Umsatzsteuerpflicht der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) für die von der Stadt Frankfurt am Main im Wege der Personalgestellung zur Dienstleistung…
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Umsatzsteuerpflicht der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) für die von der Stadt Frankfurt am Main im Wege der Personalgestellung zur Dienstleistung überlassenen Beschäftigten des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst (Eigenbetrieb) ab dem 01.01.2023; hier: Zustimmung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebs zur Herbeiführung der Gemeinnützigkeit und Absenkung der Umsatzsteuerlast aus Personalgestellung
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Satzung des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst zu ändern, um die Gemeinnützigkeit herzustellen und die Umsatzsteuerlast ab dem 01.01.2023 zu senken. Dies soll durch die Personalgestellung an die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH erreicht werden.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBeschlussvorschlag
Dem beigefügten Entwurf der Satzung des Eigenbetriebes Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst wird zugestimmt. Sollten im weiteren Verlauf der Umsetzung Umstände eintreten (insbesondere wegen Vorgaben der Finanzverwaltung), welche punktuelle Änderungen von Bestimmungen in dem vorgenannten Entwurf erforderlich machen, sind die Vertreter der Stadt zu den dafür erforderlichen Maßnahmen und Entscheidungen berechtigt, wenn nur auf diesem Weg das mit dem geplanten Vorhaben angestrebte Ziel einer gemeinnützigkeitskonformen Satzung umgesetzt werden kann.
Begründung
A. Zielsetzung
) Umsatzsteuer anfallen.
Die Personalgestellung unterliegt grundsätzlich dem Regelsteuersatz in Höhe von derzeit 19%. Zur Reduzierung des Steuersatzes soll der Eigenbetrieb daher gemeinnützig ausgestaltet werden. Hierdurch kann die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in Höhe von derzeit 7% erreicht werden (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 lit.
a) UStG). Nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 lit.
a) UStG findet der ermäßigte Steuersatz grundsätzlich auf Leistungen Anwendung, die gemeinnützige Körperschaften ausführen. Um von der Finanzverwaltung als gemeinnützig anerkannt zu werden, müssen insbesondere die satzungsmäßigen Anforderungen der Abgabenordnung (AO) eingehalten werden. Aus der Satzung muss sich ergeben, dass der Eigenbetrieb ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Die Abgabenordnung enthält hierfür als Anlage 1 zu § 60 AO eine Mustersatzung, an deren Wortlaut sich eine neue Eigenbetriebssatzung grundsätzlich halten muss. Im Nachgang an die Satzungsänderung ist sodann ein Antrag gemäß § 60a AO zu stellen, in dem die Finanzverwaltung bestätigt, dass die Satzung den Anforderungen der AO genügt. Die Neufassung der Satzung des Eigenbetriebes berücksichtigt die Voraussetzungen der AO. Insbesondere ist in der Satzung berücksichtigt, dass der Eigenbetrieb seine satzungsmäßigen Zwecke durch planmäßiges Zusammenwirken mit der gemeinnützigen Klinikum Frankfurt Höchst GmbH verwirklicht, die ebenfalls die Voraussetzungen der Abgabenordnung erfüllt, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke Personal gestellt wird. Zur Absicherung und zur Vermeidung von zusätzlichem Aufwand aufgrund etwaiger nachträglicher Beanstandungen durch die Finanzverwaltung wurde der Entwurf der neuzufassenden Satzung mit dem Finanzamt formlos abgestimmt. Die finale Bestätigung des Finanzamts steht derzeit noch aus. Aus diesem Grund sieht der Beschluss vor, dass etwaige durch das Finanzamt kommunizierte notwendige Änderungen am Entwurf der Satzung ohne erneute Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt werden können.
Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 11.11.2022 der Satzungsänderung zugestimmt.
B. Alternativen
Keine.
C. Lösung
Mit der Personalgestellung erbringt die Stadt ab dem 1.1.2023 an die KFH eine steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistung nach § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG).
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die voraussichtlichen Beratungs- und Registergerichtskosten belaufen sich auf ca. EUR 6.000,00.
Anlage _Entwurf_Neufassung_Satzung (ca. 24 KB) Anlage _Vergleichsversion_Satzung (ca. 25 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. November 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung) Die SPD gibt folgende Protokollerklärung zum Vortrag M 201 ab: "Die SPD fordert den Magistrat erneut auf, seine Vorlagen und Informationen rechtzeitig einzureichen und dem Ortsbeirat so rechtzeitig vorzulegen, dass dieser in die Lage versetzt wird, die Vorlagen zu prüfen, und bittet um Aufnahme dieser Rüge in die Niederschrift."
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und LINKE. (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, und FRAKTION (= Beratung) BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)