Nachvollziehbare Regelungen für Müll aus den Flüssen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Stellung zu den Aussagen eines Artikels über die ehrenamtliche Müllreinigung in den Frankfurter Flüssen zu nehmen und zu klären, ob bereits an benutzerfreundlichen Regelungen für den geborgenen Müll gearbeitet wird. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger für ihr Engagement zu würdigen und die Verantwortung der Stadt zu betonen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie beurteilt der Magistrat die Aussagen aus dem Artikel der FNP vom 10. Oktober 2023? (siehe Anlage 1 und Link 1)
- Arbeitet der Magistrat bereits an nachvollziehbaren und nutzerinnen- und nutzerfreundlichen Regeln für geborgenen Müll aus den Flüssen, indem er sich an den Regelungen für "eigenen Sperrmüll" und "illegal entsorgten Sperrmüll" orientiert?
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Begründung
Gemäß dem Bericht der FNP ist die Stadt Frankfurt nicht darüber erfreut, dass sich Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich der Reinigung der Frankfurt Flüsse annehmen, obwohl dies eigentlich Aufgabe der Stadt wäre. Die Stadt Frankfurt muss sich für den Müll, den größtenteils Frankfurter Bürgerinnen und Bürger illegal in die Flüsse werfen, kümmern. Viele Bürgerinnen und Bürger wie Teilnehmende bei den Cleanup-Days oder Wassersportlerinnen und Wassersportler in Frankfurt bergen daher ehrenamtlich Gegenstände aus den Flüssen, um diese sauber zu halten und den Fischbestand nicht zu gefährden. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, dass andernorts Ehrenamtliche für ihr Umweltengagement geehrt werden (siehe Anlage 2 und Link 2), diese in Frankfurt aber als "Kostenverursacher" und "Denkmalschutzgefährder" mit unsachlichen Argumenten geradezu kriminalisiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. November 2023OFOF 1066/1Nachvollziehbare Regelungen für Müll aus den FlüssenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. November 2023Sie sind hierVV 800Nachvollziehbare Regelungen für Müll aus den FlüssenAnfrage
- 5. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 324Nachvollziehbare Regelungen für Müll aus den FlüssenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen