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Änderung des Halteverbotes vor der Liegenschaft „Bleiweißstraße 34“

Vorlagentyp: V
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Auskunftsersuchen vom 13.02.2009, V 884 entstanden aus Vorlage: OF 736/5 vom 25.01.2009

Betreff: Änderung des Halteverbotes vor der Liegenschaft "Bleiweißstraße 34" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor der Liegenschaft Bleiweißstraße 34 1. das absolute Halteverbot (Zeichen 283 Halteverbot - § 41 Vorschriftzeichen (8)) entfernt werden kann und stattdessen ein eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286 - Eingeschränktes Halteverbot § 41 Vorschriftzeichen (8)) zu verfügen wäre, das durch ein Zusatzschild die Parkerlaubnis zugunsten von Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden beschränkt oder 2. das Halteverbot (Zeichen 283 - Halteverbot - § 41 Vorschriftzeichen (8)) entfernt werden kann und stattdessen das Parken auf dem Gehweg (Zeichen 315 Parken auf dem Gehweg - § 41 Vorschriftzeichen (8)) zu verfügen wäre, das durch ein Zusatzschild die Parkerlaubnis zugunsten von Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden beschränkt (vgl. Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 315). Weiterhin ist ein eventuelles Einzeichnen des Parkplatzes zu prüfen, damit sowohl den Benutzern des Bürgersteiges vor der Liegenschaft Bleiweißstraße 34 als auch dem fließenden Verkehr in der Bleiweißstraße keine Nachteile entstehen.

Begründung: In der Liegenschaft Bleiweißstraße 34 befindet sich die Praxis eines Oberräder Arztes. Viele ältere Menschen müssen die Arztpraxis regelmäßig aufsuchen. Hierbei sind diese häufig auf die Unterstützung von anderen Personen angewiesen. Auf Grund der aktuellen Beschilderung ist das Halten an dieser Stelle nicht gestattet und weitere Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass hier durch die vorgeschlagene Änderung Abhilfe geschaffen werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Januar 2009OFOF 736/5Änderung des Halteverbotes vor der Liegenschaft .Bleiweißstraße 34.Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 13. Februar 2009Sie sind hier
    VV 884Änderung des Halteverbotes vor der Liegenschaft „Bleiweißstraße 34“
    Anfrage
  3. 16. April 2009Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 555Änderung des Halteverbotes vor der Liegenschaft "Bleiweißstraße 34"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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