Nun plant sie die Bebauung mit zwei Mehrfamilienhäusern, einer Kita und einer Tiefgarage. Das Vorhaben wird seit mehreren Jahren beraten. Der Magistrat hat sich dabei für eine hochwertige Gestaltung der Freiflächen und den Erhalt eines Ballspielplatzes eingesetzt. Im Rahmen des Neubauvorhabens ist daher ein neuer Bolzplatz mit einer Fläche von rund 260 m² vorgesehen, der unter anderem für Streetball und Fußball genutzt werden kann. Zusätzlich wird im geschützten Innenbereich der Bebauung ein öffentlich zugänglicher Spielplatz mit hochwertigen Spielgeräten für alle Altersgruppen errichtet. Geplante Angebote umfassen unter anderem ein Schachspiel und ein Klettergerüst. Gemäß Hessischer Bauordnung muss ein Spielplatz für Kleinkinder in unmittelbarer Nähe der Wohnungen nachgewiesen werden. Diese Anforderung wird von der Grundstückseigentümerin erfüllt, wobei es keine rechtlichen Vorgaben zur genauen Gestaltung oder Ausstattung gibt. Sowohl der bestehende als auch der geplante (Ball-)Spielplatz sind für Kinder zwischen 3 und 14 Jahren ausgelegt. Kinderlärm führt laut § 22 Satz 1a BImSchG nicht zu schädlichen Umweltauswirkungen, sodass keine Nutzungskonflikte mit der Wohnbebauung zu erwarten sind. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wird ein Freiflächenkonzept vorgelegt, das einer fachlichen Prüfung durch die zuständigen Behörden unterliegt. zu I. 2. Der für das Bauvorhaben erforderliche Stellplatznachweis gemäß Stellplatzsatzung soll durch eine Tiefgarage erbracht werden. Zusätzlich zu den Stellplätzen für die neuen Bewohnerinnen und Bewohner werden dort weitere Stellplätze für die bestehende Nachbarschaft bereitgestellt. Der Magistrat hat sich frühzeitig dafür eingesetzt, dass für die übrigen Stellplätze Ersatzparkraum geschaffen wird, und wird sich weiterhin für eine Realisierung engagieren. Die Grundstückseigentümerin prüft derzeit mögliche Flächenoptionen in der Umgebung des Baugrundstücks. zu II. 1. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurden die zuständigen Fachbehörden ordnungsgemäß beteiligt. Eine gesetzliche Beteiligung des Stadtschulamts und des Kinderbüros ist nicht vorgesehen. Eine Baugenehmigung darf nur versagt werden, wenn die rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten werden. Ein solcher Fall liegt hier nicht vor. zu II. 1. a) Die geplante Nachverdichtungsmaßnahme liegt im Grundschulbezirk der Minna-Specht-Schule. Laut Stellungnahme des Stadtschulamtes hat diese Schule auch zukünftig genügend Kapazitäten, um die zusätzlichen 8 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang aufzunehmen. Im Rahmen des Neubauvorhabens ist eine 5-gruppige Kindertageseinrichtung vorgesehen. Diese wird 10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, 40 Kindergartenplätze und 40 Hortplätze für Grundschulkinder umfassen. Zusätzliche Kita-Maßnahmen in Schwanheim sind nicht erforderlich. zu II. 1. b) Die Erschließung der Henriette-Fürth-Straße ist gewährleistet. zu II. 1. c) Im Verlauf der Bauberatung hat sich der Magistrat vor allem für einen Ersatz des Bolzplatzes sowie für den Nachweis von zusätzlichem Ersatzparkraum eingesetzt. Bei der Ausgestaltung der Spielfreiflächen im geplanten Bauvorhaben werden bestimmte Qualitätsanforderungen berücksichtigt, um die Entwicklung der Kinder zu fördern. Es ist ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Spielangebot für alle Altersgruppen geplant. zu II. 2. Laut Stellungnahme des Polizeipräsidiums wurden im Jahr 2024 im Bereich der Henriette-Fürth-Straße insgesamt Straftaten im hohen zweistelligen Bereich registriert. Im Vergleich zu nahegelegenen Örtlichkeiten ist dies insgesamt ein eher niedriges Aufkommen. Außerdem wurden keine besonderen Auffälligkeiten oder Schwerpunkte festgestellt. Die Aussage einer erhöhten Kinder- und Jugenddelinquenz wurde nicht bestätigt. zu III. Die vorliegende Abfassung des Berichts wurde, basierend auf der Anregung des Ortsbeirats 6 "Keine Verdichtung zulasten der Kinder" (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758), unter Beteiligung verschiedener Dezernate erstellt. Die eingeholten Auskünfte haben ergeben, dass eine Überarbeitung des Gesamtkonzepts nicht erforderlich ist. Das Konzept wurde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens umfassend durch die zuständigen Fachämter geprüft. Eine Baugenehmigung liegt mittlerweile vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.10.2024, OA 498 Bericht des Magistrats vom 07.03.2025, B 108 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 318 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 318 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6870, 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 02.12.2025 Aktenzeichen: 61-00
