Hässliche Teerflecken auf dem Pflaster der Zeil und der Konstablerwache, Teil II
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Pflaster der Zeil und der Konstablerwache, Teil II Vorgang: V 731/18 OBR 1; ST 721/18 Der Ortsvorsteher wird aufgefordert, dem Magistrat im Lichte einer Stellungnahme ST 721 vom 09.04.2018 folgende zusätzliche Fragen zu stellen: Der Magistrat berichtet, dass der vorhandene Plattenbelag u. a. durch Reinigungsfahrzeuge, Zulieferverkehr und Einsatzfahrzeuge der Rettungskräfte befahren wird. Dabei überlaste das Gewicht der verwendeten Fahrzeuge die Tragfähigkeit des vorhandenen Plattenbelags. Dies vorangestellt, fragt der Ortsbeirat: War dem Magistrat vor und während er Planungsphase zur Neugestaltung der Zeil und ihrer Nebenstraßen bekannt, dass dieser Bereich auch von Reinigungsfahrzeugen, Zulieferverkehr und Einsatzfahrzeugen der Rettungskräfte befahren wird und das deren Gewicht die Tragfähigkeit des Belags übersteigt? Wie sinnvoll ist es, schadhaft gegangene Platten zu ersetzen und damit dem gleichen Bruchrisiko auszusetzen, anstatt die Ursache der Schäden (nicht ausreichend Tragfähig -keit des Belags, zu schwere Fahrzeuge) zu beseitigen? Wurde die Verursacherin der Schäden an der Rinnenentwässerung festgestellt und wird diese die Reparaturkosten zu übernehmen haben? Begründung: Der Belag wurde mit erheblichen öffentlichen Mitteln hergestellt und zumindest in der Planungsphase wurde auch immer wieder versichert, dass der neue Belag größere Belastungen erträgt. Nach wenigen Wochen waren die ersten Platten schadhaft und es ist unverständlich, wie der Magistrat heute zur Auffassung gelangen kann, dass der Belag einer für diesen Bereich normalen Nutzung (Rettungsfahrzeuge, Reinigungsfahrzeuge, Lieferverkehr) nicht stand hält. Der Ortsbeirat fragte am 23.01.2018: Warum wurden bereits kurz nach Beendigung der Bauzeit Teile des Pflasters - zwar hässlich, aber immerhin verkehrssicher - mit Teer verfüllt? Ist die Verursacherin oder der Verursacher bekannt? Was gedenkt der Magistrat zu unternehmen, um den Belag vor der missbräuchlichen Nutzung durch Lkw zu schützen? Der Magistrat antwortete am 09.04.2018 unvollständig aber wortreich: "Zu 1 und 2.: Im Bereich der Konstablerwache wird der vorhandene Plattenbelag u.a. durch Reinigungsfahrzeuge, Zulieferverkehr und Einsatzfahrzeuge der Rettungskräfte befahren. Dabei überlastet das Gewicht der verwendeten Fahrzeuge die Tragfähigkeit des vorhandenen Plattenbelages. In der Vergangenheit wurden schadhafte Platten durch Asphalt ersetzt, weil dieser die wirkenden Schehrkräfte der Rangiermanöver schadenfreier übersteht. Aus gestalterischen Gründen werden die Asphaltflecken rund um das Podest der Konstablerwache entfernt. Verdrückte Platten werden in Klein und Kleinstflächen instand gesetzt und mit ausreichender Restdurchgangsbreite abgezäunt. Die Arbeiten werden im Spätsommer 2018 stattfinden und ca. 6-8 Wochen andauern. Ein Zugang zum Markt (Donnerstag und Samstag), auf das Podest ist von allen Seiten zu jeder Zeit möglich. Die Fahrradabstellanlage bleibt frei zugänglich. Hier finden im direkten Umfeld keine Arbeiten statt. Der hier befindliche Plattenbelag wurde im Zuge der Errichtung der Überdachung bereits sa -niert. Die Asphaltzufahrt zum Podest bleibt in ihrer jetzigen Form erhalten. Auf dem "Neuen Zeilbelag" ist eine Entwässerungsrinne durch schwere Fahrzeuge der Fassadenreinigung beschädigt worden. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten wurde zwischenzeitlich und provisorisch Asphalt verbaut. Die sogenannten "neuen Platten" sind Einzelanfertigungen und benötigen eine Lieferzeit von drei bis vier Monaten. Mit dem Eintreffen der neuen Platten fin -den diese wieder ihren alten Platz.
Zu 3.: Eine vollständige Unterbindung der Befahrung im benannten Bereich ist unmöglich. Die hier befindlichen Flächen dienen u.a. als Feuerwehraufstellflächen im Notfall. Eine Sperrung der Zufahrtsmöglichkeiten ist zudem wegen der notwendigen Andienbarkeit durch Rettungskräfte nicht gestattet."
Inhalt
Antrag vom 21.05.2018, OF 623/1
Betreff: Hässliche Teerflecken auf dem Pflaster der Zeil und der Konstablerwache, Teil II Vorgang: V 731/18 OBR 1; ST 721/18 Der Ortsvorsteher wird aufgefordert, dem Magistrat im Lichte einer Stellungnahme ST 721 vom 09.04.2018 folgende zusätzliche Fragen zu stellen: Der Magistrat berichtet, dass der vorhandene Plattenbelag u. a. durch Reinigungsfahrzeuge, Zulieferverkehr und Einsatzfahrzeuge der Rettungskräfte befahren wird. Dabei überlaste das Gewicht der verwendeten Fahrzeuge die Tragfähigkeit des vorhandenen Plattenbelags. Dies vorangestellt, fragt der Ortsbeirat: War dem Magistrat vor und während er Planungsphase zur Neugestaltung der Zeil und ihrer Nebenstraßen bekannt, dass dieser Bereich auch von Reinigungsfahrzeugen, Zulieferverkehr und Einsatzfahrzeugen der Rettungskräfte befahren wird und das deren Gewicht die Tragfähigkeit des Belags übersteigt? Wie sinnvoll ist es, schadhaft gegangene Platten zu ersetzen und damit dem gleichen Bruchrisiko auszusetzen, anstatt die Ursache der Schäden (nicht ausreichend Tragfähig -keit des Belags, zu schwere Fahrzeuge) zu beseitigen? Wurde die Verursacherin der Schäden an der Rinnenentwässerung festgestellt und wird diese die Reparaturkosten zu übernehmen haben?
Begründung: Der Belag wurde mit erheblichen öffentlichen Mitteln hergestellt und zumindest in der Planungsphase wurde auch immer wieder versichert, dass der neue Belag größere Belastungen erträgt. Nach wenigen Wochen waren die ersten Platten schadhaft und es ist unverständlich, wie der Magistrat heute zur Auffassung gelangen kann, dass der Belag einer für diesen Bereich normalen Nutzung (Rettungsfahrzeuge, Reinigungsfahrzeuge, Lieferverkehr) nicht stand hält. Der Ortsbeirat fragte am 23.01.2018: Warum wurden bereits kurz nach Beendigung der Bauzeit Teile des Pflasters - zwar hässlich, aber immerhin verkehrssicher - mit Teer verfüllt? Ist die Verursacherin oder der Verursacher bekannt? Was gedenkt der Magistrat zu unternehmen, um den Belag vor der missbräuchlichen Nutzung durch Lkw zu schützen? Der Magistrat antwortete am 09.04.2018 unvollständig aber wortreich: "Zu 1 und 2.: Im Bereich der Konstablerwache wird der vorhandene Plattenbelag u.a. durch Reinigungsfahrzeuge, Zulieferverkehr und Einsatzfahrzeuge der Rettungskräfte befahren. Dabei überlastet das Gewicht der verwendeten Fahrzeuge die Tragfähigkeit des vorhandenen Plattenbelages. In der Vergangenheit wurden schadhafte Platten durch Asphalt ersetzt, weil dieser die wirkenden Schehrkräfte der Rangiermanöver schadenfreier übersteht. Aus gestalterischen Gründen werden die Asphaltflecken rund um das Podest der Konstablerwache entfernt. Verdrückte Platten werden in Klein und Kleinstflächen instand gesetzt und mit ausreichender Restdurchgangsbreite abgezäunt. Die Arbeiten werden im Spätsommer 2018 stattfinden und ca. 6-8 Wochen andauern. Ein Zugang zum Markt (Donnerstag und Samstag), auf das Podest ist von allen Seiten zu jeder Zeit möglich. Die Fahrradabstellanlage bleibt frei zugänglich. Hier finden im direkten Umfeld keine Arbeiten statt. Der hier befindliche Plattenbelag wurde im Zuge der Errichtung der Überdachung bereits sa -niert. Die Asphaltzufahrt zum Podest bleibt in ihrer jetzigen Form erhalten. Auf dem "Neuen Zeilbelag" ist eine Entwässerungsrinne durch schwere Fahrzeuge der Fassadenreinigung beschädigt worden. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten wurde zwischenzeitlich und provisorisch Asphalt verbaut. Die sogenannten "neuen Platten" sind Einzelanfertigungen und benötigen eine Lieferzeit von drei bis vier Monaten. Mit dem Eintreffen der neuen Platten fin -den diese wieder ihren alten Platz.
Zu 3.: Eine vollständige Unterbindung der Befahrung im benannten Bereich ist unmöglich. Die hier befindlichen Flächen dienen u.a. als Feuerwehraufstellflächen im Notfall. Eine Sperrung der Zufahrtsmöglichkeiten ist zudem wegen der notwendigen Andienbarkeit durch Rettungskräfte nicht gestattet."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Dezember 2017OFOF 490/1Hässliche Teerflecken auf dem neuen Pflaster der Zeil/KonstablerwacheOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2018VV 731Hässliche Teerflecken auf dem neuen Pflaster der Zeil/KonstablerwacheAnfrage
- 9. April 2018STST 721Hässliche Teerflecken auf dem Pflaster der Zeil Konstablerwache-Stellungnahme
- 21. Mai 2018Sie sind hierOFOF 623/1Hässliche Teerflecken auf dem Pflaster der Zeil und der Konstablerwache, Teil IIOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juni 2018VV 901Hässliche Teerflecken auf dem Pflaster der Zeil und der Konstablerwache, Teil IIAnfrage
- 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1908Hässliche Teerflecken auf dem Pflaster der Zeil und der Konstablerwache, Teil IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme