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Umsatzsteuerpflicht der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) für die von der Stadt Frankfurt am Main im Wege der Personalgestellung zur Dienstleistung…

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Umsatzsteuerpflicht der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) für die von der Stadt Frankfurt am Main im Wege der Personalgestellung zur Dienstleistung überlassenen Beschäftigten des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst (Eigenbetrieb) ab dem 01.01.2023; hier: Zustimmung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebs zur Herbeiführung der Gemeinnützigkeit und Absenkung der Umsatzsteuerlast aus Personalgestellung

Vorlagentyp: M
6 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Satzung des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst zu ändern, um die Gemeinnützigkeit herzustellen und die Umsatzsteuerlast ab dem 01.01.2023 zu senken. Dies soll durch die Personalgestellung an die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH erreicht werden.

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Beschlussvorschlag

Dem beigefügten Entwurf der Satzung des Eigenbetriebes Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst wird zugestimmt. Sollten im weiteren Verlauf der Umsetzung Umstände eintreten (insbesondere wegen Vorgaben der Finanzverwaltung), welche punktuelle Änderungen von Bestimmungen in dem vorgenannten Entwurf erforderlich machen, sind die Vertreter der Stadt zu den dafür erforderlichen Maßnahmen und Entscheidungen berechtigt, wenn nur auf diesem Weg das mit dem geplanten Vorhaben angestrebte Ziel einer gemeinnützigkeitskonformen Satzung umgesetzt werden kann.

Begründung

A. Zielsetzung

) Umsatzsteuer anfallen.

Die Personalgestellung unterliegt grundsätzlich dem Regelsteuersatz in Höhe von derzeit 19%. Zur Reduzierung des Steuersatzes soll der Eigenbetrieb daher gemeinnützig ausgestaltet werden. Hierdurch kann die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in Höhe von derzeit 7% erreicht werden (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 lit.

a) UStG). Nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 lit.

a) UStG findet der ermäßigte Steuersatz grundsätzlich auf Leistungen Anwendung, die gemeinnützige Körperschaften ausführen. Um von der Finanzverwaltung als gemeinnützig anerkannt zu werden, müssen insbesondere die satzungsmäßigen Anforderungen der Abgabenordnung (AO) eingehalten werden. Aus der Satzung muss sich ergeben, dass der Eigenbetrieb ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Die Abgabenordnung enthält hierfür als Anlage 1 zu § 60 AO eine Mustersatzung, an deren Wortlaut sich eine neue Eigenbetriebssatzung grundsätzlich halten muss. Im Nachgang an die Satzungsänderung ist sodann ein Antrag gemäß § 60a AO zu stellen, in dem die Finanzverwaltung bestätigt, dass die Satzung den Anforderungen der AO genügt. Die Neufassung der Satzung des Eigenbetriebes berücksichtigt die Voraussetzungen der AO. Insbesondere ist in der Satzung berücksichtigt, dass der Eigenbetrieb seine satzungsmäßigen Zwecke durch planmäßiges Zusammenwirken mit der gemeinnützigen Klinikum Frankfurt Höchst GmbH verwirklicht, die ebenfalls die Voraussetzungen der Abgabenordnung erfüllt, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke Personal gestellt wird. Zur Absicherung und zur Vermeidung von zusätzlichem Aufwand aufgrund etwaiger nachträglicher Beanstandungen durch die Finanzverwaltung wurde der Entwurf der neuzufassenden Satzung mit dem Finanzamt formlos abgestimmt. Die finale Bestätigung des Finanzamts steht derzeit noch aus. Aus diesem Grund sieht der Beschluss vor, dass etwaige durch das Finanzamt kommunizierte notwendige Änderungen am Entwurf der Satzung ohne erneute Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt werden können.

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 11.11.2022 der Satzungsänderung zugestimmt.

B. Alternativen

Keine.

C. Lösung

Mit der Personalgestellung erbringt die Stadt ab dem 1.1.2023 an die KFH eine steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistung nach § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG).

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die voraussichtlichen Beratungs- und Registergerichtskosten belaufen sich auf ca. EUR 6.000,00.

Anlage _Entwurf_Neufassung_Satzung (ca. 24 KB) Anlage _Vergleichsversion_Satzung (ca. 25 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. November 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 6
Sitzung 16 · 29.11.2022
TO I, TOP 44
Angenommen
Der Vorlage M 201 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFF
Ablehnung:
LinkeFraktionslos
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung) Die SPD gibt folgende Protokollerklärung zum Vortrag M 201 ab: "Die SPD fordert den Magistrat erneut auf, seine Vorlagen und Informationen rechtzeitig einzureichen und dem Ortsbeirat so rechtzeitig vorzulegen, dass dieser in die Lage versetzt wird, die Vorlagen zu prüfen, und bittet um Aufnahme dieser Rüge in die Niederschrift."

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 13 · 01.12.2022
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 201 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 13 · 12.12.2022
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung die Beratung der Vorlage M 201 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
CDULinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und LINKE. (= Beratung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 16 · 13.12.2022
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 201 auf den Ältestenausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDFRAKTION
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, und FRAKTION (= Beratung) BFF-BIG (= Enthaltung)

Ältestenausschusses
Sitzung 16 · 15.12.2022
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 15.12.2022
TO II, TOP 47
Angenommen
Der Vorlage M 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)

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