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Mieter*innenschutz fördern - Gutscheine ausstellenB01.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 01.09.2025, B 319 Betreff: Mieter*innenschutz fördern - Gutscheine ausstellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5609 - E 66/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 434/24 - Zwischenbericht: Bezugnehmend auf den B 434 vom 02.12.2024 hat sich der Sachverhalt weiter konkretisiert. Aktuell finden letzte Abstimmungen statt. Im ersten Halbjahr findet ein Gespräch mit den Mieterschutzvereinen statt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 66 Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 434 Bericht des Magistrats vom 14.04.2025, B 148 Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 6 Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 27 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 319 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6690, 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 28.10.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Quartiersplatz Albusstraße in „Anni-und-Erwin-Levi-Platz“ benennenB01.09.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 01.09.2025, B 320 Betreff: Quartiersplatz Albusstraße in "Anni-und-Erwin-Levi-Platz" benennen Vorgang: OI 107/25 OBR 1 Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird den Initiativbeschluss OI 107 des Ortsbeirats 1 vom 24.06.2025, den neu entstehenden Quartiersplatz Albusstraße/Ecke Breite Gasse in "Anni-und-Erwin-Levi-Platz" zu benennen, umsetzen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Fläche aufgrund der Nutzung als Baustelleneinrichtung der Öffentlichkeit voraussichtlich noch bis Frühsommer 2026 nicht zur Verfügung stehen wird. Die finale und sichtbare Umsetzung des Beschlusses mit der Anbringung der Straßennamenschilder und Zusatzschilder wird somit erst nach Beendigung der derzeitigen Nutzung erfolgen können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 24.06.2025, OI 107 Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 03.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 72 Beschluss: Die Vorlage B 320 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6643, 42. Sitzung des OBR 1 vom 21.10.2025 Aktenzeichen: 62-2
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Benennung eines Weges im Ortsbezirk 7 (Praunheim) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat 7M01.09.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 01.09.2025, M 122 Betreff: Benennung eines Weges im Ortsbezirk 7 (Praunheim) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat 7 I. Straßenbenennung Ortsbezirk 7 Stadtteil Praunheim Stadtbezirk 422 und 425 Benennung von Straßen Der am nordwestlichen Niddaufer in Praunheim verlaufende Weg zwischen Praunheimer Brücke und Willi-Petri-Steg soll einen amtlichen Straßennamen bekommen. Als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat wird Folgendes vorgeschlagen: Der im Lageplan farblich markierte Weg soll einen Namen erhalten. Passend zu der historischen Flurbezeichnung "Im grossen Werth" schlägt der Magistrat vor, den Wegabschnitt zwischen Praunheimer Brücke und Willi-Petri-Steg in "Im Großen Werth" zu benennen. II. Der unter der Ziffer I. vorgeschlagenen Benennung wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Für den Kleingartenverein Praunheim e.V. wird eine postalische Adresse benötigt. Der entlang des Niddaufers verlaufende Weg zwischen Praunheimer Brücke und Willi-Petri-Steg, über den der Kleingartenverein ausschließlich zugänglich ist, muss daher benannt werden. B. Alternativen Keine. Die Benennungsmaßnahme ist aus polizeilichen, postalischen und Orientierungsgründen erforderlich. C. Lösung Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt a.M. sind Straßennamen insbesondere von historischen Flur- und Gewannbezeichnungen, von lokalen historischen Gegebenheiten, bedeutsamen Ereignissen oder von um das Gemeinwohl verdienten Persönlichkeiten herzuleiten. Da sich die Fläche des Kleingartenvereins nahezu vollständig mit dem um das Jahr 1900 "Im grossen Werth" bezeichneten Gewann deckt, bietet sich die Benennung in "Im Großen Werth" an. Überdies kann mit dem neuen Straßennamen das Namensgebiet "Gewannbezeichnung Praunheim", dem auch die benachbarten Straßen "An der Bitz" und "Buchbornstraße" angehören, zweckdienlich erweitert werden. D. Kosten Die Kosten für die Herstellung und Montage der Straßennamenschilder trägt die Stadt Frankfurt am Main. Anlage 1_Lageplan (ca. 640 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Sonstiger Antrag vom 10.02.2026, OS 47/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 03.09.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage M 122 wird abgelehnt. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat zeitnah einen Namen für Benennung des Weges vorlegen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF Beschlussausfertigung(en): § 6646, 41. Sitzung des OBR 7 vom 21.10.2025 Aktenzeichen: 62-2
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Kein Beschluß zur Verstetigung der Umgestaltungen in Grüneburgweg und Kettenhofweg vor KlageentscheidOFOB 201.09.2025 · CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2025, OF 1225/2 Betreff: Kein Beschluß zur Verstetigung der Umgestaltungen in Grüneburgweg und Kettenhofweg vor Klageentscheid Der Ortsbeirat möge beschließen: Die vom Verkehrsdezernenten geforderten Beschlüsse des Ortsbeirats zur Verstetigung der Umgestaltungen im Grüneburgweg und im Kettenhofweg sollen zurückgestellt werden, bis die vor kurzem eingereichte Klage vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht gegen die Umgestaltungen entschieden wurde. Begründung: Die Verstetigung der Maßnahmen der Umgestaltung zur Fahrradstrasse bedeuten Investitionen von mehreren Hundertausend Euro. Ein Ausgang der Klage ist ungewiss, es wäre unverantwortlich in Zeiten knapper Budgets Steuergelder der Bürger für Massnahmen einzusetzen, die dann wieder zurückgebaut werden müssen. Eine Entscheidung über die Verstetigung sollte daher vertagt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.08.2025, OF 1182/2 Antrag vom 25.08.2025, OF 1183/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1182/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1225/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1183/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1225/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7642 2025 1. Die Vorlage OF 1182/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor an das Ende des vorletzten Spiegelstrichs der folgende Wortlaut angehängt wird: "Der Seniorenbeirat der Stadt Frankfurt ist einzubeziehen." 2. Die Vorlage OF 1225/2 wird im Rahmen der Vorlage OF 1182/2 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7643 2025 1. Die Vorlage OF 1183/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz des vorletzten Spiegelstrichs wie folgt lautet: "Der Behindertenbeauftragte und der Seniorenbeirat der Stadt Frankfurt sind im Planungsprozess einzubeziehen." 2. Die Vorlage OF 1225/2 wird im Rahmen der Vorlage OF 1183/2 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung); FDP und BFF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Annahme); FDP und BFF (= Enthaltung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - E-Ladesäulen in SchwanheimOFOB 601.09.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2025, OF 1286/6 Betreff: E-Ladesäulen in Schwanheim Der Antrag TOP 8 geht an dem aus der Bürgerschaft an den Ortsbeirat 6 herangetragenen Bedürfnis vorbei. Auf dem Gelände der TuS 1872 Schwanheim e.V. kann die Stadt Frankfurt keine Ladesäulen errichten. Das ist Privatangelegenheit des Vereins. Vielmehr geht es in der an den Ortsbeirat 6 herangetragenen Bitte darum, außerhalb einer größeren Ausschreibung für die Errichtung einer 44 KW E-Ladesäule im öffentlichen Raum an der Saarbrückerstraße in Höhe der Hausnummer 4 zu sorgen. Dies vorausgeschickt, wird beantragt, der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, auf der Saarbrückerstraße in Höhe der Hausnummer 4 eine AC 44 KW E-Ladesäule wegen des dringenden Bedarfs außerhalb eines größeren Ausschreibungsverfahrens aufzustellen, weil es in Schwanheim noch keine E-Ladesäule gibt und um damit dem Beispiel anderer Stadtteile der Stadt Frankfurt zu folgen. Um Kosten zu sparen, könnte diese Ladesäule zusammen mit den DC-Ladesäulen erreichtet werden, die die Mainova auf dem Gelände der TuS 1872 Schwanheim e.V. plant. Begründung: Da es noch keine öffentliche E-Ladesäule in Schwanheim gibt, kann nicht auf eine "große Lösung" gewartet werden, deren Durchführung eventuell noch mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Die Lage bietet sich für die Errichtung der E-Ladesäule an, weil - hier verhältnismäßig wenig fließender Verkehr ist, - in diesem Bereich weniger Parkdruck herrscht und - die Lage gleichwohl zentral ist, sodass ein Bummel durch den Stadtteil für das Aufladen des Fahrzeugs genutzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.08.2025, OF 1257/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7271 2025 Anregung an den Magistrat OM 7272 2025 1. Die Vorlage OF 1257/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "auf" durch das Wort "vor" und im Tenor das Wort "auf" durch die Wörter "im öffentlichen Raum vor" ersetzt wird sowie im Tenor hinter "(Saarbrücker Straße)" die Wörter "über einen privaten Anbieter" und in der Begründung die Sätze "[. .] und bereits direkt auf dem angrenzenden Gelände der TuS 1872 Schwanheim e.V. die Errichtung von zwei DC-Ladestationen geplant ist. Die zusätzlichen zwei AC-Ladestationen im öffentlichen Raum wären deshalb sicherlich technisch einfach zu realisieren" ergänzt werden. 2. Die Vorlage OF 1286/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz vollständig gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, Linke, FDP und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung). zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelung im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-BahndammOFOB 601.09.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2025, OF 1287/6 Betreff: Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelung im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-Bahndamm Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, umgehend die Verkehrsführung über das Ordnungsamt so zu organisieren, dass die Verkehrssicherheit sofort erhöht und ein Abfluss des PKW-Verkehrs auf die Oeserstraße und die Birminghamstrasse, optimiert wird. Diese Bitte betrifft das Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und dem S-Bahndamm. Aktuell (Stand 31.08.2025) ist "Auf dem Gleichen" zwischen den Hausnummern 21-37 das Verkehrszeichen 220-20 "Einbahnstraße rechtsweisend" und das Verkehrszeichen 220-10 "Einbahnstraße linksweisend" angebracht, abhängig von der Straße, aus der man auf den Bereich zufährt. Ein Schild (220-20) steht aktuell vor dem Haus Nr. 37. Vor der Hausnummer 10 steht das linksweisende Schild (220-10. Das Verkehrszeichen 267 "Verbot der Einfahrt" ist auf Höhe der Hausnummern 10 und 21 in Richtung Birminghamstraße aktuell nicht angebracht! Das kann jederzeit zu Unfällen führen. Deshalb biegen Autos momentan von der Coventrystraße rechts ab in die Straße "Auf dem Gleichen", um auf die Birminghamstrasse zu kommen. Das 16. Revier teilte telefonisch mit, dass dort überhaupt keine Einbahnstraßenregelung vorgesehen ist. Das ist gefährlich, da die Buslinie 59 und der komplette übrige PKW-Verkehr genau diesen Straßenabschnitt von der Birminghamstraße kommend nutzt, um die Baustelle am Bahnübergang an der Oeserstraße zu umfahren. Aktuell ist auf Höhe der Coventrystraße 27 das Verkehrszeichen 267 "Verbot der Einfahrt" in Fahrtrichtung Birminghamstrasse aufgestellt. Der PKW-Verkehr aus der Straße "Im Sechholder" kommend, wird so gezwungen, links in die Coventrystraße abzubiegen. Die Aufhebung des Verbots der Einfahrt zwischen den Hausnummern 27-37 der Coventrystraße, die es dort schon gegeben hat, würde die Verkehrsbelastung an anderer Stelle im Quartier reduzieren und einen besseren Verkehrsabfluss herbeiführen. Antragspunkt 1: Dauerhafte Etablierung eines Einfahrtverbots auf Höhe der Hausnummern 10 und 21 der Straße "Auf dem Gleichen" in Fahrtrichtung Birminghamstrasse. Antragspunkt 2: Dauerhafte Aufhebung des Einfahrtverbots auf Höhe der Coventrystraße 27 in Fahrtrichtung Birminghamstrasse. Begründung: Siehe Antragstext Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main Grüne Pfeile: Verkehrsführung, nach Neuordnung der Einfahrtsverbote A1 roter Balken: Etablierung Einfahrtsverbot in Fahrtrichtung Birminghamstraße A2 roter Balken: Aufhebung Einfahrtsverbot in Coventrystraße in Fahrtrichtung Birminghamstraße Lila Pfeile: Umfahrung der Baustelle am Bahnübergang für PKW die wieder auf die Oeserstraße in Richtung Alt-Nied fahren wollen, inkl. Buslinie 59 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.09.2025, OF 1288/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 71 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7289 2025 Anregung an den Magistrat OM 7290 2025 1. Die Vorlage OF 1287/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Wörter "Dauerhafte Etablierung eines Einfahrtverbots" durch die Wörter "Während der Bauarbeiten und Umleitung der Buslinie 59" ersetzt und diesem Satz die Wörter "ein Einfahrtverbotsschild anzubringen" ergänzt werden. 2. Die Vorlage OF 1288/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU und fraktionslos zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Zentrum der islamischen Kultur - Belästigungen für die Bürger:innen minimierenOFOB 1101.09.2025 · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2025, OF 542/7 Betreff: Zentrum der islamischen Kultur - Belästigungen für die Bürger:innen minimieren Das Zentrum der islamischen Kultur an der Eschborner Landstraße wurde durch das Bundesinnenministerium bereits vor einem Jahr geschlossen. Eine Klage gegen diese Schließung läuft noch. Vor dem Zentrum finden weiterhin Veranstaltungen statt, die zu erheblichen Lärmbelästigungen für die Bürger:innen führen. Zudem gibt es Verkehrsbehinderungen und der Linienbus muss umgeleitet werden. Da die Veranstaltungen regelmäßig in Anwesenheit der Polizei stattfinden, ist davon auszugehen, dass diese Veranstaltungen ordnungsgemäß als Versammlungen angemeldet wurden und keine Möglichkeit eines Verbots durch die Stadt Frankfurt besteht, solange keine rechtswidrigen Handlungen von der Versammlung ausgehen. Einzig im Dialog mit dem Anmeldenden besteht die Möglichkeit die Belästigungen für die Anwohner:innen zu reduzieren. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat: 1. Im Dialog mit den Anmeldenden zu treten um zu bewirken, dass die Lärmbelästigungen abgestellt oder zumindest minimiert werden. Zudem sollte sichergestellt werden, dass der Bus ungehindert passieren kann. 2. Rechtlich zu klären, ob die Versammlungen nach einem abschließenden Urteil über die verfügte Schließung weiterhin angemeldet werden dürfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.07.2025, OF 540/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7268 2025 1. Die Vorlage OF 540/7 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 542/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Korrektur der Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg 2024OFOB 1201.09.2025 · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2025, OF 619/12 Betreff: Korrektur der Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg 2024 Vorgang: OI 83/24 OBR 12 Korrigierend zur OI 571/12, die versehentlich fehlerhafte Angaben enthielt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), aus diesem Sonderetat 1. die Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. (IG Riedberg) und 2. den Kerbeverein Kalbach e. V. jeweils mit einem Höchstbetrag von je bis zu 6.000 Euro zu unterstützen, um die Durchführung von Veranstaltungen, die der traditionellen Stadtteilkultur dienen, zu unterstützen, konkret die beiden Weihnachtsmärkte und Sommerfeste 2024 in Kalbach und Riedberg. Begründung: Siehe OI 571/12. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Volt Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 06.12.2024, OI 83 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 6 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Schmidt gemäß § 25 HGO an der Abstimmung nicht teilgenommen hat. Beschluss: Initiative OI 117 2025 Die Vorlage OF 619/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "1. Die Ortsbeiratsinitiative vom 06.12.2024, OI 83, wird aufgehoben. 2. Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats ‚Stadtteilfeste unterstützen'), gebeten, der Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. (IG Riedberg) für die Durchführung von Veranstaltungen, die der traditionellen Stadtteilkultur dienen, konkret das Sommerfest 2024 und der Weihnachtsmarkt 2024 auf dem Riedberg, jeweils Mittel in Höhe von bis zu 6.000 Euro zur Verfügung zu stellen und das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Durchfahrtssperren im südöstlichen RiedbergOFOB 1201.09.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2025, OF 623/12 Betreff: Durchfahrtssperren im südöstlichen Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die illegale Befahrung des Weges am Lärmschutzwall der Zufahrt zur BAB 661 (Anschlussstelle Heddernheim, in der Skizze blau markiert) durch geeignete Maßnahmen nachhaltig zu unterbinden. Hierfür möge insbesondere die Errichtung von zwei horizontal schwenkbaren Schranken geprüft werden, welche sich nur so lange offenhalten lassen, wie der zur Öffnung notwendige Schlüssel im Schloss steckt. Diese sollten sinnvollerweise eine für Menschen mit Fahrrad oder Kinderwagen ausreichende Breite frei lassen, mehrspurige Fahrzeuge aber nicht durchfahren lassen. An Position 1 ist eine Umfahrung sinnvoll zu verhindern, an Position 2 kann dies leicht unter Nutzung der Gabionenwand geschehen. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Aus Richtung Kalbach kommend gibt es kein Hindernis, um den genannten Weg zu befahren, weshalb dies auch regelmäßig vorkommt. Entweder kürzen die Fahrzeuge so den Weg bis Zur Kalbacher Höhe ab oder - wenn dort der Poller korrekt vorhanden ist - sie wenden auf dem dafür zu schmalen Weg und beschädigen so die Grünflächen links und rechts des Weges. Angesichts der geringen Breite des Weges stellen Kraftfahrzeuge hier eine erhebliche Verkehrsgefahr für Fußgänger und Radfahrer dar. An der Zufahrt vom Prozessionsweg aus (Nr. 1 in der Skizze) sind zwar Poller und sichernde Steine vorgesehen, diese wurden in der Vergangenheit aber immer wieder mit einer schon fast kriminellen Energie entfernt oder beiseite geräumt. Daher soll eine dauerhafte Lösung gefunden werden, um diesen Schleichweg für den motorisierten Verkehr nachhaltig zu verhindern. Position 1: Hier wurden wieder 2 Poller entfernt. Position 2: Die Engstelle bietet sich für eine Barriere an. Quelle: Eigene Aufnahme / mit freundlicher Genehmigung Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7476 2025 Die Vorlage OF 623/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Altglas-Standort Riedbergallee 1 verbessernOFOB 301.09.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2025, OF 631/12 Betreff: Altglas-Standort Riedbergallee 1 verbessern Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8 und ggf. der Goethe-Universität, einen neuen Standort für die derzeit vor der Riedbergallee 1 stehenden Glascontainer festzulegen. Hierfür bieten sich Standorte an, die sowohl gut erreichbar sind für Nutzer und Entsorger, als auch weiter von Wohngebäuden entfernt sind als der derzeitige Standort. Die folgende Skizze enthält zwei Vorschläge. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Glascontainer vor der Riedbergallee 1 werden leider oft auch in den Abendstunden oder sonntags genutzt, was für die Anwohner:innen der nahegelegenen Wohnhäuser eine spürbare Lärmbelästigung darstellt und auch zu Beschwerden gegenüber dem Ortsbeirat geführt hat. Das Gelände der Goethe-Universität (Ortsbeirat 8) bietet sich als alternativer Standort an, weil es hier nur punktuell Wohnbebauung gibt und die Lärmbelästigung dadurch spürbar sinken würde. Standort Max-von-Laue-Straße Ecke Ruth-Moufang-Straße. Zentrale Lage für den Campus, vermutlich öffentlicher Straßenraum, weiterer Weg für Menschen vom Riedberg Quelle: Eigene Aufnahme Standort Ruth-Moufang-Straße Ecke Riedbergallee. Optimale Lage, vermutlich Grundstück der Universität Quelle: Eigene Aufnahme Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7481 2025 Die Vorlage OF 631/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der RenoiralleeOFOB 1201.09.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2025, OF 632/12 Betreff: Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der Renoirallee Der Magistrat wird gebeten, im Utrilloweg und am Ende der Renoirallee (siehe Skizze) die Leuchtmittel der neu installierten Straßenlaternen gegen solche auszutauschen, die in Helligkeit und Lichttemperatur denen der umliegenden Straßen entsprechen. Bei etwaigen weiteren Ersetzungen soll ebenfalls auf die gewohnte Lichttemperatur und -Helligkeit geachtet werden. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die im Jahr 2025 neu installierten Leuchtenköpfe strahlen erheblich heller und greller als die bisherigen Straßenlaternen in den umliegenden Straßen. Dies führt zu einer übermäßigen Beleuchtung gerade auch in den umliegenden Grundstücken und Häusern. Üblicherweise werden so helle Straßenlaternen punktuell und Fußgängerüberwegen installiert und sorgen so für eine zusätzliche Aufmerksamkeit - mitten im Wohngebiet ist dafür aber keine Notwendigkeit ersichtlich. Außerdem ist mittlerweile die Störung von Insekten und Vögeln durch die nächtliche Beleuchtung bekannt ("Lichtverschmutzung"), so dass auch aus Gründen des Naturschutzes auf unnötig helle Beleuchtung verzichtet werden sollte. Vorne: neue Laterne. Im Hintergrund: bisherige Laternen. Quelle: Anwohner, mit freundlicher Genehmigung Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7482 2025 Die Vorlage OF 632/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren HofhausstraßeOMOB 201.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7236 entstanden aus Vorlage: OF 753/11 vom 10.08.2025 Betreff: Sichere Überquerung der Hintergasse zur Zentgrafenstraße an der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 7/24 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation an der unteren Hofhausstraße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, die eine sichere Überquerung der Straße von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße und zurück ermöglichen. Die Ampelanlage in der Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße scheidet als Option aus, da der Gehweg dorthin zum größten Teil nur als Schrammbord existiert (siehe auch Vorlage EA 7). Begründung: Die Überquerung zwischen der Hintergasse und der Zentgrafenstraße gestaltet sich im Berufsverkehr sehr schwierig und ist für die Anwohnenden gefährlich. Die Hofhausstraße verläuft an dieser Stelle als S-Kurve - dadurch ist die Sicht sehr eingeschränkt. Es braucht eine Lösung, die für die Autofahrenden und Radfahrenden auf der Hofhausstraße gut sichtbar und für die Personen, die die Straße überqueren möchten, ungefährlich ist. Die Ampel an der Kreuzung zur Wilhelmshöher Straße kann nur über ein Schrammbord erreicht werden und scheidet als Alternative aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 7 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2089 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Sicherheit in der Straße An der Mainkur durch mehr LichtOMOB 1101.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7237 entstanden aus Vorlage: OF 754/11 vom 04.08.2025 Betreff: Mehr Sicherheit in der Straße An der Mainkur durch mehr Licht Der Magistrat wird gebeten, eine auskömmliche Beleuchtung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrzeuge in der Straße An der Mainkur sicherzustellen. Begründung: Gerade in der dunklen Jahreszeit und am Abend ist eine auskömmliche Beleuchtung wichtig, um Angsträume zu vermeiden. Aktuell ist im Eingangsbereich der Straße An der Mainkur nur eine einzige Straßenlaterne vorhanden. Für Anwohner der Straße An der Mainkur und Fahrgäste, die den Bahnhof "Mainkur" benutzen, ist die aktuelle Beleuchtung bei Weitem nicht ausreichend. Es sollten auf dem Weg zum Bahnhof "Mainkur" mindestens noch zwei weitere Straßenlaternen installiert und zeitnah in Betrieb genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2086 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1278 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507OMOB 1101.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7238 entstanden aus Vorlage: OF 755/11 vom 29.07.2025 Betreff: Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit a m Fußgängerüberweg auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 umzusetzen: 1. Gefahrloser Zugang vom nördlichen Rand der Hanauer Landstraße an die in Richtung Schießhüttenstraße fahrende Straßenbahn. Eine Ampelschaltung ist entsprechend einzurichten. 2. Umstellung der Fußgängerampel auf eine schnellere Schaltzeit und längere Übergangszeiten für Fußgänger oder ein zügiges, bedarfsabhängiges Signal, um die Querung sicherer zu gestalten. Die Grünphase für die Fußgänger ist zu kurz und sollte um mindestens 15 Sekunden verlängert werden. 3. Bessere Beleuchtung des Überwegs, um die Sichtbarkeit bei Dunkelheit zu erhöhen. 4. Deutlichere Markierung des Überweges. Begründung: Der Fußgängerüberweg auf Höhe der Hanauer Landstraße 507 stellt derzeit für viele Passanten - darunter auch Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen - eine erhöhte Gefahrenstelle dar. Die Haltestelle "Cassellastraße" stellt eine wichtige Verbindung zwischen Fechenheim-Nord und Alt-Fechenheim dar, insbesondere nach dem Abriss der Fußgängerbrücke, welche über das Cassella-Gelände führte. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der oft überhöhten Geschwindigkeiten der Fahrzeuge ist die Querung der Straße an dieser Stelle für Fußgänger*innen mit einem erhöhten Risiko verbunden. Fahrzeuge übersehen und erkennen die querenden Fußgänger sehr oft viel zu spät. Der zurzeit noch gesperrte südliche Fortsatz der Cassellastraße wird weiteren Fußgängerverkehr an diese Kreuzungsmöglichkeit bringen. Eine neue S-Bahn-Station mit Zugang aus der Cassellastraße wird dort ebenfalls gebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2087 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einbindung des sogenannten „Aldi-Wegs“ zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der FerdinandPorscheStraße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in GrünbereichenOMOB 1101.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7239 entstanden aus Vorlage: OF 756/11 vom 16.08.2025 Betreff: Einbindung des sogenannten "Aldi-Wegs" zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim in die jährliche Pflege für Wegeverbindungen in Grünbereichen Vorgang: OM 3160/18 OBR 11; ST 1651/18 Die mittlerweile erfolgte Ausbesserung des sogenannten "Aldi-Wegs" - einer Verkehrsfläche in der Qualität eines einfachen Privatweges im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main - hat zu einer erfreulich hohen Nutzung durch Fuß- und Radverkehr geführt. Die Verbindung zwischen der südlichen Konstanzer Straße (Wohnbebauung) und der Ferdinand-Porsche-Straße (Gewerbegebiet Carl-Benz-Straße) verkürzt zahlreiche Wege und macht für viele Nutzerinnen und Nutzer den Pkw überflüssig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, diese Wegeverbindung in das jährliche Pflegeprogramm der Stadt Frankfurt aufzunehmen, um die Verkehrsfähigkeit durch regelmäßigen Rückschnitt von begleitendem Pflanzengrün (Bäume, Brombeerhecken, Brennnesseln etc.) dauerhaft zu gewährleisten. Begründung: Auch ohne die Umsetzung eines geplanten Wohnbaugebietes und des neuen geplanten Grünzuges Fechenheim wurde an dieser Stelle ein ehemals bestehender Trampelpfad zwischen Wohngebiet und Gewerbegebiet mit Einzelhandel zu einem echten Weg aufgewertet. Die Maßnahme hat sich bewährt: Der Weg wird intensiv genutzt, reduziert überflüssigen Pkw-Verkehr und verbessert die Nahmobilität. Mit geringem Pflegeaufwand kann diese positive Entwicklung dauerhaft gesichert werden Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3160 Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1651 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1846 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1031 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 „Verbot für Kraftfahrzeige über 3,5 Tonnen“ mit Zusatzschild „Anlieger frei“ analogOMOB 1101.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7240 entstanden aus Vorlage: OF 758/11 vom 13.08.2025 Betreff: Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 "Verbot für Kraftfahrzeige über 3,5 Tonnen" mit Zusatzschild "Anlieger frei" analog der Einfahrt der Cassellastraße Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrsschild mit dem Verkehrszeichen (VZ) 250 in der Steinauer Straße 1 bis 13 an beiden Seiten durch das Verkehrsschild VZ 253 zu ersetzen. Die "Anlieger frei"-Zusatzschilder sollen jeweils erhalten bleiben. Begründung: Im hinteren Bereich der Steinauer Straße ist das Gelände im Bereich des Beginns der Orber Straße komplett neu entwickelt worden. Dort sind mehrere große Mehrfamilienhäuser entstanden. Die dort wohnenden Bürger erhalten jetzt regelmäßig Strafzettel, weil sie durch die Steinauer Straße fahren, die direkt zu deren Wohnungen führt. Der einzige andere Zugang zu den Grundstücken ist der Weg durch die Cassellastraße, welcher hingegen sehr oft versperrt ist, da sich die Fahrzeuge dort vor dem Bahnübergang stauen. Dort ist inzwischen sogar eine starke Unfallhäufigkeit aufgetreten. Der Grund ist Folgender: Wartende Fahrzeuge versuchen an die Kreuzung Orber Straße/Wächtersbacher Straße im Gegenverkehr an den stehenden Fahrzeugen vorbei vorzufahren, um zum Supermarkt oder in die Orber Straße zu gelangen. In der Vergangenheit hatte der Ortsbeirat deswegen auf der Ostseite der Kreuzung bereits eine Fortführung des Gehwegs angeregt. Die Anregung ist bisher immer noch nicht umgesetzt worden. Eine Öffnung der Steinauer Straße für Pkw würde der neuen städtebaulichen Situation gerecht werden. Die Schilder VZ 250 werden dort zukünftig ohnehin entfallen, da der Platz an der Orber Straße in absehbarer Zeit gänzlich umgewandelt wird und die Zufahrt für Pkw ohnehin nur noch über die Steinauer Straße zur Orber Straße 5 a bis f stattfinden wird, da es dann der einzige verbleibende Weg zu den Häusern ist. Quelle: Google Maps (links: Orber Straße vor der Cassellastraße; rechts: Wächtersbacher Straße in die Steinauer Straße blickend) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1847 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Trinkwasserbrunnen im RiederwaldOMOB 201.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7241 entstanden aus Vorlage: OF 760/11 vom 16.08.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Riederwald Der Ausbau von Trinkwasserbrunnen wird auch in den östlichen Stadtteilen zügig vorangetrieben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Stadtteil Riederwald einen neuen Trinkwasserbrunnen zu errichten. Dafür bieten sich der Cäcilie-Breckheimer-Platz oder der Marie-Juchacz-Platz in der Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße an. Begründung: Während der heißen Tage mit Rekordtemperaturen im August wurde von der Stadt Frankfurt erneut auf die Notwendigkeit von Trinkwasserbrunnen und kühlen Orten aufmerksam gemacht. Im Geoportal der Stadt Frankfurt zeigt sich jedoch, dass die östlichen Stadtteile bisher unterversorgt sind. Kein einziger Brunnen ist bisher in Fechenheim, Riederwald oder Seckbach verzeichnet. Durch die Neugestaltung der Plätze an der Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße sind Aufenthaltsorte geschaffen worden, die von vielen Menschen, darunter viele Kinder und alte Menschen, genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2060 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 91-50
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz in FrankfurtFechenheim, Konstanzer Straße/BodenseestraßeOMOB 501.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7242 entstanden aus Vorlage: OF 761/11 vom 16.08.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz in Frankfurt-Fechenheim, Konstanzer Straße/Bodenseestraße Vorgang: OM 6900/25 OBR 11; ST 1205/25 Vor dem Hintergrund der bereits laufenden Standortprüfung begrüßt der Ortsbeirat die in der Stellungnahme vom 21.07.2025, ST 1205, bekannt gegebene Mitteilung, dass der Spielplatz in Fechenheim, Konstanzer Straße, in die vertiefte Bewertung für die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens aufgenommen wurde. Angesichts der Lage dieses Spielplatzes - in einem Bereich ohne Nähe zu sozialen Einrichtungen oder einem Kiosk und damit ohne Zugang zu Trinkwasser - sowie der intensiven Nutzung durch eine große Zahl der 2.800 Kinder, die in Fechenheim leben, sieht der Ortsbeirat eine dringliche Notwendigkeit, dass der Magistrat diesen Standort bei der Errichtung von Trinkwasserbrunnen besonders berücksichtigt. Für viele dieser Kinder stellt der Spielplatz Konstanzer Straße eine zentrale Freizeitfläche dar, die gerade in den heißen Sommermonaten täglich und über Stunden hinweg genutzt wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zeitnah einen öffentlichen Trinkwasserbrunnen an diesem Ort bereitzustellen, damit nicht nur eine Maßnahme zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, sondern auch ein Beitrag zur gesundheitlichen Vorsorge und zur sozialen Verantwortung im öffentlichen Raum umgesetzt wird. Begründung: Der Spielplatz Konstanzer Straße ist für viele Familien und deren Kinder im Stadtteil Fechenheim ein unverzichtbarer Ort des sozialen Miteinanders und der kindlichen Entfaltung. Gerade in den Sommermonaten wird er täglich von zahlreichen Kindern besucht - oft über Stunden hinweg. In einem Umfeld, das keine Form der öffentlichen Trinkwasserversorgung bietet, entsteht eine Versorgungslücke, die gesundheitlich wie sozial relevant ist. Diese Lücke wird noch durch die in den letzten Jahren zunehmend häufiger auftretenden Hitzeperioden verschärft. Die Belastung durch hohe Temperaturen betrifft insbesondere Kinder, die sich beim Spielen körperlich verausgaben und auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr angewiesen sind. Ein Trinkwasserbrunnen würde nicht nur die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen, sondern auch ein Zeichen dafür setzen, dass öffentliche Räume kindgerecht, gesundheitsfördernd und zukunftsfähig gestaltet werden. Die Errichtung eines solchen Brunnens an diesem Ort ist eine einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme mit unmittelbarem Nutzen für die Menschen vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6900 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1205 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1972 Aktenzeichen: 91-50
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.