Lärmschutz in der Feuerwehrstraße
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Feuerwehrstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.04.2026.
- Dieselaggregate in Rechenzentren07.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Müllablagerungen auf dem Parkplatz hinter dem Kiosk am US-Konsulat, Ecke Marbachweg/Gießener Straße, Richtung Feuerwehrstraße im Stadtteil Eckenheim09.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen Beschaffung und Vorhaltung von EU-konformer Schutzausrüstung - Berichtsjahr 202410.11.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Feuerwehrstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 27.08.2013, V 793 entstanden aus Vorlage: OF 493/10 vom 06.08.2013
Betreff: Lärmschutz in der Feuerwehrstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, durch welche Maßnahmen am Brandschutz- und Katastrophenzentrum in der Feuerwehrstraße der Lärmschutz für die Anwohner schnellstmöglich verbessert werden kann.
Begründung: Bewohner der Feuerwehrstraße fühlen sich durch den bestehenden Lärmschutz nicht ausreichend geschützt. Vertragliche Grundlagen scheinen einer raschen Lösung im Weg zu stehen. Der Ortsbeirat 10 bittet um entsprechende Klärung der Zuständigkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2013OFOF 493/10Lärmschutz in der FeuerwehrstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. August 2013Sie sind hierVV 793Lärmschutz in der FeuerwehrstraßeAnfrage
- 22. November 2013MM 220Lärmschutz in der FeuerwehrstraßeMagistratsvortrag
- 24. November 2013STST 1594Lärmschutz in der FeuerwehrstraßeStellungnahme · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen