Änderung des Halteverbotes vor der Liegenschaft .Bleiweißstraße 34.
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In der Liegenschaft Bleiweißstraße 34 befindet sich die Praxis eines Oberräder Arztes. Viele ältere Menschen müssen die Arztpraxis regelmäßig aufsuchen. Hierbei sind diese häufig auf die Unterstützung von anderen Personen angewiesen. Auf Grund der aktuellen Beschilderung ist das Halten an dieser Stelle nicht gestattet und weitere Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass durch die vorgeschlagene Änderung hier Abhilfe geschaffen werden könnte.
Inhalt
Antrag vom 25.01.2009, OF 736/5
Betreff:
Änderung des Halteverbotes vor der Liegenschaft "Bleiweißstraße 34"
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat vor der Liegenschaft Bleiweißstraße 34
das absolute Halteverbot (Zeichen 283 Halteverbot – § 41 Vorschriftzeichen (8)) wegzuverfügen und stattdessen Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286 – Eingeschränktes Halteverbot § 41 Vorschriftzeichen (8)) zu verfügen. Durch ein Zusatzschild ist die Parkerlaubnis zugunsten von Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden zu beschränken oder
das Halteverbot (Zeichen 283 – Halteverbot - § 41 Vorschriftzeichen (8)) wegzuverfügen und stattdessen das Parken auf dem Gehweg (Zeichen 315 Parken auf dem Gehweg - § 41 Vorschriftzeichen (8)) zu verfügen. Durch ein Zusatzschild ist die Parkerlaubnis zugunsten von Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden zu beschränken (vgl. Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 315).
Ein eventuelles Einzeichnen des Parkplatzes ist zu prüfen, damit sowohl den Benutzern des Bürgersteiges vor der Liegenschaft Bleiweißstraße 34 als auch dem fließenden Verkehr in der Bleiweißstraße keine Nachteile entstehen.
Begründung:
In der Liegenschaft Bleiweißstraße 34 befindet sich die Praxis eines Oberräder Arztes. Viele ältere Menschen müssen die Arztpraxis regelmäßig aufsuchen. Hierbei sind diese häufig auf die Unterstützung von anderen Personen angewiesen. Auf Grund der aktuellen Beschilderung ist das Halten an dieser Stelle nicht gestattet und weitere Parkplätze stehen nicht zur Verfügung.
Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass durch die vorgeschlagene Änderung hier Abhilfe geschaffen werden könnte.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2009Sie sind hierOFOF 736/5Änderung des Halteverbotes vor der Liegenschaft .Bleiweißstraße 34.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 13. Februar 2009VV 884Änderung des Halteverbotes vor der Liegenschaft „Bleiweißstraße 34“Anfrage
- 16. April 2009Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 555Änderung des Halteverbotes vor der Liegenschaft "Bleiweißstraße 34"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme