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Verkauf von Wohnungen mit Sozialbindung

Vorlagentyp: OFSPD
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Sozialbindung Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob er beim Verkauf von Immobilien mit Wohnungen, die der Sozialbindung unterliegen, das ihm zustehende kommunale Vorkaufsrecht in Einzelfällen ausüben kann und will. Das Auskunftsverlangen bezieht sich auf Immobilien in Bornheim und dem Ostend Begründung: Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigt dem Ortsbeirat, dass vorgenannte Immobilen oftmals von Investoren gekauft werden, wenn der Wegfall der Sozialbindung absehbar ist, um das Miethaus nach einer Luxussanierung teuer zu vermieten. Mit diesem Ziel werden die Altmieter durch fragwürdige Methoden vom neuen Vermieter heraus gedrängt. Da dies u.a. zu einer Gentrifizierung der Stadtteile Bornheim und Ostend führt, möchte er einen Überblick haben, mit welchem Mittel dieser Entwicklung entgegen gewirkt werden kann. In diesem Zusammenhang ist es relevant, ob die Stadt das ihr grundsätzlich zustehende kommunale Vorkaufsrecht in Einzelfällen ausüben kann und will.

Inhalt

Antrag vom 20.05.2018, OF 239/4

Betreff: Verkauf von Wohnungen mit Sozialbindung Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob er beim Verkauf von Immobilien mit Wohnungen, die der Sozialbindung unterliegen, das ihm zustehende kommunale Vorkaufsrecht in Einzelfällen ausüben kann und will. Das Auskunftsverlangen bezieht sich auf Immobilien in Bornheim und dem Ostend

Begründung: Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigt dem Ortsbeirat, dass vorgenannte Immobilen oftmals von Investoren gekauft werden, wenn der Wegfall der Sozialbindung absehbar ist, um das Miethaus nach einer Luxussanierung teuer zu vermieten. Mit diesem Ziel werden die Altmieter durch fragwürdige Methoden vom neuen Vermieter heraus gedrängt. Da dies u.a. zu einer Gentrifizierung der Stadtteile Bornheim und Ostend führt, möchte er einen Überblick haben, mit welchem Mittel dieser Entwicklung entgegen gewirkt werden kann. In diesem Zusammenhang ist es relevant, ob die Stadt das ihr grundsätzlich zustehende kommunale Vorkaufsrecht in Einzelfällen ausüben kann und will.Beratung im Ortsbeirat: 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Mai 2018Sie sind hier
    OFOF 239/4Verkauf von Wohnungen mit Sozialbindung
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 5. Juni 2018VV 907Verkauf von Wohnungen mit SozialbindungAnfrage
  3. 15. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1987Verkauf von Wohnungen mit SozialbindungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 23 · 05.06.2018
TO I, TOP 10
Angenommen
Auskunftsersuchen V 907 2018 Die Vorlage OF 239/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneÖkoLinX-ARLBFF
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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