Auskunftsersuchen an den Magistrat zu Betreuungsplätzen für Grundschulkinder und zu verlässlichen Schulzeiten
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 13.04.2018, V 811 entstanden aus Vorlage: OF 836/5 vom 13.04.2018
Betreff: Auskunftsersuchen an den Magistrat zu Betreuungsplätzen für Grundschulkinder und zu verlässlichen Schulzeiten Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Wie viele Betreuungsplätze für Grundschulkinder stehen jeweils in den Stadtteilen Sachsenhausen-Nord, Sachsenhausen-Süd, Oberrad und Niederrad im laufenden Schuljahr zur Verfügung, und wie viele werden es im kommenden Schuljahr sein?
- Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis zwischen der Zahl der Kinder, die in den Stadtteilen des Ortsbezirks eine Grundschule besuchen und den in den jeweiligen Stadtteilen zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen für Grundschulkinder? Wie sehen die Zahlen für das kommende Schuljahr aus?
- Welches zahlenmäßige Verhältnis zwischen der Gesamtzahl der Grundschulkinder und der Zahl der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze hält der Magistrat für ausreichend, um eine angemessene Versorgung in einem Stadtteil sicherzustellen?
- Wie bewertet der Magistrat die Tatsache, dass entgegen den Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes an der Martin-Buber-Schule keine Maßnahmen zur Gewährleistung einer verlässlichen Schulzeit von fünf Zeitstunden am Vormittag getroffen werden können, da der Schule keine Mittel zur Verfügung stehen?
- Wird der Magistrat im kommenden Schuljahr sowohl durch entsprechendes Zusammenwirken mit dem Land Hessen als auch durch Bereitstellung von erforderlichen Mitteln dafür Sorge tragen, dass alle Grundschulen im Ortsbezirk 5 eine verlässliche Schulzeit gemäß § 15a Hessisches Schulgesetz, HSCHG, von fünf Zeitstunden am Vormittag gewährleisten können? Begründung: Aus der Bevölkerung haben den Ortsbeirat kurzfristig Hinweise erreicht, dass die Versorgungslage mit Betreuungsplätzen für Grundschulkinder im Ortsbezirk katastrophal ist, dass Eltern, die für das kommende Schuljahr einen Betreuungsplatz suchen, praktisch keine Chance haben, einen zu bekommen, und dass z. B. die Martin-Buber-Schule derzeit die Verpflichtungen des Hessischen Schulgesetzes nicht erfüllen kann, unter anderem auch weil der Schule dafür überhaupt keine Mittel zur Verfügung gestellt wurden. In seiner Stellungnahme vom 23.02.2018, ST 469, hat der Magistrat mitgeteilt, dass durch die derzeit im Bau befindlichen Maßnahmen eine Betreuungsversorgung im Stadtteil Sachsenhausen von 50 Prozent bei den bis Dreijährigen und 100 Prozent bei den Drei- bis Sechsjährigen nicht erreicht werden kann. Der Ortsbeirat hält diesen Zustand für nicht hinnehmbar und bittet um zeitnahe Planung zur Schließung der Versorgungslücken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. April 2018OFOF 836/5Auskunftsersuchen an den Magistrat zu Betreuungsplätzen für Grundschulkinder und zu verlässlichen SchulzeitenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. April 2018Sie sind hierVV 811Auskunftsersuchen an den Magistrat zu Betreuungsplätzen für Grundschulkinder und zu verlässlichen SchulzeitenAnfrage
- 17. Dezember 2018Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 2343Auskunftsersuchen an den Magistrat zu Betreuungsplätzen für Grundschulkinder und zu verlässlichen SchulzeitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme