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Verkauf von Wohnungen mit Sozialbindung

Vorlagentyp: V
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 05.06.2018, V 907 entstanden aus Vorlage: OF 239/4 vom 20.05.2018

Betreff: Verkauf von Wohnungen mit Sozialbindung Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob er beim Verkauf von Immobilien mit Wohnungen, die der Sozialbindung unterliegen, das ihm zustehende kommunale Vorkaufsrecht in Einzelfällen ausüben kann und will. Das Auskunftsverlangen bezieht sich auf Immobilien in Bornheim und dem Ostend

Begründung: Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigt dem Ortsbeirat, dass vorgenannte Immobilien oftmals von Investoren gekauft werden, wenn der Wegfall der Sozialbindung absehbar ist, um das Miethaus nach einer Luxussanierung teuer zu vermieten. Mit diesem Ziel werden die Altmieter durch fragwürdige Methoden vom neuen Vermieter heraus gedrängt. Da dies u. a. zu einer Gentrifizierung der Stadtteile Bornheim und Ostend führt, möchte der Ortsbeirat einen Überblick haben, mit welchem Mittel dieser Entwicklung entgegen gewirkt werden kann. In diesem Zusammenhang ist es relevant, ob die Stadt das ihr grundsätzlich zustehende kommunale Vorkaufsrecht in Einzelfällen ausüben kann und will. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Mai 2018OFOF 239/4Verkauf von Wohnungen mit SozialbindungOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 5. Juni 2018Sie sind hier
    VV 907Verkauf von Wohnungen mit Sozialbindung
    Anfrage
  3. 15. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1987Verkauf von Wohnungen mit SozialbindungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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