Änderung des Halteverbotes vor der Liegenschaft "Bleiweißstraße 34"
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2009, ST 555
Betreff:
Änderung des Halteverbotes vor der Liegenschaft "Bleiweißstraße 34"
Der Anregung wird durch die Einrichtung eines allgemeinen Sonderparkplatzes für Schwerbehinderte vor der Liegenschaft Bleiweißstraße 34 - halb auf dem Gehweg und halb auf der Fahrbahn - entsprochen. Die Markierung wird so angebracht, dass 1,20 m des Gehweges für Fußgänger und 3,0 m der Fahrbahn für den Fahrverkehr in der Bleiweißstraße verbleiben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2009OFOF 736/5Änderung des Halteverbotes vor der Liegenschaft .Bleiweißstraße 34.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 13. Februar 2009VV 884Änderung des Halteverbotes vor der Liegenschaft „Bleiweißstraße 34“Anfrage
- 16. April 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 555Änderung des Halteverbotes vor der Liegenschaft "Bleiweißstraße 34"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab