Auskunftsersuchen an den Magistrat zu Betreuungsplätzen für Grundschulkinder und zu verlässlichen Schulzeiten
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
zu Betreuungsplätzen für Grundschulkinder und zu verlässlichen Schulzeiten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die folgenden Fragen zu beantworten: - Wie viel Betreuungsplätze für Grundschulkinder stehen jeweils in den Stadtteilen Sachsenhausen Nord, Sachsenhausen Süd, Oberrad und Niederrad im laufenden Schuljahr zur Verfügung und wie viel werden es im kommenden Schuljahr sein? - Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis zwischen der Zahl der Kinder, die in den Stadtteilen des Ortsbezirks eine Grundschule besuchen und den in den jeweiligen Stadtteilen zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen für Grundschulkinder? Wie sehen die Zahlen für das kommende Schuljahr aus? - Welches zahlenmäßige Verhältnis zwischen der Gesamtzahl der Grundschulkinder und der Zahl der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze hält der Magistrat für ausreichend, um eine angemessene Versorgung in einem Stadtteil sicherzustellen? - Wie bewertet der Magistrat die Tatsache, dass entgegen den Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes an der Martin-Buber-Schule keine Maßnahmen zur Gewährleistung einer verlässlichen Schulzeit von 5 Zeitstunden am Vormittag getroffen werden können, da der Schule keine Mittel zur Verfügung stehen? - Wird der Magistrat im kommenden Schuljahr sowohl durch entsprechendes Zusammenwirken mit dem Land Hessen als auch durch Bereitstellung von erforderlichen Mitteln dafür Sorge tragen, dass alle Grundschulen im Ortsbezirk 5 eine verlässliche Schulzeit gemäß § 15a HSCHG von 5 Zeitstunden am Vormittag gewährleisten können? Begründung: Aus der Bevölkerung haben uns kurzfristig Hinweise erreicht, dass die Versorgungslage mit Betreuungsplätzen für Grundschulkinder im Ortsbezirk katastrophal ist, dass Eltern, die für das kommende Schuljahr einen Betreuungsplatz suchen, praktisch keine Chance haben, einen zu bekommen und dass z. B. die Martin-Buber-Schule derzeit die Verpflichtungen des Hessischen Schulgesetzes nicht erfüllen kann, unter anderem auch weil der Schule dafür überhaupt keine Mittel zur Verfügung gestellt wurden.
Inhalt
Antrag vom 13.04.2018, OF 836/5
Betreff: Auskunftsersuchen an den Magistrat zu Betreuungsplätzen für Grundschulkinder und zu verlässlichen Schulzeiten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die folgenden Fragen zu beantworten: - Wie viel Betreuungsplätze für Grundschulkinder stehen jeweils in den Stadtteilen Sachsenhausen Nord, Sachsenhausen Süd, Oberrad und Niederrad im laufenden Schuljahr zur Verfügung und wie viel werden es im kommenden Schuljahr sein? - Wie ist das zahlenmäßige Verhältnis zwischen der Zahl der Kinder, die in den Stadtteilen des Ortsbezirks eine Grundschule besuchen und den in den jeweiligen Stadtteilen zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen für Grundschulkinder? Wie sehen die Zahlen für das kommende Schuljahr aus? - Welches zahlenmäßige Verhältnis zwischen der Gesamtzahl der Grundschulkinder und der Zahl der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze hält der Magistrat für ausreichend, um eine angemessene Versorgung in einem Stadtteil sicherzustellen? - Wie bewertet der Magistrat die Tatsache, dass entgegen den Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes an der Martin-Buber-Schule keine Maßnahmen zur Gewährleistung einer verlässlichen Schulzeit von 5 Zeitstunden am Vormittag getroffen werden können, da der Schule keine Mittel zur Verfügung stehen? - Wird der Magistrat im kommenden Schuljahr sowohl durch entsprechendes Zusammenwirken mit dem Land Hessen als auch durch Bereitstellung von erforderlichen Mitteln dafür Sorge tragen, dass alle Grundschulen im Ortsbezirk 5 eine verlässliche Schulzeit gemäß § 15a HSCHG von 5 Zeitstunden am Vormittag gewährleisten können?
Begründung: Aus der Bevölkerung haben uns kurzfristig Hinweise erreicht, dass die Versorgungslage mit Betreuungsplätzen für Grundschulkinder im Ortsbezirk katastrophal ist, dass Eltern, die für das kommende Schuljahr einen Betreuungsplatz suchen, praktisch keine Chance haben, einen zu bekommen und dass z. B. die Martin-Buber-Schule derzeit die Verpflichtungen des Hessischen Schulgesetzes nicht erfüllen kann, unter anderem auch weil der Schule dafür überhaupt keine Mittel zur Verfügung gestellt wurden.Hauptvorlage: Antrag vom 20.03.2018, OF 813/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. April 2018Sie sind hierOFOF 836/5Auskunftsersuchen an den Magistrat zu Betreuungsplätzen für Grundschulkinder und zu verlässlichen SchulzeitenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. April 2018VV 811Auskunftsersuchen an den Magistrat zu Betreuungsplätzen für Grundschulkinder und zu verlässlichen SchulzeitenAnfrage
- 17. Dezember 2018Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 2343Auskunftsersuchen an den Magistrat zu Betreuungsplätzen für Grundschulkinder und zu verlässlichen SchulzeitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme