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Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-Straße möglich?

Vorlagentyp: V
89 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 21.01.2014, V 911 entstanden aus Vorlage: OF 893/6 vom 30.12.2013

Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-Straße möglich? Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob Möglichkeiten zur Reduzierung der real gefahrenen Geschwindigkeit in der Henriette-Fürth-Straße gesehen werden.

Begründung: Anwohner berichten, dass Besucher wie auch Anwohner der Henriette-Fürth-Straße Tempo 30 nicht einhalten würden. Dies führe bei der dichten Bebauung und den vielen Kindern auf der Straße immer wieder zu gefährlichen Situationen. Mithin wird die Einführung einer Spielstraße gefordert. Der Ortsbeirat ist daran interessiert zu erfahren, welche Möglichkeiten der Magistrat hier sieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Dezember 2013OFOF 893/6Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-Straße möglich?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 21. Januar 2014Sie sind hier
    VV 911Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-Straße möglich?
    Anfrage
  3. 26. Mai 2014STST 691Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-Straße möglich?Stellungnahme
  4. 21. April 2015OFOF 1337/6Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 19. Mai 2015OMOM 4155Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-StraßeDirektanregung
  6. 11. September 2015Antwort des Magistrats · nach 89 WochenSTST 1316Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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