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Umsatzsteuerpflicht der Personalgestellung aufgrund des geänderten § 2b UStG

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Dafür Sorge zu tragen, dass die in M 33 aufgeführte Wechselprämie in Höhe von 5.000.000,00 € nur in Höhe der städtischen Beteiligungsquote an der varisano GmbH anteilig geleistet wird.

Begründung

Personalgestellung aufgrund des geänderten § 2b UStG Aus der dem Ortsbeirat 6 vorgelegten M33 vom 04.03.2022 geht hervor, dass die bisherige Personalgestellung des städtischen Personals künftig der Umsatzbesteuerung unterliegt. Demzufolge strebt der Magistrat an, die bisher im Eigenbetrieb beschäftigten Mitarbeiter zum freiwilligen Wechsel (bei Beibehaltung der in M 33 genannten Eckpunkte) in die varisano GmbH zu bewegen. Um möglichst viele der verbliebenen Mitarbeiter zum Transfer in die varisano GmbH zu bewegen, soll den Ausführungen der M 33 zufolge eine Wechselprämie als Anreiz in Höhe von 5.000.000 € seitens der Stadt Frankfurt am Main bereitgestellt werden. Durch den angestrebten freiwilligen Wechsel (Entlastung) soll künftig auf Ebene der varsiano GmbH vermieden werden, mit entsprechender Umsatzsteuer aus der oben genannten Personalgestellung belastet zu werden. Dem zu Folge profitieren durch die dargestellte Entlastung alle Gesellschafter der varisano GmbH, namentlich die Stadt Frankfurt am Main sowie der Main-Taunus-Kreis. Unter dem Aspekt des "Verbundgedankens" und der Tatsache, dass diese Entlastung auch dem Main-Taunus-Kreis begünstigt, wäre ein quotale Aufteilung der einmaligen Wechselprämie quotal im Rahmen der Beteiligungsquote anzustreben. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen, der Magistrat wird beauftragt: Dafür Sorge zu tragen, dass die in M 33 aufgeführte Wechselprämie in Höhe von 5.000.000,00 € nur in Höhe der städtischen Beteiligungsquote an der varisano GmbH anteilig geleistet wird.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

9
9. Sitzung OBR 6
TO I
✓ Angenommen

zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen LINKE und BFF (= Ablehnung); zu 2. Einstimmige Annahme

Ablehnung:
LINKE BFF
Annahme:
CDU SPD GRÜNE FDP fraktionslos
9
9. Sitzung OBR 6
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme