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Postfiliale in der Saalburgallee

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft über Veränderungen der Postfiliale 510 an der Saalburgallee gebeten, insbesondere ob deren Bestand gefährdet ist. Dies geschieht aufgrund eines Presseberichts über den Abbau der Packstation wegen baulicher Veränderungen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Saalburgallee — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.

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Neues zu Saalburgallee per E-Mail

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob er Kenntnis von Veränderungen hinsichtlich der Postfiliale 510 an der Saalburgallee hat. Insbesondere ist von Interesse, ob der Bestand dieser Filiale gefährdet ist oder ob aufgrund von Gebäudearbeiten Postdienstleistungen dauerhaft oder temporär nicht mehr angeboten werden.

Begründung

Anlass dieser Nachfrage ist ein Pressebericht von Mitte Januar, nach der die dortige Packstation abgebaut wurde aufgrund baulicher Veränderungen des Gebäudes.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Januar 2024OFOF 381/4Postfiliale in der SaalburgalleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 20. Februar 2024Sie sind hier
    VV 857Postfiliale in der Saalburgallee
    Anfrage
  3. 13. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 922Postfiliale in der SaalburgalleeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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