Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-Straße
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Henriette-Fürth-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.01.2026.
- Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parkerweiterung Günthersburgpark27.06.2025 · B (Bericht des Magistrats)
- Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758)29.10.2024 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu Henriette-Fürth-Straße per E-MailBegründung
Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-Straße Vorgang: V 911/14 OBR 6; ST 691/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu den im Mai 2014 (ST 691 vom 26.05.2014) in Aussicht gestellten Langzeitmessungen nun Ergebnisse und ggf. Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung vorzulegen. Begründung: Anwohner berichten weiterhin nachdrücklich, dass Besucher wie auch Anwohner in der Henriette-Fürth-Straße Tempo 30 nicht einhalten würden. Dies führe bei der dichten Bebauung und den vielen Kindern auf der Straße immer wieder zu gefährlichen Situationen. Mithin wird die Einführung einer Spielstraße gefordert. Der Ortsbeirat hat daher im Januar die OF 893 beschlossen und in der ST 691 vom 26.05.2014 wird durch den Magistrat mitgeteilt, dass man um zu belastbaren Erkenntnissen zu dem tatsächlichen Geschwindigkeitsverhalten in der bezeichneten Örtlichkeit zu gelangen, zunächst eine Langzeitmessung durchführen will und unaufgefordert berichten wolle. Die Anwohner befragen den Antragsteller dennoch immer wieder was nun passieren würde und insbesondere in welchem Zeitraum. Hierzu kann der Antragsteller, aufgrund der ST 691 aus 2014 keine Auskunft treffen und stellt deshalb diesen Antrag.
Inhalt
Antrag vom 21.04.2015, OF 1337/6
Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-Straße Vorgang: V 911/14 OBR 6; ST 691/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu den im Mai 2014 (ST 691 vom 26.05.2014) in Aussicht gestellten Langzeitmessungen nun Ergebnisse und ggf. Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung vorzulegen.
Begründung: Anwohner berichten weiterhin nachdrücklich, dass Besucher wie auch Anwohner in der Henriette-Fürth-Straße Tempo 30 nicht einhalten würden. Dies führe bei der dichten Bebauung und den vielen Kindern auf der Straße immer wieder zu gefährlichen Situationen. Mithin wird die Einführung einer Spielstraße gefordert. Der Ortsbeirat hat daher im Januar die OF 893 beschlossen und in der ST 691 vom 26.05.2014 wird durch den Magistrat mitgeteilt, dass man um zu belastbaren Erkenntnissen zu dem tatsächlichen Geschwindigkeitsverhalten in der bezeichneten Örtlichkeit zu gelangen, zunächst eine Langzeitmessung durchführen will und unaufgefordert berichten wolle. Die Anwohner befragen den Antragsteller dennoch immer wieder was nun passieren würde und insbesondere in welchem Zeitraum. Hierzu kann der Antragsteller, aufgrund der ST 691 aus 2014 keine Auskunft treffen und stellt deshalb diesen Antrag.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2013OFOF 893/6Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-Straße möglich?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. Januar 2014VV 911Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-Straße möglich?Anfrage
- 26. Mai 2014STST 691Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-Straße möglich?Stellungnahme
- 21. April 2015Sie sind hierOFOF 1337/6Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Mai 2015OMOM 4155Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-StraßeDirektanregung
- 11. September 2015Antwort des Magistrats · nach 89 WochenSTST 1316Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme