Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-Straße
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Henriette-Fürth-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.01.2026.
- Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parkerweiterung Günthersburgpark27.06.2025 · B (Bericht des Magistrats)
- Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758)29.10.2024 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu Henriette-Fürth-Straße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1316
Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-Straße Zur Ermittlung der tatsächlichen Geschwindigkeiten in der Henriette-Fürth-Straße wurden im Jahr 2014 zwei Kontrollen (morgens und abends) und zur Validierung eine aktuelle Messung durchgeführt. Bei festgestellten Übertretungsquoten von jeweils 0 % sind weitere Kontrollen oder Maßnahmen nicht angezeigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2013OFOF 893/6Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-Straße möglich?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. Januar 2014VV 911Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-Straße möglich?Anfrage
- 26. Mai 2014STST 691Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-Straße möglich?Stellungnahme
- 21. April 2015OFOF 1337/6Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Mai 2015OMOM 4155Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-StraßeDirektanregung
- 11. September 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 89 WochenSTST 1316Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Henriette-Fürth-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab