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Überleitung der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst in eine gemeinnützige GmbH

Vorlagentyp: M
272 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren6 Sitzungen

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 28.08.2009, M 165

Betreff: Überleitung der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst in eine gemeinnützige GmbH Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.2008, § 5024 (M 188) I. Den vorgelegten Personalgestellungs-, Personalüberleitungs- und Betriebsüberleitungsverträgen wird zugestimmt. II. Als Stichtag für die Überleitung wird der 01.01.2010, 00:00 Uhr festgelegt. III. Das Stammkapital der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst GmbH wird mit 10.000.000 € festgesetzt. IV. Es dient zur Kenntnis, dass der Geschäftsführer der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst GmbH, Freiherr Ralph von Follenius, mit Schreiben vom 15.06.2009 die Aufnahme der Gesellschaft in den Verband der Kommunalen Arbeitgeber beantragt hat.

Begründung: A. Zielsetzung

  1. Umsetzung der Stadtverordnetenbeschlüsse § 7894 vom 16.09.2004 und § 10875 vom 23.02.2006 sowie des Stadtverordnetenbeschlusses § 5024 vom 11.12.2008.
  2. Sicherung des Standortes Städtische Kliniken Frankfurt a. M. - Höchst als Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe von überregionaler Bedeutung.
  3. Herstellung markt- und wettbewerbsgerechter Organisations- und Entscheidungsstrukturen. B. Alternativen keine C. Lösung Die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst stehen im qualitativen und wirtschaftlichen Wettbewerb mit anderen Krankenhäusern um Patientinnen und Patienten im Rhein-Main-Gebiet. Um schnellere und effizientere Strukturen zu etablieren, haben sämtliche kommunalen Träger des Versorgungsgebietes den Übergang in eine privatrechtliche Rechtsform bereits vollzogen oder geplant. Vorteile aus der Überleitung ergeben sich vor allen Dingen aus schnelleren Entscheidungswegen und -Strukturen. Eigenbetriebe besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit. Dies führt dazu, dass auch unwesentliche, die laufende Betriebsführung betreffende Entscheidungen nur durch die Stadtverordnetenversammlung oder den Magistrat getroffen werden können. Die Stadtverordnetenversammlung hat aus diesem Grunde beschlossen, dass wesentliche, für den Krankenhausbetrieb notwendige Aufgaben und Funktionen der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst zukünftig auf eine gemeinnützige GmbH übergeleitet bzw. übertragen werden sollen. Die Überleitung bzw. Übertragung des Betriebes wird durch einen Betriebsüberleitungsvertrag geregelt. Die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten gehen gemäß § 613 a BGB auf die neue gemeinnützige Gesellschaft über. Der Übergang für diese Personen wird im Personalüberleitungsvertrag geregelt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einem Übergang widersprechen, bleiben beim Eigenbetrieb beschäftigt. Für diese gilt ein Personalgestellungsvertrag in die Gesellschaft. Die Übertragung aller Aktiva und Passiva (z.B. bewegliche Güter, Verträge etc.) wird im Betriebsüberleitungsvertrag geregelt. Die Grundstücke und Gebäude verbleiben bei der Stadt. Zu I. Personalüberleitungsvertrag: Beim Betriebsübergang der Städtischen Kliniken gilt § 613 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Demnach treten die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst GmbH in alle Rechte und Pflichten des Eigenbetriebes zum Stichtag ein. Grundsätzlich sollen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Nachteile aus der Überleitung entstehen. Den § 613 a BGB konkretisierende und ergänzende Vereinbarungen müssen in einem Personalüberleitungsvertrag geregelt werden. Eckpunkte des Vertrages sind:
  4. Übergeleitete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden weiterhin nach dem TVÖD bzw. TV-Ärzte in der jeweiligen Fassung des Tarifvertrages entlohnt. Zukünftige Verbesserungen des Tarifwerkes werden übernommen.
  5. Fortgeltung der zum Stichtag gültigen Dienstvereinbarungen.
  6. Fortgeltung aller bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden freiwilligen Leistungen.
  7. Bisherige Dienst- und Beschäftigungszeiten bei dem Eigenbetrieb werden im Hinblick auf sämtliche hiervon abhängigen Ansprüche anerkannt.
  8. Betriebsbedingte Kündigungen im Zusammenhang mit der Überleitung werden ausgeschlossen.
  9. Die GmbH tritt der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt bei, die Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband wird beantragt.
  10. Übergeleitete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben den gleichen Zugang zu werksgeförderten Wohnungen wie Bedienstete der Stadt Frankfurt am Main.
  11. Frauenförderplan und Hessisches Gleichberechtigungsgesetz werden auch in der neuen Gesellschaft angewandt. Die Frauenbeauftragte bleibt im Amt.
  12. Der / Die Schwerbehindertenbeauftragte bleibt weiter im Amt bzw. wird bei Ausscheiden neu bestellt.
  13. In der GmbH wird freiwillig ein Wirtschaftsausschuss gebildet.
  14. Der Personalrat erhält ein Übergangsmandat bis zur Etablierung eines Betriebsrates. Darüber hinaus wird den übergeleiteten Beschäftigten folgendes Angebot unterbreitet:
  15. Betriebsvereinbarung zur Beteiligung am Unternehmenserfolg
  16. Betriebsvereinbarung zur Vergütung von Ideen zur Verbesserung des Betriebes Die Stadt Frankfurt am Main sichert somit die Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine tarifliche Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Sämtliche freiwilligen Leistungen der Stadt Frankfurt am Main gelten zusätzlich weiterhin in der gemeinnützigen GmbH. Personalgestellungsvertrag: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Monatsfrist einer Überleitung widersprechen, werden zur Dienstverrichtung an die gemeinnützige GmbH gestellt. Dies regelt der Personalgestellungsvertrag. Grundsatz der Personalgestellung ist die Beibehaltung der zum Zeitpunkt bestehenden Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber der Stadt Frankfurt und der neuen Gesellschaft. Die Beschäftigten bleiben weiterhin Arbeitnehmer der Stadt Frankfurt am Main - Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst (Eigenbetrieb). Durch die Personalgestellung entstehen den Beschäftigten des Eigenbetriebes keine Nachteile gegenüber den zum Stichtag geltenden arbeitsvertraglichen Bestimmungen. Die arbeitsvertraglichen Bestimmungen bleiben von der Gestellung unberührt. Vom Eigenbetrieb gestellte Beschäftigte haben weiterhin alle Rechte und Pflichten als Beschäftigte der Stadt Frankfurt am Main. Betriebsüberleitungsvertrag Der Betriebsüberleitungsvertrag regelt die Überleitung von allen materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und Verträgen vom Eigenbetrieb auf die gemeinnützige GmbH. Grundsätzlich tritt die GmbH in alle Rechte und Pflichten des Eigenbetriebes ein. Nicht zum Vertragsgegenstand gehört das dem Eigenbetrieb zugeordnete Grundvermögen einschließlich aufstehender Gebäude. Dieses verbleibt im Eigentum und damit in der Verfügung der Stadt Frankfurt am Main. Des Weiteren werden die nicht passivierten Pensionsverpflichtungen für Beschäftigte des Eigenbetriebes, welche bis zum Stichtag entstanden sind, weiter durch die Stadt getragen. Zu III.: Das Stammkapital wird mit 10.000.000 € festgelegt. Die darüber hinausgehende Eigenkapitalausstattung wird den Wertausgleich für die bei der Stadt verbleibenden Immobilien berücksichtigen. Zu IV.: Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Antrag des Magistrats beschlossen, dass die Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst GmbH eigenständig die Aufnahme in den Verband der Kommunalen Arbeitgeber beantragt. Dies wurde mit Schreiben vom 15.06.2009 durch den Geschäftsführer Ralph Freiherr von Follenius vollzogen. Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium des Kommunalen Arbeitgeberverbandes. Der Magistrat sieht die Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband als festen Bestandteil des Zukunftskonzepts zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst an. D. Kosten Durch die Überleitung der Städtischen Kliniken entstehen neben entsprechenden Verwaltungskosten, z.B. zur Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, keine weiteren Kosten. Anlage Personalgestellungsvertrag (ca. 63 KB) Anlage Personalueberleitungsvertrag (ca. 81 KB) Anlage Uebertragungsvertrag (ca. 83 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.09.2009, NR 1542

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 15. September 2004NRNR 1521Zukunftssicherung Städtische Kliniken Frankfurt am Main-HöchstSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
  2. 28. August 2009Sie sind hier
    MM 165Überleitung der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst in eine gemeinnützige GmbH
    Magistratsvortrag
  3. 8. September 2009NRNR 1542Überleitung der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst in eine gemeinnützige GmbHSTVV-Antrag · FAG
  4. 8. September 2009AA 1048Überleitung der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst in eine gemeinnützige GmbHSTVV-Anfrage · FAG
  5. 4. Dezember 2009Antwort des Magistrats · nach 272 WochenBB 1001Überleitung der Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst in eine gemeinnützige GmbHMagistratsbericht
  6. 8. April 2011MM 63Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-HöchstMagistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 6
Sitzung 36 · 22.09.2009
TO I, TOP 36
Angenommen
Der Vorlage M 165 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD (= Ablehnung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 34 · 01.10.2009
TO I, TOP 6
Angenommen
1. Der Vorlage M 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1542 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinke
Sonstige:
FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FAG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)REP (M 165 = Annahme, NR 1542 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und Freie Wähler gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); FDP und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 165 = Annahme, NR 1542 = Ablehnung)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 34 · 05.10.2009
TO I, TOP 11
Angenommen
1. Der Vorlage M 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1542 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FAG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)REP (M 165 = Annahme, NR 1542 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FAG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD (= Ablehnung); LINKE. und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD (= Annahme); LINKE. und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 165 = Annahme, NR 1542 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 37 · 06.10.2009
TO I, TOP 33
Angenommen
1. Der Vorlage M 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1542 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeFAG
Sonstige:
REP (M 165 = Annahme, NR 1542 = Ablehnung)ÖkoLinX-ARL (M 165 = Ablehnung, NR 1542 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinkeFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 165 = Annahme, NR 1542 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 165 = Ablehnung, NR 1542 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 37 · 08.10.2009
TO I, TOP 6
Angenommen
1. Der Vorlage M 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1542 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Hans Busch, Reininger, Weißbach, Majer, Pürsün und Dr. Dr. Rahn sowie von Stadträtin Dr. Rottmann dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie WählerREPNPD
Ablehnung:
SPDLinkeFAG
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie WählerREPNPD
Ablehnung:
SPDLinkeFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Freie Wähler, REP und NPD gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, FDP, Freie Wähler, REP und NPD gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme)

KAV
Sitzung 40 · 26.10.2009
TO I, TOP 3
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage M 165 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1542 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 6873,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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