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Umsatzsteuerpflicht der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) für die von der Stadt Frankfurt am Main im Wege der Personalgestellung zur Dienstleistung…

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Umsatzsteuerpflicht der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) für die von der Stadt Frankfurt am Main im Wege der Personalgestellung zur Dienstleistung überlassenen Beschäftigten des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst (Eigenbetrieb) ab dem 01.01.2023

Vorlagentyp: M
3 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Umsatzsteuerpflicht der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH zu vermeiden, indem die Beschäftigten des Eigenbetriebs in ein Arbeitsverhältnis mit der KFH übertreten. Dies soll durch eine einmalige Wechselprämie von bis zu 5 Millionen Euro unterstützt werden, um die finanziellen Belastungen ab 2023 zu minimieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Die Konditionen zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses von personalgestellten Beschäftigten des Eigenbetriebes mit der KFH bei gleichzeitiger einvernehmlicher Auflösung des einzelnen Arbeitsverhältnisses mit der Stadt Frankfurt am Main durch die Mitarbeitenden mittels Aufhebungsvertrag bis spätestens zum 31.12.2022 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Der Zusicherung eines Rückkehrrechts in das Arbeitsverhältnis mit der Stadt Frankfurt am Main für den Fall einer Liquidation der KFH wird zugestimmt.
  3. Der Bereitstellung der für die Zahlung einer Wechselprämie erforderlichen Mittel durch die Stadt Frankfurt am Main an die KFH in Höhe von einmalig bis zu EUR 5 Mio. als ergebniswirksamer Zuschuss bis zum 31.12.2022 und der Ausweisung dieses Betrags in Haushaltssatzung und Haushaltsplan wird zugestimmt. Der Zahlung einer Wechselprämie durch die Stadt Frankfurt am Main an die KFH in Höhe von einmalig bis zu EUR 5 Mio. als ergebniswirksamer Zuschuss bis zum 31.12.2022 wird zugestimmt. Es dient zur Kenntnis, dass die für diesen Zweck erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplanentwurf 2022bereits in der Produktgruppe 19.06, Kontengruppe 71, eingeplant wurden.

Begründung

A. Zielsetzung

Vermeidung von jährlichen siebenstelligen Umsatzsteuerbelastungen ab 2023 für die Personalgestellung der Eigenbetriebsmitarbeiter:innen an die KFH durch Begründung eines Arbeitsverhältnisses von personalgestellten Beschäftigten des Eigenbetriebs mit den KFH bei gleichzeitiger einvernehmlicher Auflösung des einzelnen Arbeitsverhältnisses mit der Stadt Frankfurt am Main durch die Eigenbetriebsmitarbeiter:innen mittels Aufhebungsvertrag.

B. Alternativen

Fortführung der Personalgestellung als umsatzsteuerpflichtige Leistung unter Übernahme der Kostentragungspflicht gegenüber der KFH.

C. Lösung

Die beim Eigenbetrieb beschäftigten Mitarbeitenden der Stadt Frankfurt am Main sollen einzelvertraglich und einvernehmlich ihr Arbeitsverhältnis mit der Stadt Frankfurt am Main auflösen und ein neues Arbeitsverhältnis mit der KFH begründen. Die Arbeitsverträge mit der KFH werden Regelungen enthalten, die den zur KFH wechselnden städtischen Beschäftigten die bisherigen mit der Beschäftigung im Eigenbetrieb verknüpften Rechte (insbesondere Abbildung der im Zeitpunkt des Wechsels für den Eigenbetrieb geltenden Dienstvereinbarungen) erhalten. Zudem sichert die Stadt Frankfurt am Main den in die KFH wechselnden Mitarbeitenden ein Rückkehrrecht in das Arbeitsverhältnis mit der Stadt Frankfurt am Main für den Fall zu, dass die KFH liquidiert wird.

Als Anreiz für den Wechsel soll durch die KFH den wechselnden Mitarbeiter:innen eine Wechselprämie ausgezahlt werden. Die Mittel für diese Prämie in Höhe von bis zu EUR 5 Mio. stellt die Stadt Frankfurt am Main der KFH auf entsprechenden Nachweis in Form einer Einmalzahlung als ergebniswirksamen Zuschuss bis zum 31.12.2022 zur Verfügung.

  1. Ausgangslage

Zum 01.01.2010 wurde der vormals im Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt am Main angesiedelte Krankenhausbetrieb der Städtischen Kliniken an die SKFH Städtische Kliniken Frankfurt am Main Höchst GmbH (später: Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) übertragen.

Die Übertragung des Krankenhausbetriebs hat für das Klinikpersonal zu einem Betriebsübergang gem. § 613a BGB von der Stadt Frankfurt am Main auf die KFH geführt. Eine Vielzahl des vom Betriebsübergang betroffenen Personals widersprach dem Übergang der Arbeitsverhältnisse.

Die Übertragung des Krankenhausbetriebs erfolgte auf Grundlage eines Magistratsvortrags und anschließenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2009 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.10.2009, § 6873 (M 165), in Form des Abschlusses eines Betriebsüberleitungsvertrages zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der KFH.

Hinsichtlich des Personals wurde zusätzlich ein Personalüberleitungsvertrag sowie ein Personalgestellungsvertrag für dem Betriebsübergang widersprechende Mitarbeitende abgeschlossen. Diese Personalgestellung der Eigenbetriebsmitarbeiter:innen an die KFH stellt einen entgeltlichen Leistungsaustausch nach §§ 1, 3 UStG dar. Bislang galt hierfür eine umsatzsteuerliche Privilegierung für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Durch Änderung des UStG ist diese Privilegierung ab 01.01.2023 nicht mehr verfügbar, und die Personalgestellung an die KFH unterfällt vollumfänglich der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer für die Gestellung der 471 Mitarbeitenden des Eigenbetriebs (Stand August.2021) beläuft sich auf rd. EUR 5 Mio. pro Jahr.

Seitens der KFH und ihrer Anteilseigner (Klinikum Frankfurt Main-Taunus GmbH und Stadt Frankfurt am Main) sind mit Blick auf diese drohenden jährlichen Mehrbelastungen verschiedene Optionen zur Vermeidung der dargestellten Steuerlast diskutiert worden. Von der Schaffung eines Privilegierungstatbestands nach dem UStG (Personalgestellung als Ausübung hoheitlicher Gewalt) wurde vor dem Hintergrund abgesehen, dass die Finanzverwaltung die Voraussetzungen hierfür weiterhin nicht abschließend definiert hat und damit hohe rechtliche Risiken für die Umsetzung bestehen. Ferner wurde geprüft, ob für die personalgestellten Mitarbeitenden außerhalb des Klinikums adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten in der Stadtverwaltung angeboten werden könnten. Solche Einsatzmöglichkeiten stehen nicht zur Verfügung.

  1. Einzelvertraglicher Wechsel der Eigenbetriebsmitarbeiter in die KFH, Wechselangebot

Vor diesem Hintergrund sollen die beim Eigenbetrieb beschäftigten Mitarbeitenden der Stadt Frankfurt am Main einzelvertraglich und einvernehmlich ihr Arbeitsverhältnis mit der Stadt Frankfurt am Main auflösen und ein neues Arbeitsverhältnis mit der KFH begründen.

Für den Wechsel der Beschäftigten in die KFH wurde von der KFH und der Stadt Frankfurt am Main einvernehmlich ein Wechselangebot entwickelt. Gegenstand dieses Angebots ist insbesondere die Zahlung einer Wechselprämie durch die KFH bei der Einstellung der zuvor beim Eigenbetrieb beschäftigten Mitarbeitenden. Des Weiteren werden den wechselnden Mitarbeitenden durch die KFH die mit der Beschäftigung im Eigenbetrieb verknüpften Rechte zugesichert. Darüber hinaus wird den Mitarbeitenden durch die Stadt Frankfurt am Main eine Rückkehroption in das Arbeitsverhältnis mit der Stadt Frankfurt am Main für den Fall einer Liquidation der KFH zugesagt.

Eckpunkte des Wechselangebots sind:

- Sicherstellung des arbeitsrechtlichen Status quo durch einzelvertragliche Bezugnahme der zum Zeitpunkt des Wechsels geltenden Dienstvereinbarungen, insb. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen der Beschäftigten des Eigenbetriebs nach Wechsel in die KFH analog der konkreten Regelung im Wortlaut der DV 233 und Zusage der Fortführung des Jobtickets und Fortführung der Zusatzversorgungskasse (ZVK),

- Anerkennung von Dienst- und Beschäftigungszeiten, Zugang zu werksgeförderten Wohnungen,

- Zahlung einer Wechselprämie an zur KFH wechselnde Eigenbetriebsmitarbeitende,

- Zusicherung eines Rückkehrrechts in ein Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Frankfurt am Main für den Fall einer Liquidation der KFH,

- Möglichkeiten der Bewerbung auf Vakanzen bei der Stadt Frankfurt am Main und hierbei Berücksichtigung als interne Bewerber:innen.

Ausgleichsverpflichtungen seitens der Stadt Frankfurt am Main, die sich aus dem Konsortialvertrag ergeben, bleiben hiervon unberührt.

  1. Wechselprämie

Die Wechselprämie soll über ein ausschüttbares Volumen in Höhe von EUR 5 Mio. verfügen und nach folgendem Schema ausgezahlt werden:

Es werden alle derzeit im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:innen berücksichtigt sowie die derzeit noch im Haus befindlichen und in 2009/2010 übergeleiteten Mitarbeiter:innen in der GmbH, die in den vergangenen 11 Jahren keine berufliche Weiterentwicklung erfahren haben. Status quo der Berechnung liefert die Mitarbeiterstatistik aus August 2021.

Insgesamt befinden sich 471 Mitarbeiter:innen im Eigenbetrieb und 168 Mitarbeiter:innen, die sich haben in 2009/2010 überleiten lassen (ohne berufliche Weiterentwicklung) im Haus. Die 5 MIO EUR werden prozentual auf die beiden Gruppen aufgeteilt. Hierbei entfallen auf die 471 Mitarbeiter:innen des Eigenbetriebes 3.685.500 EUR und 1.314.500 EUR auf die GmbH-Mitarbeiter:innen, die sich in 2009/2010 haben überleiten lassen. Weiterhin wird die Systematik der verbleibenden Monate bis zur Rente angewandt.

Berechnungsformel

  1. Gruppe (Eigenbetrieb):

(Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen/3.685.500 EUR)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiters:in

sowie

Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:innen):

(Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen/1.314.500 EUR)* Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiters:in

Die Wechselprämie wird als ergebniswirksamer Zuschuss mit einem Betrag von bis zu EUR 5 Mio. bis zum 31.12.2022 durch die Stadt Frankfurt am Main an die KFH zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung und Auszahlung an die Mitarbeiter:innen des Eigenbetriebs erfolgt durch die Geschäftsführung der KFH.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Durch den Wechsel der Mitarbeitenden zur KFH entstehen einmalige Kosten von bis zu EUR 5 Mio. für die Finanzierung der Wechselprämien. Des Weiteren entstehen neben entsprechenden Verwaltungskosten, z. B. zur Information der Mitarbeiter:innen, keine weiteren Kosten.

Der Personalrat des Eigenbetriebes, die Frauenbeauftragte des Eigenbetriebes und die Schwerbehindertenvertretung sowie der Betriebsrat und die Frauenbeauftragte der KFH werden beteiligt.

Anlage _Infoschreiben_Mitarbeitende (ca. 137 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. März 2022Sie sind hier
    MM 33Umsatzsteuerpflicht der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) für die von der Stadt Frankfurt am Main im Wege der Personalgestellung zur Dienstleistung überlassenen Beschäftigten des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst (Eigenbetrieb)
    Magistratsvortrag
  2. 15. März 2022OFOF 423/6Umsatzsteuerpflicht der Personalgestellung aufgrund des geänderten § 2b UStGOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 15. März 2022OAOA 159Umsatzsteuerpflicht der Personalgestellung aufgrund des geänderten § 2b UStG Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 33Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 6
Sitzung 9 · 15.03.2022
TO I, TOP 72
Angenommen
Anregung OA 159 2022 1. Der Vorlage M 33 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 159 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 423/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFraktionslos
Ablehnung:
LinkeBFF
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 6 · 17.03.2022
TO I, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage M 33 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Berechnungsformel unter Ziffer 3. der Begründung wie folgt lautet: Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (3.685.500 EUR/Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiter:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:in Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:in): (1.314.500 EUR/Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiter:in 2. Die Vorlage OA 159 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinke
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)AfD (M 33 = Enthaltung)ÖkoLinX-ELF (M 33 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FRAKTION (M 33 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinke
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (M 33 = Enthaltung) ÖkoLinX-ELF (M 33 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 33 = Annahme)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 6 · 28.03.2022
TO I, TOP 14
Angenommen
1. Der Vorlage M 33 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Berechnungsformel unter 3. der Begründung wie folgt lautet: Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (3.685.500 EUR/ Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiter:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:in Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:in): (1.314.500 EUR/ Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen)* Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiter:in 2. Die Vorlage OA 159 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Enthaltung:
AfD
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUBFF-BIGFRAKTION
Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 29.03.2022
TO I, TOP 25
Angenommen
1. Der Vorlage M 33 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Berechnungsformel unter Ziffer 3. der Begründung wie folgt lautet: Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (3.685.500 EUR/Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiter:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:in Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:in): (1.314.500 EUR/Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiter:in 2. Die Vorlage OA 159 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Enthaltung:
AfD
Sonstige:
Linke (M 33 = Ablehnung, OA 159 = Annahme)Gartenpartei (M 33 = Enthaltung, OA 159 = Prüfung und Berichterstattung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIG
Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (M 33 = Ablehnung, OA 159 = Annahme) Gartenpartei (M 33 = Enthaltung, OA 159 = Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 11 · 31.03.2022
TO II, TOP 50
Angenommen
1. Der Vorlage M 33 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Berechnungsformel unter Ziffer 3. der Begründung wie folgt lautet: Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (3.685.500 EUR/Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiter:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:in Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:in): (1.314.500 EUR/Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiter:in 2. Die Vorlage OA 159 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Enthaltung:
AfDGartenpartei
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeBFF-BIGGartenpartei
Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme); AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); AfD (= Enthaltung)

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