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Änderung des Halteverbotes vor der Liegenschaft "Bleiweißstraße 34"

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2009, ST 555

Betreff:

Änderung des Halteverbotes vor der Liegenschaft "Bleiweißstraße 34"

Der Anregung wird durch die Einrichtung eines allgemeinen Sonderparkplatzes für Schwerbehinderte vor der Liegenschaft Bleiweißstraße 34 - halb auf dem Gehweg und halb auf der Fahrbahn - entsprochen. Die Markierung wird so angebracht, dass 1,20 m des Gehweges für Fußgänger und 3,0 m der Fahrbahn für den Fahrverkehr in der Bleiweißstraße verbleiben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Januar 2009OFOF 736/5Änderung des Halteverbotes vor der Liegenschaft .Bleiweißstraße 34.Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 13. Februar 2009VV 884Änderung des Halteverbotes vor der Liegenschaft „Bleiweißstraße 34“Anfrage
  3. 16. April 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 555Änderung des Halteverbotes vor der Liegenschaft "Bleiweißstraße 34"
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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