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Bezahlen per Kennzeichenerkennung in Parkgaragen

Vorlagentyp: V
53 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

Zusammenfassung

In diesem Auskunftsersuchen wird vorgeschlagen, das Bezahlen in städtischen Parkgaragen per Kennzeichenerkennung und Kreditkarte zu ermöglichen, um die Bezahlabläufe zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dies könnte auch der Stadt wertvolle Informationen über das Parkverhalten der Nutzer liefern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Fragen an den Magistrat

Ab wann ist in städtischen Parkgaragen das Bezahlen per Abbuchung mittels Registrierung möglich, ohne dass der Parkende noch den Bezahlautomaten aufsuchen muss?

Begründung

Derzeit muss die parkende Person in städtischen Parkhäusern trotz Kennzeichenerkennung noch am Automaten (per Eingabe seines Kennzeichens) bezahlen. In einigen privaten Parkhäusern wurde bereits eingerichtet, dass durch eine hinterlegte Registrierung des Fahrzeugs die Bezahlung des Parkens beim Hinausfahren direkt von der Kreditkarte belastet wird. Dies vereinfacht und beschleunigt den Prozess der Bezahlung und könnte zudem der städtischen Gesellschaft nützliche Informationen zum Parkverhalten von Stammkunden liefern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. August 2025OFOF 1716/1Bezahlen per Kennzeichenerkennung in ParkgaragenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 2. September 2025Sie sind hier
    VV 1249Bezahlen per Kennzeichenerkennung in Parkgaragen
    Anfrage
  3. 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 1208Bezahlen per Kennzeichenerkennung in ParkgaragenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 1
Sitzung 44 · 20.01.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 1 · 05.05.2026
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 2 · 16.06.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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