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Hässliche Teerflecken auf dem neuen Pflaster der Zeil/Konstablerwache

Vorlagentyp: V
38 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 23.01.2018, V 731 entstanden aus Vorlage: OF 490/1 vom 27.12.2017

Betreff: Hässliche Teerflecken auf dem neuen Pflaster der Zeil/Konstablerwache Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Warum wurden bereits kurz nach Beendigung der Bauzeit Teile des Pflasters - zwar hässlich, aber immerhin verkehrssicher - mit Teer verfüllt?
  2. Ist die Verursacherin oder der Verursacher bekannt?
  3. Was gedenkt der Magistrat zu unternehmen, um den Belag vor der missbräuchlichen Nutzung durch Lkw zu schützen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Dezember 2017OFOF 490/1Hässliche Teerflecken auf dem neuen Pflaster der Zeil/KonstablerwacheOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 23. Januar 2018Sie sind hier
    VV 731Hässliche Teerflecken auf dem neuen Pflaster der Zeil/Konstablerwache
    Anfrage
  3. 9. April 2018STST 721Hässliche Teerflecken auf dem Pflaster der Zeil Konstablerwache-Stellungnahme
  4. 21. Mai 2018OFOF 623/1Hässliche Teerflecken auf dem Pflaster der Zeil und der Konstablerwache, Teil IIOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 5. Juni 2018VV 901Hässliche Teerflecken auf dem Pflaster der Zeil und der Konstablerwache, Teil IIAnfrage
  6. 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1908Hässliche Teerflecken auf dem Pflaster der Zeil und der Konstablerwache, Teil IIStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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