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Hässliche Teerflecken auf dem Pflaster der Zeil und der Konstablerwache, Teil II

Vorlagentyp: V
38 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 05.06.2018, V 901 entstanden aus Vorlage: OF 623/1 vom 21.05.2018

Betreff: Hässliche Teerflecken auf dem Pflaster der Zeil und der Konstablerwache, Teil II Vorgang: V 731/18 OBR 1; ST 721/18 Der Magistrat berichtet in seiner Stellungnahme vom 09.04.2018, ST 721, dass der vorhandene Plattenbelag u. a. durch Reinigungsfahrzeuge, Zulieferverkehr und Einsatzfahrzeuge der Rettungskräfte befahren wird. Dabei überlaste das Gewicht der verwendeten Fahrzeuge die Tragfähigkeit des vorhandenen Plattenbelags. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. War dem Magistrat vor und während er Planungsphase zur Neugestaltung der Zeil und ihrer Nebenstraßen bekannt, dass dieser Bereich auch von Reinigungsfahrzeugen, Zulieferverkehr und Einsatzfahrzeugen der Rettungskräfte befahren wird und dass deren Gewicht die Tragfähigkeit des Belags sowie übersteigt?
  2. Wie sinnvoll ist es, schadhafte Platten zu ersetzen, und damit dem gleichen Bruchrisiko auszusetzen, anstatt die Ursache der Schäden (nicht ausreichende Tragfähigkeit des Belags sowie zu schwere Fahrzeuge) zu beseitigen?
  3. Wurde die Verursacherin der Schäden an der Rinnenentwässerung festgestellt und wird diese die Reparaturkosten zu übernehmen haben? Begründung: Der Belag wurde mit erheblichen öffentlichen Mitteln hergestellt und es wurde, zumindest in der Planungsphase, auch immer wieder versichert, dass der neue Belag größeren Belastungen standhält. Nach wenigen Wochen waren die ersten Platten schadhaft und es ist unverständlich, wie der Magistrat heute zu der Auffassung gelangen kann, dass der Belag einer für diesen Bereich normalen Nutzung (Rettungsfahrzeuge, Reinigungsfahrzeuge, Lieferverkehr) nicht standhält. Der Ortsbeirat fragte mit der Vorlage V 731:
  4. Warum wurden bereits kurz nach Beendigung der Bauzeit Teile des Pflasters - zwar hässlich, aber immerhin verkehrssicher - mit Teer verfüllt?
  5. Ist die Verursacherin oder der Verursacher bekannt?
  6. Was gedenkt der Magistrat zu unternehmen, um den Belag vor der missbräuchlichen Nutzung durch Lkw zu schützen? Der Magistrat antwortete mit der Vorlage ST 721 unvollständig, aber wortreich: "Zu 1 und 2.: Im Bereich der Konstablerwache wird der vorhandene Plattenbelag u.a. durch Reinigungsfahrzeuge, Zulieferverkehr und Einsatzfahrzeuge der Rettungskräfte befahren. Dabei überlastet das Gewicht der verwendeten Fahrzeuge die Tragfähigkeit des vorhandenen Plattenbelages. In der Vergangenheit wurden schadhafte Platten durch Asphalt ersetzt, weil dieser die wirkenden Scherkräfte der Rangiermanöver schadenfreier übersteht. Aus gestalterischen Gründen werden die Asphaltflecken rund um das Podest der Konstablerwache entfernt. Verdrückte Platten werden in Klein- und Kleinstflächen instand gesetzt und mit ausreichender Restdurchgangsbreite abgezäunt. Die Arbeiten werden im Spätsommer 2018 stattfinden und circa sechs bis acht Wochen andauern. Ein Zugang zum Markt (Donnerstag und Samstag), auf das Podest ist von allen Seiten zu jeder Zeit möglich. Die Fahrradabstellanlage bleibt frei zugänglich. Hier finden im direkten Umfeld keine Arbeiten statt. Der hier befindliche Plattenbelag wurde im Zuge der Errichtung der Überdachung bereits saniert. Die Asphaltzufahrt zum Podest bleibt in ihrer jetzigen Form erhalten. Auf dem neuen Zeilbelag ist eine Entwässerungsrinne durch schwere Fahrzeuge der Fassadenreinigung beschädigt worden. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wurde zwischenzeitlich und provisorisch Asphalt verbaut. Die sogenannten "neuen Platten" sind Einzelanfertigungen und benötigen eine Lieferzeit von drei bis vier Monaten. Mit dem Eintreffen der neuen Platten finden diese wieder ihren alten Platz. Zu 3.: Eine vollständige Unterbindung der Befahrung im benannten Bereich ist unmöglich. Die hier befindlichen Flächen dienen u. a. als Feuerwehraufstellflächen im Notfall. Eine Sperrung der Zufahrtsmöglichkeiten ist zudem wegen der notwendigen Andienbarkeit durch Rettungskräfte nicht gestattet." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Dezember 2017OFOF 490/1Hässliche Teerflecken auf dem neuen Pflaster der Zeil/KonstablerwacheOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 23. Januar 2018VV 731Hässliche Teerflecken auf dem neuen Pflaster der Zeil/KonstablerwacheAnfrage
  3. 9. April 2018STST 721Hässliche Teerflecken auf dem Pflaster der Zeil Konstablerwache-Stellungnahme
  4. 21. Mai 2018OFOF 623/1Hässliche Teerflecken auf dem Pflaster der Zeil und der Konstablerwache, Teil IIOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 5. Juni 2018Sie sind hier
    VV 901Hässliche Teerflecken auf dem Pflaster der Zeil und der Konstablerwache, Teil II
    Anfrage
  6. 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1908Hässliche Teerflecken auf dem Pflaster der Zeil und der Konstablerwache, Teil IIStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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