Trinkwasserbrunnen im Riederwald
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 11 beantragt den Bau eines neuen Trinkwasserbrunnens im Stadtteil Riederwald, um die Versorgung in den östlichen Stadtteilen zu verbessern. Dies ist besonders wichtig, da diese Gebiete während der heißen Tage im August als unterversorgt identifiziert wurden.
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Thema Kultur verfolgenAnregung
Der Ausbau von Trinkwasserbrunnen wird auch in den östlichen Stadtteilen zügig vorangetrieben.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Stadtteil Riederwald einen neuen Trinkwasserbrunnen zu errichten. Dafür bieten sich der Cäcilie-Breckheimer-Platz oder der Marie-Juchacz-Platz in der Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße an.
Begründung
Während der heißen Tage mit Rekordtemperaturen im August wurde von der Stadt Frankfurt erneut auf die Notwendigkeit von Trinkwasserbrunnen und kühlen Orten aufmerksam gemacht. Im Geoportal der Stadt Frankfurt zeigt sich jedoch, dass die östlichen Stadtteile bisher unterversorgt sind. Kein einziger Brunnen ist bisher in Fechenheim, Riederwald oder Seckbach verzeichnet. Durch die Neugestaltung der Plätze an der Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße sind Aufenthaltsorte geschaffen worden, die von vielen Menschen, darunter viele Kinder und alte Menschen, genutzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2025Sie sind hierOMOM 7241Trinkwasserbrunnen im RiederwaldDirektanregung
- 15. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2060Trinkwasserbrunnen im RiederwaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats