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PAR 2674 2022§ 2674ZUGESTIMMT

Umsatzsteuerpflicht der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) für die von der Stadt Frankfurt am Main im Wege der Personalgestellung zur Dienstleistung überlassenen Beschäftigten des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst (Eigenbetrieb)

Beschluss zuM_201_2022
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

18

Beschlussdatum

15. Dezember 2022

Gremiensitzung

15. Dezember 2022

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Satzung des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst zu ändern, um die Gemeinnützigkeit herzustellen und die Umsatzsteuerlast ab dem 01.01.2023 zu senken. Dies soll durch die Personalgestellung an die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH erreicht werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Der Vorlage M 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.