Lieferzonen evaluieren
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Umwidmung von Parkplätzen zu Lieferzonen zu evaluieren, um die Nutzung und Dichte der Lieferzonen zu verbessern. Ziel ist es, Leerstände zu reduzieren und die Effizienz der Lieferzonen zu steigern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Inwieweit folgt die Umwidmung von Parkplätzen zu Lieferzonen einem zusammenhängenden Konzept?
- Inwieweit spielt die Dichte an Lieferzonen bei der Frage der Umwidmung eine Rolle?
- Welchen Kriterien folgt die Entscheidung über eine Umwidmung zur Lieferzone im Allgemeinen?
- Können Lieferzonen gleichzeitig mit dem Kurzzeitparken realisiert werden, um dem Lieferzonenleerstand entgegenzuwirken?
Begründung
Im Zuge der Umwidmungen von allgemeinen Parkplätzen zu Lieferzonen ist ein Lieferzonenleerstand entstanden. Gerade im Bereich der Stadtteile Westend-Nord und Westend-Süd werden Lieferzonen nur sporadisch genutzt bzw. von Lieferdiensten überhaupt angenommen. Parken in zweiter Reihe findet beispielsweise im Reuterweg weiterhin statt, trotz drei Lieferzonen im 150-Meter-Umkreis. Gerade in Wohnstraßen stehen Lieferzonen die meiste Zeit am Tag leer. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der Umwidmung von zwei Parkplätzen zu einer Lieferzone erscheint oftmals unangemessen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2024OFOF 865/2Lieferzonen evaluierenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 11. März 2024Sie sind hierVV 910Lieferzonen evaluierenAnfrage
- 21. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1303Lieferzonen evaluierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen