Finanzielle Entlastung der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH durch Übernahme anteiliger Personalkosten (ZVK-Beiträge) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des…
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Finanzielle Entlastung der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH durch Übernahme anteiliger Personalkosten (ZVK-Beiträge) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebes Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 10.11.2014, M 188
Betreff: Finanzielle Entlastung der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH durch Übernahme anteiliger Personalkosten (ZVK-Beiträge) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebes Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.10.2009, § 6873 (M 165) I. Der befristeten Übernahme der ZVK-Beiträge durch den Eigenbetrieb "Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst" zuzustimmen. II. Den § 12 Absatz 2 des Personalgestellungsvertrags vom 28.08.2009 entsprechend wie folgt zu ergänzen: [...]"Von der Erstattungspflicht ausgenommen sind die Kosten, die dem Eigenbetrieb durch die Versicherung der personalgestellten Beschäftigten bei der ZVK Frankfurt in den Jahren 2014 bis 2018 entstehen. Es handelt sich hierbei insbesondere um den Arbeitgeberanteil an der Umlage sowie das Sanierungsgeld. Diese Kosten werden allein vom Eigenbetrieb getragen." III. Die Deckung der Überschreitung i. H. v. 2,8 Mio. € im laufenden Haushaltsjahr 2014 in der Produktgruppe 19.06 erfolgt aus vorhandenen Mitteln des Dezernates Umwelt und Gesundheit. IV. Es dient zur Kenntnis, dass für die Übernahme der ZVK-Beiträge der personalgestellten Mitarbeiter des Eigenbetriebes "Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst" im Doppelhaushalt 2015/16 pro Jahr je 3 Millionen EUR eingestellt wurden, die voraussichtlich nicht in voller Höhe benötigt werden und daher weder deckungsfähig noch übertragbar sind. Laut letzter Schätzung wird für das Jahr 2014 mit den unter III. genannten 2,8 Mio. € gerechnet; in den Folgejahren wird der Mittelbedarf hauptsächlich aufgrund von Fluktuation, insbesondere Eintritten in den Ruhestand, geringer.
Begründung: A. Zielsetzung Sicherung des Standortes des Klinikums Frankfurt Höchst sowie der Wettbewerbsfähigkeit und der Attraktivität für die Patientinnen und Patienten - bis zum Einsetzen der durch die Kooperation mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises erhofften Effekte. B. Alternativen Wird das Klinikum nicht durch diese Maßnahme sowie den parallel anstehenden Betrauungsakt für die Wahrnehmung von Sonderaufgaben finanziell bezuschusst, wird aufgrund des fehlenden Eigenkapitals das Klinikum wegen Insolvenz abgewickelt werden müssen. C. Lösung Aufgrund der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH ergreift der Magistrat verschiedene Maßnahmen, um die organisatorischen wie finanziellen Strukturen des Krankenhauses nachhaltig zu festigen und zukunftsfähig zu gestalten. Der Magistrat lässt gemäß Auftrag der Stadtverordnetenversammlung aktuell die Möglichkeiten eines gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlusses des Klinikums Höchst mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises prüfen und ein entsprechendes Vertragswerk entwickeln, welches dann der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt wird. Unabhängig davon ist sicherzustellen, dass die für die Standortsicherung notwendigen Zuschüsse und Investitionen geleistet werden. Zur Gewährleistung der operativen Handlungsfähigkeit bedarf es zum einen in jenen Bereichen zusätzlicher finanzieller Unterstützung, in denen das Klinikum durch die Wahrnehmung spezieller Aufgaben oder aber durch finanzielle Rahmenbedingungen, die nicht marktüblich sind, Wettbewerbsnachteile hat. Zu diesem Zweck hat der Magistrat einen Betrauungsakt erlassen, durch den die Finanzierung von Sonderaufgaben und Sonderbelastungen der Klinikum Höchst GmbH geregelt ist. Zum anderen soll die zudem noch notwendige ergänzende finanzielle Unterstützung des Klinikums durch eine Übernahme anteiliger Personalkosten im Eigenbetrieb - hier Kosten der Zusatzversorgungskasse - gewährleistet werden. Entsprechend entbindet die Stadt Frankfurt am Main die Klinikum Frankfurt-Höchst GmbH in den Jahren 2014 bis 2018 aktiv von der Verpflichtung zur Erstattung des ZVK-Anteils für die Eigenbetriebsmitarbeiter. Dies sind zum Stichtag 01.07.2014 die Zahlungen für im Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst insgesamt 652 Vollkräfte bzw. 862 Mitarbeiter. Der auf die Eigenbetriebsmitarbeiter entfallende ZVK-Anteil beläuft sich im Jahr 2014 auf einen Betrag von bis zu 2.788.000 € (vom EB am 07.08.2014 mitgeteilt) ohne Berücksichtigung der weiteren Fluktuation und mit fallender Tendenz für die Folgejahre. Die Übernahme der Kosten wird auf vier Jahre befristet; dann soll über das Potential des Zusammenschlusses des Klinikums Höchst mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises die wirtschaftliche Konsolidierung des gemeinsamen Unternehmens erreicht sein. Die Personalvertretung des Eigenbetriebs wie auch der Aufsichtsrat des Klinikums Höchst sind über beide avisierten Maßnahmen informiert. D. Kosten Durch die Überleitung der Kosten von der Klinikum Frankfurt am Main GmbH hin zum Eigenbetrieb entstehen der Stadt Kosten in Höhe von jährlich bis zu rd. 2,8 Millionen Euro, die für das Jahr 2014 aus vorhandenen Mitteln des Dezernates Umwelt und Gesundheit sowie für die Folgejahre durch im Doppelhaushalt zusätzlich bereitgestellte Ansätze im Budget des Dezernates Umwelt und Gesundheit getragen werden. Die Übernahme dieser ZVK-Beiträge erfolgt befristet für die Jahre 2014 bis 2018.Nebenvorlage: Antrag vom 11.12.2014, NR 1086
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2014MM 190Finanzielle Entlastung der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH durch Übernahme von Kosten in jenen Bereichen, in denen die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH durch Wahrnehmung von Sonderaufgaben im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI) finanzielle SonderbeMagistratsvortrag
- 10. November 2014Sie sind hierMM 188Finanzielle Entlastung der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH durch Übernahme anteiliger Personalkosten (ZVK-Beiträge) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebes Städtische Kliniken Frankfurt am Main-HöchstMagistratsvortrag
- 11. Dezember 2014NRNR 1086Zukunft des Klinikums Frankfurt-Höchst in kommunaler Trägerschaft sicherstellenSTVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (M 188 = Enthaltung) RÖMER (M 188 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und Piraten (M 188 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und ÖkoLinX-ARL (M 188 = Annahme) REP (M 188 und NR 1086 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP gegen FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.